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Aggressive Leute bei Streetphotography - Erfahrungen

Allzu leicht wird dabei vergessen, dass es auf Antrag ein Strafdelikt ist.
Das Urheberrechtsgesetz definiert die Ausnahmen sehr klar ...
Kann es sein dass du hier 2 Dinge durcheinandermischst welche nicht zusammengehören, nämlich das KUG welches eine etwaige Veröffentlichung regelt, und das Strafrecht bezüglich der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (in Fällen wo Fotografieren bereits unzulässig ist)?

PS: irgendwelche Meinung oder Reaktion zu #127 und 129?
 
Kann es sein dass du hier 2 Dinge durcheinandermischst welche nicht zusammengehören, nämlich das KUG welches eine etwaige Veröffentlichung regelt, und das Strafrecht bezüglich der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (in Fällen wo Fotografieren bereits unzulässig ist)?

Es ist in 05/2019 noch die DSGVO hinzugekommen.
Diese verbietet simple ausgedrückt schon die Herstellung/Speicherung eines Fotos von einer Person, wenn diese nicht zugestimmt hat - sie wird nur in wenigen ausgewählten Fällen des KUG relativiert.
Grundsätzlich muss als jeder Fotograf immer erst fragen, bevor er Personen knipst, es sei denn er kann eine Ausnahmetatbestand geltend machen.
 
Bei einem Urlaub in Rio kam ein Holländer auf die Idee meine Tochter zu fotografieren. Sein Handy flog ca 30 Sekunden später den Zuckerhut runter.
Würd ich auch jederzeit wieder machen.

Und wenn der gewollte hätte, dann wäre damit dein Urlaub unfreiwillig verlängert worden, bis die Sache mit der Sachbeschädigung geklärt ist. ist eine Straftat, da würde ich knallhart sofort die Bullen holen, Anzeige usw. Dann kannst du froh sein, wenn du die zeit, bis das geklärt ist, weiter im Hotel und nicht in U Haft verbringen musst.
OK, man kann auch sonst an den falschen kommen mit sowas und der macht was, was auch verboten ist. Kann sich leicht aufschaukeln, so eine Straftat.

Ich weiss nicht, ob Fotografieren in Brasilien eine Straftat ist, grade in der Öffentlichkeit. Aber Sachbeschädigung ist bestimmt eine, das garantier ich dir!
 
Und zu diesen Regeln zählt, dass Streetfotografen grundsätzlich andere ohne deren Einwilligung ablichten und die Fotos auch veröffentlich dürfen, sofern dadurch keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts verursacht wird.

Das ist alleine Deine persönliche - ausgesprochen fragwürdige - Interpretation und Mindermeinung mit ebenso schwacher Nutzung des Begriffs "grundsätzlich" und "Regel".

Man benötigt im Gegensatz dazu nicht allzu viel Sprachgefühl, um den Schlusssatz des BVerfG zu verinnerlichen: :)
Damit hat das Kammergericht die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung, welche strukturtypisch für die Straßenfotografie ist (vgl. Hildebrand, ZUM 2016, S. 305 <309, 311 f.>), nicht generell unmöglich gemacht.

"Nicht generell unmöglich" sagt das BVerfG wörtlich.
Das ist natürlich ganz am anderen Ende der Bedeutung von "in der Regel möglich" oder "grundsätzlich möglich".

Zunächst mal gilt ganz konkret und immer die DSGVO als Speicherverbot, wenn nicht Art. 6 DSGVO erfüllt ist bzw. das KUG als Entschuldigung passt.

Dann kann im Einzelfall jemand nachweisen, dass er "Kunst" schafft. Toi, toi, toi für Onkel Kevin den Streetfotografen, der schlicht elektrische Dokubildchen macht, kaum anders als eine Überwachungskamera.

Und er muss nachweisen, dass er dabei nicht überwiegende andere (Grund-)rechte anderer unbillig verletzt.

Und die Pflichten bei der DSGVO liegen auf Seiten desjenigen, der Daten verarbeiten will, unser "Streetfotograf" also.

Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“).

Und selbst wenn etwas als "Kunst" anerkannt würde (z.B. nicht reine Doku im Sinne eines Pressefotos ist), ist die "erhebliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte" sehr, sehr leicht, z.B. indem einer der Passanten verbotenerweise abgebildet wird in "Momenten der Entspannung oder des Sich-Gehen-Lassens außerhalb der Einbindung in die Pflichten des Berufs und des Alltags" - an beliebig öffentlichen Orten.
 
Nur das wir uns hier richtig verstehen: der Typ hat nicht lustig in der Gegend herumgeknipst sondern ganz gezielt meine Tochter fotografiert.
Und wenn ein erwachsener Mann eine deutlich erkennbar minderjähriges fremdes Mädchen fotografiert fällt mir dazu kein auch nur annähernd positiver Grund für ein. Eher das ganze Gegenteil.
Und ich bin mir ziemlich sicher das wenn er dies bei anderen Leuten gemacht hätte die Frage welches Handy er sich neu kauft sein kleinstes Problem gewesen währe.

Ich weiss nicht, ob Fotografieren in Brasilien eine Straftat ist, grade in der Öffentlichkeit.

Das nicht, aber zumindest kam es mir so vor das fotografieren am Strand nicht so gern gesehen wird.
 
Und zu diesen Regeln zählt, dass Streetfotografen grundsätzlich andere ohne deren Einwilligung ablichten und die Fotos auch veröffentlich dürfen, sofern dadurch keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts verursacht wird. Das ist die Rechtslage in Deutschland, an die auch du dich zu halten hast.

sorry, aber völlig unsinnig und nur Deine eigene -irrige- Auslegung, die im Falle eines Falles einer richterlichen Überprüfung nicht ansatzweise standhält.
Wer so verfährt, braucht sich über kostenpflichtige Abmahnungen nicht zu wundern.
Ohne Dich provozieren oder ärgern zu wollen: Wenn Du in diesem Zusammenhang Beratungsbedarf hast (mir erscheint es so), dann nenne ich Dir gerne
eine renommierte Anwaltskanzlei in Frankfurt, die sich auf das Thema spezialisiert hat und auch für mich arbeitet. Gegen Kostenerstattung
gibt man Dir ohne Frage Hilfreiches an die Hand, damit Du mit Deinen derzeitigen Ansichten nicht aufs -gefährliche- Glatteis gerätst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schon grotesk, wenn man sich hier als Volljurist mit irgendwelchen besserwissenden Hobbyjuristen auseinandersetzen muss. Der Lehreranteil scheint hier relativ hoch zu sein. :lol:
Die DSGVO hat mit der Thematik übrigens rein gar nichts zu tun. Viel Spaß noch bei dieser für mich sinnlos gewordenen Diskussion. (y)
 
wie nett, so mancher "Volljurist" ist auch schon vor Gericht mit seinen Ansichten kläglich gescheitert und seine Mandanten haben etwas verwirrt aus der Wäsche geschaut :lol::lol:
 
Es ist schon grotesk, wenn man sich hier als Volljurist...

Na ja, oft reichen heute ja für viele 20 min. YouTube Videos zu einem Thema zu schauen, damit sie dann nach Ihrer eigenen Einschätzung mehr wissen, als darin ausgebildete Menschen, bzw. Menschen die das (dumm wie die nun mal sind) jahrelang studiert haben. Ist ein Trend der Zeit.

Unabhängig davon ist die Möglichkeit weiterhin vorhanden, im legalen Rahmen Stereofotografie zu betreiben. Das werde ich auch weiterhin tun und habe auch nichts zu befürchten.
Und um es ganz klar zu sagen, wenn irgendwann einmal ein Besserwisser mich verklagen sollte, dann schöpfe ich im Notfall den vollständigen legalen Rechtsweg aus. Egal was es kostete.
Ich betrachte meine Fotografien im Bereich Dokumentation und Streefotografie als mindestens genauso wertvoll, wie irgendeine Fettecke in einem Museum.
Das haben meine Bilder schon auf Ausstellungen bewiesen und ich sehe immer wieder fantastische Aufnahme dieser Fotokunst auf vielen Plattformen im Internet.
 
ein typisch deutsches Problem - begegnet einem in keinem anderen Land

Drei mal kurz gelacht, das stimmt ja nun mal überhaupt ganz und gar nicht, in den USA gibt es zwar eine andere Rechtslage als hier, aber die einschlägigen Videos auf Youtube sprechen eine deutliche Sprache, wie "gerne" dort Menschen von anderen gefilmt/fotografiert werden wollen. Da läuft man allenfalls noch Gefahr, schlicht erschossen zu werden. Da laufen Leute sogar Amok, weil jemand deren Haus (oder auch nur das Nachbarhaus) filmt!

Mit typisch Deutsch hat das rein gar nichts zu tun. Es geht sehr vielen Menschen auf den Keks, wenn jemand meint, er müsse ihn ungefragt fotografieren (bzw. filmen, das ist heute eigentlich noch viel "inner").
 
Und wenn ein erwachsener Mann eine deutlich erkennbar minderjähriges
fremdes Mädchen fotografiert fällt mir dazu kein auch nur annähernd positiver
Grund für ein.

Mir schon.

Würdest du HCB auch mit der gleichen Gewissheit unterstellen, dass er auf
kleine Jungs stand, nur weil er auch mal einen Knaben mit einer Weinflasche
fotografiert hat?

Mir ist bewusst, dass das eine andere Zeit war, aber trotz eines geänderten
Zeitgeistes empfinde ich deine Gewissheit, dass der Fotograf zwingend etwas
Böses im Sinn hatte, überraschend.
 
Zuletzt bearbeitet:

Das ist aber das falsche Urteil, da wurde keinesfalls geurteilt, dass die Kunstfreiheit quasi über dem Persönlichkeitsrecht steht. Im Gegenteil, der Fotograf hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil er sich in seiner Kunstfreiheit eingeschränkt fühlte (er hatte die Klage gegen eine großflächig abgebildete Passantin verloren, die ihr Konterfei auf einem Plakat wiederfand und das mißbilligte) und das verlinkte Urteil ist die Begründung, warum seine Verfassungsbeschwerde ABGELEHNT wurde.

Hier hat definitiv das Persönlichkeits über dem Recht der Kunstfreiheit dominiert. Und der Urteilstext weist auch klar aus, dass (auf gut Deutsch) schon ziemlich wertvolle Kunst produzieren muss, um wirklich im Einzelfall Personen gegen deren Willen abbilden zu können. Das dürfte für die allermeisten Streetfotografen hoffnungslos sein.
 
Genau- und diese Videos stehen dann mal wieder repräsentativ für 328 Mio. Amerikaner bzw. ein ganzes Land? Muss ja wohl wahr sein, weil es im Internet ist...Danke

Das ist doch am Thema vorbei - es ist offensichtlich FALSCH, dass das "typisch Deutsch" ist. Ich wüßte auch keinen Grund, warum. Die Videos sind nur Beispiele aus dem wahren Leben, dass auch Amerikaner es nicht grundsätzlich lieben, einfach gefilmt zu werden.

Ich habe viel mehr das Gefühl, dass selbsternannte Streetfotografen sich ihr selbstgemachtes Rechtsempfinden zurechtbiegen. Das ist wesentlich "typischer" als der vermeintlich "typische Deutsche".
 
wenn schon ein angeblicher "Volljurist" den Inhalt und die Aussage des von ihm verlinkten Urteils nicht verstehen mag (offensichtlich noch nicht einmal alle Passagen liest und die Hintergründe nicht sieht), gar den Beschluss vollständig falsch interpretiert:eek:, wie könnten wir dumme Hobbyjuristen denn auch nur ansatzweise durchblicken wollen:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
Ist halt so, muss man sich mit abfinden.
Ich versuche, mich über die hier angeführten Verhaltensweisen nicht mehr aufzuregen.
Manche sind halt schlau, solange, bis sie auf die Nase fallen, danach sind sie noch etwas schlauer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich bin mir ziemlich sicher das wenn er dies bei anderen Leuten gemacht hätte die Frage welches Handy er sich neu kauft sein kleinstes Problem gewesen währe.
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Und wenn die erwischt werden, lernen sie während ein paar jahren die Vorzüge der brasilianischen Gefängnisse kennen. Tätlichkeiten, die über Sachbeschädigung hinausgehen, landen zu recht sehr oft dort. Das sind dann die, die beim Botschafter drum betteln, dass sie die Strafe vielleicht doch irgendwie in ihrem Heimatland absitzen dürfen. Wo die Gefängnisse was gemütlicher sind.
 
Als Abgebildeter wäre ich mit einer Veröffentlichung sicherlich nicht einverstanden. Stell dir mal vor, das ist nicht seine Frau, sondern seine Affäre und das Bild geistert munter durchs Netz. Oder er hätte eigentlich im Homeoffice sitzen müssen, war aber draußen spazieren. Oder oder oder. Da kann man Menschen in Teufels Küche bringen.

Ja nun, dann tut man sowas halt nicht. Spätestens wenn das Foto von einem Privatdetektiv wäre, den Frau oder Chef engagiert haben, dann könnte man noch lange jammern von wegen illegales Foto.
Die beste Methode, nicht mit sowas in Teufels Küche zu kommen ist, die Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Er kann auch von einer Freundin der Frau oder einem Firmenkollegen gesehen werden, der grade nicht gut auf ihn zu sprechen ist. Schon ist er verpetzt, ganz ohne Foto. Wenn man sich in die Öffentlichkeit begibt, wir man eben gesehen.
 
wenn man sich hier als Volljurist

Aber ich bin doch der Tollste und habe genau deswegen die Wahrheittm gepachtet. :ugly:
Gibt's auch irgendein Argument?

Die DSGVO hat mit der Thematik übrigens rein gar nichts zu tun.
:lol:
Und wieder eine Behauptung ohne Argument. Elvis lebt!

Einsteigerlektüre:
https://www.datenschutzkanzlei.de/fotografieren-und-dsgvo-es-geht-auch-ohne-einwilligung/

Zur Erinnerung insgesamt:

Man benötigt im Gegensatz dazu nicht allzu viel Sprachgefühl, um den Schlusssatz des BVerfG zu verinnerlichen: :)
Damit hat das Kammergericht die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung, welche strukturtypisch für die Straßenfotografie ist (vgl. Hildebrand, ZUM 2016, S. 305 <309, 311 f.>), nicht generell unmöglich gemacht.

"Nicht generell unmöglich" sagt das BVerfG wörtlich.
Das ist natürlich ganz am anderen Ende der Bedeutung von "in der Regel möglich" oder "grundsätzlich möglich".
 
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