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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht gilt dieser als Versicherungswert und auch nur dafür muß eine Prämie entrichtet
werden, es ist also nicht so, dass man die Prämie für den Neuwert bezahlt und nur den Zeitwert ersetzt bekommt. Darum sollte man die Versicherungswerte 1x im Jahr anpassen.

Besteht denn auch die Möglichkeit, seine Ausrüstung auf Neuwert versichern zu lassen, auch wenn sie nicht mehr so neu ist?
Denn es bringt mir relativ wenig, wenn mir z.B. ein Objektiv gestohlen wird und ich dann dafür nur einen Teil des Geldes bekomme, für das ich mir ein neues Objektiv kaufen könnte.

Gruß
Marco
 
Nun verstehe ich nur nichts mehr :)
Jetzt stehen 2 Aussagen zu Buche und ich wäre wirklich unsicher meine Sachen zu versichern.
Fakt: Wir nutzen eine unbewohnte Wohung als Fotostudio und ich ein paar Monaten ein Lager
Sind die Sachen dort nun versichert oder nicht ?:confused:

Also, auch wenn es unlogisch klingt, in Lagerräumen und Fotostudios besteht
uneingeschränkter Versicherungsschutz wenn diese wie o.g. gesichert sind,
in Zweitwohnungen ist der Versicherungsschutz wie o.g. eingeschränkt.


Besteht denn auch die Möglichkeit, seine Ausrüstung auf Neuwert versichern zu lassen, auch wenn sie nicht mehr so neu ist?
Denn es bringt mir relativ wenig, wenn mir z.B. ein Objektiv gestohlen wird und ich dann dafür nur einen Teil des Geldes bekomme, für das ich mir ein neues Objektiv kaufen könnte.

Die Ausrüstung ist Grundsätzlich immer zum Neuwert versichert, erst wenn
der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht gilt nur noch der Zeitwert versichert. Ab diesem Zeitpunkt muß die Prämie natürlich auch nur noch für den Zeitwert bezahlt werden.

Ich finde es schon ausserordentlich gut das der Versicherer bis zu dieser Grenze den Neuwert versichert, wenn auch noch bei 10% Zeitwert der Neuwert bezahlt werden würde, könnte man für jedes altersschwache
Objektiv das "zufällig" runterfällt ein neues bekommen. Dann wären die Beiträge für so eine Versicherung sicherlich bald nicht mehr zu bezahlen !!

Gruß
Sven
 
Die Ausrüstung ist Grundsätzlich immer zum Neuwert versichert, erst wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht gilt nur noch der Zeitwert versichert. Ab diesem Zeitpunkt muß die Prämie natürlich auch nur noch für den Zeitwert bezahlt werden.
geschieht dioe Praemienangleichung automatisch?

p.
 
Also, auch wenn es unlogisch klingt, in Lagerräumen und Fotostudios besteht
uneingeschränkter Versicherungsschutz wenn diese wie o.g. gesichert sind,
in Zweitwohnungen ist der Versicherungsschutz wie o.g. eingeschränkt.

Wie wäre es denn jetzt im Fall, da unser Equipment ja in einer Wohnung steht, die wir aber nur zum Fotografieren nutzen.
Ist ja (in meinen Augen) keine Zweitwohnung sondern ein privates Fotostudio.
Sind die Sachen da uneingeschränkt versichert ?

Gruss
 
Ich finde es schon ausserordentlich gut das der Versicherer bis zu dieser Grenze den Neuwert versichert, wenn auch noch bei 10% Zeitwert der Neuwert bezahlt werden würde, könnte man für jedes altersschwache
Objektiv das "zufällig" runterfällt ein neues bekommen. Dann wären die Beiträge für so eine Versicherung sicherlich bald nicht mehr zu bezahlen !!

Na ja, aber von den 10% kann ich mir auch kein neues Objektiv kaufen. Da muss ich dann entsprechende Rückstellungen / Abschreibungen mit einplanen.
Andererseits gibt es auch eine Fotoversicherung, bei denen einfach der Wert versichert ist, den Du angibst. Und danach richtet sich dann auch die Prämie.

Gruß
Marco
 
geschieht dioe Praemienangleichung automatisch?

p.

Zur Hauptfälligkeit kann jeder Versicherungnehmer die Prämie entsprechend der Wertentwicklung anpassen, automatisch geschieht dies nicht.

Wie wäre es denn jetzt im Fall, da unser Equipment ja in einer Wohnung steht, die wir aber nur zum Fotografieren nutzen.
Ist ja (in meinen Augen) keine Zweitwohnung sondern ein privates Fotostudio.
Sind die Sachen da uneingeschränkt versichert ?

Wenn die Wohnung wirklich als Studio ausgebaut ist, ist es halt ein Fotostudio
und keine Zweitwohnung, dementsprechend besteht der Versicherungsschutz.

Andererseits gibt es auch eine Fotoversicherung, bei denen einfach der Wert versichert ist, den Du angibst. Und danach richtet sich dann auch die Prämie.

Ist bei uns ja genauso, wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht
bezahlst du auch nur die Prämie für den Zeitwert.

Gruß
Sven
 
das ist ein thema das mich auch recht interessiert. ich bin öfters auf reisen, marokko, vietnam, kenia... logisch übernachte ich in hotels und meistens sind das keine mit sternen. ich trage ich meine ausrüstung nicht mit mir herum, muss sie manchmal für 2-3h im zimmer lassen. wie ist es in diesem fall versichert.
wie ist grundsäzlich der versichrungsschutz auf reisen?
 
Zur Hauptfälligkeit kann jeder Versicherungnehmer die Prämie entsprechend der Wertentwicklung anpassen, automatisch geschieht dies nicht.
aber ich wuerde im Schadenfall 'nur' die 45% Marktwert erhalten, auch wenn ich fuer 100% Neupreis bezahle?

Und was ist, wenn der Neuwert faellt, *und* dann der Gebrauchtpreis... Also Kaufpreis 1000 EUR, Neupreis nach einem Jahr noch 700 EUR, Gebrauchtwert nach einem Jahr 400 EUR - dann bekomme ich also 400 EUR, habe aber fuer 1000 EUR Beitrag gezahlt? hmmm...
Wenn die Wohnung wirklich als Studio ausgebaut ist, ist es halt ein Fotostudio und keine Zweitwohnung, dementsprechend besteht der Versicherungsschutz.
sorry, das scheint mir aber eher schwammig - wer sich als Privatperson eine Zweitwohnung als 'Studio' einrichtet, wird das wohl kaum gross draussen dranschreiben, und im 'Vertrag duerfte auch 'Wohnung' stehen - ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Versicherung dann im Schadenfall darauf berufen wird...
Ist bei uns ja genauso, wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht bezahlst du auch nur die Prämie für den Zeitwert.
s.o. - wenn ich das entsprechend so einreiche, also muss ich mich aktiv um den Zeitwert kuemmern - btw, wo erfahre ich denn diesen 'Zeitwert', geht das zB. nach der Nikon-Gebrauchtpreis-Liste hier im Forum, oder wie sonst?

p.
 
das ist ein thema das mich auch recht interessiert. ich bin öfters auf reisen, marokko, vietnam, kenia... logisch übernachte ich in hotels und meistens sind das keine mit sternen. ich trage ich meine ausrüstung nicht mit mir herum, muss sie manchmal für 2-3h im zimmer lassen. wie ist es in diesem fall versichert.
wie ist grundsäzlich der versichrungsschutz auf reisen?


Wenn du das Zimmer Ordnungsgemäß sichern kannst (Funktionierendes Zylinderschloss, massive Tür, Fenster verriegelbar, von aussen nicht zu öffnen, massive Wände, von aussen nicht einsehbar) besteht wie in allen Gebäuden Versicherungsschutz.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ermittelt sich denn der Zeitwert? Gibt es da starre Listen oder erfolgt das über ein Gutachten oder...?

aber ich wuerde im Schadenfall 'nur' die 45% Marktwert erhalten, auch wenn ich fuer 100% Neupreis bezahle?

Und was ist, wenn der Neuwert faellt, *und* dann der Gebrauchtpreis... Also Kaufpreis 1000 EUR, Neupreis nach einem Jahr noch 700 EUR, Gebrauchtwert nach einem Jahr 400 EUR - dann bekomme ich also 400 EUR, habe aber fuer 1000 EUR Beitrag gezahlt? hmmm...

sorry, das scheint mir aber eher schwammig - wer sich als Privatperson eine Zweitwohnung als 'Studio' einrichtet, wird das wohl kaum gross draussen dranschreiben, und im 'Vertrag duerfte auch 'Wohnung' stehen - ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Versicherung dann im Schadenfall darauf berufen wird...

s.o. - wenn ich das entsprechend so einreiche, also muss ich mich aktiv um den Zeitwert kuemmern - btw, wo erfahre ich denn diesen 'Zeitwert', geht das zB. nach der Nikon-Gebrauchtpreis-Liste hier im Forum, oder wie sonst?

p.


Beim Zeitwert richten wir uns nach der jeweils aktuellen FOMAG-Liste.

An einem Fotostudio muß nicht draussen Fotostudio dran stehen, es reicht aus
wenn es als Fotostudio eingerichtet ist, damit Versicherungsschutz besteht.

Gruß
Sven
 
Wenn du das Zimmer Ordnungsgemäß sichern kannst (Funktionierendes Zylinderschloss, massive Tür) besteht wie in allen Gebäuden Versicherungsschutz.
Gruß
Sven

hmmm, welches Hotel hat denn Zylinderschloss ?
was ist mit Keycardschlösser ?

was ist eine massive Tür ? das hatte nicht mal meine Wohnung Baujahr 1974 in Berlin, war nur ne Kassettentür, vorne und hinten Sperrholz in der Mitte Pappe, die hätte ich mit einem Teppichmesser geöffnet.
 
Die Ausrüstung ist Grundsätzlich immer zum Neuwert versichert, erst wenn
der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht gilt nur noch der Zeitwert versichert. Ab diesem Zeitpunkt muß die Prämie natürlich auch nur noch für den Zeitwert bezahlt werden.
Gruß
Sven

da fällt mir doch der Spuch meiner Autoversicherung (DEVK) ein als mir mein 3 Monate altes Radio geklaut wurde, wenn man aus dem Laden raus ist ist das nur noch die Hälfte Wert, arbeitet ihr auch so ?
 
Boohhr Jungs wollt Ihr hier Haare spalten oder nen vernüftigen Versicherungsschutz ???

Fürs erstere bin ich nicht zu haben fürs 2. stehe ich gern zur Verfügung.

Meine Antwort bezüglich des Hotelzimmers bezog sich auf die direkte Frage von zoooom:

das ist ein thema das mich auch recht interessiert. ich bin öfters auf reisen, marokko, vietnam, kenia... logisch übernachte ich in hotels und meistens sind das keine mit sternen. ich trage ich meine ausrüstung nicht mit mir herum, muss sie manchmal für 2-3h im zimmer lassen. wie ist es in diesem fall versichert.
wie ist grundsäzlich der versichrungsschutz auf reisen?

Da diese Hotels wohl kaum Keycardschlösser haben, habe ich die Mindestvoraussetzung genannt Zylinderschloss und halt kein Holzriegel und
auch keine Papierwände und -türen.

Zum Wert, habe ich schon in meinem letzten Post geschrieben das wir uns nach der aktuellen FOMAG-Liste richten. die ist Neutral, so das, dass für alle
Seiten fair sein sollte.

Gruß
Sven
 
Boohhr Jungs wollt Ihr hier Haare spalten oder nen vernüftigen Versicherungsschutz ???

habe ich die Mindestvoraussetzung genannt Zylinderschloss und halt kein Holzriegel und
auch keine Papierwände und -türen.

Gruß
Sven

sorry Haare gespalten haben bei mir immer Versicherungen wenn ich sie dann brauchte ! wieviele Beispiele darf ich noch bringen ? :devilish:

aber zum Hotelzimmer, ich habe in den letzten Jahren von 3* bis 5* Hotels keines mehr mit Zylinderschloss gehabt, was heisst das nun in der Praxis, kein Versicherungsschutz, weil du meine Frage ja nicht beantwortest :rolleyes: oder eben nur indirekt
 
gibt's die irgendwo aktuell zum anshcauen, oder muss man sich erst das Heft kaufen?

Die klebt immer 1x im Jahr auf dem Fotomagazin, wenn das Heft verpasst hat
kann man Sie gegen eine Schutzgebühr beim Verlag bestellen. Wenn du aber
einzelne Werte brauchst kannst du diese auch gern bei uns anfragen.

sorry Haare gespalten haben bei mir immer Versicherungen wenn ich sie dann brauchte ! wieviele Beispiele darf ich noch bringen ? :devilish:

Das ist der Vorteil wenn du einen Versicherungsmakler hast, der übernimmt im Notfall das kämpfen mit dem Versicherer für dich !!

aber zum Hotelzimmer, ich habe in den letzten Jahren von 3* bis 5* Hotels keines mehr mit Zylinderschloss gehabt, was heisst das nun in der Praxis, kein Versicherungsschutz, weil du meine Frage ja nicht beantwortest :rolleyes: oder eben nur indirekt

Eine ganz gewöhnliche Sicherung des Hotelzimmers, wie man Sie in einem
mittelmäßigem Hotel erwarten darf reicht aus, ob Keycard, Zylinderschloss, Eyecontrol oder Fingerprint ist wurscht :D;)

Gruß
Sven
 
Hallo zusammen

Erstmal Danke für die Antwort bzgl der Zweitwohnung

Das mit dem Zeitwert zu versichern finde ich auch schwer, daher würde es mich auch interessieren ob man die FOMAG-Liste täglich einsehen kann (oder zumindest immer aktuell)

Mal zu der ganzen Diskussion:
Mir haben die Antworten bzgl der Zweitwohnung auch nicht gefallen. Und dieses Klausem mit dem Zeitwert haben fast alle Fotoversicherungen. Aber auch davon ab finde ich es gut das sich papagei2000 hier den Diskussionen stellt und uns die Fragen beantwortet.

Gruss
 
Hallo,

ich hätte auch noch ein paar Fragen in Form von Fallbeispielen:

1) Fallschaden
Mir wäre gestern fast folgendes Passiert:
Ich war im Zoo beim fotografieren und hatte die Kamera+Objektiv um den Hals hängen und noch weitere Objektive im Fotorucksack. Ich bin dann auf einer Eisplatte ausgerutscht und hatte noch mal Glück das ich mich gefangen habe, jedoch hätte die Sache auch so aus gehen können das hinfallen hätten können und im dümmsten Falle wäre ich auf dem Rücken (Fotorucksack) gefallen und die Kamera+Objektiv neben mir auf dem Boden aufgeschlagen.

Resultat: Alles Kaputt (keine Ahnung wieviel der Fotorucksack schützt in einem solchen Fall, und will es auch nicht Testen :ugly:)

Würde die Versicherung zahlen?

Oder als Alternative wieder mit Kamera+Objektiv um den Hals + Fotorucksack. Man stolpert (kann jedem Passieren) und fällt zu Boden.

Resultat: Alles Kaputt (siehe oben).

Würde die Versicherung Zahlen?


2) Diebstahl

1) Ich gehe mit meiner Fotoumhänge Tasche zum fotografieren und diese wird mir a)komplett "vom Körper weg" geklaut (z.B. Gurt durchschneiden und davonrennen) oder b) "innhaltlich ausgeräum" z.B. Warten auf die U-Bahn o.Ä. ; im Gedrängel schafft es ein Dieb den Reisverschluss / Deckel der Tasche zu öffnen und die Kamera zu stehlen.

Würde die Versicherung in den Fällen a) und b) zahlen?

2)
§ 5 Versicherungsschutz in Fahrzeugen
1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft‐, Luft‐,
Wasser‐ und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten
Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Innen‐ oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden.

I) Ich besitze einen VW Lupo bei welchem der Kofferraum nicht einsehbar ist jedoch eine sehr dünne Hutablage hat (VW-Typisch) ist dies ein fest umschlossener Kofferaum?

II) Fotorucksack liegt auf der Rückbank und ist mit einer Jacke/Decke zugedeckt so das man nicht sehen bzw. erkennen kann das sich dort eine Fototasche befindet. Das Auto wird aufgebrochen und die Tasche geklaut.

Würde die Versicherung Zahlen?



Dies wären meine konkreten Fallbeispiele welche "für meine Person" am ehesten zutreffen könnten. Deshalb würde mich Intressieren wie es in diesen Fällen mit dem Versicherungsschutz aussieht? Oder würde die Versicherung z.B. bei den mir geschilderten Fallschäden in die Richtung argumentieren:"Dass wer nicht laufen kann ist selber schuld :ugly:"

Ich würde mich sehr freuen falls Sie diese Sachverhalte erläutern können da ich diese Fälle nicht aus den Versicherungsklausen ablesen kann.
 
Nach dem, wie ich die Bedingungen verstehe, müsste alles außer 2.II. abgedeckt sein...

Viele Grüße,

Markus.
 
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