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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Einfach den letzten bekannten Neuwert angeben da das Objektiv noch nicht unter die 50% Zeiwertgrenze gefallen ist.




Ich denke wenn man Ausrüstung im Wert von einigen tausend Euros im Zelt liegen lässt sollte es eine Selbstverständlichkeit sein das man dieses ordentlich verschliesst.

Gruß
Sven

Die lasse ich erst garnicht im Zelt liegen!
Wo bietet mir denn ein Vorhängeschloss am Zelt einen sicheren Schutz?
Oder meinst du verschlossen in einem Koffer?

Gruss Feldman
 
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich bei einem/r Freund/in für ein paar Tage zu Besuch bin und übernachte und z.B. bei einem Tagesausflug die Kamera in der Wohnung des/r Freund/in lasse?
 
Die lasse ich erst garnicht im Zelt liegen!
........

Gruss Feldman

Das ist natürlich die beste Lösung, trotz alle dem besteht bei uns auch Versicherungsschutz in Zelten wenn diese ordnungsgemäss verschlossen sind
(max. 5.000 EUR / 25% SB), dass ist eine besonderer Service den man annehmen kann oder nicht.

Besteht Versicherungsschutz, wenn ich bei einem/r Freund/in für ein paar Tage zu Besuch bin und übernachte und z.B. bei einem Tagesausflug die Kamera in der Wohnung des/r Freund/in lasse?

In Wohnungen besteht Versicherungsschutz wenn diese ordnungsgemäß verschlossen sind, ob dies die Wohnung eines Freundes ist oder die eigene
ist nicht von belang.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,
was setz ich bei einer IR umgebauten 550D als Neuwert an? Nur den für die 550D oder plus IR-Umbau?
Gruß,
Thorsten
 
Hallo Sven,
ich habe schon eine Versicherung bei euch und habe mal noch eine Frage.
Demnächst wird meine Freundin über 2 Wochen eine Reise machen und den ganzen Kamerakrempel mitnehmen.
Für kurzzeitige Leihgaben hab ich schon irgendwo mal gelesen, dass das versichert ist. Wär das in dem Fall auch so?
Grüße Jan
 
Hallo,

ich fahre kommendes WE auf eine Freizeit, bei der auch eine Floßfahrt angedacht ist. Fotografisch würde mich das reizen ;) als Mitfahrer.

Zählt das Floß als Boot oder läuft das unter Leichtsinn? Brauche ich aus versicherungstechnischen Gründen eine Plastiktüte? Das Gehäuse und Objektiv sind Nikon-Abgedichtet... was auch immer das in dem Fall bedeutet/nützt.

Ich dachte, das wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, mein Geraffel mal zu versichern.
 
Hallo Sven,
was setz ich bei einer IR umgebauten 550D als Neuwert an? Nur den für die 550D oder plus IR-Umbau?
Gruß,
Thorsten

Hallo Thorsten,

wenn Du die Kamera in einer Fachwerkstadt umbauen lassen hast und dies auch belegen kannst, kannst Du die Kamera + Umbaukosten versichern.

Hallo Sven,
ich habe schon eine Versicherung bei euch und habe mal noch eine Frage.
Demnächst wird meine Freundin über 2 Wochen eine Reise machen und den ganzen Kamerakrempel mitnehmen.
Für kurzzeitige Leihgaben hab ich schon irgendwo mal gelesen, dass das versichert ist. Wär das in dem Fall auch so?
Grüße Jan

Hallo Jan,

der unentgeltliche Verleih ist mitversichert, kannst deiner Freundin also die Kamera mitgeben :)


Hallo,

ich fahre kommendes WE auf eine Freizeit, bei der auch eine Floßfahrt angedacht ist. Fotografisch würde mich das reizen ;) als Mitfahrer.

Zählt das Floß als Boot oder läuft das unter Leichtsinn? Brauche ich aus versicherungstechnischen Gründen eine Plastiktüte? Das Gehäuse und Objektiv sind Nikon-Abgedichtet... was auch immer das in dem Fall bedeutet/nützt.

Ich dachte, das wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, mein Geraffel mal zu versichern.

Auf das Floss würde ich die Kamera nicht mitnehmen, da Du praktisch sicher damit rechnen musst das, dass gute Stück nass wird könnte der Versicherer da eine grobe Fahrlässigkeit reininterpretieren. Wenn es eins von diesen Riesenflössen mit Sitzbänken ect. auf ruhigem Wasser ist, sieht die Sache schon wieder anders aus.

Gruß
Sven
 
Einfach den letzten bekannten Neuwert angeben da das Objektiv noch nicht unter die 50% Zeiwertgrenze gefallen ist.
Was ist, wenn dann in der Vertragslaufzeit irgendwann diese 50%-Grenze durchbrochen wird? Gibt es eine Korrektur? Wenn ja: Passiert das automatisch, oder muss der Versicherte dafür sorgen? Gibt es bei einer verspäteten Anpassung eine rückwirkende Regelung?
 
Wann kann ich die Werte bei sich verändernden Preisen anpassen ?
Sie können die Werte jeweils zur Hauptfälligkeit anpassen. Bitte lassen Sie uns bis spätestens 4 Wochen
vor Hauptfälligkeit eine unterschriebenen Änderungsantrag zukommen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier etwas automatisch passiert :)
Dann müssten sie ja alle Objektive von allen Versicherungsnehmer ständig im Auge behalten was alter und wert angeht ...
 
Ist es sehr umständlich, zwischendurch versicherte Objekte zu entfernen bzw. neue hinzuzufügen?
Und damit meine ich nicht nur den persönlichen Aufwand für mich sondern auch den eventuellen Aufwand den du, Sven, dadurch hättest.
 
Nur Vorab: Ich bin bis jetzt noch nicht rausgeflogen bei der Versicherung, und ich habe ca. im 2-Wochen-Takt Änderungen an meinem Bestand vorzunehmen :D

Wobei das ja auch nicht die Norm bildet, Sven kam zufälligerweise in meine "Zoom-oder-Festbrennweiten-Selbstfindungs-Fede" rein, aber das hat bis dato trotzdem alles klaglos funktioniert (y)

Übrigens ... der nächste Antrag ist schon Unterwegs :D
 
Was ist, wenn dann in der Vertragslaufzeit irgendwann diese 50%-Grenze durchbrochen wird? Gibt es eine Korrektur? Wenn ja: Passiert das automatisch, oder muss der Versicherte dafür sorgen? Gibt es bei einer verspäteten Anpassung eine rückwirkende Regelung?

Die Wertanpassung muß wie Alex schon vermutet hat der Versicherungsnehmer vornehmen, dies ist einmal im Jahr zur Hauptfälligkeit
möglich.

Ist es sehr umständlich, zwischendurch versicherte Objekte zu entfernen bzw. neue hinzuzufügen?
Und damit meine ich nicht nur den persönlichen Aufwand für mich sondern auch den eventuellen Aufwand den du, Sven, dadurch hättest.

Für einen Neueinschluß musst Du uns einfach nur einen Änderungsantrag übersenden, wir erstellen dann einen Nachtrag und senden Ihn Dir auf den Postwege zu, Zeitaufwand für uns (Prüfung, Eingabe, Versand, Abbuchung) etwa 20 Minuten für Dich 5 :)

Als besonderen Service haben wir die Kleinteile- und die Vorsorgeklausel
kostenlos in unsere Bedingungen integriert, so das nicht jede kleine Änderung sofort gemeldet werden muß.

Gruß
Sven
 
So, ein Bißchen verwirrt bin ich trotzdem noch:

Kaufdatum Kamera-Kit: 11.11.2010
Kaufdatum Tele-Zoom: 11.12.2010
Kaufdatum Festbrennweite: 08.02.2011
Kaufdatum Batteriegriff: 13.05.2011


- Habe ich es nun richtig verstanden, dass ich Rechnungen nur für die Sachen brauche, die jünger als 3 Monate sind? Also quasi nur der BG, da alles andere älter als 3 Monate ist...
- Zählt das Datum des Antrags oder des gewünschten Versicherungsbeginns?
- Muss ich von den Sachen, die älter als 3 Monate sind, jetzt Erpresserfotos machen obwohl ich noch die Rechnungen habe? Auf den Rechnungen ist für gewöhnlich jedoch sowieso keine Seriennummer vermerkt (online gekauft...)

- Muss ich eine Liste der automatisch mitversicherten Kleinteile führen?

- Müssen die Fotos mit Seriennummern etc. auf Papier vorliegen oder können sie gemailt werden?

Danke schonmal für die Info.
 
So, ein Bißchen verwirrt bin ich trotzdem noch:

Kaufdatum Kamera-Kit: 11.11.2010
Kaufdatum Tele-Zoom: 11.12.2010
Kaufdatum Festbrennweite: 08.02.2011
Kaufdatum Batteriegriff: 13.05.2011


- Habe ich es nun richtig verstanden, dass ich Rechnungen nur für die Sachen brauche, die jünger als 3 Monate sind? Also quasi nur der BG, da alles andere älter als 3 Monate ist...
- Zählt das Datum des Antrags oder des gewünschten Versicherungsbeginns?
- Muss ich von den Sachen, die älter als 3 Monate sind, jetzt Erpresserfotos machen obwohl ich noch die Rechnungen habe? Auf den Rechnungen ist für gewöhnlich jedoch sowieso keine Seriennummer vermerkt (online gekauft...)

- Muss ich eine Liste der automatisch mitversicherten Kleinteile führen?

- Müssen die Fotos mit Seriennummern etc. auf Papier vorliegen oder können sie gemailt werden?

Danke schonmal für die Info.

Hallo Ronan,

als Nachweiss reicht es wenn Du uns Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung schickst, die Rechnungen benötigen wir nicht unbedingt.

Da sehr, sehr häufig versucht wurde bereits beschädigte Gegenstände zu versichern und den Schaden dann über die Fotoversicherung abzurechnen, müssen wir leider von Gegenständen die bei Einschluß in die Versicherung älter als 3 Monate sind immer Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung haben um den unversehrten Zustand nachzuweisen. Die Fotos kannst Du uns per Mail übersenden, von den Kleinteilen benötigen wir keine Liste deren Besitz musst Du im Schadenfall durch entsprechende Rechnungen nachweisen.

Gruß
Sven
Sven
 
Hallo Sven,

danke für die schnelle Antwort.

Dann warte ich noch bis das bestellte Teil ankommt, und schon habt Ihr einen Kunden mehr. Finde das eine tolle Sache :)

Gruß
Robert
 
Hallo,
ich habe ein Canon 70-200 2.8 L IS I. Das gibts ja nicht mehr neu zu kaufen. Wird dabei dann der Gebrauchtpreis laut Eurer Liste angenommen oder wie siehts da aus?

Einfach den letzten bekannten Neuwert angeben da das Objektiv noch nicht unter die 50% Zeiwertgrenze gefallen ist.

Hi!
Und wo bekomme ich den her? Schreibe mir ja nicht dauernd auf, welches Objektiv wann mal wieviel gekostet hat. Das gleiche wärs ja mit meiner 50D.

Gruß
Christian
 
Hi!
Und wo bekomme ich den her? Schreibe mir ja nicht dauernd auf, welches Objektiv wann mal wieviel gekostet hat. Das gleiche wärs ja mit meiner 50D.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

wenn Du den Verkaufspreis nichtmehr feststellen kann, nimm bei Objektiven einfach als Faustformel den UVP - ca. 20%.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

ich habe eine D700 neu im Fachhandel gekauft. Die Rechnung lautet jedoch nicht auf meinen Namen. Wie ist hier die richtige Vorgehensweise?

Gruss
Daniel
 
Hallo Sven,

ich habe eine D700 neu im Fachhandel gekauft. Die Rechnung lautet jedoch nicht auf meinen Namen. Wie ist hier die richtige Vorgehensweise?

Gruss
Daniel

Moin Daniel,

dazu zitiere ich mal aus den FAQ´s die im ersten Beitrag dieses Treads und auf unserer Internetseite stehen:

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Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 2-3 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns
als Mailanhang im JPG-Format übersenden.
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Wenn Du für eine Neugekaufte Kamera keine Rechnung auf deinen Namen hast gilt das selbe.

Gruß
Sven
 
Hi Sven,

alles klar. DIe FAQ hatte ich gelesen; ich hatte aber nachgefragt, weil ich das Gerät neugekauft habe, aber jedoch die Rechnung auf eine dritte Person ausgestellt wurde. Jetzt weiss ich Bescheid.

Gruss
 
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