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TFP Vertrag ok...?

...
Hm…, soll ich den Passus nur einmal formulieren (für alle Parteien), und schreibe dann darunter:
- Der Fotograf darf die Bilder zusätzlich auch in veränderter Form nutzen.
...

Das hast Du doch schon im nächsten Absatz ausgedrückt:

  • - Das Bearbeiten/Verändern der Bilder ist ausschliesslich dem Fotografen gestattet

Außerdem würde ich mich mal fragen was das soll. Du machst nur vorsorglich darauf aufmerksam, dass Du die Fotos noch anderweitig verändern und veröffentlichen darfst. Das ist unnütz, denn Du bist der einzige, der das darf.

Irgendwelchen Unfug wirst Du damit auch nicht anstellen dürfen, denn das hast Du selbst schon ausgeschlossen:

  • - Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder menschenverachtenden Inhalten veröffentlicht werden.


Insofern finde ich es überflüssig.
 
Finde den letzten Entwurf so in Ordnung, die Änderungen von Andronicus sinnvoll, habe jedoch auch noch eine Frage: was genau ist mit "vertreiben" in diesem Zusammenhang gemeint:

in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen

vertreiben würde ich mit verkaufen assoziieren, dies würde dann dem nichtkommerziellen Charakter wiedersprechen oder irre ich da?

Ich bin nicht schon wieder einer der da stänkern will, mir ist es nur aufgefallen und ich verstehe es nicht. Würde ich aber gern, da ich diesen TFP-Vertrag gern übernehmen würde. Über die finale Version (sofern nicht ganz öffentlich im Thread, vielleicht als PN) würde ich mich riesig freuen.

greetz Nigel
 
in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen

vertreiben würde ich mit verkaufen assoziieren, dies würde dann dem nichtkommerziellen Charakter wiedersprechen oder irre ich da?

Hm..., hatte da gar nicht dran gedacht... Im Grunde kann man den Vertrieb komplett streichen, "veröffentlichen" genügt ja vollkommen. Danke für den Hinweis! :)

Über die finale Version (sofern nicht ganz öffentlich im Thread, vielleicht als PN) würde ich mich riesig freuen.

Ich muss meinen noch ein wenig anpassen, werde aber wohl erst nächste Woche dazu kommen da ich dieses WE Besuch habe. Sobald ich das gemacht habe, zeige ich es hier gern nochmal.

Griessli
JoeS
 
Bevor ich doch nicht mehr dazu komme..., hab ich's doch jetzt fertig gestellt.
Die meisten besprochenen Hinweise habe ich umgesetzt, eine Kleinigkeit noch hinzugefügt (danke Marlu!), und unten seht ihr das Endergebnis.

Ich bin eigentlich recht zufrieden. :) Ich bin mir recht sicher, dass ich das ganze auch auf einer Seite mit gleichem Inhalt unterbringen könnte, aber dann mit weniger "Komfort". Zwei Seiten finde ich okay, das passt alles auf ein einziges Blatt.

Was meint ihr?

Grüssle
JoeS
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
...
Ich bin eigentlich recht zufrieden. :)
...
Was meint ihr?
...

Jo, kannst zufrieden sein.

Auch ich würde den Vertrag - mit kleinen Abänderungen für mich - gerne übernehmen.

Ein bischen am Design würde ich auch noch verändern, da es mir so nicht zusagt. Aber das tut hier ja nichts zur Sache, denn es ging hier erst einmal um den Inhalt und nicht ums Aussehen. ;)

Hauptsache unsere Bilder sehen gut aus, das ist echt wichtig!!! :lol:
 
Klar, wenn anderen der Vertrag auch zusagt, dann kann man ihn natürlich übernehmen, auch mit Änderungen.

An der Optik mach ich nix mehr. :) Wie du sagst: das Wichtigste sind die Bilder. ;)

Grüssle
JoeS
 
An der Optik mach ich nix mehr. :)

Na etwas Zeit für die Tabstopps solltest Du noch investieren.

Zudem etwas widersprüchlich, in 1.2 sicherst Du dem Modell x bearbeitete Bilder zu, in 2. 2. Absatz darf aber nur der Fotograf veränderte Bilder nutzen, das finde ich verwirrend.

Das Entscheidende steht ja im Satz dahinter ( nur der Fotograf bearbeitet )

Zudem wiederholt Punkt 3 bei 2 mehr oder weniger die Einleitung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na etwas Zeit für die Tabstopps solltest Du noch investieren.

Och... mal gucken...., vielleicht ja, vielleicht nö...... :)

Zudem etwas widersprüchlich, in 1.2 sicherst Du dem Modell x bearbeitete Bilder zu, in 2. 2. Absatz darf aber nur der Fotograf veränderte Bilder nutzen, das finde ich verwirrend.

Vielleicht ein Verständnisproblem: die Bilder, die das Model bekommt, dürfen vom Model nicht weiter "verändert", sprich bearbeitet werden. Sie darf diese von mir bearbeiteten Bilder also nur in "unveränderter" Form (also so, wie ich sie bearbeitet und dem Model zur Verfügung gestellt habe), nutzen.

Ich selbst räume mir aber das Recht ein, dieses Bild nachträglich auch noch ganz anders zu bearbeiten (z.B. s/w-Bearbeitung), und in mein Portfolio mit aufzunehmen. Das schliesst nicht aus, dass ich dem Model dieses "neue" Bild nachträglich nicht ebenfalls zur Nutzung überlassen würde, ganz im Gegenteil: sie bekommt es einfach nachträglich ebenfalls zum Download zur Verfügung gestellt und kann es nutzen.

Der springende Punkt ist, dass ich nicht will, dass irgendjemand eins meiner Bilder in einer Art und Weise "verschlimmbessert", mit der ich mich überhaupt nicht identifizieren kann. Denn unter einem solchen Foto wird ja der Verweis zu mir als Fotograf stehen, und je nach Bearbeitung könnte es mir "peinlich" werden, wenn der Betrachter denkt: "aha, solche Bearbeitungen macht dieser Fotograf, ist ja grässlich". Wenn ich mir das selbst einbrocke, dann ist es ja ok. Aber nicht wenn andere mir das einbrocken. :)

Zudem wiederholt Punkt 3 bei 2 mehr oder weniger die Einleitung.

Hm..., da könnte man wohl die Einleitung einfach weglassen, hast recht.

Grüssle
JoeS
 
O
Vielleicht ein Verständnisproblem:

Nö, verstehe ich schon, aber es kann eben falsch verstanden werden, und bevor dann in 2 Absätzen die Bedeutung erklärt werden muss, würde ich besagten Satz streichen.

Das Entscheidende steht wie gesagt im Folgesatz.
 
Für mich werden TFP-Verträge aktuell zum Thema, nun informiere ich mich hier im Forum.
Den aktuellen Vertrag finde ich zumutbar, auch ausreichend vom Umfang und dem Inhalt. Hinsichtlich einem Bilderupload zu Facebook, Flickr, 500px und ähnlichem finde ich folgendes widersprüchlich, will nun gern eure Meinung hören.

- Jede Partei ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung und Speicherung der Bilder in unveränderter Form für nichtkommerzielle Zwecke berechtigt. Dem Fotografen steht dieses Recht auch für Bilder in veränderter Form zu. Den anderen Parteien sind jegliche Veränderungen der Bilder nicht gestattet
- Die Vereinbarung zu den Bildrechten schliesst das Recht ein, diese Bilder als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen oder auszustellen.

Das Problem beim Upload an oben genannte Sites ist, dass man dem Betreiber und möglichen Partnern kommerzielle Nutzungsrechte, meist an Werbung für die Plattform gebunden, einräumt, dabei bestätigt diese auch einräumen zu dürfen, wozu laut Vertrag keine Partei berechtigt ist. Übersehe ich etwas oder bin ich zu penibel?

Vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:
Cαnikon;13401532 schrieb:
Das Problem beim Upload an oben genannte Sites ist, dass man dem Betreiber und möglichen Partnern kommerzielle Nutzungsrechte, meist an Werbung für die Plattform gebunden, einräumt, dabei bestätigt diese auch einräumen zu dürfen, wozu laut Vertrag keine Partei berechtigt ist. Übersehe ich etwas oder bin ich zu penibel?

Nö, du übersiehst da nix. Die Problematik ist zumindest latent vorhanden. Allerdings benötigt Facebook diese Berechtigungen, um die ganzen Funktionen überhaupt den Usern möglich zu machen. Denn ohne eine solche Rechteübertragung an Facebook, wäre Facebook praktisch nutzlos (man könnte die "Teilen"-Funktion ja gar nicht ermöglichen).

Jedenfalls ist mir nicht ein einziger Fall weltweit bekannt, bei dem Facebook tatsächlich irgendwann mal irgendein Foto jemals ohne "echte" Zustimmung des Urhebers für irgendwelche Werbezwecke verwendet hatte. Sowas würde ja sofort bekannt werden, kennst du einen solchen Fall...? Wie gesagt, ich nicht. Offenbar hält sich also Facebook daran: sie benötigen diese Berechtigungen auf grund der geltenden Urheberrechte, sonst funktioniert Facebook nicht - für nix anderes.

Das Blöde ist nur, dass es von den AGBs her trotzdem weitreichender ist. Aber google mal nach dem Aktenzeichen 16 O 551/10 des Landgerichts Berlin. Da wurde bestätigt, dass dieser Passus nichtig sei. Von daher würde ich mal sagen, steht man als Fotograf "gut" da.

Was ich aber zusätzlich nun habe: in meinem aktuellen TFP-Vertrag (nur noch elektronisch mit iPad und der App "Easy Release") steht als Veröffentlichungs-Beispiel explizit Facebook drin, also weiss der Vertragspartner, dass Bilder dort hochgeladen werden können.

Desweiteren steht drin, dass für Online-Veröffentlichungen ausschliesslich die Bilder mit Wasserzeichen benutzt werden dürfen, die von der Auflösung auch weboptimiert sind, und somit auch nicht gerade attraktiv daraus irgendeine Werbekampagne zu veranstalten.

Ich für meinen Teil sehe aus all diesen genannten Gründen hier kein echtes reales Problem, sondern bestenfalls ein rein Theoretisches.

Grüssle
JoeS
 
Okay, meine Schwierigkeit war mit zu beachten, dass kommerzielle Nutzung nicht gestattet ist (keiner diese kommerzielle Nutzungsrechte erhält), der Upload zu solchen Diensten aber generell erlaubt ist. Die Dienste einfach namentlich fest zu machen ist die Option, die ich übersah. So existieren kommerzielle Nutzungsrechte nur für genannte Dienste.

Das Urteil ist interessant, kannte ich nicht. Mein Verhalten ändert das nicht, da nicht allgemeingültig kann das Urteil auf andere Dienste nicht übertragen werden, letztlich steht eine Entscheidung offen auch wenn diese wahrscheinlich analog ausfällt. Ich will diesen Verhalt vertraglich sicher geregelt haben.

Willst du deine bisherigen Erfahrungen schildern, ggf. deinen aktuellen Vertrag nochmal zur Verwendung offen stellen?

Vielen Dank!
 
Cαnikon;13401899 schrieb:
Willst du deine bisherigen Erfahrungen schildern, ggf. deinen aktuellen Vertrag nochmal zur Verwendung offen stellen?

Hmtja, Erfahrungen? Eigentlich keine besonderen Vorkommnisse bis jetzt. Alle glücklich und zufrieden. :)

Den aktuellen Text für's iPad habe ich hier mal angehängt.

Grüsse
JoeS
 

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