Quelle, dort RN 21.
https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html
Natürlich läuft es auf eine Einzelfallabwägung hinaus. Aber wieviele der normalen Streetfotos haben das Potential für eine schwerwiegende Beeinträchträchtigung des allg. Persönlichkeitsrechts des Abgebildeten?
Fakt ist nunmal auch in diesem Fall, dass sich die Abgebildete erfolgreich (!) gegen diese Form der Fotografie mittels anwaltlicher Abmahnung gewehrt hat, dass der Beschuldigte die Kosten in Höhe von über 700,-€ für die strafbewehrte Unterlassungeerklärung plus seiner alles andere als unerheblichen Anwaltskosten gezahlt hat und danach bei erneutem Verstoss hinsichtlich dieser Person eine sicherlich heftige Vertragsstrafe zu zahlen hat, die üblicherweise meist bei 5000,-€ für den Einzelfall liegt.
Der Beschluss des BVG lässt den Beschwerdeführer (Fotograf) ins Leere laufen, die Beurteilung des Kammergerichtes hat Bestand und schützt damit ohne Frage die fotografierte Person weitgehend.
Das Problem der Strassenfotografie ist, dass sie in erster Linie durch die Nutzung von Smartphones überhand nimmt, dass auch kompromittierende Bilder -absichtlich oder unabsichtlich- ins Netz gestellt werden. Auch dadurch hat sich die Einstellung des Publikums weitgehend geändert, wird die Aggressivität zweifelsfrei gefördert.
Da berufen sich einerseits "Knipser" auf ihre angebliche Kunstfreiheit, reklamieren für sich den oft genug frei erfundenen Dokumentationscharakter ihrer Aufnahmen und andererseits sehen sich nicht wenige der fotografierten Personen als "abgeschossene Opfer".
Das fördert ja alles, nur keinen friedlichen Umgang miteinander.
Selbst in der Pressefotografie, die tatsächlich journalistisch-dokumentarischen Charakter/Aufgaben hat und wesentlich weniger Einschränkungen unterliegt, ist es inzwischen sehr schwierig oder gar unmöglich für berechtigt fotografierte Personen zu erkennen, wer da auf den Auslöser drückt und warum dies geschieht.
Genauso problematisch ist es für den im Rahmen seiner Aufgabe fotografierenden Journalisten, den fotografierten Personen seine Gründe plausibel darzulegen und sich gegen in diesem Fall unberechtigte Angriffe zu wehren.
Würden sich alle an die Regeln halten, käme es nicht zu solchen Konflikten.
Solange aber der Einzelne meint, sich hinter einer kläglichen Argumentation ("wer will mich denn da verklagen") verstecken zu müssen und damit sein gesetzeswidriges Tun verargumentieren zu können, wird das Miteinander immer unerträglicher, schwieriger und von immer mehr Konflikten überschattet, vor allem, wenn -wie im vorliegenden Fall- jedwede Einsicht fehlt.
Allzu leicht wird dabei vergessen, dass es auf Antrag ein Strafdelikt ist.
Das Urheberrechtsgesetz definiert die Ausnahmen sehr klar und wenn sich alle daran halten würden, wäre so mancher Stolperstein im Miteinander aus der Welt geschaffen.
Stockagenturen wie Adobe gehen heute berechtigt und sinnvollerweise sogar so weit, dass selbst Personen auf Bildern, in denen sie zweifelsfrei nur nebensächliches Beiwerk sind, ausnahmslos unkenntlich zu machen sind. Der Schutz der Abgebildeten geht vor - und das ist lobenswert, selbst wenn dadurch manche Bilder garnicht erst möglich werden.