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Aggressive Leute bei Streetphotography - Erfahrungen

Dankenswertwerweise hast Du ja bereits bestätigt, es es letztlich eine Einzelfallabwägung ist.

Genau, WENN eine SCHWERWIEGENDE Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der abgelichteten Person durch die Fertigung und/oder Veröffentlichung des Streetfotos eintritt, ist sie verboten. Und nur dann. Nach diesem Maßstab müssen die Fachgerichte entscheiden.
 
Es spricht ja nichts dagegen, jemanden nach einem Foto zu fragen, ob er sich eine Veröffentlichung vorstellen kann.

Das wäre die optimale Variante. Leider, wie oben festgestellt, riskiert man u.U., dass man schon dadurch Ärger bekommt, auf Löschung des Fotos bestanden wird oder es sogar zu Tätlichkeiten kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Groteske dabei ist, dass die landläufige Ansicht, man dürfe Straßenfotografie nicht ohne Einwilligung der Abgelichteten betreiben, falsch ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass Straßenfotografie, zu deren Wesen es zählt, Personen ohne deren Einwilligung abzulichten und solche Fotos auch zu veröffentlichen, unter die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz fällt, also ein Grundrecht darstellt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (hier Recht am eigenen Bild) als kollidierendes Grundrecht hat demgegenüber grundsätzlich zurückzutreten. Nur bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hat die Kunstfreiheit zurückzutreten.

EDIT: Bislang war die gesetzliche Regelung des § 23 I Nr. 4 Kunsturhebergesetz auch geflissentlich ignoriert worden, obwohl das mit dem Vorrang der Kunstfreiheit schon lange drinsteht.

Links, um den genauen Wortlaut des Urteils?

Weil Art. 5 Abs. 3 sagt zunächst nur:"(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Und § 23 I Nr. 4 Kunsturhebergesetz: "enthält jedoch wiederum eine Schranke. So ist eine Veröffentlichung dann untersagt, wenn hierdurch ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Wo wird dadurch bestätigt, daß man Personen ohne Nachfrage ablichten und veröffentlichen darf?

Danke,

Axel
 
Das hat nichts mit Straßenfotografie zu tun und ist sogar mittlerweile gem. § 201 StGB unter Strafe gestellt. Das sind auch die Fallgruppen, bei denen das Persönlichkeitsrecht Vorrang hätte.

Das ist mir klar, ich wollte damit nur aufzeigen dass wenn zwei das Gleiche tun es nicht immer das selbe ist. Nicht jedes Geknipse auf der Straße ist für mich Streetfotografie.
 
Das ist mir klar, ich wollte damit nur aufzeigen dass wenn zwei das Gleiche tun es nicht immer das selbe ist. Nicht jedes Geknipse auf der Straße ist für mich Streetfotografie.

Natürlich nicht. Schon gar nicht Fotos aus Sensationsgier. Kunst erfordert ja auch die Absicht, künstlerisch tätig zu sein. Auch der Reporter kann sich nicht auf Kunstfreiheit, sondern nur auf Pressefreiheit berufen. Und auch dort greift ab einem gewissen Grad der Vorrang des Persönlichkeitsrechts, siehe die ganze Paparazzo-Urteile.

@Axel: Die Entscheidung habe ich doch verlinkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Bilder werden ja gemacht, damit man damit prahlen kann, was man sich alles traut (von Können kann da meist keine Rede sein). Ansonsten hat man ja nichts davon...

Uff. Jetzt wird's für mich aber etwas unverständlich und intolerant. Der Teil sollte bitte klar als persönliche Meinung gekennzeichnet sein, das sehen nämlich sehr viele Leute vollkommen anders. Du kannst nicht einfach ein ganzes Genre als Geprahle und Rumgespanne abstempeln :ugly:

Mich interessiert dabei absolut das Bildergebnis - Street Fotografie von Menschen stellt für mich zusammen mit ungestellter Reisefotografie mit Mensch als Thema die visuell interessanteste Sparte der Fotografie dar, ob von alten Meistern oder von Fotografen die auch noch heute zu Corona-Zeiten unterwegs sind.

Das Bildmaterial, was bei ungestellten Aufnahmen von Menschen im Alltag entsteht, ist m.M.n. interessanter als jede Landschafts- oder Architekturaufnahme.


Dass Du das nicht so empfindest, ist absolut in Ordnung - aber versuche bitte zu verstehen, dass Andere den Ergebnissen von Street-Fotografie gegenüber eine deutlich positivere Einstellung haben als Du, und dementsprechend auch unsere Grundeinstellung zu dem hier diskutierten Thema eine Andere ist. Durch die "Man darf keine Fremden fotografieren!" Einstellung muss man halt durch, wenn man solche Aufnahmen erstellen möchte. Wie man genau damit umgeht ist hier halt unter Anderem das Thema.


Ich für meinen Teil veröffentliche extrem wenig, auch hier im Forum, eben weil viele Personen in relativ großem Abbildungsmaßstab vertreten sind, die ich im Nachhinein gerade nicht mehr nach Erlaubnis gefragt habe. Wenn doch, dann weil ich das Foto unabhängig von den abgebildeten (teilweise auch erkennbar) Personen aesthetisch ansprechend finde... und dann meist nicht aus Deutschland.

Und ja, die Bilder, die ich nicht veröffentliche, kriegt nur der engere Bekanntenkreis zu sehen - und zwar live, wenn sie mal was sehen wollen oder eines davon an der Wand oder auf dem Bildschirm zu sehen ist. Wen beeindrucke ich bitte damit, dass ich fremde Leute auf der Straße fotografiere?
 
In diesem Zusammenhang [Anm.: KunstUrhG] ist aber auch schon der Begriff der Veröffentlichung sehr eng zu sehen. Schon das Herumzeigen im Bekanntenkreis ist eine Veröffentlichung [...]
"Für private Zwecke" heisst eben auch ganz zweifelsfrei, dass damit rein private Zwecke des Fotografen gemeint sind. Nur er und sonst keiner.
Die Bestimmung lautet dass Personenbilder nicht ohne Einwilligung verbreitet werden dürfen - dass damit gemeint ist dass sie absolut niemandem gezeigt werden dürfen ("nur er und sonst keiner") halte ich für eine sehr steile Interpretation.
Hast du dafür vielleicht eine Quelle?
 
...
Hinter einem "ich will das nicht" können sich viele Gründe verbergen, zum Teil abstrakte bis irrationale, oder auch ganz konkrete und nachvollziehbare...

Meine Frau war/ist so eine. Von Kindern, Enkeln und allen möglichen Freunden und Bekannten können nicht genug Bilder vorhanden sein. Jedoch sie drückt sich grundsätzlich, obwohl es keinen erklärbaren Grund für ihre Ablehnung gibt.
 
In diesem Zusammenhang ist aber auch schon der Begriff der Veröffentlichung sehr eng zu sehen. Schon das Herumzeigen im Bekanntenkreis ist eine Veröffentlichung, vom Zurschaustellen auf Facebook ganz zu schweigen.

"Für private Zwecke" heisst eben auch ganz zweifelsfrei, dass damit rein private Zwecke des Fotografen gemeint sind. Nur er und sonst keiner.

Tatsächlich? Wenn ich Deine Worte jetzt exakt so handhabe, wie Du sie geschrieben hast - und ich mir dann das nachfolgende Szenario durchdenke ... dann wird es ziemlich abstrus:

Gehen wir weg von Personen hin zu einem Museum. Ich bekomme die Erlaubnis, dort zu fotografieren mit dem expliziten Hinweis, aber nur für 'private Zwecke'. Jetzt rahme ich das eine oder andere Bild und hänge es an die Wand. Und jetzt Deine Worte: "Nur er und sonst keiner." ==> Das würde bedeuten, dass ich das Bild stante pede von der Wand nehmen muss, würde schon meine Frau das Zimmer betreten wollen. Ich müsste es eigentlich in einem Tresor verstauen, nur damit sie nur ja keine Chance bekommt, das von mir und nur von mir zu betrachtende Bild zu Gesicht zu bekommen? Also immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass irgendjemand Anderer außer mir das Bild zu Gesicht bekommen könnte, müsste ich das Bild wegnehmen. Mehr noch: Ich dürfte noch nicht mal so ein Bild von einem Fotodienstleister ausarbeiten lassen, denn es ist ja - strikt nach Deinen Worten - nur für mich alleine bestimmt. Niemand auf diesem Planeten darf das Bild ja jemals zu Gesicht bekommen.

Ist es wirklich das, was Du gemeint hast mit 'für private Zwecke'?
 
Haben hier die ein oder anderen schonmal Erfahrungen mit aggressiven Personen während Streetphotography gemacht?
Noch nie. (!)
Und ich fotografiere nun schon einige Jahre lang fast ausschließlich street - und keine leeren Straßen, meistens keine weit entfernten Szenen und nie mit Tele.
Einmal kam eine Dame auf mich zu, mit der Bitte, sie möchte nicht fotografiert werden. Hatte ich auch nicht, sondern einen Oldtimer daneben, sie war gar nicht auf dem Bild. Bild am Monitor hergezeigt - alles bestens, freundliches Aufwiedersehen.
Und einmal deutete mir ein ausländisches Elternpaar an, ich möge ihr Kind nicht fotografieren. Was ich auch nicht tat.

Ansonsten: meist werde ich gar nicht bemerkt. Oft gibt es auch einen freundlichen Blickkontakt.
Wichtig: Wenn man Unwillen bemerkt, zurücktreten und nicht fotografieren. Einfach beobachten und dezent sein.
 
Einmal hat eine Frau beim Markt, die 15m entfernt stand (bei 50mm Brennweite) und sowohl maskiert war als auch eine tiefe Mütze an anhatte (beides in schwarz, sah aus wie ein Ninja), wild mit den Händen gefuchtelt, habe einfach weiter Bilder gemacht.

Respekt für so viel - Ignoranz! Gut möglich, dass diese Frau tags drauf von einem anderen Streetfotografen abgelichtet wurde und dann, aufgrund der bereits gemachten Erfahrung, ausfallend geworden ist. Kann man ihr nicht verübeln. :rolleyes:



Hier mal ein Beispielbild von vor Kurzem:

Als Abgebildeter wäre ich mit einer Veröffentlichung sicherlich nicht einverstanden. Stell dir mal vor, das ist nicht seine Frau, sondern seine Affäre und das Bild geistert munter durchs Netz. Oder er hätte eigentlich im Homeoffice sitzen müssen, war aber draußen spazieren. Oder oder oder. Da kann man Menschen in Teufels Küche bringen.
 
....Stell dir mal vor, das ist nicht seine Frau, sondern seine Affäre und das Bild geistert munter durchs Netz. Oder er hätte eigentlich im Homeoffice sitzen müssen, war aber draußen spazieren. Oder oder oder. Da kann man Menschen in Teufels Küche bringen.

Man kann sich zu jedem Bild ein passendes Horror-Szenario ausdenken. Aber hier hätte nicht das Bild den Mann in "Teufels Küche" gebracht, sondern sein eigenes Fehlverhalten wäre dann die Ursache gewesen...aber ist auch eigentlich egal...
 
Haben hier die ein oder anderen schonmal Erfahrungen mit aggressiven Personen während Streetphotography gemacht?

Nein, aber ich werde ziemlich unangenehm wenn jemand mich oder meine Familie ungefragt und/oder gegen meinen Willen fotografieren sollte.

Bei einem Urlaub in Rio kam ein Holländer auf die Idee meine Tochter zu fotografieren. Sein Handy flog ca 30 Sekunden später den Zuckerhut runter.
Würd ich auch jederzeit wieder machen.
 
Man kann sich zu jedem Bild ein passendes Horror-Szenario ausdenken. Aber hier hätte nicht das Bild den Mann in "Teufels Küche" gebracht, sondern sein eigenes Fehlverhalten wäre dann die Ursache gewesen...aber ist auch eigentlich egal...

Zwar sah das eigentliche Gesetz nicht die Gesichtsmaske als Bedeckung vor, aber die Veröffentlichung des genannten Fotos hier dürfte ohne Zustimmung der beiden Personen nicht erfolgen! Sie sind beide immer noch erkenn- und identifizierbar.

Da muss man höchstens ein Fehlverhalten des Fotografen unterstellen, mehr nicht.

Ich bin der Ansicht, dass dieses Foto nicht mit der Kunstfreiheit übereinstimmt. Kunst ist da keine zu sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich schon beim Anheben der Kamera abschätzen kann, dass das Fotografieren nicht erwünscht ist, dann lasse ich es, wenn jemand mir danach (egal in welchem Ton) mitteilt, dass das Bild nicht erwünscht ist/war, dann lösche ich es - gleiches erwarte ich auch von Leuten, die mich oder meine Familie fotografieren. Hat was mit Respekt zu tun - unabhängig davon muss ich mir natürlich nicht jeden Ton gefallen lassen und wehre mich da entsprechend
 
Quelle, dort RN 21.
https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html

Natürlich läuft es auf eine Einzelfallabwägung hinaus. Aber wieviele der normalen Streetfotos haben das Potential für eine schwerwiegende Beeinträchträchtigung des allg. Persönlichkeitsrechts des Abgebildeten?

Fakt ist nunmal auch in diesem Fall, dass sich die Abgebildete erfolgreich (!) gegen diese Form der Fotografie mittels anwaltlicher Abmahnung gewehrt hat, dass der Beschuldigte die Kosten in Höhe von über 700,-€ für die strafbewehrte Unterlassungeerklärung plus seiner alles andere als unerheblichen Anwaltskosten gezahlt hat und danach bei erneutem Verstoss hinsichtlich dieser Person eine sicherlich heftige Vertragsstrafe zu zahlen hat, die üblicherweise meist bei 5000,-€ für den Einzelfall liegt.

Der Beschluss des BVG lässt den Beschwerdeführer (Fotograf) ins Leere laufen, die Beurteilung des Kammergerichtes hat Bestand und schützt damit ohne Frage die fotografierte Person weitgehend.

Das Problem der Strassenfotografie ist, dass sie in erster Linie durch die Nutzung von Smartphones überhand nimmt, dass auch kompromittierende Bilder -absichtlich oder unabsichtlich- ins Netz gestellt werden. Auch dadurch hat sich die Einstellung des Publikums weitgehend geändert, wird die Aggressivität zweifelsfrei gefördert.
Da berufen sich einerseits "Knipser" auf ihre angebliche Kunstfreiheit, reklamieren für sich den oft genug frei erfundenen Dokumentationscharakter ihrer Aufnahmen und andererseits sehen sich nicht wenige der fotografierten Personen als "abgeschossene Opfer".
Das fördert ja alles, nur keinen friedlichen Umgang miteinander.

Selbst in der Pressefotografie, die tatsächlich journalistisch-dokumentarischen Charakter/Aufgaben hat und wesentlich weniger Einschränkungen unterliegt, ist es inzwischen sehr schwierig oder gar unmöglich für berechtigt fotografierte Personen zu erkennen, wer da auf den Auslöser drückt und warum dies geschieht.
Genauso problematisch ist es für den im Rahmen seiner Aufgabe fotografierenden Journalisten, den fotografierten Personen seine Gründe plausibel darzulegen und sich gegen in diesem Fall unberechtigte Angriffe zu wehren.
Würden sich alle an die Regeln halten, käme es nicht zu solchen Konflikten.

Solange aber der Einzelne meint, sich hinter einer kläglichen Argumentation ("wer will mich denn da verklagen") verstecken zu müssen und damit sein gesetzeswidriges Tun verargumentieren zu können, wird das Miteinander immer unerträglicher, schwieriger und von immer mehr Konflikten überschattet, vor allem, wenn -wie im vorliegenden Fall- jedwede Einsicht fehlt.
Allzu leicht wird dabei vergessen, dass es auf Antrag ein Strafdelikt ist.
Das Urheberrechtsgesetz definiert die Ausnahmen sehr klar und wenn sich alle daran halten würden, wäre so mancher Stolperstein im Miteinander aus der Welt geschaffen.

Stockagenturen wie Adobe gehen heute berechtigt und sinnvollerweise sogar so weit, dass selbst Personen auf Bildern, in denen sie zweifelsfrei nur nebensächliches Beiwerk sind, ausnahmslos unkenntlich zu machen sind. Der Schutz der Abgebildeten geht vor - und das ist lobenswert, selbst wenn dadurch manche Bilder garnicht erst möglich werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Würden sich alle an die Regeln halten, käme es nicht zu solchen Konflikten.

Und zu diesen Regeln zählt, dass Streetfotografen grundsätzlich andere ohne deren Einwilligung ablichten und die Fotos auch veröffentlich dürfen, sofern dadurch keine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts verursacht wird. Das ist die Rechtslage in Deutschland, an die auch du dich zu halten hast.

Das BVerfG hat die Auslegung des Kammergerichts akzeptiert, dass diese Grenze überschritten ist, wenn die abgelichtete Person großformatig an einer stark frequentierter Hauptverkehrsstraße einer Großstadt zur Schau gestellt wird.

Sehe ich auch so. Gilt aber nicht für den Normalfall, wonach solche Fotos nur für eine begrenzte, interessierte Öffentlichkeit in Bildbänden, auf Fotografen-Webseiten oder in Fotoforen auftauchen. Für die Normalfälle bin ich sicher, dass die Fachgerichte sich an der Entscheidung des BVerfG orientieren und einen Unterlassungsanspruch versagen werden. Schadensersatz wurde der Klägerin ja schon vom Kammergericht selbst für diesen krassen Fall versagt.
 
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