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Hobby zum Nebenerwerb mit minimaler Gewinnabsicht

Ancillius

Themenersteller
Liebes Forum,

auch wenn ich unsere FAQ und einige andere Threads gelesen habe, frage ich mich aktuell immernoch, wie man sein Hobby als Kleinstgewerbe betreiben kann.

Der Hintergrund:
Ich fotografiere seit einiger Zeit als Hobbyfotograf Aufträge von Bekannten und Verwandten. Darunter Akt&Erotik, Eventfotos und Familienfeiern. Es gibt viele Dinge an die ich mich nicht heranwage. Anfragen nach Hochzeitsbegleitungen und ähnlichen gewichtigen One-Time-Events lehne ich immernoch ab. Mein Problem dabei: Bisher konnte ich dafür nie eine Gegenleistung nehmen. Man wurde sich zwar in Naturalien immer irgendwie einig (eine Einladung zum Essen beispielsweise), aber Geld nehmen war immer schwer. Richtig umständlich wurde es dann bei einem betreundeten Gewerbetreiben, der die Bilder kommerziell ausbeuten wollte. Die Ware hatte da (Poster/Bücher und Leinwände) schon einen Wert von 200€. Hier kamen die Druckereien ins Schwitzen, da die Rechnungen ja dann auch auf das Gewerbe geschrieben werden musste, ich aber nach wie vor als Privatperson der Empfänger der Ware war. So habe ich auch keine Kontrolle über die Zahlungen und gebe Trotzdem meinen Namen als Kunden beim Fotolabor meines Vertrauens her. Das hat mir eigentlich überhaupt nicht geschmeckt.

Kurz und Bündig, statt Gefälligkeiten würden mir meine "Auftragsgeber" meist gern lieber 50€ für meine Zeit in die Hand drücken. Da haben wir im Schnitt dann 300€ "Gewinn" pro Jahr, plus die Kosten für die Waren als zusätzlichen Umsatz. Da werden es dann wohl so 600€-900€ p.A. Das ganze ist also mehr als überschaubar. Doch aktuell bin ich ja nicht in der Lage Rechnungen zu schreiben, da ich eben kein Gewerbetreibender bin.

Jetzt lese ich etwas von Liebhaberei. Meine "Kosten" für das Hobby bekomme ich ja so in den nächsten 5 Jahren nie rein. Problematisch ist da aber immer der Nachweis, da ich gerne Gebraucht kaufe. Nichts desto trotz möchte ich bevor ich eine Rechnung schreibe (für wie geringfügig auch immer) gerne alles in legalen trockenen Tüchern wickeln. Der Gang zum Finanzamt ist geplant, die Krankenkasse weiß bescheid und mir stellt sich nun die Frage, was man noch so beachten muss.

Die Tätigkeit ist wie man sich denken kann nebenberuflich, geringfügig (zeitlich und pekuniär). Zielt auch nur offiziell auf Gewinn ab (man dürfte mir auch mal die Sache mit der Liebhaberei näher bringen... das klingt hier im Forum immer so anrüchig und negativ), aber könnte also etwa 300€ p.A. als Gewinn abwerfen. Wenn man das umlegen will mit Fahrtkosten und Equiptmentkauf, kann man auch jedes Jahr wieder auf Null kommen, wenn es so weiterläuft.

Muss man mit einer solchen Mini-Tätigkeit auch zur IHK? Braucht man für eine IHK Eintragung nicht eine Ausbildung als Fotograph?

Es geht wie gesagt nicht darum einen Betrieb oder eine Firma zum "echten" Nebenverdienst hochzuziehen, sondern nur um die legale Abwicklung von gelegentlichen kleinstaufträgen, bei denen ein "Kunde" Geld geben WILL.

Habt ihr da Erfahrungen wie man alles legal macht? (Bitte nichts von "Geschäftlich auf die Nase fallen"... das ist hier nicht möglich, da kosten alle im Hobbybereich liegen, keine Angestellten und andere Sub-Unternehmer dabei sind, die sich auf mich verlassen oder wie schwer das selbstständige Leben ist... das bin ich dann nicht Hauptberuflich. Vielleicht reicht ja auch eine Freiberuflichkeit?)

Macht jemand hier vielleicht solche Sachen schon in so geringfügigen Umfang und kann Berichten?
 
In den kreativen Berufen wie

Choreograf
Designer
Fotograf in manchen Bereichen, wie z. B. Werbung
Kameramann
Künstler (bildende und darstellende)...

Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, zahlen keine Gewerbesteuer, da sie keine Unternehmer iSv. § 5 Abs. 1 S. 1 GewStG sind. Sie sind aber umsatz- und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Es wird hierbei streng zwischen den Katalogberufen und anderen, zum Teil neu entstandenen, selbständigen Berufen unterschieden, die tendenziell eher als gewerblich eingestuft werden und folglich Gewerbesteuer zahlen.

So, und nun überlege was Du bist.

Ich bin Ingenieur und Künstler - gleich doppelt frei :lol:

Genaue Infos unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29
 
Erstmal danke für die Antworten. Einige Fragezeichen bleiben aber leider noch:
Natürlich darfst du Rechnungen schreiben, nur keine USt ausweisen, und die gibst du dann als Einnahmen auf der Steuererklärung an. Fertig.
Als Privatperson ohne Gewerbe/Freiberuf kann ich doch niemanden eine Rechnung ausstellen, schon garnicht, wenn dieser jene Rechnung dann gern von der Steuer absetzen möchte (als Werbekosten). D.h. ausstellen kann ich die sicher, aber das ist doch nicht rechtlich wasserdicht.


Fotograf in manchen Bereichen, wie z. B. Werbung
Künstler (bildende und darstellende)...


So, und nun überlege was Du bist.

Ich bin Ingenieur und Künstler - gleich doppelt frei :lol:

Naja ich würde eher sagen Künstler. Ich will ja keinen Berufsstand beleidigen, indem ich mich selbst Fotograf nenne. Das bin ich ja nicht. Sowas wie Fotodesigner oder Fotokünstler schwebt mir da vor.

Allerdings habe ich ja gelesen, dass man offiziell dann keine Auftragsarbeiten annehmen darf (leider finde ich gerade die Quelle nicht... war ein Rechtsanwalt für Fotorecht, der das behauptete), da ein Künstler erst das Bild machen würde, es ausstellen würde und dann an einen Kunden verkaufen würde. Erst den Auftrag dann die Kunst sei dann rechtlich die Aufgabe eines "echten" Fotografen. Schonmal etwas ähnliches gehört?

Und die Frage nach der IHK... muss man bei denen auch eine Tür eintreten, und wenn ja, ist es überhaupt möglich sich dort ohne entsprechende Qualifikation auf dem Papier (Ausbildung/Meister) als Fotokünstler zu registrieren?

Sorry, das ich das erst hier frage, anstatt bei der IHK selbst, aber einige Kollegen haben mit der lokalen IHK ganz bittere Erfahrungen gemacht, die vergleichbar sind mit den Machenschaften der GEZ (Tote Hunde (ja das Haustier) zur Kasse bitten und so weiter). Daher möchte ich erst in diesen Saftladen stiefeln, wenn ich muss.
 
Ja das ist ja sowieso geplant... Frage ist halt vorallem noch nach der Form (Kleingewerbe, Freiberuf usw.) nach der Geschichte mit der IHK und ggf. anderen Stolperfallen, aus denen einem Neider dann einen Strick drehen können.
Und leider sind die Jungs und Mädels beim Finanzamt nicht überall gleichclever und auch nicht immer der selben Auffassung. Meine damalige freiberufliche Tätigkeit als Lehrer wurde bei Finanzamtwechsel mal klammheimlich zum Kleingewerbe, was mir einiges an Mehrarbeit (vorallem die ewigen Behördengänge um den Freiberuflerstatus zurückzubekommen) einbrachte... daher bin ich hier für alle Erfahrungsberichte dankbar.
 
Und die Frage nach der IHK... muss man bei denen auch eine Tür eintreten, und wenn ja, ist es überhaupt möglich sich dort ohne entsprechende Qualifikation auf dem Papier (Ausbildung/Meister) als Fotokünstler zu registrieren?

Sorry, das ich das erst hier frage, anstatt bei der IHK selbst, aber einige Kollegen haben mit der lokalen IHK ganz bittere Erfahrungen gemacht, die vergleichbar sind mit den Machenschaften der GEZ (Tote Hunde (ja das Haustier) zur Kasse bitten und so weiter). Daher möchte ich erst in diesen Saftladen stiefeln, wenn ich muss.

Erst beim Finanzamt versuchen als freiberufliche Tätigkeit registrieren lassen - erst wenn die nicht wollen dann musst du bei der IHK "vorstellig werden" und dann auch für nichts löhnen.

Die IHK nimmt Dich immer und kassiert, die wieder los zu werden ist übel...
 
Warum fragst Du nicht einmal die steuerberatenden Berufe? Die Tipps, welche Dir bis jetzt gegeben wurden sind gelinde formuliert nicht als optimal zu bezeichnen.

Ein Anruf beim Finanzamt entfaltet auch keinerlei Rechtswirkung! Aufgrund mündlicher Aussagen vom FA hat ein Mandant ein Steuerstrafverfahren (es ging um einen Betrag von 980,00 € !) kassiert, weil er die getroffenen mündlichen Aussagen nicht belegen konnte.

Eine Erstberatung kostet auch keine Unmenge an Geld. Meistens lassen sich die Leute erst beraten, wenn das "Kind" in den Brunnen gefallen ist. Das dann umfangreiche Schriftsätze an das FA sehr kostspielig sind ist wohl denklogisch.
 
Wenn du beauftragst wirst Fotos zu machen bis du definitiv kein Künstler und somit auch nicht als Freiberufler sondern als gewerbetreibener einzustufen.
Bei der Fotografie handelt es sich um ein Handwerk. Zuständig ist i.d.R. die HWK.
Berufsgenossenschaft ist auch Pflicht - kann wohl in Ausnahmen umgangen werden
Es gibt auch kein Kleingewerbe oder sowas. Es gibt nur die Möglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreien zulassen wenn du eine Umsatzgrenze nicht überschreitest. Pflicht ist natürlich auch eine ordentlich Buchhaltung und die steuerlichen Angaben.
Das ist alles ein Haufen Zeug und viel Arbeit.... und das für ein paar 100€ im Jahr.
Übrigens haftest du als gewerbetreibender natürlich und bräuchtest mindestens noch eine Betriebshaftpflicht.
Beim Finanzamt muss eine wirkliche regelmäßige Gewinnerzielungsabsicht deinerseits zu erkennen sein, ansonsten steigen die dir schnell aufs Dach.
Ich betreibe so ein Gewerbe schon ein paar Jahre. Wenn ich sehe was du vor hast dann würde ich dir raten die Finger davon zu lassen und dich nach dem Shooting zum kühlen Bier einladen zu lassen.
 
Natürlich darfst du Rechnungen schreiben, nur keine USt ausweisen, und die gibst du dann als Einnahmen auf der Steuererklärung an. Fertig.

Als Privatperson ohne Gewerbe/Freiberuf kann ich doch niemanden eine Rechnung ausstellen, schon garnicht, wenn dieser jene Rechnung dann gern von der Steuer absetzen möchte (als Werbekosten). D.h. ausstellen kann ich die sicher, aber das ist doch nicht rechtlich wasserdicht.

Derjenige, der etwas absetzten, also steuermildernd geltend machen will, der macht den Wert der Anschaffung geltend, nicht die Umsatzsteuer! Die Umsatzsteuer ist bei Firmen eigentlich nur ein "Durchgangsposten" und hat keinen Wert, den man absetzen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was willst du jetzt damit sagen? Auf Rechnungen von Privatpersonen ist ja, wie ich schon geschrieben hab, gar keine USt ausgewiesen, es gilt quasi netto = brutto.
 
@zarah

Da dem Fragesteller wohl nicht ganz klar zu sein scheint was Firmen absetzen können, bzw. was das bedeutet habe ich das etwas verdeutlicht. Man setzt schliesslich nicht die Umsatzsteuer ab!

Dich habe ich nur zitiert, damit der Zusammenhang klar bleibt. Schliesslich hat der TO auf das Zitierte "geantwortet", bzw. eine Gegenfrage gestellt.
 
Als Privatperson ohne Gewerbe/Freiberuf kann ich doch niemanden eine Rechnung ausstellen, schon garnicht, wenn dieser jene Rechnung dann gern von der Steuer absetzen möchte (als Werbekosten).

Warum den nicht? Rechnung schreiben (Quittungsblock tut's auch), Einnahmen bei der Steuererklärung angeben und fertig. Ein Gewerbe liegt erst dann vor wenn du planmässig und auf Dauer eine Gewinnerzielung verfolgst und das liegt bei dir ja wohl nicht vor.

Die Rechnung von einer Privatperson kann selbstverständlich auch steuerlich geltend gemacht werden. Warum auch nicht. Gewerbebetrieben ist es nicht verboten von Privat zu kaufen.

Gerald
 
Wenn du beauftragst wirst Fotos zu machen bis du definitiv kein Künstler und somit auch nicht als Freiberufler sondern als gewerbetreibener einzustufen.

Hast Du Dir das jetzt einfach mal so ausgedacht, "weil Freiberufler = Künstler, das weiß man doch", oder kannst Du das belegen?

Wird ein Komponist, der eine Aufragskomposition fertigt, dann zum Musikhandwerker?

Wie kann dann mein Zahnarzt Freiberufler sein, wenn ich garkeine künstlichen Zähne habe?

Wie der Anwalt, den ich beauftrage meine Interessen wahrzunehmen?


http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
 
Naja Freiberufler = Künstler behauptet ja keiner, aber genau die Geschichte mit der Beauftragung habe ich auch schon gelesen. Verstehen kann ich das eben auch nicht. Naja, ich berichte mal, was das FA und der Steuerberater so sagen. Das dauert aber noch ein wenig.

Das Problem ist einfach, dass man auch schon an diesem Forum sieht, dass einige professionelle Fotografen sofort mit Anwälten um sich schmeißen, sobald irgendwer ohne Meisterbrief eine Kamera auch nur schief ansieht. Daher möchte ich das einfach in absolut wasserdichte Tücher wickeln.

Als Freiberufler braucht es übrigens keine doppelte Buchführung. Eine Simple Einnahmeüberschussrechnung reicht völlig aus. Und in meinem Fall ist die mehr als simpel. Frage ist natürlich die Freiberuflichkeit (s.o.)...
 
Die Umsatzsteuer ist bei Firmen eigentlich nur ein "Durchgangsposten" und hat keinen Wert, den man absetzen könnte.

In der Realität wird hier, gerade durch kleinere Unternehmen oder Einmannbetriebe, Geld generiert. Wenn du z.B. 1000 EUR USt. erhalten hast und du dir eine (schon immer gewünschte) Kaffeemaschine kaufst, die natürlich nur für geschäftliche Belange genutzt wird, minderst du die zu entrichtete MwSt. um dem Ust-Betrag der Kaffeemaschine. Aus diesem Grund schaut das FA hier auch ganz genau hin, den genau hier, können beim Nebenerwerb Gelder generiert werden, die ersparte MwSt. übertrifft häufig den Wert der Steuerersparnis durch Verminderung der Gewinns.
 
Das Problem ist einfach, dass man auch schon an diesem Forum sieht, dass einige professionelle Fotografen sofort mit Anwälten um sich schmeißen, sobald irgendwer ohne Meisterbrief eine Kamera auch nur schief ansieht.

Das halte ich für Quatsch, allein weil die rechtliche Grundlage seit Wegfall des Meisterzwangs fehlt.

Dass sich jemand dagegen wehrt, daß ihm jemand mit Schwarzarbeit die Kunden streitig macht wäre dagegen völlig legitim.
 
Hast Du Dir das jetzt einfach mal so ausgedacht, "weil Freiberufler = Künstler, das weiß man doch", oder kannst Du das belegen?

Wird ein Komponist, der eine Aufragskomposition fertigt, dann zum Musikhandwerker?

Wie kann dann mein Zahnarzt Freiberufler sein, wenn ich garkeine künstlichen Zähne habe?

Wie der Anwalt, den ich beauftrage meine Interessen wahrzunehmen?


http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

Wie Du siehst wird im Katalog der freien Berufe der Fotograf/Fotodesign nicht aufgeführt. Im übrigen habe ich das selbst durch. Hätte gerne als Freiberufler gearbeitet. Wenn ich munter Landschaftsfotos schieße (ohne das mich ein beauftragt) und sie danach verkaufe... dann wäre das auch ok, aber auch nur wenn dir das FA das glaubt.
Wenn jemand aber vorbeikommt und ein Porträt habe möchte oder ich ne Hochzeit knipsen soll dann ist das Gewerbe.
 
Wenn du z.B. 1000 EUR USt. erhalten hast und du dir eine (schon immer gewünschte) Kaffeemaschine kaufst, die natürlich nur für geschäftliche Belange genutzt wird, minderst du die zu entrichtete MwSt. um dem Ust-Betrag der Kaffeemaschine.

Wie kann man MwSt. sparen? Und damit Gelder generieren?

:confused:
Um 1000,-- EUR MwSt. berechnen zu können muss man 5263,16 EUR Brutto in Rechnung stellen.
Wenn man dann die lang ersehnte Kaffeemaschine fürs Büro für Brutto 1000,-- EUR kauft, zahlt man selbst (bzw. die Firma) 190,-- MwSt.
Aber wenn man kein Geld einnimmt, dann hat man auch keines um es auszugeben!

Das "Problem" das das sich ergeben könnte, wären "verdeckte Gewinnausschüttungen" in Form einer durch die Firma bezahlten Kaffeemaschine für den privaten Haushalt. Darauf würde es auch rauslaufen, wenn Du private Rechnungen über die Firma abwickelst.

Oder liege ich falsch? Bzw. habe ich Dich falsch verstanden?
 
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