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Aggressive Leute bei Streetphotography - Erfahrungen

Ich sehe es aber auch als berechtigt an, zu dokumentieren was um mich rum passiert.
Du bist also Journalist? In welchen Medien erscheinen denn deine Berichte? In welchem Kontext veröffentlichst du die Bilder?
Bleib bitte mal auf dem Pfad der Legalität. Als Hobbyfotograf stehen dir in den aller seltensten Fällen die Ausnahmen zu, nach denen du Bilder anderer Leute ohne deren Erlaubnis veröffentlichen darfst.

§ 201a StGB: Wenn unerlaubtes Fotografieren zur Straftat wird
Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.


Weitere Infos:
https://staerker-als-gewalt.de/gewalt-erkennen/digitale-gewalt/recht-am-eigenen-bild
https://www.recht.help/informatione...g-unterlassungsanspruch-schadensersatz-hoehe/
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist also Journalist? In welchen Medien erscheinen denn deine Berichte? In welchem Kontext veröffentlichst du die Bilder?
Bleib bitte mal auf dem Pfad der Legalität. Als Hobbyfotograf stehen dir in den aller seltensten Fällen die Ausnahmen zu, nach denen du Bilder anderer Leute ohne deren Erlaubnis veröffentlichen darfst.

https://staerker-als-gewalt.de/gewalt-erkennen/digitale-gewalt/recht-am-eigenen-bild

Bei allem gebührenden Respekt, aber mit digitaler Gewalt hat das Ganze hier absolut nichts zu tun...

Ich muss kein Journalist sein, um Dokumentieren zu dürfen. Weder noch müsste ich mich vor irgendwem dafür rechtfertigen. Das sollte in einem freiheitlichen Land jedenfalls gegeben sein und so handhabe ich es auch.


Es ging in dem Thema hier eigentlich um (aggressive) Reaktionen, die man als Street-Photographer bekommt, nur als Erinnerung.
 
Es gibt hier im Forum auch weniger engstirnige Mitglieder, die diese Fragen vielleicht doch interessieren. Gib ihnen doch lieber mal die Chance auch zu antworten.

Die merkwürdigen Aggressionen kannst Du Dir auch sparen...
(y)
(Obiges hätte glatt von einem Moderator geschrieben sein können...)

Ich denke man muss hier unterscheiden:
1. Im konkreten Anlassfall, wenn jemand den man fotografieren möchte das nicht will, sollte "ich will das eben nicht" genügen, und der/diejenige braucht keine Gründe als Rechtfertigung zu nennen.
2. Hier sollten wir aber darüber diskutieren können was denn die Gründe sein könnten - dann haben eventuell alle etwas davon (wen es trotzdem stören sollte: man kann auch zum nächsten Thema weiterblättern. ;))

Jedoch, bezugnehmend auf 1, und an alle Befürworter von "ich will das nicht" = in jedem Fall Ende der Debatte, Punkt aus:
Gilt das dann eurer Meinung nach auch in allen Fällen wo fotografieren durchaus legal und moralisch unbedenklich ist, z.B. Person ist nur Beiwerk?
Auch hier kommt in manchen Fällen dann oft "das dürfen Sie nicht, ich will das nicht". Ist dieses (überstrapazierte) vermeintliche Recht des Fotografierten höher zu werten als das Recht des Fotografen sein Hobby auszuüben?
 
Daneben sei angemerkt, dass mir völlig egal ist, wenn mich jemand fotografiert. Bin ich zufällig im Bild, dann winke ich gerne in die Richtung um zu zeigen das das o.K. ist und dann geht das Dauerfeuer der asiatischen Reisegruppe erst richtig los.

Ja, so geht es mir auch. Bestimmt bekommen die von ihrer Reiseleitung eine Einführung in kulturellen Eigenheiten der deutschen Natives. Da heißt es dann: "Der Deutsche hält ein laxes Verhältnis zur Hygiene, wäscht sich z.B. nach dem Toilettengang nicht die Hände. Also: Hab Acht im Öffentlichen Raum! Außerdem lässt er sich ungern fotografieren. Bitte respektieren sie diese Eigenheit!" :ugly:

Wenn dann einer kommt und sich doch fotografieren lässt, dann sind sie natürlich ganz aus dem Häuschen.

Aber im Ernst: Ich verantworte in unserer Firma auch die Fotos der Mitarbeiter auf unserer Homepage. Die allermeisten Leute, neu Eingestellte, tun sich schwer, fotografiert und veröffentlicht zu werden. Sie möchten es eigentlich nicht und müssen darauf hingewiesen werden, dass sie gerade ihre Einwilligung dazu unterschrieben haben.
 
Anderseits gilt eben die Panorama Freiheit. Und Leute, die als Beiwerk drauf sind, dürften in der Regel sogar nicht mal gegen eine Veröffentlichung Erfolg haben.
Wenn natürlich nur Leute drauf sind und kein Gebäude dahinter mit als Teil der Komposition (oder ein interessantes Detail von einem Gebäude, wie eine schöne alte Türe,...) dann zieht das nicht.

In der Praxis wird es aber auch eng, was gegen den Fotografen zu machen, ohne selber eine Nötigung zu begehen. Klar, die Polizei rufen. Das wars dann aber auch schon. Aufhalten? Nee, wenn ich gehen will, dann gehe ich, aufhalten mit Gewalt ist eine Straftat.
So, und wenn die Polizei mich anhand der Beschreibung nun ein paar Minuten später findet? Sorry, wenn ich nicht will, das ich Ärger wegen der Bilder kriege, sind die längst via handy in die Cloud gekommen und auf der Kamer gelöscht. Nur noch unverfängliche Bilder von Häusern usw drauf. Dann behaupte ich noch, ich hab gar niemanden fotografiert. Aussage gegen Aussage, die Polizeibeamten dürfen sich gerne die Kamera anschauen und selbst überzeugen, dass die fragliche Person nicht drauf ist und sogar gar keine Personenbilder drauf sind, tja, das wird zu 99.9% wohl direkt eingestellt so ein Verfahren. Und selbst wenn gilt immer noch Aussage gegen Aussage und es gibt keine Bilder als Beweis.

Wer beim Auftauchen der Polizei noch die Bilder in der Kamera hat, ist selber schuld. Damit macht man sich angreifbar, weil das gesetz eben nun mal schwammig ist. Wie lange ist eine Person drauf noch unvermeidbares Beiwerk zu einem ganz anderen Motiv und wann gehört die Person mit zum Motiv? Ist recht unsicher das Ganze, viel Interprätationsraum.

Wenn der Fotograf also wirklich will, kann man ihn ohne Veröffentlichung kaum belangen.

Kommt dazu: Wenn ich mit der heutigen Fototechnik unbemekrt Leute Auf der Strasse fotografieren will, dann geht auch das. Nein, muss ich jetzt nicht ausführen hier, wie das geht, aber wer sich selber mal überlegt, wie einige berühmte Streetfotografen in der alten Zeit gearbeitet haben, der kommt vermutlich rasch selber drauf, was zu tun ist. Dann gibt es gar keine Raktion.

Und ja, wenn mich einer anschanuzt, dann würde ich ihm einfach sagen, dass ich ihn gar nicht fotografiert habe. OK, ich gehöre jetzt auch nicht zu den Leuten, die mit dem 35mm auf der Strasse ganz nah rangehen um Leute zu fotografieren. Dann zeiht das natürlich nicht. Wenn ich fotografiere, dann bin ich weiter weg von den leuten. D.h. eh schon in dem bereich, wo zumindest fraglich ist, ob sie nicht nur Beiwerk sind. Wenn ich mehrere Meter weg war und die Person nicht mitten auf dem Bild lag, dann ist es durchaus auch glaubhaft, dass ich gar nicht den Reklamierenden fotografiert habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:
Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.
Ja - WENN diese unerlaubt hergestellt wurden. Diese Fälle sind klar umrissen, etwa wenn der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird, eine Person bloßgestellt wird, mit dem Tele ins Schlafzimmer, Fotos von Unfallopfern, Upskirting und ähnliches.

Ist aber etwas anderes als Streetfotografie.
 
Zuletzt bearbeitet:
:Ist dieses (überstrapazierte) vermeintliche Recht des Fotografierten höher zu werten als das Recht des Fotografen sein Hobby auszuüben?

Ja!
Alleine deine Frage zeigt mir, dass du das Wesen der Streetfotografie nicht verstanden hast, es geht in einem grossen Maße um Respekt gegenüber seinem "Motiv", das sollte im übrigen für alle Genre gelten.
Es geht nicht darum, dass der Fotograf viele Klicks bekommt, dass scheint aber mittlerweile im Mittelpunkt vieler "Streetfotografen" zu stehen, dies mag auch ein Grund für die Ablehnung vieler gegenüber dieser Form der Fotografie zu sein.
 
Gilt das dann eurer Meinung nach auch in allen Fällen wo fotografieren durchaus legal und moralisch unbedenklich ist, z.B. Person ist nur Beiwerk?

Über den "Beiwerk"-Fall braucht ja niemand nachzudenken, denn da wird der Fotograf per definition nichts dagegen haben können, ein Gesicht nachher unkenntlich zu machen bzw. zu warten bis die Person aus dem Bild verschwunden ist.
Voraussetzung ist also, dass die Person auf dem Foto sich der Gesamtabbildung so unterordnet, dass ihre Abbildung entfallen könnte, ohne dass sich der Gegenstand und der Charakter des Fotos verändern. Sie muss also beliebig austauschbar sein, ohne das Thema des Bildes zu beeinflussen.
https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-personen-nur-als-beiwerk-0

Jeder, der "Beiwerk" gelten machen will, erklärt sich damit ja quasi bereit, das Bildelement zu entfernen - als Beiwerk macht das ja nix.

Wer sich dagegen sträubt, gibt zu, dass es eben kein Beiwerk ist und das Foto tendenziell unberechtigt.

Oder:

Für die klassische Straßenfotografie, also diejenige, die den einzelnen Passanten in der Straßensituation erfassen und den Moment festhalten will, ist die Ausnahme der Person als Beiwerk nur in den aller seltensten Fällen geeignet
Quelle: s.o.
 
Gilt das dann eurer Meinung nach auch in allen Fällen wo fotografieren durchaus legal und moralisch unbedenklich ist, z.B. Person ist nur Beiwerk?
Auch hier kommt in manchen Fällen dann oft "das dürfen Sie nicht, ich will das nicht".
Dann respektiere ich das "Ich möchte das nicht" und mach das Bild nochmal ohne die Person.

Mir als Hobbyfotografen kann ein Bild überhaupt nicht so wichtig sein, als dass ich den Wunsch eines Menschen, der nicht auf dem Bild sein möchte, nicht respektiere, sondern ignoriere.
 
Ja!
Alleine deine Frage zeigt mir, dass du das Wesen der Streetfotografie nicht verstanden hast, es geht in einem grossen Maße um Respekt gegenüber seinem "Motiv" ...
Bitte lies meinen Beitrag den du zitiert hast lieber nochmal:
Ich schrieb von einem keineswegs "respektlosen" Fall wo jemand Personen welche nur zufällig als Beiwerk im Bild sind fotografiert (und diese trotzdem das Foto verhindern wollen).

Deine pauschalen Anwürfe an "die Streetfotografen" betreffen mich sicherlich nicht.
 
Bitte lies meinen Beitrag den du zitiert hast lieber nochmal:
Ich schrieb von einem keineswegs "respektlosen" Fall wo jemand Personen welche nur zufällig als Beiwerk im Bild sind fotografiert (und diese trotzdem das Foto verhindern wollen).

Deine pauschalen Anwürfe an "die Streetfotografen" betreffen mich sicherlich nicht.

Du hast recht, den Zusammenhang mit der Zeile deines Beitrag davor habe ich so nicht gesehen und ich ziehe deshalb den Teil der dich betrifft zurück (Sorry). Ansonsten stehe ich aber zu meinem Beitrag.
 
Wenn man das Problem aufdröselt, kommt man zu einem Dilemma, was nicht zu lösen ist. Rein juristisch ist die Sache recht klar, moralisch ziemlich eindeutig. Wenn jemand nicht fotografiert werden möchte, ob jetzt als Beiwerk oder Hauptmotiv, dann ist es unmoralisch, es trotzdem zu tun. Egal, ob das nun Konsequenzen für den Fotografen hat oder nicht.

Leider sind aber viele gute Fotos nur zu machen, in dem das Recht am eigenen Bild, oder das Recht, nicht fotografiert zu werden, gebrochen wird. Das war schon in der Vergangenheit so, auch wenn es weder in juristisches Recht gegossen war noch es Kläger dagegen, oder Mensch, die sich verletzt fühlten, gegeben hat. In aller Regel haben die sich nicht getraut, etwas dagegen zu sagen, wenn sie sich unvorteilhaft in der Zeitung oder in der Galerie/im Fotoband wiedergefunden haben, meistens werden sie es nie bemerkt haben. Richtig war das aber trotzdem nicht.

Einer meiner Lieblingsfotografen ist Miroslav Tichý. Im Grunde war der Typ ein Spanner, der heimlich Frauen fotografiert hat. Moralisch das Allerletzte, die Ergebnisse sind aber trotzdem großartig.

Oder Vivian Maier. Eine der Größten ihrer Zunft. Ich vermute stark, dass dieser junge Mann nicht glücklich darüber gewesen wäre, wenn er wüsste, dass sein Bild so aufgenommen wurde:
https://wsimag.com/art/27955-vivian-maier

Frau Maier war das vollkommen egal. Vivian Maier soll sowieso eine sehr 'schwierige' unnahbare Frau gewesen sein.

Oder eines allerwichtigsten Fotos der Fotografie-Geschichte:
https://zeithistorische-forschungen.de/2-2005/4632

Welches Mädchen würde gerne schreiend, splitterfasernackt und noch dazu verbrannt die Straße lang rennend fotografiert werden? Das ist der Stoff, aus dem Alpträume sind.

Das letzte ist natürlich ein Extrembeispiel, wo man sagen könnte: Der Zweck heiligt die Mittel. Bei Maier und Tichý war es aber nichts anderes als Hobby-Fotografie, wenn auch extrem obsessiv und mit wahnsinnig guten Ergebnissen.

Man muss halt die Entscheidung treffen: Bin ich ein guter Mensch oder mache ich jetzt das (vielleicht) gute Foto. Moral und Kunst gehen oft nicht zusammen. Das ist nicht unüblich. Ich erinnere an viele zweifelhafte Rap-Texte. Die Novelle 'Tod in Venedig' von Thomas Mann, die eindeutig einen pädophilen Hintergrund hat.

Ich glaube, man darf sich das nicht schön reden, von wegen, das sei jetzt wegen der Kunst erlaubt, usw. Nein, es bleibt Unrecht und moralisch falsch. Wer das Foto trotzdem macht, sollte über mögliche Konsequenzen nicht rumheulen. Im günstigsten Fall wird man verklagt, kommt es weniger günstig, ist man Beleidigungen, Sachbeschädigung oder Körperverletzungen ausgesetzt. Ich mache das Foto dennoch, manchmal. Des Bildes wegen.
 

Es kommt m.E. halt immer auf die Intention des Fotografen an.
Wenn man sich die Geschichte der Street Fotografie anschaut, war es zu Beginn der Wunsch endlich nicht nur Generäle und Adelige abzulichten, sondern auch das Leben des gemeinen Volkes, somit waren die Abgebildeten Subjekte der damaligen Fotografie. Hinzu kommt, dass viele der alten "Meister" in ihrem Quartier unterwegs waren man kannte sich und respektierte sich.
Hier in Frankfurt haben wir eine Fotografen der im berühmt berüchtigten Bahnhofsviertel unterwegs ist - https://umattner.de/Projekte/streets-of-desire/- er kennt die Leute und diese kennen ihn und das ist ein riesen Unterschied zu den Tagestouristen die nach Frankfurt kommen und auf die schnelle und verschämt ein paar Obdachlose oder Junkies fotografisch abschiessen, hier werden die Leute zu Objekten und sind keine Subjekte der Fotografie mehr. Es geht nicht mehr um die abgelichteten Personnen es geht nur noch um den Fotografen selbst und seinen Likes die er erhält und dafür bin ichmir auch zu schade. Fotografen die mich als Subjekt ablichten wollen (und natürlich meinen fotografischen Ansprüchen entsprechen) sind willkommen mich zu fotografieren, die anderen nicht.
 
Ich muss kein Journalist sein, um Dokumentieren zu dürfen. Weder noch müsste ich mich vor irgendwem dafür rechtfertigen. Das sollte in einem freiheitlichen Land jedenfalls gegeben sein und so handhabe ich es auch.


Mit der Freiheit ist es so eine Sache, die Handlungen des einen schränken möglicherweise die Freiheiten eines anderen ein.
In deisem Fall entscheided der Gesetzgebenr. welches das höherwertige Gut ist. Und der hat sich für das Rechht am eigenen Bild und gegen das Recht, jeden fotografieren zu dürfen entschieden

Btw. was ist an den Bildern, die Du verbotenerweise veröffentlicht hast, dokumentarisch oder wichtig? Möglicherweise legen sie Wert auf ein undoklumentiertes Treffen. Das ist Dir aber egal?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gilt das dann eurer Meinung nach auch in allen Fällen wo fotografieren durchaus legal und moralisch unbedenklich ist, z.B. Person ist nur Beiwerk?
Auch hier kommt in manchen Fällen dann oft "das dürfen Sie nicht, ich will das nicht". Ist dieses (überstrapazierte) vermeintliche Recht des Fotografierten höher zu werten als das Recht des Fotografen sein Hobby auszuüben?

Du befindest Duich in so einem Moment ja nicht vor einem Gericht, sondern mitten in einem Streit. Und da muss man eben sehen, wie man da herauskommt. Deas erste Thema, die fotografierte Person kann nicht abschätzen, ob sie Beiwerk ist, oder Hauptmotiv. Hier hilft einfach miteinander reden, oder ggf. warten. bis niemand im Bild ist. Das ist natürlich nicht immer ganz einfach.

Und im vom TO bechrioebenen Fall war es offensichtlich eindeutig, das der Mensch das Hauptmotiv war.
 
Mit der Freiheit ist es so eine Sache, die Handlungen des einen schränken möglicherweise die Freiheiten eines anderen ein.
In deisem Fall entscheided der Gesetzgebenr. welches das höherwertige Gut ist. Und der hat sich für das Rechht am eigenen Bild und gegen das Recht, jeden fotografieren zu dürfen entschieden

Das stimmt pauschal halt nicht. Ansonsten gäbe es dieses Genre in Deutschland schlicht nicht.

Btw. was ist an den Bildern, die Du verbotenerweise veröffentlicht hast, dokumentarisch oder wichtig? Möglicherweise legen sie Wert auf ein undoklumentiertes Treffen. Das ist Dir aber egal?

Ich finde schon, dass sie die aktuelle Zeit dokumentieren können. Es ist natürlich nur ein einfacher Blick auf die Straße. Ich würde mich in der Hinsicht sowieso noch als Anfänger begreifen, ich mache das erst seit 1-2 Jahren.

Ein "undokumentiertes Treffen" wäre doch in der heutigen Zeit eventuell ebenso "illegal", die Leute machen es trotzdem und die Welt wird sich weiterdrehen...
 
Das stimmt pauschal halt nicht. Ansonsten gäbe es dieses Genre in Deutschland schlicht nicht.

Doch, das stimmt so pauschal. §22 KunstUrhG. und die Ausnahmen §23 KunstUrhG sind eher spärlich.

Ein "undokumentiertes Treffen" wäre doch in der heutigen Zeit eventuell ebenso "illegal", die Leute machen es trotzdem und die Welt wird sich weiterdrehen...

Nö, zwei Personen aus zwei Haushalten dürften sich ja treffen. Und ja, die Welt wird sich weiterdrehen.

Corona zeigrt aber auch sehr schön, was passiert, wenn ein Teil meint, Regeln missachten zu können. Die Welt dreht sich weiter, es wird halt nur unschöner für alle, weil das rücksichtsvolle Miteinander vieler desauviert wird durch einen vergleichsweise kleinen Teil, der meint, Regeln missachten zu können. Am Ende führt das zu Nachteilen für alle, wi z.B. Dauer Lockdowns mit immer schärferen Regeln.

Die Welt dreht sich übrigens auch weiter, wenn Menschen an Corona sterben, oder durch andere getötet werden. Auch wenn es z.B. Menschen in Deinem Umkreis sind, oder Du selbst. Insofern ist diese "Nach mir die Sintflut" Haltung in meinen Augen im wesentlichen asozial und kurzsichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, das stimmt so pauschal. §22 KunstUrhG. und die Ausnahmen §23 KunstUrhG sind eher spärlich.

Dann interessieren sich entweder die Leute nicht entsprechend dafür oder die Richter legen die Gesetzte anders aus, als Du es hier darstellst.

Nö, zwei Personen aus zwei Haushalten dürften sich ja treffen. Und ja, die Welt wird sich weiterdrehen.

Es war darauf bezogen, dass ein Treffen nicht "undokumentiert" bleiben darf, wenn zB jemand einen positiven Test hatte und seine vergangenen Kontakte offenlegen müsste.

Die Welt dreht sich übrigens auch weiter, wenn Menschen an Corona sterben, oder durch andere getötet werden. Auch wenn es z.B. Menschen in Deinem Umkreis sind, oder Du selbst. Insofern ist diese "Nach mir die Sintflut" Haltung in meinen Augen im wesentlichen asozial und kurzsichtig.

Sehr bieder (y)
 
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