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FT-Objektiv Olympus Zuiko Digital ED 18-180 mm - f/3,5-6,3 Standard

betacarv

Themenersteller
Habe gerade die Suche bemüht, aber leider (noch?) keinen Bilderthread zum Zuiko 18-180 gefunden.

Da dieses Objektiv immer wieder als "Immer-drauf" gesucht/angefragt wird, andererseits aber immer wieder nicht allzu positiv kritisiert wird ("schlechtestes aller Zuikos" war da beispielsweise einmal zu lesen) wäre es vielleicht hilfreich, auch Bilder dieses Objektivs zu sammeln, dass man sich ein Bild davon machen, wie dieses Objektiv in der Praxis abschneidet.

Ich mache hier einmal einen Anfang und gebe zu Bedenken, dass dies noch relativ "frühe Bilder" meiner "Schaffenszeit" waren und sicher nicht unbedingt repräsentativ für das gegenständliche Objektiv sind. Aber einen Eindruck vermögen sie hoffentlich doch zu geben.

P.S.: Kritik, Verbesserungsvorschläge, Bearbeitungen, ... sind willkommen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Hallo hier mal zwei vom letzten Wochenende. Die Hornissen waren ganz schön wild so das ich leider nicht dichter ran konnte und so musste ich etwa einen Abstand von 2,5m halten. Das erste Bild ist bei 114mm und die anderen beiden bei vollem Auszug. Leider hat das Wetter nicht ganz mitgespielt und so war es im Wald recht dunkel.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Schade, dass bei den Bilder die Exif-Daten nicht erhalten geblieben sind. - Gerade diese Funktion finde ich hier in diesem Forum so hilfreich, da man sich mit diesen Daten ein wesentliche besseres Bild machen und ggf. etwas aus den Daten lernen kann.
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Schade, dass bei den Bilder die Exif-Daten nicht erhalten geblieben sind. - Gerade diese Funktion finde ich hier in diesem Forum so hilfreich, da man sich mit diesen Daten ein wesentliche besseres Bild machen und ggf. etwas aus den Daten lernen kann.

Hallo hier die Daten nur das das erste bei 114mm aufgenommen wurde... ach ja und ohne Stativ.

180mm

f/6.3

1/160s

E-330

Matrixmessung

ISO 400

Blitz: Ja
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Habe heute etwas im "Fundus" gegraben ...

Sind großteils noch recht "frühe Werke", bei denen die Erfahrung/Übung gefehlt hat und der Auslöser viel zu rasch gedrückt wurde.

Wäre aber schön, bekämen wir hier noch Bilder anderer 18-180-User zu sehen!

Zu den Bildern:

Bild 1: Statue des Hl. Wolfgang (Sankt Wolfgang, Salzkammergut/Oberösterreich) - geschnitzt aus einem Fichtenstamm ("Grobarbeiten mit einer Motorsäge)

Bild 3: Krippenfigur der lebensgroßen Krippe aus Strobl (Salzburg, Wolfgangsee) - zu sehen wieder im Rahmen des "Wolfgangseer Advents"

Bild 4: Bärlauch (köstlich!), der sich seinen Weg durch die Reste des Herbsts erkämpft hat

Bild 5: Umgebung Wolfgangsee
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

So, noch ein paar Bildchen ...

Auch diese wieder "querbeet", quasi als bunter Mix zum Verschaffen von Eindrücken über das gegenständliche Objektiv.
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Noch ein paar weitere Bildchen mit dem "Suppenzoom" ...

Bilder 1, 2 und 3 entstanden im Rahmen der "Scalaria Air - Challenge" am Wolfgangsee im Sommer 2007.

Bild 4 eine Sonderklasse-Yacht aus dem Unionyachtclub Wolfgangsee

Bild 5 an einem kleinen See in der Nähe des Wolfgangsees - so gut versteckt, dass er meist von Touristen verschont bleibt.
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

... und wenn ich schon dabei bin, noch etwas aus dem "KlÖsterreich" ...

Bilder 1 und 2: Dürnstein (ehemaliges Kloster im Weltkulturerbe Wachau)
Bilder 3 und 5: Stift Rein (Zisterziensersift in der Steiermark - ältestes, durchgehend bestehendes Zisterzienserstift weltweit)
Bild 4: Stift Heiligenkreuz (Zisterzienserstift in Niederösterreich)
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

So mal ein paar Bilder von heute Nachmittag... hab das Objektiv jetzt ca. 2 Wochen un bin voll zufrieden. Klar das es mit meinem 14-54 in punkto Schärfe
nicht mithalten kann doch da kann man ja hinterher noch nen bisschen nach schärfen...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

@ploegy

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, ich hoffe du hast die Genehmigung des Fotografierten, das Bild ins Internet zu stellen, ansonsten verstösst du gegen das Persönlichkeitsrecht.

Fex
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Auch wenn hier OT, aber es ergibt sich gerade so schön:

Irgendwie komme ich trotz Nachlesens mit dem "Persönlichkeitsrecht" nicht zurande ... - Wie sieht es denn dann (in Analogie) z. B. mit den hier im Forum veröffentlichten Konzertfotos aus? - Ist davon auszugehen, dass in all diesen Fällen die Abgebildeten einer Veröffentlichung zugestimmt haben? Falls nein: Warum ist in diesem Fall der Hinweis hier (beim Straßenkünstler) gerechtfertigt oder eventuell doch falsch? Wo liegt da die rechtliche Unterscheidung (- So es überhaupt eine gibt)?

Kann mir (- und anderen Interessierten) das vielleicht jemand kurz und bündig so erläutern, dass auch ich es endlich verstehe und in Zukunft richtig einschätzen kann? Wäre dankbar ...
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Auch wenn hier OT, aber es ergibt sich gerade so schön:

Irgendwie komme ich trotz Nachlesens mit dem "Persönlichkeitsrecht" nicht zurande ... - Wie sieht es denn dann (in Analogie) z. B. mit den hier im Forum veröffentlichten Konzertfotos aus? - Ist davon auszugehen, dass in all diesen Fällen die Abgebildeten einer Veröffentlichung zugestimmt haben? Falls nein: Warum ist in diesem Fall der Hinweis hier (beim Straßenkünstler) gerechtfertigt oder eventuell doch falsch? Wo liegt da die rechtliche Unterscheidung (- So es überhaupt eine gibt)?

Kann mir (- und anderen Interessierten) das vielleicht jemand kurz und bündig so erläutern, dass auch ich es endlich verstehe und in Zukunft richtig einschätzen kann? Wäre dankbar ...

Ist eine wirklich interessante Frage! In Österreich gilt folgendes lt. Urheberrechtsgesetz:

§ 78. (1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.

Dh für mich, dass Fotos die einen Menschen in einer "normalen" Situartion zeigen veröffentlicht werden dürfen, auch ohne sein Einverständnis! Nur wenn diese Person in einer eventuell kompromittierenden Situartion abgelichtet wurde, ist das nicht erlaubt da dann vielleicht berechtigte Interessen verletzt werden.

Kurz gesagt: Wenns ein "normales" Foto ist, welches an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde, dann sollte das kein Problem sein!

In dem Fall des Straßenkünstlers sehe ich da keinen Grund warum diese nicht veröffentlicht werden dürften. Er stellt sich ja bewußt in der Öffentlichkeit so dar! (Ist aber nur meine persönliche Interpretation)

mfg
Doc
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Ist eine wirklich interessante Frage! In Österreich gilt folgendes lt. Urheberrechtsgesetz:



Dh für mich, dass Fotos die einen Menschen in einer "normalen" Situartion zeigen veröffentlicht werden dürfen, auch ohne sein Einverständnis! Nur wenn diese Person in einer eventuell kompromittierenden Situartion abgelichtet wurde, ist das nicht erlaubt da dann vielleicht berechtigte Interessen verletzt werden.

Kurz gesagt: Wenns ein "normales" Foto ist, welches an einem öffentlichen Ort aufgenommen wurde, dann sollte das kein Problem sein!

In dem Fall des Straßenkünstlers sehe ich da keinen Grund warum diese nicht veröffentlicht werden dürften. Er stellt sich ja bewußt in der Öffentlichkeit so dar! (Ist aber nur meine persönliche Interpretation)

was zählt denn alles zu den »berechtigten interessen«? kann man da die absicht mit seiner arbeit geld verdienen zu wollen auch dazurechnen? lebt der straßenkünstler von seiner arbeit? entgeht ihm da möglicherweise nicht einkommen wenn bilder ohne sein einverständnis veröffentlicht werden?
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Auch wenn hier OT, aber es ergibt sich gerade so schön:

"Irgendwie komme ich trotz Nachlesens mit dem "Persönlichkeitsrecht" nicht zurande ... "


Hallo betacarv,

das Thema ist leider relativ neu (von der Rechtssprechung her) und daher für uns Fotografierende etwas unerquicklich. Soweit ich weiß, gilt hier:

- wer sich in der Öffentlichkeit "produziert" wie eben dieser Straßenkünstler und um sich keine Hürden wie die einer geschlossenen Veranstaltung aufbaut (Zaun, Eintritt und damit Kleingedrucktes wie "es darf nicht fotografiert werden"), der kann für sich dieses Persönlichkeitsrecht nicht in Anspruch nehmen

- ein Mensch in einer Menschenmenge fotografiert in der Öffentlichkeit kann ebenfalls kein Persönlichkeitsrecht im strengen Sinne für sich beanspruchen

- anders ein Porträt; dann kann der so abgelichtete ein Entgeld verlangen, auch wenn das Foto nicht (!) unter der Absicht einer Gewinnerzielung veröffentlicht wird (oder auf Unterlassung der Verbreitung klagen); Öffentlichkeit wird hergestellt, wenn das Bild den Rahmen der häuslichen Diashow vor Freunden verläßt (privat gezeigte Urlaubsfotos unterliegen diesen Schutz- und Klagerechten also nicht); Internet gilt natürlich als öffentlich (aber eben nicht für den Straßenkünstler)

- Zweifelsfälle sind Situationen, wo der Mensch kompromitiert wird (als Schwerverletzter bzw. in hilfloser Situation oder in einer misslichen Lage etc.); dann gilt in jedem Fall ein Schutz, den er einklagen könnte (nicht auf Entgeld, sondern auf Schadensersatz wegen Verunglimpfung bzw. Unterlassung der Verbreitung, was im Internet natürlich schwierig wird)

... und ansonsten nicht kirre machen lassen; Rechtsanwälte haben wie schon zuvor das Abmahnwesen bei Webseiten als (lukrative ?) Einnahmequelle entdeckt; wenn es nach manchem von ihnen ginge, müßte man erst (gegen Bares versteht sich) von einem Anwalt eine wasserdichte Verzichserklärung aufstellen lassen und diese nach jedem Fotos den Personen auf dem Bild in die Hand drücken ...

Keine Sorge, nach etwa 12 Monaten, also nächstes Jahr um diese Zeit, wird sich Rechtsklarheit einstellen und die Gerichte den Passus "zumutbarer Aufwand" einbauen und die Sache ist Geschichte.

viele Grüße

Michael Lindner
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

was zählt denn alles zu den »berechtigten interessen«? kann man da die absicht mit seiner arbeit geld verdienen zu wollen auch dazurechnen? lebt der straßenkünstler von seiner arbeit? entgeht ihm da möglicherweise nicht einkommen wenn bilder ohne sein einverständnis veröffentlicht werden?

Was soll ihm durch die Bilder für ein Schaden entstehen? Er stellt sich ja bewußt in der Öffentlichkeit dar!

Und "berechtigtes Interesse" bezieht sich nicht darauf was er macht, sondern ob er Interesse daran hat, dass das Foto nicht veröffentlicht wird. Das hat nichts damit zu tun was er in dem Moment getan hat als das Foto geschossen wurde.

Unter "berechtigtem Interesse" verstehe ich zum Beispiel, dass wenn jemandem die Hose runter rutscht und das Bild dann veröffentlicht wird. Ist eventuell unangenehm, oder? Deshalb besteht berechtigtes Interesse, dass das Foto nicht veröffentlicht wird.

mfg
Doc
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Danke für die Informationen! - Lag ich mit meinen Überlegungen also doch nicht so ganz daneben, bin aber dennoch wieder schlauer!

Aber zurück zu den Bildern ...
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Hier zwei Bilder mit dem 18-180mm auf meiner E3
Jeweils das erste Foto ist nur verkleinert, NICHT nachgeschärft oder sonst irgendwie verändert. Das zweite Bild ein entsprechender 100% Crop...
 
AW: Zuiko 18-180 - Bilderthread

Hier noch ein Foto bei 18mm (mit dem 18-180mm-Objektiv)
Wieder: das erste Foto verkleinert und keinerlei sonstige Bearbeitung - das zweite ein 100%-Crop-Ausschnitt.
 
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