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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Ich möchte gerne eine Versicherung abschließen und tue mich gerade schwer den Markteinführungspreis mit dem Zeitwert/Gebrauchswert abzugleichen. Jetzt gibt es ja von euch so eine tolle Gebrauchtpreisliste, die anscheinend auch oft aktualisiert wird.

1. Was ich mich gerade frage ist, warum zu jedem Objektiv nicht gleich der Markteinführungspreis (der sich ja nicht ändert) dazu steht und man so die Objektive gleich markieren könnte, bei denen der Gebrauchtpreis <50% des Markteinführungspreises ist. Zumindest würde mir das jetzt etwas Zeit sparen und der Antrag wäre schon längst raus ;)

Oder habe ich da etwas grundsätzlich missverstanden?

2. Wenn ich eine Kamera mit Rabatt gekauft habe und der aktuelle Neupreis ist höher, kann ich dann den Preis auf meiner Rechnung angeben oder muss ich den aktuellen (höheren) Neupreis angeben?

Hallo,

Bitte entschuldige die späte Antwort, bin grad im Urlaub. Die Gebrauchtpreisliste ist ein kostenloser Service von uns den wir durch einen unabhängigen Gutachter erstellen lassen. Die UVP kannst leicht über nachschauen, ich denke das wir die Liste damit nicht aufblähen sollten, da dies zu oft zu Missverständnissen führt.

Zu 2.:
Du solltest stets den aktuellen Neuwert angeben, was Du tatsächlich bezahlt hast ist Versicherungstechnisch nicht von belang.

Wie lange dauert das eigentlich, bis man die Unterlagen zugesandt bekommt? Habe am 15.03. eine Versicherung für meine neue Z9 und deren teuerstes Objektiv, dem 70-200 F2.8 VR S abgeschlossen. Die benötigten Unterlagen sollten alle verfügbar sein für den Abschluß. Aber bekommen habe ich ausser der ersten Bestätigungsmail noch nix. Ok, am Ende der langen besagten Mail steht, dass ich die Unterlagen innerhalb der nächsten Wochen zugeschickt bekäme, aber warum muß das so lange dauern?

Je nach Versicherer beträgt die Dokumentierungsszeit aktuell etwa 2-3 Wochen,
diese können wir leider nicht beeinflussen. Deckung besteht sobald wir diese bestätigt haben, da brauch Du Dir keine Sorgen machen :) , dies geschieden für gewöhnlich innerhalb eines Arbeitstages.

Gruß
Sven
 
Nein für Sachen die Du während der Vertragslaufzeit oder bis zu 3 Monate vorher gekauft hast reicht die Rechnung auf deinen Namen aus.

Gruß
Sven

Hallo Sven,

ich hätte zwei Fragen zur Versicherung:

1) Ich habe vor 1 Monat ein gebrauchtes Objektiv bei einem Händler gekauft (Rechnung auf meinen Namen). Was gilt hier? 1) Kauf kleiner 3 Monate daher Rechnung ausreichend oder 2) Gebrauchtgerät daher Zustandsdokumentation auf Tageszeitung nötig?
2) Eine Zustandsdokumentation ist nur einmalig erforderlich, oder muss ich das alle 3 Monate wiederholen?

Vermutlich wurden beide Fragen schon irgendwo auf 2441 Beiträgen beantwortet, aber mit Suchfunktion ist sowas spezifisches schwer zu finden und alle 2441 Beiträge lesen ist etwas mühsam ;)

vg Markus
 
Hallo Sven,

ich hätte zwei Fragen zur Versicherung:

1) Ich habe vor 1 Monat ein gebrauchtes Objektiv bei einem Händler gekauft (Rechnung auf meinen Namen). Was gilt hier? 1) Kauf kleiner 3 Monate daher Rechnung ausreichend oder 2) Gebrauchtgerät daher Zustandsdokumentation auf Tageszeitung nötig?
2) Eine Zustandsdokumentation ist nur einmalig erforderlich, oder muss ich das alle 3 Monate wiederholen?

Vermutlich wurden beide Fragen schon irgendwo auf 2441 Beiträgen beantwortet, aber mit Suchfunktion ist sowas spezifisches schwer zu finden und alle 2441 Beiträge lesen ist etwas mühsam ;)

vg Markus

Hallo Markus,

eine Händlerrechnung auf deinen Namen reicht aus soweit es sich um einen Neukauf handelt. Bei einem Gebrauchtkauf benötigen wir die beschriebenen Fotos.

Die Fotos benötigen wir natürlich nur einmalig, nicht alle 3 Monate :)

Gruß
Sven
 
Moin,

Angenommen ich habe eine Versicherungssumme von 5000 Euro gewählt, meine Gesamte Ausrüstung mit neuem Macbook Pro hat aber nen Wert von 8000 Euro.

Im schlimmsten Fall würde ich bei einem Totalverlust theoretische 5000 Euro bekommen, richtig?

Wenn ich aber selten bis nie die komplette Ausrüstung dabei habe, ist es natürlich auch unwahrscheinlich dass ich diese komplett verliere (durch Diebstahl etc.)

Also würde es auch mit 5000 Euro gehen?

Gruß Florian
 
Moin,

Angenommen ich habe eine Versicherungssumme von 5000 Euro gewählt, meine Gesamte Ausrüstung mit neuem Macbook Pro hat aber nen Wert von 8000 Euro.

Im schlimmsten Fall würde ich bei einem Totalverlust theoretische 5000 Euro bekommen, richtig?

Wenn ich aber selten bis nie die komplette Ausrüstung dabei habe, ist es natürlich auch unwahrscheinlich dass ich diese komplett verliere (durch Diebstahl etc.)

Also würde es auch mit 5000 Euro gehen?

Gruß Florian

Moin Florian,

genau dafür habe ich die TOP-Klausel entwickelt, Du kannst einfach den Wert versichern von dem Du ausgehst das er den maximalen Schaden darstellt, was deine Ausrüstung tatsächlich Wert ist, ist nicht von Belang, es wird also keine Unterversicherung angerechnet. Die gewählte Versicherungssumme stellt die maximale Entschädigung im Jahr da.

Gruß
Sven
 
Hi Sven,

kurze Frage, in den Bedingungen zur Drohnenversicherung steht "dem Versicherer nicht zur Schadenprüfung vorgelegt werden kann (Ausgenommen bei
Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub)"
Ich habe meine versicherte Drohne in Norwegen an einem Steilhang verloren, da sie in einem Baum abgestürzt ist. An die Drohne kommt kein Mensch mit normaler Ausrüstung dran, da es einfach Lebensgefährlich und leichtsinnig wäre einen Bergungsversuch zu unternehmen. GPS Koordinaten usw. habe ich, aber das hilft ja nur bedingt. Heißt das jetzt, dass in diesem Fall die Versicherung nicht greift?
Danke!
 
Hi Sven,

kurze Frage, in den Bedingungen zur Drohnenversicherung steht "dem Versicherer nicht zur Schadenprüfung vorgelegt werden kann (Ausgenommen bei
Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub)"
Ich habe meine versicherte Drohne in Norwegen an einem Steilhang verloren, da sie in einem Baum abgestürzt ist. An die Drohne kommt kein Mensch mit normaler Ausrüstung dran, da es einfach Lebensgefährlich und leichtsinnig wäre einen Bergungsversuch zu unternehmen. GPS Koordinaten usw. habe ich, aber das hilft ja nur bedingt. Heißt das jetzt, dass in diesem Fall die Versicherung nicht greift?
Danke!

Bitte entschuldige die krankheitsbedingt späte Antwort. Bedingungsgemäss müssen Drohnen leider vorgelegt werden. Man kann natürlich versuchen eine Kulanz zu erreichen, da stehen wir Dir gern zur Seite. Einfach den Schaden mal melden.

Gruß
Sven
 
Bitte entschuldige die krankheitsbedingt späte Antwort. Bedingungsgemäss müssen Drohnen leider vorgelegt werden. Man kann natürlich versuchen eine Kulanz zu erreichen, da stehen wir Dir gern zur Seite. Einfach den Schaden mal melden.

Gruß
Sven

Kein Problem und gute Besserung. Habe mich am Montag schon telefonisch gemeldet, ist in Bearbeitung.(y)
 
Hab ne Email an die neue Mail Adresse service@fotoversicherung.com
geschickt, aber nichtmal eine Eingangsbestätigung erhalten so wie früher?

Ist die Adresse aktiv und ist mein Anliegen angekommen?

Gruß Florian Ziereis

Klar, das ist unsere Hauptadresse. Je nach Anliegen, bei Dir ist es die Überprüfung von Nachweisen, kann die Antwort schon mal 1-2 Arbeitstage in Anspruch nehmen, da bitte ich um etwas Geduld. Du hast deine Mail erst gestern Abend nach Geschäftsschluss gesendet. Das sollte eigentlich kein Grund sein sich im Forum zu beschweren :)

Gruß
Sven
 
Keine Sorge, dafür habe ich Verständnis und ich hab mich in keinster Weise beschwert. Fand es nur merkwürdig dass nicht mal eine Eingangsbestätigung zurückkommt in der die Bearbeitung angekündigt wird. Sowas ist normalerweise heutzutage schon eher der Standard bei Unternehmen. (y)

Danke dir
 
Guten Morgen,

Ich würde gerne die Fotoausrüstungsversicherung abschließen und hätte eine Frage: meine Canon EOS R5 habe ich in einem Kit verkauft, das Objektiv dann aber verkauft. Auf der Rechnung steht aber nur ein Preis für das Kit. Welchen Wert sollte ich dann in der Geräteliste angeben? Ein Vorschlag wäre der aktuelle Preis der Kamera allein beim selben Händler?

Und ich hatte die Fotoausrüstungsversicherung schon mal, aber vor einigen Jahren dann gekündigt als der Wert meiner Ausrüstung gesunken ist. Wäre das trotzdem als Vorversicherung anzugeben, oder ist das nicht mehr relevant?

Schöne Grüße, Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen,

Ich würde gerne die Fotoausrüstungsversicherung abschließen und hätte eine Frage: meine Canon EOS R5 habe ich in einem Kit verkauft, das Objektiv dann aber verkauft. Auf der Rechnung steht aber nur ein Preis für das Kit. Welchen Wert sollte ich dann in der Geräteliste angeben? Ein Vorschlag wäre der aktuelle Preis der Kamera allein beim selben Händler?

Und ich hatte die Fotoausrüstungsversicherung schon mal, aber vor einigen Jahren dann gekündigt als der Wert meiner Ausrüstung gesunken ist. Wäre das trotzdem als Vorversicherung anzugeben, oder ist das nicht mehr relevant?

Schöne Grüße, Robert

Hallo Robert,

Danke für dein erneutes Interesse an unserer Fotoversicherung. Bitte gebe den Einzelwert der Kamera an wie Du ihn z.B. unter www.preissuchemaschine.de bei einem ordentlichen Händler finden kannst. Deine Vorversicherung gib bitte im Antrag an.

Gruß
Sven
 
Moin,

zwoeinhalb Fragen ;-): Ist bei Blitzanlagen die Blitzröhre und Leuchtmittel von der Versicherungsleistung ausgenommen? Wie sieht es bei Akkublitzköpfen mit fest integriertem LED-Einstellicht und den Akkueinschüben aus?

Und: wer ist die tragende Versicherungsgesellschaft hinter der Fotoversicherung?
 
Moin,

zwoeinhalb Fragen ;-): Ist bei Blitzanlagen die Blitzröhre und Leuchtmittel von der Versicherungsleistung ausgenommen? Wie sieht es bei Akkublitzköpfen mit fest integriertem LED-Einstellicht und den Akkueinschüben aus?

Und: wer ist die tragende Versicherungsgesellschaft hinter der Fotoversicherung?

Wir haben keinen Ausschluss für Blitzröhren und LED Einstelllichter, gelten also ganz normal versichert :)

Bei den Versicherern hast die Wahl zwischen der ERGO, Nürnberger oder Dialog Versicherungs AG.

Gruß
Sven
 
Hi,

Ich habe die Zusatzklausel für Drohnen gefunden.
Leider wird der Umfang bzw. die genauen Versicherungsbedingungen bzw. die Leistungen und Ausschlüsse nirgends so wirklich aufgeschlüsselt.

Was bekommt man da nun? Gibts dazu irgendwo eine entsprechende Lektüre?

Danke
 
Hi,

Ich habe die Zusatzklausel für Drohnen gefunden.
Leider wird der Umfang bzw. die genauen Versicherungsbedingungen bzw. die Leistungen und Ausschlüsse nirgends so wirklich aufgeschlüsselt.

Was bekommt man da nun? Gibts dazu irgendwo eine entsprechende Lektüre?

Danke

Eigentlich steht doch im Antrag alles drin. Wichtig ist der Punkt, dass du im Schadensfall die Drohne vorlegen musst. Da kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen, dass die Wahrscheinlichkeit extrem hoch ist, dass du im Schadensfall nicht mehr an die Drohne kommst und dann auf Kulanz hoffen musst. Ich hatte etwas Glück, konnte anhand der Aufzeichnung zumindest nachweisen, dass die Drohne nicht zu bergen ist und ich sie auch wirklich verloren habe, aber mehr als ein wenig Kulanz ist da nicht drin, ganz sicher nicht der Kaufpreis.
Als Anfänger trotzdem ne Super Sache, gibt in der ersten Zeit ein sicheres Gefühl und man kann entspannter an die Sache ran gehen. Nach 3-4 Jahren Erfahrung lohnt sich für mich die Versicherung aber nicht mehr unter diesen Bedingungen. Das muss aber jeder für sich selbst herausfinden, mir ist dieser Passus aber natürlich erst bewusst geworden, als es soweit war....
 
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