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Moin,

Auch in den USA muss man mittlerweile nicht mehr einen Hinweis anbringen, dass etwas dem Copyright unterliegt. Das war früher mal der Fall, ist aber eine der vielen Annäherungen an das europäische Urheberrecht, die es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Insofern darf man auch in den USA nicht (mehr) davon ausgehen, dass die Nutzung schon ok wäre.

Bei Marken ist das eine andere Geschichte – das hat aber weder mit Copyright noch mit Urheberrecht zu tun.

„Nutzungsrechte“ sind ebenfalls im Urheberrechtsgesetz geregelt. Man unterscheidet zwischen Urheberpersönlichkeitsrechten (Veröffentlichung, Anerkennung der Urheberschaft, Verbot von Entstellungen des Werkes), die unveräußerlich sind, und Verwertungsrechten (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Recht der öffentlichen Wiedergabe, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung), die man abtreten kann.
 
Hallo,
hat in diesem Zusammenhang hier schon jemand Erfahrungen mit Diensten wie copytrack gemacht? Wäre das keine Möglichkeit für seine Arbeit etwas entlohnt zu werden? Ich bin zwar kein Freund von Anwälten die aus Urheberrechtsverletzungen ein Geschäftsmodell entwickeln, aber noch weniger von Unternehmen oder unternehmerisch handelnden Personen, die wider besseres Wissen das Urheberrecht mißachten.
VG
Ralph
 
mit der flapsigen Formulierung ist vermutlich gemeint, dass ein falscher Urheber genannt wurde. whr_ schrieb: "die das Photo zudem noch mit eigenem Copyright garniert hatte".
.

Danke für Deinen Beitrag und die Beispiele.

Mein Beitrag stellte darauf ab, dass die Formulierung mit "Copyright" nicht nur flappsig, somdern für Deutschland grundsätzlich falsch ist. Wenn man sich mit rechtlichen Themen auseinander setzt, sollte man m. E. präzise formulieren.
 
Kurz: Urheber- und Verwertungsrechte sind in den USA und in Deutschland grundsätzlich anders geregelt.

Danke für die ausführliche Erläuterung, das macht es verständlich. Wir Nicht-Juristen brauchen erst einmal etwas Nachhilfe in sowas... :angel:
 
Das kümmert die einen Sch..ssdreck.
Das Problem ist, dass der wirtschaftliche Wert letzlich so gering ist, dass sich rechtliche Massnahmen nicht lohnen.


Da kann und will ich nicht zustimmen. Gut, es ist nun ein anderes Land; aber:
Ich hatte vor ein paar Jahren, dass meine alte Unternehmung ein Bild meiner Tochter unrechtmässig verwendet hatte. Es war klar beweisbar, dass es dieses Foto so nur von meiner Tochter gab. Das Bild wurde beim Gebäude in einer Grösse von 5 x 2.5 Meter abgedruckt.
Ich hatte mich mit einem international bekannten und tätigen Fotografen beraten. Er meinte nur, stell in Rechnung was Du willst, sie haben ein Problem und am Schluss läuft es auf einen Vergleich raus.

Ich informierte die Herren dann, dass es sich um einen Diebstahl handle. Sie argumentierten erst, dass sich das Bild ja bereits auf der Festplatte der Firma befunden hätte und es daher nicht sicher klar gewesen sei.
Meine Tochter war bereit, das Bild zur Nutzung freizugeben, wenn sie als Fotografin aufgeführt würde. Ich habe dann eine Frist eingeräumt, dies zu erledigen.
Nach Ablauf der Frist war der Urhebervermerk nicht angebracht und das Bild wurde in der Kommunikation zusätzlich verwendet.

Ich habe dann eine Abmahnung geschickt und verlangt, dass das Bild sofort entfernt werde und sämtliche Drucksachen mit dem Bild wieder zurückverlangt würden. Ansonsten würde ich Strafanzeige machen.

Die Antwort war dann wie folgt:
Bitte senden sie uns die Kontoverbindung zu und geben und den Betrag für die Nutzung durch unsere Unternehmung bekannt. Der Betrag von CHF 1'200 wurde innert 10 Tagen bezahlt.

So einfach nachgeben macht keinen Sinn.
 
Moin,

Mein Beitrag stellte darauf ab, dass die Formulierung mit "Copyright" nicht nur flappsig, somdern für Deutschland grundsätzlich falsch ist.

Das kann man so nicht sagen. Die maßgebende EU-Richtlinie trägt zwar auf Deutsch den Namen "Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt ...", aber dieselbe Richtlinie heißt auf englisch "Directive (EU) 2019/790 of the European Parliament and of the Council of 17 April 2019 on copyright and related rights in the Digital Single Market ...". Wichtiger als das Wort – Urheberrecht oder Copyright – ist das mit den entsprechenden Richtlinien und Gesetzen verbundene Konzept. Und das European Copyright (oder europäische Urheberrecht) unterscheidet sich da eben in vielen Punkten vom US-American Copyright.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Flickr Bilder gibt's auch in allen möglichen Ecken der Welt - obwohl ich bei Flickr schon alles verkleinert deutlichst verkleinert reinstelle.
Habe im Nachhinein dann alle mit einem Logo versehen...

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