Moin,
Auch in den USA muss man mittlerweile nicht mehr einen Hinweis anbringen, dass etwas dem Copyright unterliegt. Das war früher mal der Fall, ist aber eine der vielen Annäherungen an das europäische Urheberrecht, die es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Insofern darf man auch in den USA nicht (mehr) davon ausgehen, dass die Nutzung schon ok wäre.
Bei Marken ist das eine andere Geschichte – das hat aber weder mit Copyright noch mit Urheberrecht zu tun.
„Nutzungsrechte“ sind ebenfalls im Urheberrechtsgesetz geregelt. Man unterscheidet zwischen Urheberpersönlichkeitsrechten (Veröffentlichung, Anerkennung der Urheberschaft, Verbot von Entstellungen des Werkes), die unveräußerlich sind, und Verwertungsrechten (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Recht der öffentlichen Wiedergabe, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung), die man abtreten kann.
Auch in den USA muss man mittlerweile nicht mehr einen Hinweis anbringen, dass etwas dem Copyright unterliegt. Das war früher mal der Fall, ist aber eine der vielen Annäherungen an das europäische Urheberrecht, die es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Insofern darf man auch in den USA nicht (mehr) davon ausgehen, dass die Nutzung schon ok wäre.
Bei Marken ist das eine andere Geschichte – das hat aber weder mit Copyright noch mit Urheberrecht zu tun.
„Nutzungsrechte“ sind ebenfalls im Urheberrechtsgesetz geregelt. Man unterscheidet zwischen Urheberpersönlichkeitsrechten (Veröffentlichung, Anerkennung der Urheberschaft, Verbot von Entstellungen des Werkes), die unveräußerlich sind, und Verwertungsrechten (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Recht der öffentlichen Wiedergabe, Recht der öffentlichen Zugänglichmachung), die man abtreten kann.