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Neue Verordnung zur Street-Fotografie in Kraft

Hutschi

Themenersteller
Es ist passiert. Das Foto von Espen Eichhöfer ( https://www.22places.de/streetfotografie-interview-espen-eichhoefer/ ) hat dazu geführt, dass am Ende die Gesetze verschärft wurden.

Seit heute müssen nun alle auf Fotos erkennbaren Personen vor Veröffentlichung ihre schriftliche Zustimmung geben.

Das bedeutet nun wirklich das Aus für die Streetfotografie und verschärft das bisherige Recht am eigenen Bild wesentlich.

Ein wenig Gummi enthält aber die neue Verordnung doch. Die Gerichte werden nun darüber streiten, was "erkennbar" ist.

Pegida begrüßt die neue Verordnung, die die Kunstfreiheit praktisch beseitigt, während die CDU/CSU, die SPD, die Grünen und auch die AFD heftig protestieren, wie ich heute früh in den Nachrichten gehört habe.

Es ist auf jeden Fall sehr enttäuschend.
 
Ich versteh zB nicht wie man zwar andere fremde Menschen fotografieren kann bzw sich das traut aber dann zu feige ist betreffende Person zu fragen bzw zu sagen das man sie fotografiert hat.
Allerdings anonym im WWW dann die Bilder hoch laden bzw zeigen geht dann wieder.
So falsch finde ich das nicht wenn in der Richtung mal was passiert und umgesetzt würde.
 
Ich stimme dem völlig zu.

Die Verordnung ist nun seit heute das Ergebnis.
Erstaunlich ist, wie man mit einer Verordnung das Grundgesetz aushebeln kann.

Und bisher musste man Personen nur fragen, wenn sie eine wesentliche Rolle im Bild spielten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versteh zB nicht wie man zwar andere fremde Menschen fotografieren kann bzw sich das traut aber dann zu feige ist betreffende Person zu fragen bzw zu sagen das man sie fotografiert hat.

Wenn ich das richtig verstanden habe geht's hier aber auch um die Person, die ganz rechts im Bild steht und leider noch erkennbar ist, obwohl das Motiv eigentlich der Brunnen im linken Drittel ist... wieso würdest Du fragen, ob Du ihn/sie fotografieren kannst, wenn die Person eigentlich nur im Weg rum steht?

Und was, wenn man vor hat, die Person später raus zu croppen? Wie will man das beweisen, wenn die Person sich dann nach dem Abdrücken auf diese Gesetz beruft?

Ob man bei Street seine "Models" fragen sollte, vordem man sie ablichtet, ist ein ganz anderes Thema...
 
Es ist passiert. Das Foto von Espen Eichhöfer ( https://www.22places.de/streetfotografie-interview-espen-eichhoefer/ ) hat dazu geführt, dass am Ende die Gesetze verschärft wurden.

...

Wo siehst du ein verschärftes Gesetz? Ich sehe da nur ein Urteil, welches nicht rechtskräftig ist. Gibt immer mal Richter, die eine andere (teils abstruse) Auffassung haben, das muss aber so nicht bleiben. Wenn der Instanzenweg durch ist, dann sieht das Ganze vermutlich ganz anders aus. Wenn man für diese Freiheit steht, dann sollte man deratige Aktionen auch unterstützen. Ich tue es!

@Riesbeck

Mit deiner Einstellung - konkret auf diesen Fall bezogen - können wir auch gleich alle historischen Aufschriebe und sonst wie geartete Nachweise unserer gesellschaftlichen Entwicklung in die Tonne treten.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe geht's hier aber auch um die Person, die ganz rechts im Bild steht und leider noch erkennbar ist, obwohl das Motiv eigentlich der Brunnen im linken Drittel ist... wieso würdest Du fragen, ob Du ihn/sie fotografieren kannst, wenn die Person eigentlich nur im Weg rum steht?

Und was, wenn man vor hat, die Person später raus zu croppen? Wie will man das beweisen, wenn die Person sich dann nach dem Abdrücken auf diese Gesetz beruft?

Ob man bei Street seine "Models" fragen sollte, vordem man sie ablichtet, ist ein ganz anderes Thema...

Ist halt ne blöde Sache mit Motiven.
Das man sich da im zweifel nicht rrausrden kann find ich gut.
Denn sonst hat ja wieder jeder nur Mauern etc fotografiert und ausgerechnet in dem Moment lief ein Mensch ins Bild.

Ich gehe auch davon aus das solange die Bilder nicht veröffentlicht werden sich eh niemand dafür interessiert wer was wo und wen fotografiert hat.
 
Der Link zeigt ja nur die Ursache. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aber bitte nicht diesen Fall mit der Verordnung von heute verwechseln. Er war nur der Auslöser.
 
Ich finde, wenn man so deutlich erkennbar ist, sollte man schon gefragt, werden, ob man in einer Ausstellung hängen darf.
Die Zeiten haben sich nun mal geändert, und alle Menschen werden vorsichtiger....
 
Darum geht es hier nicht. Jeder aus einer Menschenmenge muss seit heute gefragt werden und sein schriftliches Einverständnis geben. Auch jeder, der ins Bild läuft und erkennbar ist. Bei guten Kameras kann das schon sein, wenn er weit entfernt ist.

Beispiel:

Dresden, Bischofsweg
by hutschinetto, on Flickr
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das deine Meinung oder eine allgemeinverbindliche Feststellung? Das geht aus deinem Beitrag nicht hervor.
 
Bei Aprilscherzen ist es immer so, dass es irgendwann verraten wird ... (Ich habe es schließlich auch selbst getan. Es war am Ausufern und neigte vom Scherz wegzustreben.)

"OK. Könnte es sein, dass das heißt: muss heute gefragt werden. ...
nicht seit heute, sondern nur heute?"

Hier glücklicherweise noch nicht. Es muss eine (unscharfe) Grenze geben zwischen Persönlichkeitsrechten und Rechten der Kunst. Wenn man tatsächlich alle fragen muss, kommt das einem Verbot gleich. Wenn man dagegen ein Hauptmotiv verwendet, muss man schon fragen.


In Arkansas scheint jetzt tatsächlich so ein arg restriktives Gesetz vorhanden zu sein, eventuell ist es knapp abgewendet.

Oft sind Aprilscherze von heute Tatsachen von morgen.

(Caffenol, Leuchtstoffröhrenantenne usw.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hättest mit dem auflösen noch warten können
:grumble:

PS und Edit
gerade bei so nem sensiblen Thema ist doch wohl klar das das schnell "ausufert".
;)
 
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