ALLE!! kupierten Hunde, die ich in meinem Leben getroffen habe, stammten nicht aus schlechter Haltung, sondern wurden im Ausland gekauft, weil man unbedingt einen kupierten Hund haben wollte.
Übrigens gibt es keinen einzigen tiermedizinisch zu rechtfertigenden Grund beide Ohren zu kupieren.
Und dass aus tiermedizinischen Gründen Amputationen vorgenommen werden dürfen, steht eh außer Frage (z.B. wenn ein LKW über ein Hundebein gefahren ist).
Natürlich soll ein kupiertes Tier nicht eingeschläfert werden.
Um den Import solcher Tiere zumindest ein wenig zu erschweren, gibt es im Tierschutzgesetz folgenden §.
§ 12
(1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.
Die Details sind dann in den jeweiligen Verordnungen der Bundesländer enthalten.
Mit dem Haltungsverbot bin ich wohl ein wenig über das Ziel hinausgeschossen, wenngleich dieses ja im Tierschutzgesetz aufgeführt ist - aber eben entsprechender Rechtsverordnungen der Länder bedarf, in denen es aber nicht - im Gegensatz zum Ausstellungsverbot - enthalten ist.
Zu diesem Thema gibt es einen interessanten Bericht zu einem bzw. zwei Gerichtsurteilen:
https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/kein-rassemerkmal-kupierte-rute-und-ohren-tierschutzwidrig.html
Grüße
Dieter