sissen
Themenersteller
Da ich aktuell mit der Problematik kämpfe, wollte ich mal auf folgendes hinweisen.
Solltet ihr eine DJI Drohne gebraucht kaufen, kann ich euch nur dazu raten, vorher schriftlich mit dem Verkäufer zu vereinbaren, dass er vor dem Versand die Bindung der Drohne an seinen Account aufheben muss.
Besonders blöd ist es aber, wenn man einen Rückläufer vom Händler bekommt, z.b. bei Amazon Warehousedeals kauft und der Vorbesitzer die Kontobindung nicht aufgehoben hat. Dann wisst ihr nämlich nicht wer der Vorbesitzer ist und diese Bindung kann vorerst wohl nur derjenige aufheben, der über den Account verfügt.
Mir ist nämlich jetzt sowas passiert, ich habe meine Mavic 3 im Sommer über WHD gekauft und mit dem normalen RCN1 Controller betrieben. Dass die Mavic 3 noch mit einem Konto des Vorbesitzers verbunden ist, habe ich nicht gesehen bzw. nicht darauf geachtet. Da dieser Controller mit der Drohne gekoppelt ist, gibt es auch keine Probleme.
Jetzt habe ich aber einen neuen RC Controller und wenn ich diesen an der Mavic 3 verwenden möchte, heißt es, dass ich den Controller koppeln muss, da ich ansonsten nur 5 Starts der Drohne zur Verfügung habe.
Zum Koppeln des RC Controllers muss ich aber den RCN1 entkoppeln. Dies geht jedoch nur, wenn die Drohne an den Account gebunden ist, mit dem man angemeldet ist. Man hat keine Chance, die Accountbindung zu löschen oder die Kopplung anderweitig durchzuführen.
Also habe ich mich beim Support gemeldet um festzustellen, dass DJi ein absoluter Saftladen ist. Klar muss ich Nachweisen, dass ich der neue Besitzer der Drohne bin, Rechnung Screenshots der Verbindung zum alten Controller, Seriennummern, alles kein Problem und verständlich, dass dies benötigt wird, sonst könnte ja jeder kommen.
Dass DJI dann aber keine direkte Möglichkeit hat die Accountbindung aufzuheben ist mehr als lächerlich. Sie sehen aber immerhin die vollständige Emailadresse und schreiben denjenigen an ob der denn nicht Lust hätte die Bindung aufzuheben
Da ich die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorbesitzer nicht reagiert, für sehr hoch halte, wollte ich wissen wie Plan B aussieht. Da gab es keine so konkrete Antwort, außer dass man einen Prozess in China dafür starten muss der kompliziert und langwierig wäre.
Irgendwie bin ich vom Glauben abgefallen, ein Szenario, welches vermutlich gar nicht so selten auftritt, der Support wusste auch sofort Bescheid. Ich bin gespannt wie es für mich weitergeht und wie lange das ganze noch dauert....
Solltet ihr eine DJI Drohne gebraucht kaufen, kann ich euch nur dazu raten, vorher schriftlich mit dem Verkäufer zu vereinbaren, dass er vor dem Versand die Bindung der Drohne an seinen Account aufheben muss.
Besonders blöd ist es aber, wenn man einen Rückläufer vom Händler bekommt, z.b. bei Amazon Warehousedeals kauft und der Vorbesitzer die Kontobindung nicht aufgehoben hat. Dann wisst ihr nämlich nicht wer der Vorbesitzer ist und diese Bindung kann vorerst wohl nur derjenige aufheben, der über den Account verfügt.
Mir ist nämlich jetzt sowas passiert, ich habe meine Mavic 3 im Sommer über WHD gekauft und mit dem normalen RCN1 Controller betrieben. Dass die Mavic 3 noch mit einem Konto des Vorbesitzers verbunden ist, habe ich nicht gesehen bzw. nicht darauf geachtet. Da dieser Controller mit der Drohne gekoppelt ist, gibt es auch keine Probleme.
Jetzt habe ich aber einen neuen RC Controller und wenn ich diesen an der Mavic 3 verwenden möchte, heißt es, dass ich den Controller koppeln muss, da ich ansonsten nur 5 Starts der Drohne zur Verfügung habe.
Zum Koppeln des RC Controllers muss ich aber den RCN1 entkoppeln. Dies geht jedoch nur, wenn die Drohne an den Account gebunden ist, mit dem man angemeldet ist. Man hat keine Chance, die Accountbindung zu löschen oder die Kopplung anderweitig durchzuführen.
Also habe ich mich beim Support gemeldet um festzustellen, dass DJi ein absoluter Saftladen ist. Klar muss ich Nachweisen, dass ich der neue Besitzer der Drohne bin, Rechnung Screenshots der Verbindung zum alten Controller, Seriennummern, alles kein Problem und verständlich, dass dies benötigt wird, sonst könnte ja jeder kommen.
Dass DJI dann aber keine direkte Möglichkeit hat die Accountbindung aufzuheben ist mehr als lächerlich. Sie sehen aber immerhin die vollständige Emailadresse und schreiben denjenigen an ob der denn nicht Lust hätte die Bindung aufzuheben
Da ich die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorbesitzer nicht reagiert, für sehr hoch halte, wollte ich wissen wie Plan B aussieht. Da gab es keine so konkrete Antwort, außer dass man einen Prozess in China dafür starten muss der kompliziert und langwierig wäre.
Irgendwie bin ich vom Glauben abgefallen, ein Szenario, welches vermutlich gar nicht so selten auftritt, der Support wusste auch sofort Bescheid. Ich bin gespannt wie es für mich weitergeht und wie lange das ganze noch dauert....