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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

thomas250181

Themenersteller
ACHTUNG !!

Dieser Tread ist nicht mehr aktuell, die neuesten Informationen findet Ihr
ab sofort in folgendem Tread:

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=863490





Hallo zusammen,

heute startet eine weitere Aktion im DSLR-Forum. In Kooperation mit SKP Versicherungsmakler können wir euch eine spezielle Fotografenversicherung anbieten.

Fotobanner-2-750pix.jpg


Pöpping's Fotografenversicherung
Ein Versicherungsschutz entwickelt von einem Fotografen für Fotografen!


- Versicherungsschutz gegen Verschrammen & Verkratzen von Linsen

- Versicherungsschutz gegen versehentliches Fallenlassen

- Neuwertersatz in bar

- Versicherungsschutz in PKW, Booten, Luftfahrzeugen, Campingwagen und Cabrios, ohne Summeneinschränkung auch während der Nachtzeit auch in einsehbaren Innenräumen NEU

- Verzicht auf die Anrechnung von Unterversicherung NEU

- Kleinteile wie Akkus, Speicherkarten ect. sind kostenlos bis 500 EUR mitversichert NEU

- Pauschale Versicherungssumme für große Ausrüstungen möglich NEU

- Schadenfreiheitsrabattsystem NEU

- Kostenübernahme für Leihgeräte im Schadenfall NEU

- Versicherungsschutz bei Beschädigung durch Bruch

- Weltweiter Versicherungsschutz

- Versicherungsschutz in Hotelzimmern und Zweitwohnungen ohne dass die Ausrüstung gesondert gesichert werden muss

- Laptops, GPS-Logger, Imagetanks, Taschen ect. können mitversichert werden

- Sehr günstige Prämien ab 1,6 % der Versicherungssumme

- Kostenlose Vorsorgeklausel für neugekaufte Gegenstände bis 3.000 EUR auch wenn eine Anmeldung vergessen wird NEU

- Kostenlose Mietgeräteklausel für Gegenstände bis 5.000 EUR NEU

Um diese Konditionen zu erhalten, müsst ihr das PDF-Formular im Anhang verwenden.

Informationen zum Hintergrund einer Fotoversicherung findet ihr auf der folgenden Internetseite:
http://www.fotoversicherung.com

Des Weiteren steht euch ein Mitarbeiter der SKP Versicherungsmakler hier im Thread für Fragen zur Verfügung. Der Benutzername lautet "papagei2000".

Dieser Thread ist wie immer nur für Kritik, Fragen und Anregungen zu dieser Aktion gedacht. Beiträge zu anderen Themen und Produkten werden in diesem Thread entfernt.

Gruß
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
weiss nicht warum, aber irgendwie macht das ganze nicht gerade einen vertrauenswuerdigen eindruck auf mich..

steht da gar kein richtiges versicherungsunternehmen dahinter?
 
Zuletzt bearbeitet:
Irritierend für mich ist folgendes:


Folgender Satz ist im Portal zu lesen:
"Da dieses Angebot nur für DSLR-Forum Mitglieder bestimmt ist, müssen Sie sich einloggen, um die Bestelldetails zu sehen." Klickt man sich dann weiter auf die Homepage des Versicherungsmaklers macht er exakt identische Konditionen für alle Interessenten...

Hat sich aber schön gelesen zu so später Stunde, da werd ich jetzt im Bett davon träumen, dass meiner Ausrüstung niemals Böses wiederfährt :D

Gruß.
Ibiza-House
 
Hallo liebe Forumler und Forumlerinnen,

als Versicherungsmakler der hinter dem Konzept der Forumsversicherung steht,
möchte ich uns und unsere Bedingungen kurz vorstellen.

Wir sind ein Mittelständisches Maklerunternehmen mit fast 40jähriger Firmengeschichte und Sitz in Münster (Westf.). Alle näheren Einzelheiten zu
uns sowie unsere Registrierungsinfomationen findet Ihr auf der Seite für
die Fotoapparteversicherung unter

www.fotoversicherung.com

Da ich selber aktiver Hobbyfotograf bin, weiss ich um die Belange meiner
Hobbykollegen und habe versucht einen wirklich umfangreichen Versicherungsschutz zu günstigen Prämien zu entwickeln. Diese Bedingungen
haben wir bei der Generali Vers. AG eingedeckt, die Genraligruppe ist eine der Weltweit größten Versicherungsunternehmen (www.generali.de).

Highligths unserer Bedingungen sind sicherlich folgende:

- Versicherungsschutz gegen Verschrammen & Verkratzen von Linsen

- Versicherungsschutz in PKW, Booten, Luftfahrzeugen, Campingwagen und
Cabrios. Über Tag uneingeschränkt und von 22-6 Uhr auch in unbewachten
Fahrzeugen bis 10.000 EUR !! (Die meisten Mitbewerber haben hier nur
1.500 EUR versichert und das auch nur für 2 Stunden nach verlassen des
Fahrzeugs !!)

- Neuwertersatz in bar (Kein Naturalersatz wie bei einigen Mitbewerbern)

Sowie Versicherungsschutz gegen Witterungseinflüsse und Flugsand, wobei die
Ausrüstung für diese beiden Punkte in einer geeigneten Fototasche verstaut sein muß (Also nicht durch den Sandsturm mit der Kamera in der Hand laufen und sich dann beschweren ;) ) Aber immerhin habe ich diese beiden Punkte schon mal in die Bedingungen reinbekommen, dass ist sonst am Markt
kaum unter zu bekommen, genauso wie das verkratzen und verschrammen von Linsen.

So das soll es erstmal gewesen sein, bei Fragen stehe ich hier oder per Mail gerne zur Verfügung !

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal find ichs gut, wenn sich jemand um praxistaugliche Versicherungsbedingungen zu bezahlbaren Prämien bemüht (y) , aber ...

Leider wieder alles verklausuliert und in sich widersprüchlich:
In §2 Abs 1 heißt es "Der Versicherer trägt mit Ausnahme der in §3 genannten Gefahren alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind."

Aber in §4 und §5 folgen weiter Einschränkungen, sodaß es zu unterschiedlichen Interpretationen kommen kann.

Bspw. §4 Abs. 1 c): Besteht Versicherungsschutz, wenn ich mein Fluggepäck an der Gepäckausgabe nicht antreffe?
Im Zweifel stellt sich die Frage, wann/wo fand ein Diebstahl statt. Einen Nachweis darüber zu führen dürfte unmöglich sein ...

Oder §4 Abs. 4: Beim Wildcampen gibt es für das verschossen Zelt also keinen Versicherungsschutz?

§7 irritiert mich auch, da der Prämie ja der Rechnungswert zugrunde gelegt wird.

So, genug gemeckert :rolleyes:

Gruß,
Mike
 
was ist denn alles als zubehör zu bezeichnen?
kann ich auch die tasche selbst mitversichern?
stativ und kopf und zubehör ( tasche ) ?
blitz und batterien für den blitz ?
Speicherkarten ?

fällt das alles unter "fotografische Geräte und sonstige optische Geräte" ?

und macht es sinn das alles zu versichern (wegen der prämie)?
weil, wenn geklaut wird, dann ja wohl die ganze tasche.. oder nicht?

generell find ich die bedingungen sehr ansprechend!

gruß
D.
 
Hallo,
das sind ja schon ein paar spezielle Fragen, schön das Ihr euch mit den Bedingungen auseinandersetzt.

@Mike
In den Paragraphen §3, §4, §5 sind verschiedene Paar Schuhe genannt.
In §3 geht es wie in §2 genannt um die ausgeschlossenen Gefahren, und in den §§ 4 und 5 geht es um den Versicherungsumfang, das heisst wann und wo die Versicherung gilt.

Der von dir geschilderte Fall mit dem Reisegepäck ist doch eigentlich klar,
du gibst das Reisegepäck auf bekommst einen Beleg dafür aufs Ticket geklebt
und wenn es am Zielort nicht ankommt hast du Versicherungsschutz.

Wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes rutscht gilt dieser als Versicherungswert und auch nur dafür muß eine Prämie entrichtet
werden, es ist also nicht so, dass man die Prämie für den Neuwert bezahlt und nur den Zeitwert ersetzt bekommt. Darum sollte man die Versicherungswerte 1x im Jahr anpassen.

@Dbug
Du kannst sämtliches genanntes Zubehör mitversichern, sogar Laptops die
du für die Bilbearbeitung unterwegs benötigst.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Bedingungen können wir leider nur Personen anbieten, die einen
Wohnsitz in Deutschland haben.

Für Personen mit Wohnsitz innerhalb der EU aber ausserhalb Deutschland,
haben wir etwas andere Prämiensätze und leicht veränderte Bedingungen.
Da die Konditionen von Land zu Land aber unterschiedlich sind, kann ich diese nur auf Anfrage anbieten, sonst kommen wir hier durcheinander.

Bei Interesse schreib mir einfach unter fotoinfo@poepping.de
eine Mail.

Gruß
Sven
 
Hallo

Ich habe nichts in dem Bericht gefunden
Gibt es eine Mindestsumme die man als Beitrag zahlen muss ?
Bei manchen anderen Versicherungsunternehmen habe ich durchaus die gleichen Beiträge, aber einen Mindestversicherungssummer, bzw. einen Mindesbeitrag der dann doppelt so hoch ist wie der eigentliche Beitrag


Gruss
Musicsurfer
 
Hallo,
einen Mindestbeitrag haben wir natürlich auch, diesen konnten wir mit
netto 50 EUR aber relativ günstig halten. Die 50 EUR erreichst du bei 0 EUR Selbsbeteiligung schon bei einem Ausrüstungswert von knapp unter 1.600 EUR.

Gruß
Sven
 
Hallo

Ich habe einmal einige Fragen zusammengestellt :)

- Gibt es bei der Versicherung eine Geräteliste, so daß ich jedes Teil einzeln versichern kann oder nur einen Gesamtbetrag ?

- Wie sieht es mit gebrauchten Artikeln aus, die z.B. bei E-Bay gekauft wurden ?

- Wie sieht es aus wenn das Fotoequipment in einer unbewohnten Zweitwohnung steht, ist dieses durch eine evtl. Zweitadressangabe dort auch versichert gegen Beschädigungen beim Shooting oder Diebstahl wenn keiner da ist ?
Die Zweitwohnung ist verschlossen und kann von außen nicht eingesehen werden.

- Wie sieht es aus, wenn das Fotoequipemt in einem verschlossenen Raum (Lagerraum) steht ? (der gleiche Fall wie oben, nur keine Wohnung, sondern ein Lagerraum)

Es wäre nett wenn sie mir diese Fragen auch noch beantworten könnten, mir fallen da bestimmt noch mehr ein :)

Gruss Musicsurfer
 
Hallo,
dann will ich mal deine Fragen beantworten:

- Gibt es bei der Versicherung eine Geräteliste, so daß ich jedes Teil einzeln versichern kann oder nur einen Gesamtbetrag ?

Es gibt eine Geräteliste in der jedes Gerät einzeln mit Wert aufgeführt ist.

- Wie sieht es mit gebrauchten Artikeln aus, die z.B. bei E-Bay gekauft wurden ?

Diese können genauso wie beim Händler gekaufte Gegenstände versichert werden. Da es meist keine Rechnung gibt benötigen wir entweder eine
Wertbestätigung durch einen Händler oder Fotos der Gegenstände auf
aktueller Tageszeitung auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch
die Serien Nr. erkennen kann.


- Wie sieht es aus wenn das Fotoequipment in einer unbewohnten Zweitwohnung steht, ist dieses durch eine evtl. Zweitadressangabe dort auch versichert gegen Beschädigungen beim Shooting oder Diebstahl wenn keiner da ist ? Die Zweitwohnung ist verschlossen und kann von außen nicht eingesehen werden.

Dazu zitiere ich am besten §4 Abs. 3 der Bedingungen:
Für Sachen in Zweitwohnungen gilt, ist diese unbewohnt, ist die Versicherungssumme auf 5.000 €
maximiert und es gilt eine Selbstbeteiligung von 20%. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die
Zweitwohnung länger wie 4 Wochen unbewohnt ist.

D.h., solange die Zweitwohnung bewohnt ist und man nur für einen Ausflug
oder ähnliches unterwegs ist besteht ganz normaler Versicherungsschutz wie
zuhause, nur wenn man die Ausrüstung in der Zweitwohnung lässt während man woanders wohnt gelten die o.g. Einschränkungen.

- Wie sieht es aus, wenn das Fotoequipemt in einem verschlossenen Raum (Lagerraum) steht ? (der gleiche Fall wie oben, nur keine Wohnung, sondern ein Lagerraum)

Wenn der Lagerraum nach Wohnraumstandart gesichert ist (Allseits festumschlossen, Tür mit Zylinderschloss), kein allgemeiner Zugang durch
Gemeinschaftsschlüssel und natürlich Ausrüstung von aussen nicht sichtbar,
besteht Versicherungsschutz wie in Zweitwohnungen.


Gruß
Sven
 
Wenn der Lagerraum nach Wohnraumstandart gesichert ist (Allseits festumschlossen, Tür mit Zylinderschloss), kein allgemeiner Zugang durch
Gemeinschaftsschlüssel und natürlich Ausrüstung von aussen nicht sichtbar,
besteht Versicherungsschutz wie in Zweitwohnungen.

Was wohl heiß keiner, da Lagerräume wohl nicht bewohnt werden sind sie länger als 4 Wochen unbewohnt => kein Versicherungsschutz
 
Und deswegen kommt diese Versicherung leider absolut nicht in Frage

Gruss

Weil du deine Ausrüstung Grundsäzlich in Lagerräumen einlagerst ??

Erstmal würde ich es aber so sehen das gemäß den Bedingungen, zumindest
4 Wochen nach Einlagerung Versicherungsschutz im o.g. Umfang besteht.

Ich glaub was hier nicht verstanden wird, ist, dass wir Versicherungsmakler
sind und daher IMMER auf Seiten des Kunden stehen und nicht wie
ein Versicherungsvertreter auf Seiten des Versicherungsunternehmens.
Wir versuchen wirklich immer die Bedingungen im Sinne unserer Kunden
auszulegen und dies beim Versicherer durchzusetzen !!

Gruß
Sven
 
Weil du deine Ausrüstung Grundsäzlich in Lagerräumen einlagerst ??

Erstmal würde ich es aber so sehen das gemäß den Bedingungen, zumindest
4 Wochen nach Einlagerung Versicherungsschutz im o.g. Umfang besteht.

Ich glaub was hier nicht verstanden wird, ist, dass wir Versicherungsmakler
sind und daher IMMER auf Seiten des Kunden stehen und nicht wie
ein Versicherungsvertreter auf Seiten des Versicherungsunternehmens.
Wir versuchen wirklich immer die Bedingungen im Sinne unserer Kunden
auszulegen und dies beim Versicherer durchzusetzen !!

Gruß
Sven

Hallo
Ich lagere die Sachen ja nicht ein, sondern nutze den lagerraum als Fotostudio.
Genauso wie momenatn noch die unbewohnte Zweitwohnung.
Wenn aber der Versicherungsschutz da eingeschränkt ist, ist halt die Konkurrenz in meinem Fall besser.
Das soll ja nicht für alle gelten, ich gehe halt nur von meinem Fal aus

Gruss Musicsurfer
 
Für Fotostudios haben wir keine Einschränkungen, es gilt also der gleiche
Versicherungsschutz wie in einer Wohnung wenn das Studio wie o.g. gesichert ist. Das gilt im übrigen eigentlich auch für Lagerräume, da diese
in den Bedingungen nicht audrücklich genannt sind und somit keinen
Einschränkungen unterliegen.

Das ich oben geschrieben habe das es Einschränkungen gibt, liegt daran, dass
ich mit meinen Aussagen zur Deckung lieber etwas übervorsichtig bin als
zuviel zu versprechen. Es ist immer schöner hinterher einen Schaden für
den Kunden durchzuboxen von dem er ausgeht das er nicht versichert ist
als das man vorher zuviel versprochen hat.

Gruß
Sven
 
Nun verstehe ich nur nichts mehr :)
Jetzt stehen 2 Aussagen zu Buche und ich wäre wirklich unsicher meine Sachen zu versichern.
Fakt: Wir nutzen eine unbewohnte Wohung als Fotostudio und ich ein paar Monaten ein Lager
Sind die Sachen dort nun versichert oder nicht ?:confused:

Gruss
 
Status
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