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Wie schütze ich meine Rechte an meinen Bildern?

TommyXP

Themenersteller
Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in einem Angestelltenverhältnis bei meiner jetzigen Firma. Diese sind gerade umgezogen in neue Büroräume. Die Firma werde ich allerdings in circa zwei Monaten verlassen, da ich einen neuen Job habe.
In den neuen Büroräumen gibt es nun viele weiße Wände und der Niederlassungsleiter weiß das ich ein guter Hobbyfotograf bin und viele schöne Fotomotive von der Stadt habe.
Sehr gerne möchte meine Bilder zur Verfügung stellen, dass diese in den neuen Büroräumen einen schönen Platz an den weißen Wänden finden.

Wie verhalte ich mich am besten das meine Rechte am Bild geschützt bleiben? Kann ich von meiner jetzigen Firma Geld verlangen für die Verwendung?
Ich bin gerade etwas ratlos.

Vielen Dank im Voraus für die Gedankenunterstützung.
 
Inwiefern müssen denn Deine Recht geschützt werden, wenn Deine Bildern auf Leinwand o.ä. an den Wänden hängen?

Oder geht es darum, dass Du der Firma für die Erstellung der Drucke auch die Dateien übergeben würdest?
 
Ich verstehe das Problem ehrlich gesagt auch nicht:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
ich verstehe dein Problem auch nicht; entweder die Fotos abnehmen und mitnehmen oder hängen lassen; du musst das entspannt sehen.
 
Du schützt Deine Rechte dadurch dass eine schriftliche Vereinbarung triffst mit Deiner jetzigen Firma was sie mit den Ausdrucken machen dürfen und was nicht.
Wenn Du übervorsichtig sein willst, bestellst Du die Drucke auf Rechnung der Firma, dann brauchst Du die digitalen Bilder nicht aus der Hand zu geben.

Ob jetzt Geld fließt können wir nicht beurteilen, ob Deine Firma Budget für sowas hat und Dein Chef willig ist
 
Mal abgesehen von dem schwachen Bezug zur Fotografie empfinde ich das Anliegen als seltsam.

Du möchtest in der Firma, in der du nur noch 2 Monate arbeitest, deine Werke auf deren Kosten langfristig an deren Wänden aufhängen, hast aber kein besonders ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zu der Firma (sonst würdest du hier nicht um Rat zur Wahrung deiner Rechte fragen).

Weiß diese Firma überhaupt von deinem Jobwechsel oder hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat und wirst deinen jetzigen Chef erst in ein paar Wochen informieren?
Glaubst du, dass dein jetziger Arbeitgeber Werke von einem Ex-Mitarbeiter, der etwas besseres gefunden hat, in seiner Firma hängen haben und vielleicht sogar dafür bezahlen möchte?

Selbstverständlich kannst du mit deiner jetzigen Firma alle möglichen Verträge schließen, die eine Bezahlung für deine Werke und den Umfang der Nutzungsrechte der Drucke und der Bilddateien regeln. Das ist nicht Thema dieses Forums sondern ein Rechtsthema.

Aber kurz vor deinem Wechsel zu einer anderen Firma jetzt noch mit der alten Firma einen "rechtssicheren Bilder-Deal" aushandeln zu wollen klingt für mich irgendwie merkwürdig... entweder du machst es als "Geschenk", weil du dem jetzigen Chef besonders nahe stehst (dann ist eine Vertrauens-Basis da) oder du willst bloß auf den letzten Tagen noch ein paar Euros dazuverdienen, dann lass es lieber, es bringt im Zweifelsfall nur Ärger.
 
ich befinde mich aktuell in einem Angestelltenverhältnis bei meiner jetzigen Firma. Diese sind gerade umgezogen in neue Büroräume. Die Firma werde ich allerdings in circa zwei Monaten verlassen, da ich einen neuen Job habe.
In den neuen Büroräumen gibt es nun viele weiße Wände und der Niederlassungsleiter weiß das ich ein guter Hobbyfotograf bin und viele schöne Fotomotive von der Stadt habe.
Sehr gerne möchte meine Bilder zur Verfügung stellen, dass diese in den neuen Büroräumen einen schönen Platz an den weißen Wänden finden.

Wie verhalte ich mich am besten das meine Rechte am Bild geschützt bleiben? Kann ich von meiner jetzigen Firma Geld verlangen für die Verwendung?
Ich bin gerade etwas ratlos.

Klingt mir alles'n bisschen seltsam und ungar!

Wenn du die Firma verlässt dann nimmst du genau das mit was dir gehört, nicht mehr und nicht weniger. Wenn du, von dir aus!, der Firma Bilder auf Leinwand, Acryl, etc. zur Verfügung stellst dann ist die Frage ob als Leihgabe, Geschenk oder als Verkaufsgegenstand. Bei der Leihgabe ist deren Ablauffrist zu beachten, am Geschenk und Verkaufsgegenstand hast zum Verbleib keine Mitsprache.
Wenn du auf die Firma zugehst, was du ja anscheinend tust, denn du willst ja deine Bilder an deren leeren weißen Wänden sehen, ist die Frage welches Interesse die Firma daran hat oder ob einseitige bzw. nicht abstimmbare Interessen bestehen.

Wenn du der Firma eine digitale Bilddatei zu deren Nutzung überlassen hast sind die Rahmenbedingungen zu klären, was sie damit tun dürfen.
 
Die Frage ist berechtigt und resultiert allein aus der Unsicherheit desTE wie er mit der Situation umgehen soll.

Damit deine Rechte möglichst unaufwändig gewahrt bleiben würde ich folgendes - ganz unverbindlich - vorschlagen:

1. gemeinsame Auswahl der Motive und der Druckverfahren
2. Festhalten in einer Vereinbarung zur "Verwendung in Büroräumen der Fa. XYZ".'
Miniaturen der Motive ins Dokument.

3. Keine weitere oder anderweitige Verwendung der Motive / Bilder erlaubt.
4. Du entwickelst die Bilder gegen Kostenersatz (evtl. Preisrahmen rein) und stellst sie der Firma zur Verfügung.

Mehr muss nicht. Falls die Fa. darauf nicht eingeht, es einfach lassen ...
 
1. gemeinsame Auswahl der Motive und der Druckverfahren
2. Festhalten in einer Vereinbarung zur "Verwendung in Büroräumen der Fa. XYZ".'
Miniaturen der Motive ins Dokument.

3. Keine weitere oder anderweitige Verwendung der Motive / Bilder erlaubt.
4. Du entwickelst die Bilder gegen Kostenersatz (evtl. Preisrahmen rein) und stellst sie der Firma zur Verfügung.


:ugly::ugly::ugly::ugly::ugly:
 
Kann ich von meiner jetzigen Firma Geld verlangen für die Verwendung?

Klar kannst du das machen. Für Amateuraufnahmen wären mMn. so 30 bis 50 Euro gerechtfertigt, wobei die Bilder dann schon gerahmt sein sollten.

Alternativ kannst du dich auch einfach von der Frage geschmeichelt fühlen und das gegen Unkostenerstattung machen.

Sollte eine weitere Verwendung der Bilder angestrebt werden, z. B. im Marketing, Broschüren, Internet, dann kannst du auch mehr verlangen.

Falls du die Bilder während deiner Arbeitszeit (und damit wohl im Auftrag) aufgenommen haben solltest, kann dein Chef hingegen davon ausgehen, dass er das Veröffentlichungsrecht besitzt, ohne noch mal dafür bezahlen zu müssen.

Wenn du nicht möchtest, dass die Bilder außerhalb der Büros, wo sie an der Wand hängen, verwendet werden, kannst du auch eine Vereinbarung treffen. Im Prinzip genügt mündlich, hat aber das Problem der Nachweisbarkeit. Schriftlich ist besser, kann formlos sein. Ich denke, im Zweifellsfall hätte der Chef mehr Probleme, nachzuweisen, dass er das Recht zur Veröffentlichung hat.

Aber wenn das zwar gute, aber keine ganz herausragende Bilder sind, würde ich das sehr locker sehen. Wenn dann irgendwann mal dein Bild von dem Baum mit dem Firmengebäude im Hintergrund in einer Marketingbroschüre auftauchen sollte, nimm es als Kompliment und freu dich darüber. Von den Einnahmen für die Bilder wirst du ohnehin nicht leben können (ich übrigens genauso wenig).
 
Je mehr "Bedingungen" umso weniger wird möglich und am Ende kauft der Interessent dort, nämlich ganz woanders wo er den geringsten oder bestenfalls gar keinen Streß hat!!

Ich würde kein fertiges Bild kaufen welches ich nur in bestimmten Räumlichkeiten an die Wänd hängen darf.

Ich würde kein feriges Bild kaufen worum es im Vorfeld irgendein Amateur-Trara gab.

Ich würde keine Bilddatei kaufen wo unter heute noch unabsehbaren Bedingungungen sich morgen ein wie auch immer geartetes Konfliktpotential verbirgt.

usw.
 
Ich dachte das läge auf der Hand...

Sehr gerne möchte meine Bilder zur Verfügung stellen, dass diese in den neuen Büroräumen einen schönen Platz an den weißen Wänden finden.

Wie verhalte ich mich am besten das meine Rechte am Bild geschützt bleiben? Kann ich von meiner jetzigen Firma Geld verlangen für die Verwendung?
Ich bin gerade etwas ratlos.

Bilder bei der StockBörse seines Vertrauens hochladen, dem Niederlassungsleiter dann einen Link auf sein Portfolio schicken und alles andere wird zum Selbstläufer. Je nach zugedachtem Zweck kann der NL dann ein Lizenzmodell wählen, zahlt den Preis, lädt sich dann die Datei(en) in gewünschter Größe herunter und lässt sie entsprechend seinen Vorstellungen "drucken" etc.
Alle Rechte bleiben beim TO, er hat mit Vetragswerk nichts an der Brause, zahlt halt vom Ertrag die Provision an die StockBörse.

Aber ganz ehrlich, nur um ein paar Bilder an die neuen Bürowände zu hängen, wäre mir das grundsätzlich zu viel Heckmeck.
Ich will weder den TO, noch seine - mir nicht bekannten - Bilder diskreditieren, aber:

...der Niederlassungsleiter weiß das ich ein guter Hobbyfotograf bin und viele schöne Fotomotive von der Stadt habe.

wir reden (schreiben) hier über einen Hobbyfotografen, der seine Bilder üblicherweise nicht vermarktet, denn sonst würde er die Frage hier nicht stellen...

Also mein ganz pers. Weg wäre, das offene Gespräch suchen und auch mal 5 gerade sein lassen.
Falls der NL die Bilder des TO gern an seinen Bürowänden hätte, würde ich ihm anbieten mich um alles zu kümmern. Es gibt einige Dienstleister, die auf Rechnung arbeiten, so dass der TO im Namen seiner Firma bestellen kann und die Firma anschließend dann nur die Rechnung zu begleichen hat. Damit muss man keine Daten herausgegeben, die über den Wandbehang hinweg für Werbung etc. nutzbar wären. Wenn man dann einen kleinen Bonus als Anerkennung aushandelt um so besser, aber auch da würde ich keine all zu großen Summen erwarten.

Und falls die Bilder so gut sind, dass sie auch in Werbeflyerm, Plakaten, Werbung in Printmedien, Firmenwebsite etc. verwendet werden können und sollen, wäre ich halt wieder bei der Stockbörse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich brauchst Du Deine Rechte überhaupt nicht zu schützen, das hat bereits der Gesetzgeber für Dich übernommen.

Deine Urheberrechte kannst du ebenfalls vergessen, die wirst Du erst durch Deine Beerdigung los.

Klären brauchst Du also lediglich die Nutzungsrechte, die Du Deinem Arbeitgeber einräumst. Dazu schließt Ihr einfach eine Vereinbarung, in der der drin steht, was der Nutzer (Dein Arbeitgeber) mit den Bildern zu welchen Bedingungen (Honorar, Gehaltserhöhung, Namensnennung, nicht auf dem Klo aufhängen etc.) machen darf und was nicht.

Ich sehe das jetzt auch das Problem nicht.
 
...Dazu schließt Ihr einfach eine Vereinbarung,...

Das wäre mir als Arbeitgeber doch schon alles zu aufwändig. Da gehe ich doch lieber zur IKEA und kaufe was passendes um die Wände zu behängen.

Aber auch ohne Vereinbarung sehe ich das Problem für den TO nicht. Wie du schon richtig schriebst, der Gesetzgeber hat doch schon für alles gesorgt...und ganz ehrlich, ob die Bilder in 10 Jahren in der Besenkammer verstauben oder auf dem Klo hängen, ist mir doch völlig Wurst. So selbstverliebt bin ich in meine Fotos nicht...aber da ist ja (zum Glück) jeder anders.
 
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