Hektor122
Themenersteller
Grüße euch,
ich spekuliere derzeit damit, dass ich den Job, ein dreitägiges Musikfestival zu fotografieren, nicht bekommen habe, weil das Honorar meines Angebots zu hoch gewesen ist. Nun hat mich das in Selbstzweifel gezogen, zumal ich erst ein halbes Jahr gewerblich fotografiere. Genauer gesagt, bin ich über Honoraraufschläge bei der Definition der Nutzungsrechte in Unklarheit geraten.
Ein weitverbreitetes Handbuch empfiehlt bei einem Nutzungsrecht, dass die Belieferung Dritter (Pressedienste, Agenturen etc.) inkludiert, einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Bei einem exklusiven Nutzungsrecht, also bei einem alleinigen Verfügungsrecht für den Auftraggeber, sogar 200 %. Klar ist, dass der Nutzungsumfang bei jeder Auftragsproduktion individuell ausgearbeitet werden sollte. Auch in Absprache mit dem Auftraggeber. Das Festival in einem Fall wünschte eine Weitergabe an Dritte und ein Veröffentlichungsrecht auf ihren eigenen Kommunikationskanälen (Social-Media, Website, Newsletter). Hier bewegt sich der Nutzungsumfang, nach meinem aktuellen Verständnis, zwischen einem einfachen und einem eingeschränkt ausschließlichen Nutzungsrecht. Ich schlug hier 80 % auf mein Grundhonorar auf.
Diesen Aufschlag halte ich für großzügig, auch weil ich ihnen ein zeitlich und inhaltlich uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht angeboten habe.
Nun bin ich mir im Unklaren, was gewerbeüblich überhaupt auf das Honorar bei Nutzungsrechten aufgeschlagen wird und OB überhaupt in der Praxis aufgeschlagen wird. Ich kann mir vorstellen, dass viele in der gewerblichen Fotografie das Thema Nutzungsrecht erst gar nicht auf dem Schirm haben, obwohl die volle Abwicklung eines Auftrags nicht mit der reinen Bildproduktion abgespeist ist.
Wie macht ihr das, wenn ich fragen darf? Wie verrechnet ihr Nutzungsrechte? Prozentual? Halber Tagessatz? Ganzer Tagessatz? Gar nicht?
Liebe Grüße,
Johannes
ich spekuliere derzeit damit, dass ich den Job, ein dreitägiges Musikfestival zu fotografieren, nicht bekommen habe, weil das Honorar meines Angebots zu hoch gewesen ist. Nun hat mich das in Selbstzweifel gezogen, zumal ich erst ein halbes Jahr gewerblich fotografiere. Genauer gesagt, bin ich über Honoraraufschläge bei der Definition der Nutzungsrechte in Unklarheit geraten.
Ein weitverbreitetes Handbuch empfiehlt bei einem Nutzungsrecht, dass die Belieferung Dritter (Pressedienste, Agenturen etc.) inkludiert, einen Aufschlag von 100 % auf das Grundhonorar. Bei einem exklusiven Nutzungsrecht, also bei einem alleinigen Verfügungsrecht für den Auftraggeber, sogar 200 %. Klar ist, dass der Nutzungsumfang bei jeder Auftragsproduktion individuell ausgearbeitet werden sollte. Auch in Absprache mit dem Auftraggeber. Das Festival in einem Fall wünschte eine Weitergabe an Dritte und ein Veröffentlichungsrecht auf ihren eigenen Kommunikationskanälen (Social-Media, Website, Newsletter). Hier bewegt sich der Nutzungsumfang, nach meinem aktuellen Verständnis, zwischen einem einfachen und einem eingeschränkt ausschließlichen Nutzungsrecht. Ich schlug hier 80 % auf mein Grundhonorar auf.
Diesen Aufschlag halte ich für großzügig, auch weil ich ihnen ein zeitlich und inhaltlich uneingeschränktes Veröffentlichungsrecht angeboten habe.
Nun bin ich mir im Unklaren, was gewerbeüblich überhaupt auf das Honorar bei Nutzungsrechten aufgeschlagen wird und OB überhaupt in der Praxis aufgeschlagen wird. Ich kann mir vorstellen, dass viele in der gewerblichen Fotografie das Thema Nutzungsrecht erst gar nicht auf dem Schirm haben, obwohl die volle Abwicklung eines Auftrags nicht mit der reinen Bildproduktion abgespeist ist.
Wie macht ihr das, wenn ich fragen darf? Wie verrechnet ihr Nutzungsrechte? Prozentual? Halber Tagessatz? Ganzer Tagessatz? Gar nicht?
Liebe Grüße,
Johannes