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Gemeldete PNs

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DSLR-Benutzername

Themenersteller
Werden gemeldete private Nachrichten vom Administrator eingesehen, ohne dass Absender und Empfänger damit einverstanden sein müssen? Ich erwarte eine Klarstellung des Administrators.
 
Jup, ohne die rechtliche Seite zu betrachten. Diese Funktion gibts im Standard mit dazu und wird natürlich auch genutzt. Wenn Jemand unberechtigt eine PN meldet und damit rechtswidrig einem dritten den Inhalt zur Verfügung stellt ohne Einwilligung, dann ist das zwar nicht korrekt, aber keiner wird sich darüber beschweren. Eben weil die Rechtslage kaum Jemand kennt. Von daher wird es wohl nicht viel bringen, da Einfluss drauf zu nehmen.

Dass diese Funktion existiert, ist normal. Wie berechtigt oder nicht sie gebraucht wird, müsste man im Einzelfall prüfen, was Niemand macht. ;)
 
Die Fragestellung ist alogisch - denn im Falle einer gemeldeten PN dürfte zumindest einer, wenn nicht mehrere Empfänger (Regelfall Spam per PN) die Weiterleitung veranlasst und somit auch genehmigt haben.

Bei Verstößen gegen Gesetze (Betrug) oder die Nutzungsbedingungen über die Funktion PN käme eine Höherbewertung des Vertraulichkeitsgebots gegenüber dem Absender de facto einer Duldung gesetzwidrigen oder regelwidrigen Verhaltens gleich.

Insofern verstehe ich den Sinn und Zweck der Fragestellung nicht.

Steffen

PS: Der Admin ist erst ab 8.12. wieder hier anwesend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Sinn der Frage ist die Bitte nach einer konkreten Stellungnahme des Admins zu der Frage, ob er zum Beispiel von mir gesendete PNs liest, wenn der Empfänger diese meldet, und zwar auch ohne mein Einverständnis einzuholen.
 
Bei Verstößen gegen Gesetze (Betrug) oder die Nutzungsbedingungen über die Funktion PN käme eine Höherbewertung des Vertraulichkeitsgebots gegenüber dem Absender de facto einer Duldung gesetzwidrigen oder regelwidrigen Verhaltens gleich.

Eure Nutzungsbedingungen dürften kaum reichen, um sich über das TMG hinwegsetzen zu dürfen.

Gut, dann warten wir eben bis 08.12.
 
Die Fragestellung ist alogisch - denn im Falle einer gemeldeten PN dürfte zumindest einer, wenn nicht mehrere Empfänger (Regelfall Spam per PN) die Weiterleitung veranlasst und somit auch genehmigt haben.
Ah ja.....

Dann erklär mir mal, warum in diesem Fall die "Genehmigung" des Empfängers zur Veröffentlichung (etwas anderes ist die Weiterleitung ja nicht) ausreicht, während es hier offenbar nicht der Fall war:

https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=13613535&postcount=3
 
Weder ein Admin noch ein Moderator schaut sich den PN-Verkehr eines Users an.

Bei einer Meldung passiert jedoch etwas anderes: Der Inhalt eines gemeldeten Beitrages genau wie der Inhalt einer gemeldeten Nachricht ist als Zitat an der Meldung angefügt. Damit ist ein gemeldeter Beitrag für den zuständigen Admin oder Moderator lesbar, ohne dass man sich Zugang zum PN-Verkehr verschaffen würde.

Eine Weiterleitung ist im Übrigen keine Veröffentlichung. Eine Veröffentlichung bedeutet, dass ein Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Das passiert bei einer Weiterleitung nicht, da der Empfängerkreis beschränkt ist, meist auf eine Person.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mit anderen Worten, meine Frage ist mit "Ja" zu beantworten. Es kann sein, dass Admins meine PN lesen, ohne dass ich mein Einverständnis dazu gegeben habe. Dann werde ich für die persönliche Kommunikation hier auf Email umsteigen, ein solches Verhalten ist für mich untragbar.
 
Also mit anderen Worten, meine Frage ist mit "Ja" zu beantworten. Es kann sein, dass Admins meine PN lesen, ohne dass ich mein Einverständnis dazu gegeben habe. Dann werde ich für die persönliche Kommunikation hier auf Email umsteigen, ein solches Verhalten ist für mich untragbar.
Nein, das ist falsch. PNs werden weder von Admins noch von Mods eingesehen.

Jedoch steht es dem Empfänger einer PN selbstverständlich offen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Ersteller der Mail untersagt wird (und auch dann ist es rechtlich nicht bindend, sondern drückt nur den Wunsch des Absenders aus, der dann gegenüber anderen Rechtsgütern abgewogen gehört), den Inhalt dieser von ihm erhaltenen PN dritten Personen mitzuteilen. Dann ist jedoch der Weitergebende dein Adressat für deine Beschwerde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah ja.....

Dann erklär mir mal, warum in diesem Fall die "Genehmigung" des Empfängers zur Veröffentlichung (etwas anderes ist die Weiterleitung ja nicht) ausreicht, während es hier offenbar nicht der Fall war:

https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=13613535&postcount=3
Nun, weil die Wiedergabe des Inhaltes einer Nachricht an eine dritte Person keine Veröffentlichung ist. Ein öffentliches Posten in einem Forum dagegen schon.

etwas anderes ist die Weiterleitung ja nicht
Du irrst.

Sicherlich wird Rüdiger sich hierzu auch noch äußern, solange schließe ich mal ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mit anderen Worten, meine Frage ist mit "Ja" zu beantworten. Es kann sein, dass Admins meine PN lesen, ohne dass ich mein Einverständnis dazu gegeben habe. Dann werde ich für die persönliche Kommunikation hier auf Email umsteigen, ein solches Verhalten ist für mich untragbar.

Und wie stellst du sicher, dass der Empfänger deiner Email diese dann nicht an mich weiterleitet und mir der Inhalt eben auf diesem Wege zur Kenntnis gebracht wird?
Was bitte soll ich denn tun, wenn mir eine PN oder Email zugeleitet wird? Ich kann doch ohne sie zu lesen gar nicht wissen, was drin steht.

Du bist mit deiner Beschwerde an der falschen Adresse. Richte sie an den Empfänger deiner PNs oder Emails, denn die sind es, die die Inhalte weitergeben, nicht wir. Wir selbst lesen keine PNs oder Emails, ohne dass sie uns von den Empfängern selbst zugeleitet wurden. Aber das ist ja nun bereits etliche Male festgestellt worden.
Und wenn du der Meinung bist, das Lesen einer mir zugeleiteten PN oder Email wäre ein Verstoß gegen das Telemediengesetz, so steht es dir selbstverständlich frei, das auf dem Rechtsweg klären zu lassen.

Das wäre aber so, als würde sich ein Polizist strafbar machen, weil ihm ein Brief mit vermeintlich strafbarem Inhalt vorgelegt würde und er ihn zur Feststellung des Sachverhaltes liest. Was bitte soll er (und analog dazu wir / ich) denn sonst machen, als zu lesen, um dann Entscheidungen treffen zu können?
 
Und wenn du der Meinung bist, das Lesen einer mir zugeleiteten PN oder Email wäre ein Verstoß gegen das Telemediengesetz, so steht es dir selbstverständlich frei, das auf dem Rechtsweg klären zu lassen.

100% Zustimmung!

Der T.S. geht von einer völlig falschen Annahme aus.

@ DSLR-Benutzername (T.S.):
Was machst du denn, wenn du in einem Forum eine P.M. z.B. mit einer (Be-)Drohung erhältst? Oder auch nur eine Beleidigung? Da du den Realnamen bzw. die Adresse des Absenders im Normalfall nicht kennst, musst du dich an einen Administrator des Forums wenden und natürlich mit einer Kopie der entsprechenden P.M(s).

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass eine P.M. eine private Nachricht ist. Verstößt jemand mit einer P.M. gegen Forenregeln oder gegen Gesetze, dann ist diese P.M. natürlich als Beweis vorzulegen. Alles Andere wäre Unsinn.
 
Kann ja auch gar nicht anders gehandhabt werden.
Ich hatte bis jetzt 1x eine PN mit beleidigendem Inhalt bekommen. Hätte ich sie gemeldet, soll ich dann beim Absender nachfragen, ob ich die Beleidigung mitteilen darf?
Dann dürfte ich ja nicht mal die Art der Beleidigung erwähnen, ist das auch schon ein Verstoß gegen das "Briefgeheimnis". Außerdem wüsste der Moderator/Admin gar nicht, ob es als Beleidigung durchgeht oder nur der "Beleidigte" dies als solche sieht angesichts dessen Empfindlichkeiten.
 
Dann werde ich für die persönliche Kommunikation hier auf Email umsteigen, ein solches Verhalten ist für mich untragbar.

Kannst Du natürlich tun. Aber wie willst Du verhindern, dass jemand diese Mail dann an den Betreiber oder einem Admin/Moderator dieses Forums weiterleitet? Oder überhaupt an irgendjemanden, der mit dem DSLR-Forum nix zu tun hat?

Irgendwie erschließt sich mir Dein Unmut nicht.
:rolleyes:
 
Ich frag mich wie die/der Kritiker der Vorgehensweise überhaupt Dinge zur Anzeige bringen will :angel:. Geht ja bei der Anschauung gar nicht, oder? :eek::eek:

(Anm: In Österreich sind Beweismittel alleine aus ihrer Herkunft nicht zurückzuweisen. D.h. auch illegale Beweismittel können als zulässig erkannt werden, allerdings muß sich Derjenige dann für die Beschaffung in einem eigenen Verfahren verantworten)
 
Wenn ich als Empfänger jemandem einen Brief zum Lesen gebe, verstosse ich nicht gegen das Briefgeheimnis. Das heißt, ich darf als Empfänger an mich gerichtete Post jedem, dem ich will, zugänglich machen, meiner Freundin, meinem Hund, meinem Rechtsanwalt oder auch der Polizei.
Ich würde das 1:1 auf PNs übertragen, daher verstehe ich das Problem des TO nicht ganz. Und wenn er auf E-Mails umsteigt, kann ich die auch an jede mir genehme Person weiterleiten...
Anders wäre sicher eine Veröffentlichung zu beurteilen, aber darum ging es ihm ja nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon geschrieben trifft das Briefgeheimnis nicht zu. (Gilt für den Transport, und ist im E-Mailverkehr durch die AGBs zB von Google ausgehölt). Das Datenschutzgesetz wird auch nicht greifen, da der Mailinhalt nicht als personenbezogene Daten zu verstehen ist.

Die Gültigkeit des oft übliche Nachsatz "Diese Komunikation unterliegt der Verschwiegenheit" wird in der Regel bezweifelt, weil es nur eine einseitige Erklärung ist.
 
Der Administrator eines Forums ist in so einem Fall der falsche Ansprechpartner. Der Ansprechpartner ist die staatliche Strafverfolgung. Es ist doch klar, dass die andere Rechte hat als irgendein Telemedienanbieter.
 
Der Administrator eines Forums ist in so einem Fall der falsche Ansprechpartner. Der Ansprechpartner ist die staatliche Strafverfolgung. Es ist doch klar, dass die andere Rechte hat als irgendein Telemedienanbieter.
Du darfst gerne ansprechen, wen immer du möchtest.
Ich denke, deine Ausgangsfrage ist beantwortet und hier kann abgeschlossen werden.
 
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