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Kleingewerbe und Rechnungen. Einstieg als Fotograf

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eugen_duesseldorf

Themenersteller
Hallo,
aktuell habe ich einige Bekannte die mir kleinere Projekte bezahlt anbieten. Sie möchten von mir Rechnungen damit Sie das steuerlich geltend machen können.

Ich wollte euch deshalb fragen wie man als Neuling auf diesem Gebiet vom Hobbyfotografen zu einem Fotografen umsattelt der Rechnungen schreibt etc.

Dieses Jahr wären es ca. 2000Euro die ich einnehmen würde.

Macht es Sinn da schon Kleingewerbe anzumelden? Ich habe dieses Jahr 2 hochwertige Objektive und ein Laptop gekauft, daher könnte ich es nächstes Jahr ggbf in der Steuererklärung mit geltend machen.

Bin aktuell komplett überfragt wo man mit solchen kleinen Einkünften hingehört und wie man jetzt anfängt Rechnungen zu schreiben - wo ich dafür die nötige Erlaubnis/ Nummer etc bekomme.
 
Hallo,
aktuell habe ich einige Bekannte die mir kleinere Projekte bezahlt anbieten. Sie möchten von mir Rechnungen damit Sie das steuerlich geltend machen können.

Ich wollte euch deshalb fragen wie man als Neuling auf diesem Gebiet vom Hobbyfotografen zu einem Fotografen umsattelt der Rechnungen schreibt etc.

Dieses Jahr wären es ca. 2000Euro die ich einnehmen würde.

Macht es Sinn da schon Kleingewerbe anzumelden? Ich habe dieses Jahr 2 hochwertige Objektive und ein Laptop gekauft, daher könnte ich es nächstes Jahr ggbf in der Steuererklärung mit geltend machen.

In dem Moment, wo Du Auftragsarbeiten gegen Geld und Rechnung erledigst kann diese Einnahme bei einer reinen Fotografentätigkeit IMHO nur mit einem Gewerbe legal erfolgen.

Das ist relativ einfach bei der Gemeinde/Stadt zu beantragen und i.d.R. mit einem zweistelligen Betrag verbunden.

Das Gewerbe führt aber noch nicht dazu, dass das Finanzamt alle Deine Ausgaben automatisch anerkennt. Machst Du über Jahre hinweg Verluste (weil das abgesetzte Equipment teurer ist als Deine Einnahmen), werden sie das Gewerbe als „Liebhaberei“ abtun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ob du ein Gewerbe anmelden musst, ist abhängig von der Art der Fotografie .

Handwerklich = Gewerbe
Werbefotografie= Freiberuflich

Fiskalisch ist das egal.
 
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