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Warnung vor Innenaufnahmen mit Fototapeten im Hintergrund

Krae

Themenersteller
Eine Deutsche vermietet eine Ferienwohnung. Fotos davon stellt sie online. Im Bildhintergrund pickt Tapete an einer Wand. Auf der Tapete ist unter anderem eine Tulpe aufgemalt. Und das macht die Vermieterin zur Rechtsbrecherin. Denn die Tulpenmalerei ist einem Foto nachgeahmt. Dessen Fotograf hat den Abdruck auf der Tapete zwar genehmigt, nicht aber die Vervielfältigung der Abbildung durch die Ferienwohnungsvermieterin. Für sie wird das richtig teuer.

Im Endeffekt verlangt das Gericht hier ernsthaft von dem Käufer einer Tapete, sich vorab mit der Lizenzierung der abgebildeten Fotos auseinanderzusetzen. Es muss prüfen, ob er Fotos seiner Wohnung, auf der der Wandschmuck zu sehen ist, überhaupt ins Netz stellen darf. Versäumt er dies, droht eine Abmahnung und eine Zahlung im mittleren vierstelligen Bereich.

https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html

Wahnsinn, was für Auswüchse die Gesetzeslage hier zulässt.

Auch die Beispiele aus der Kneipe und dem Möbelhaus, wo Foto/Gemälde irgendwo im Hintergrund auftauchen sind gruselig.

Einzig könnte man es positiv sehen, dass diese Auslegung es letztlich möglich macht, sich vor unerwünschtem Fotografieren zu schützen:
Man klebt sich ein Foto eines solchen Abmahnwütigen auf den Hut und meldet ihm jeden, der es wagt, einen samt Hut zu fotografieren. :ugly:
Dann wird es für den Knipser immer teuer.
Da hier schon die "Vervielfältigung" strafbar ist, kommt es nicht mal drauf an, ob der aufdringliche Knipser das Ergebnis veröffentlicht.

Lustig übrigens auch, dass hier die "Kunstfreiheit" des Fotografen der Wohnung Null Rolle spielt.
 
Sicher sind auch andere Tapetenmuster noch geschützt - fangt also vorsichtshalber schon mal an eure Tapeten von den Wänden zu kratzen, bevor ein übereifriger Richter wieder zuschlägt. :ugly:
 
Also vor dem nächsten fotografieren in der Wohnung, alles rausräumen und weißeln, dann die Personen ohne irgendwelche Gegenstände an die Wand stellen.

Ich glaube die Immobilienseiten im Netz sind eine wahre Fundgrube für solche Verstösse, es werden ja überwiegend möblierte Wohnungen mit Bildern, Tapeten
usw. dargestellt.

Zur Sicherheit beim Fotografieren immer einen Anwalt dabei haben.
 
Ja, ich hab es auch mit Verwunderung gelesen. Wie ist wenn jemand ein Buch in der Hand hält? Wie ist das mit der Umschläggrafik, Umschlagfoto, Urheberrecht? Wie ist es wenn man Fotografiert jemanden der eine Zeitung liest. Auch hier reichlich Fotos. Urheberrechte? Das steckt noch reichlich Potential!
 
Seit die mögliche Auflösung von Fotos immer größer wird, erscheint mir der "Beiwerksparagraph" immer häufiger als tückisch.

Ich darf (afaik) den Eiffelturm nicht nahts fotografieren / veröffentlichen.
Ich darf aber Tapete mit nächtlichem Eiffelturm an meine Wände kleben.
Ein Foto dieser Tapete online stellen ist wiederum (afaik) verboten.

Aber: Wenn ich an ein Foto des mit nächtlichem Eiffelturm tapezierten Zimmers habe, auf dem die Tapete nur "Beiwerk" ist, dann soll das legal sein.

=> Um den Eiffelturm bei Nacht in 1200 x 800 Pixel Auflösung zu zeigen, würde es dann genügen, einfach in 6000 x 4000 Pixel das Bild eines Zimmers an das Eiffelturmfoto dranzuschneiden, sodass der Eiffelturm dort nur noch auf Tapete abgebildetes "Beiwerk" ist. Fände ich dann auch seltsam.

Das nur als Gedankenspiel.
Bleibt zu hoffen, dass Konstellationen wie der Tapetenfall mal bis zur letzten Instanz durchgeklagt werden, damit man dann wieder etwas mehr Rechtssicherheit hat.

Ich bleibe solange bei meiner Erfurt Classico Raufasertapete. :D
 
Solange man sie nicht in Telekom-Magenta oder irgendeiner anderen von Marken in Beschlag genommenen Farben anstreicht, womöglich nicht... es sei denn, das Raufasermuster der Tapete unterliegt einem Gebrauchsmuster... :ugly:
 
https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechtsverletzung-7524441.html
Auch die Beispiele aus der Kneipe und dem Möbelhaus, wo Foto/Gemälde irgendwo im Hintergrund auftauchen sind gruselig.

Den Möbelhaus-Fall finde ich ganz anders gelagert und überhaupt nicht "gruselig". Man kann nämlich hier auch der Meinung sein, dass das Gemälde nicht "irgendwo im Hintergrund auftaucht", sondern dass es ganz bewusst eingesetzt wurde, um die Abbildungen im Katalog und auf der Homepage aufzuwerten:
Alle Möbelstücke und der gesamte Raum auf dem betreffenden Foto sind schwarz, weiß oder grau, das Gemälde hingegen zum größten Teil knallrot und 2,2 x 1,9 Meter groß. Das ist weder Zufall noch "irgendwo im Hintergrund", sondern die Bildgestaltung des Fotos nutzt das Gemälde gezielt. Da von "unwesentlichem Beiwerk" zu sprechen, wirkt schon ein wenig frech.

Und so eine kommerzielle Nutzung nicht mit dem Künstler abzusprechen, finde ich persönlich nicht richtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass die Bilder auch zusammen mit dem Urteil online veröffentlicht wurden, scheint den Künstler weniger zu stören.
Zu dem Verfahren ist es laut Urteil nur gekommen, weil die Maklerin keine Unterlassungserklärung abgeben wollte und der Ansicht war, das Entfernen der Tapete würde ausreichen. Der "freundliche" anwaltliche Hinweis darauf, dass sie unwissentlich Rechte verletzt hat und bitte nicht nochmals verletzen soll, war ich vermutlich zu teuer. Im Grunde ein Versuch, die ihr unbequeme Rechtslage nach eigenen Vorstellungen zurechtzubiegen. Mit dieser Einstellung und solchen Spitzfindigkeiten gewinnt man bei Gericht in der Regel keine großen Sympathien.
Ansonsten finde ich schon, dass die Tapete hier kein Beiwerk ist, wenn man sich mal das Foto des Raumes anschaut.
Mir ist eher ein Rätsel, wie jemand, der eine zur Zeichnung verfremdete Fotografie erwirbt, erkennen soll, dass dieser ein urheberrechtlich geschütztes Foto zugrunde liegt und an wen er sich für die Lizensierung der Nutzung zu wenden hätte.
 
Mein persönlicher Eindruck der ganzen Sache ist eher:

Hier hat ein findiger Fotograf in Zusammenarbeit mit einem Anwalt ein Geschäftsmodell gefunden mit dem er für etwas banales, wahrscheinlich wenig ertragreiches wie Fototapeten nochmals abkassieren kann:
Angeschrieben werden in der Hauptsache Gewerbetreibende, bei denen vermutlich auch etwas zu holen ist. Gesetzlich wohl so in Ordnung, gut finden muss man es jedoch nicht.
 
Das Urheberrecht gehört in einigen Punkten stark überarbeitet. Es ist mir allerdings auch unverständlich wieso der Hersteller der Tapete nicht diesen Fall mit lizensiert hat. Auch das Thema fliegender Gerichtsstand ist ein Problem weil dann alle nach Hamburg zu den Neuland-Richtern gehen. Ein multifaktorielles Problem, leider. :ugly:

Was mich bei dem aktuellen Fall aber brennend interessiert wie hier Kläger und Beklagter zusammengefunden haben können. Durch Zufall wird das nicht geschehen sein, soviel steht fest. Hat das jemand herausgefunden? Der Fotograf und die Story dahinter ist auch sehr halbseiden...
 
Wissen wir denn wirklich, dass der Fotograf halbseiden ist, dass er mit dem Anwalt ein Geschäftsmodell ausgeheckt hat und dass er selbst daran Geld verdient?
Oder ist das nur ein handelsübliches Vorurteil?
Was wäre denn der Regelfall?
Ein Fotograf im Nichteuropäischen Ausland (das muss jetzt kein anrüchiges Steuerparadies sein, auch die USA könnten z.B. damit gemeint sein) googelt seine Bilder und stellt fest, dass jemand Anderes an seiner Stelle Geld damit verdient, dem er es nicht erlaubt hat. Soll er dann nach Deutschland fliegen, bei der Maklerin klingeln und sich mit wertlosen Versprechen abspeisen lassen? Nö, sondern er geht zu seiner Rechtsschutzversicherung und sagt: "ich möchte, dass das aufhört." Die Versicherung beauftragt dann einen Anwalt in Deutschland und der schickt ein Abmahnschreiben raus.
Hier kann, aber muss nicht zwangsläufig ein Missbrauch des Abmahnungsrechts vorliegen.
Hat jemand greifbare Anhaltspunkte dafür, dass dieser konkrete Fotograf das öfter macht?
 
Da kann man nur hoffen, dass andere daraus lernen und künftig Abstand von Produkten nehmen, die mit Fotos oder Nachahmungen von Stefan Böhme bedruckt sind.
 
Wissen wir denn wirklich, dass der Fotograf halbseiden ist, dass er mit dem Anwalt ein Geschäftsmodell ausgeheckt hat und dass er selbst daran Geld verdient?
Oder ist das nur ein handelsübliches Vorurteil?

Googel doch einfach mal den Fotografen und seine Firmen. Das sich ergebende Bild spricht Bände. Interessant ist nur wie er die zu beanstanden Bilder in den Petabytes an Bildern im Netz findet. Das ist der Schlüssel zum Raum mit der Gelddruckmaschine.
 
Googel doch einfach mal den Fotografen und seine Firmen. Das sich ergebende Bild spricht Bände. Interessant ist nur wie er die zu beanstanden Bilder in den Petabytes an Bildern im Netz findet. Das ist der Schlüssel zum Raum mit der Gelddruckmaschine.

Kann man machen, wenn man den Namen kennt. Im Heise-Beitrag habe ich den nicht gefunden oder übersehen. Im Urteil ist nur vom Kläger die Rede. Vermute, Du kanntest das Bild oder den Fall woanders her?
 
Wissen wir denn wirklich, dass der Fotograf halbseiden ist, dass er mit dem Anwalt ein Geschäftsmodell ausgeheckt hat und dass er selbst daran Geld verdient?

Auf dem Foto ist ja nicht das Kunstwerk, das Foto, sondern 'nur' die Tapete zu sehen. Im Unterschied zum Möbelkatalog-Urteil, wo das Kunstwerk selbst fotografiert wurde! Für mich, als Juristischer Laie, macht das einen Unterschied. Und auch Juristen halten die Rechtslage für überzogen, was ja dem Heise Artikel deutlich zu entnehmen ist.

Wenn man nun mit solchen Spitzfindigkeiten einen Prozess führt, ist eine Bereicherungsabsicht nicht ganz von der Hand zu weisen.

Da man als Nichtjurist ja davon ausgeht, dass man mit dem legalen Erwerb der Tapete, und dem bestimmungsgemässen Gebrauch, hier Dekoration einer FeWo, keine Probleme bekommt, ist für mich die Abmahnabzocke erkennbar. Zumal der Kläger, oder sein Anwalt, sich ja aktiv auf die Suche nach den Fotos machen muss.


Würde ich als Fotograf die Tapete als Fotohintergrund nutzen, also nicht als Wanddeko, sondern gezielt um z. b. ein Strandfoto zu faken, wäre das eine andere Nummer.

Man kann nur hoffen, dass das Problem irgendwann mal grundsätzlich juristisch geklärt wird. Denn wer mietet eine Ferienwohnung, die mit verpixelten Bildern beworben wird. :confused:
 
Ja gut, das ist dann schon ziemlich auffällig. Andererseits hat das Gericht sich ja auch mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs durch den Kläger befasst und einen solchen sinngemäß damit verneint, dass die anderen in Köln anhängigen Verfahren nicht denselben Gegenstand hätten, dass also kein "geschäftsmäßiger" Abmahnbetrieb nach "Schema F" vorliegen würde, wie wir es hier unterstellen. Der Witz bei der Sache: mit diesem verengten Blickwinkel berücksichtigt es nicht, dass der Fotograf es selbst in der Hand hat, in welchen Fällen er Klage erhebt. Wenn er clever ist, wählt er erst einmal nur wenige, besonders uneinsichtige und schlecht beratene Gegner wie die Maklerin aus und nimmt das Urteil danach als Präzendenzfall. Dagegen hilft nur, dass die Betroffenen ihre Fälle sammeln und so das schematische Vorgehen des Fotografen herausarbeiten.
 
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