Ganz so unsinnig ist es nicht! Ich kann jemanden ohne Gewerbeanmeldung ein Honorar bezahlen, wenn er mir eine Rechnung dafür schreibt (solange es kein gewerblichen Charakter hat). Diese beinhaltet natürlich keine MwSt. Wenn man unsicher ist, dann eben ein Kleingewerbe anmelden, außer man setzt mehr als 22.000€ (es waren mal 17.500€) im Jahr damit um.
Danke, es ist schon seltsam, wenn mir ein Admin unterstellt, ich würde Unsinn verbreiten, obwohl ich auf kleinem Niveau nebenberuflich als Fotograf arbeite und mich im Vorfeld selbstverständlich mit meinem Steuerberater dazu besprochen habe.
Man muss da erstmal nichts anmelden, wenn man so wie der TO auf kleinem Niveau anfangen möchte Auch das Finanzamt hatte bisher nichts zu beanstanden. Es kommt eben auf den Umfang an. Ich zitiere Mal eine Quelle:
"Ein Gewerbe muss auf jeden Fall angemeldet werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich sein soll. Wer nur nebenbei geringe Einnahme erzielt, kann diese bei der Steuererklärung als Nebenverdienst angeben. Die alles entscheidende Frage, die übrigens auch das Finanzamt primär interessiert, ist die nach der Gewinnabsicht: Ist diese gegeben, so muss in der Regel ein Gewerbe angemeldet werden. Sind die Einnahmen aber eher als geringe Aufwandsentschädigung zu sehen, so ist keine Gewerbeanmeldung nötig. Allerdings können Hobbyfotografen, die sich nebenbei ein paar Euro im Jahr hinzuverdienen, die mitunter teure Ausrüstung dann nicht steuerlich geltend machen. Diesen Vorteil genießen nur Freiberufler und Gewerbetreibende"
Also: als Hauptberuf natürlich ein Gewerbe, als kleiner Nebenverdienst muss man es nicht anmelden, sofern man nicht sein Equipment absetzen möchte. Ich würde also erstmal starten, Rechnungen schreiben und bei Erfolg kann man über Gewerbe etc immer noch nachdenken.