Ska
Themenersteller
Das ist die Diskussion zu FAQ: Fotografengewerbe in D
Falsch.
Ein Gewerbe liegt generell vor wenn die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund der Tätigkeit steht. Dabei ist es vollkommen egal ob ich tatsächlich Geld verdiene oder nicht.
Die Absicht reicht um den Tatbestand Gewerbe zu erfüllen.
Solltest du dein Gewerbe betreiben und es nicht anmelden bekommst du im Regelfall einen netten Brief der zuständigen Gemeinde die dich nett aber bestimmt drauf hinweist, dass du es anzumelden hast.
Ob du noch Anschiss von der Berufsgenossenschaft bekommst kann ich nicht sagen, wobei die teils mehr abgeben als das Gewerbeamt.
Es gibt/gab mal eine Definition dafür. Die enthielt im Grunde die Aussage: Macht der Fotograf es aus freien Stücken ist er künstlerisch tätig und somit Freiberufler.
Erfüllt der Fotograf Aufträge die ihm erteilt werden, ist er Gewerbetreibener.
Beispiel Freiberufler:
Fotograf macht ein Bild - Interessent kommt - er verkauft es.
Beispiel Gewerbetreibener:
Jemand kommt und sagt "mach mal ein Bild (da und davon)" - Fotograf macht das Bild - er verkauft es.
Den Rest hab ich nur überflogen, daher keine Äußerung dazu von mir.
Wann ist man Gewerbetreibender?
Im Grunde genommen dann, wenn die fotografische Tätigkeit regelmäßig bezahlt ist. Was unter "regelmäßig" zu verstehen ist liegt in der Beurteilung der zuständigen Finanzämter. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass eine auch nur gelegentliche Tätigkeit gegen Geld "regelmäßig" ist.
Das heißt übersetzt: Immer, wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte oder man regelmäßige "Sachspenden" erhält, ist man gewerblich tätig und muss ein Gewerbe anmelden. Wenn man das nicht tut drohen heftige Konsequenzen bis zum Erschießungskommando (nein, nicht wirklich, aber das entsprechende Äquivalent des Finanzamtes).
Beispieltätigkeiten: Hochzeiten, Partyfotografie, Bewerbungsbilder, Kalendershootings
Falsch.
Ein Gewerbe liegt generell vor wenn die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund der Tätigkeit steht. Dabei ist es vollkommen egal ob ich tatsächlich Geld verdiene oder nicht.
Die Absicht reicht um den Tatbestand Gewerbe zu erfüllen.
Solltest du dein Gewerbe betreiben und es nicht anmelden bekommst du im Regelfall einen netten Brief der zuständigen Gemeinde die dich nett aber bestimmt drauf hinweist, dass du es anzumelden hast.
Ob du noch Anschiss von der Berufsgenossenschaft bekommst kann ich nicht sagen, wobei die teils mehr abgeben als das Gewerbeamt.
Wann Freiberufler?
Künstler, Designer
In der Regel darf man wohl davon ausgehen, dass eine fotografische Tätigkeit eine gewerbliche ist.
Es gibt/gab mal eine Definition dafür. Die enthielt im Grunde die Aussage: Macht der Fotograf es aus freien Stücken ist er künstlerisch tätig und somit Freiberufler.
Erfüllt der Fotograf Aufträge die ihm erteilt werden, ist er Gewerbetreibener.
Beispiel Freiberufler:
Fotograf macht ein Bild - Interessent kommt - er verkauft es.
Beispiel Gewerbetreibener:
Jemand kommt und sagt "mach mal ein Bild (da und davon)" - Fotograf macht das Bild - er verkauft es.
Den Rest hab ich nur überflogen, daher keine Äußerung dazu von mir.
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