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Diskussion: Fotografengewerbe in D

Ska

Themenersteller
Das ist die Diskussion zu FAQ: Fotografengewerbe in D

Wann ist man Gewerbetreibender?
Im Grunde genommen dann, wenn die fotografische Tätigkeit regelmäßig bezahlt ist. Was unter "regelmäßig" zu verstehen ist liegt in der Beurteilung der zuständigen Finanzämter. Es ist aber wohl davon auszugehen, dass eine auch nur gelegentliche Tätigkeit gegen Geld "regelmäßig" ist.

Das heißt übersetzt: Immer, wenn man mit der Fotografie Geld verdienen möchte oder man regelmäßige "Sachspenden" erhält, ist man gewerblich tätig und muss ein Gewerbe anmelden. Wenn man das nicht tut drohen heftige Konsequenzen bis zum Erschießungskommando (nein, nicht wirklich, aber das entsprechende Äquivalent des Finanzamtes).

Beispieltätigkeiten: Hochzeiten, Partyfotografie, Bewerbungsbilder, Kalendershootings

Falsch.

Ein Gewerbe liegt generell vor wenn die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund der Tätigkeit steht. Dabei ist es vollkommen egal ob ich tatsächlich Geld verdiene oder nicht.

Die Absicht reicht um den Tatbestand Gewerbe zu erfüllen.

Solltest du dein Gewerbe betreiben und es nicht anmelden bekommst du im Regelfall einen netten Brief der zuständigen Gemeinde die dich nett aber bestimmt drauf hinweist, dass du es anzumelden hast.

Ob du noch Anschiss von der Berufsgenossenschaft bekommst kann ich nicht sagen, wobei die teils mehr abgeben als das Gewerbeamt.


Wann Freiberufler?
Künstler, Designer

In der Regel darf man wohl davon ausgehen, dass eine fotografische Tätigkeit eine gewerbliche ist.

Es gibt/gab mal eine Definition dafür. Die enthielt im Grunde die Aussage: Macht der Fotograf es aus freien Stücken ist er künstlerisch tätig und somit Freiberufler.
Erfüllt der Fotograf Aufträge die ihm erteilt werden, ist er Gewerbetreibener.

Beispiel Freiberufler:
Fotograf macht ein Bild - Interessent kommt - er verkauft es.

Beispiel Gewerbetreibener:
Jemand kommt und sagt "mach mal ein Bild (da und davon)" - Fotograf macht das Bild - er verkauft es.


Den Rest hab ich nur überflogen, daher keine Äußerung dazu von mir.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Fotografengewerbe

Hätt'ste das nicht vierzehn Tage früher verfassen können? :top:

Ich hab' nämlich gerade zum 1.6 ein Gewerbe angemeldet.
Aber im großen und ganzen hatte ich genau die Vorstellung bzw. Information, dass es so funktioniert, wie du beschrieben hast.

Vielleicht noch eine kleine Anmerkung am Rande.

Am letzten Samstag bekam ich dann noch einen Brief vom Gemeindedirektor.
So naiv wie ich bin dachte ich "Oh, nett, sicherlich will er mich beglückwünschen, dass ich den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt habe."
Aber nein, wir leben ja in Deutschland. :(
Ich zitier mal grob:
" Sehr geehrter Herr XYZ.
sie haben ja zum 1.6 ein Gewerbe als "Fotograf" angemeldet für die Betriebsstätte "xyzsttrasse" Ich weise sie schon mal vorsorglich darauf hin dass es sich um ein Wohngebiet handelt und dort ein Gewerbe unzulässig ist. blablablabla...Graubereich blablabla.. Beschwerden durch Anlieger..... balblablabla... baurechtliche Schritte gegen sie einleiten.... blablablabla....
mfg.

Meinen Kommentar schenke ich mir mal an dieser Stelle. :grumble:
 
AW: Fotografengewerbe

Ich war so frei und habe deine Korrekturen einfließen lassen. Danke.

Naaajaa,.. die Übernahme ist etwas frei, aber um sowas genau machen zu wollen, muss man eh das Gesetz hinzuziehen.


Generell besteht eine Meldepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

Das Nichtanzeigen eines Gewerbes ist eine Ordnungswidrigkeit nach §146 Abs. 2 Nr. 1 GewO.

Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 146 Abs. 3 mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden.

Soviel zur "freien" Auslegung, dass die Gemeinde nur anschreibt. Das war ein Praxisbeispiel, kann aber natürlich von Gemeinde zu Gemeinde varrieren.
 
AW: Fotografengewerbe

Ich zitier mal grob:

Sollte man schon genau, denn:

...
Ich weise sie schon mal vorsorglich darauf hin dass es sich um ein Wohngebiet handelt und dort ein Gewerbe unzulässig ist.
...

Wenn es ein reines Wohngebiet ist haste Pech, bei einem allgemeinen Wohngebiet kannste eventuell noch gegenargumentieren, weil dort nur Gewerbe zulässig sind, welche die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen.

Ein Büro mit Ausübung außerhalb wird dort keinen stören. Ein kleines Fotostudio ist dann wieder Auslegungssache. Ein richtiger Laden könnte schon zuviel sein. (zwecks störenden Kundenverkehrs)

Man könnte daher beim örtlichen Bauamt nachfragen wie genau das Gebiet ausgewiesen ist und ob diese dort ein Problem sehen.


Ich will hier aber keine Rechtsberatung machen, deshalb bin ich mal ganz schnell wieder still. :angel:
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Scorpio teilt mit, dass vieles davon auch hier steht:

http://www.mediafon.net/ratgeber.php3?si=4671951a13269&lang=1&view=

Vielleicht kann man den Link aufnehmen oder so?

:)

Na aber gerne doch - guter Link ist das!

Ich wollte das Posting oben eigentlich abgrenzen auf die wesentlichen Fragen speziell für Fotografen(gewerbe). Eine allgemeine Beratung zur Selbständigkeit soll es nicht sein - dafür ist so ein Link deutlich besser (und ausführlicher). Muss man aufpassen, dass das Posting nicht komplett ausufert.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Ja, es sollte definitiv beschränkt bleiben auf die Besondernheiten ggü. dem "freien Gewerbe", also Berufsgenossenschaften und so sind relevanter.

Der Link kann ja dazu, um den Rest zu liefern :)

Steht schon drin "und fragt um Gottes willen einen Steuerberater, das sind die einzigen, die wirklich Plan haben"? :)
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Na aber gerne doch - guter Link ist das!

Ich wollte das Posting oben eigentlich abgrenzen auf die wesentlichen Fragen speziell für Fotografen(gewerbe). Eine allgemeine Beratung zur Selbständigkeit soll es nicht sein - dafür ist so ein Link deutlich besser (und ausführlicher). Muss man aufpassen, dass das Posting nicht komplett ausufert.

Es ist halt nur so, dass 90% des Geschriebenen unter obigem Link eben auch für Fotografen gilt. Sonst hätte ich den nicht geliefert.
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Ahjo, es soll ja hier vor allem um die verbliebenen 10% gehen :)

Resp. darum, was beim Fotografen u.U. etwas anders ist, als bei anderen Gewerbetreibenden.

Die allgemeinen Infos kann man sich ja überall "besorgen", aber welche BG's zum Beispiel relevant sind, und welche Abgaben/Beiträge da üblicherweise anfallen... etc...
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Es ist halt nur so, dass 90% des Geschriebenen unter obigem Link eben auch für Fotografen gilt. Sonst hätte ich den nicht geliefert.
Ja so habe ich den Inhalt des Links auch verstanden - kam das wieder mal anders rüber? Ich meine ja, dass der Inhalt des Links viel ausführlich und besser beschreibt wie die Selbständigkeit als solche begonnen, geführt und gerechnet werden muss als das das obige Posting sollte. Das Posting selbst sollte als Inhalt primär so die Fragen angehen, die ich in den letzten Wochen/Monaten hier in dem Allgemeinen-Unterbrett gelesen habe - also das, was immer wieder als Frage gestellt wird in abgewandelter Form.

Ist das aus deiner Sicht auch die richtige Abgrenzung?

Ich werde mir morgen noch mal die Themen hier in Ruhe ansehen, die sich mit dem Themenkomplex befasst haben und dann die FAQ ggs. entsprechend ergänzen. Damit sozusagen die Fragen beantwortet werden, die immer wieder hier auftauchen.
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Mach ruhig, was Du machen willst. Ich will Dich nicht davon abhalten.
Ich wollte mit dem Link nur vermeiden helfen, das Rad erneut zu erfinden. ;)
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Ansonsten sollte man auch mal den Blick auf die Rechtsvorschriften a la Gewerbeordnung wagen. :top:

Wie sagte mein Lehrmeister immer?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. :ugly: :D

Die wirklich Grundliegenden dinge die für den gewerblichen Bereich anfallen sind dort dann schon geregelt.
Aus der Praxis kann ich aber auch sagen, dass es bei Fotografen immer mal wieder son Streitthema sein kann wie man es abgrenzen soll.

Wären wir alle Putzfrauen, wäre es rechtlich viel einfacher :lol: :angel:
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

@Mirko D. Walter
Danke für den Versuch einer Zusammenfassung.

Ich werde gerne noch eine genauere Definition von "Gewerbe" und die verschiedenen Aspekte und Fallbeispiele einfließen lassen. Ich habe da in Jura Einiges zu gelernt und werde meine Unterlagen dann mal wieder ausgraben.

@Ska
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. :ugly: :D

Die wirklich Grundliegenden dinge die für den gewerblichen Bereich anfallen sind dort dann schon geregelt.
Im Grunde hast Du Recht, dass ein simpler Blick in Gesetzestexte schon so manchem helfen würde.

Für die Details und Begriffe bedarf es dann aber schon der Interpretation und Kenntnisse über die Definitionen, die ein Laie selten hat.
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Nun, er fällt dann trotzdem drunter - aber liegt eben unter dem Freibetrag ;)

Erklären muss er sich auf jeden Fall.
 
AW: FAQ: Fotografengewerbe in D (im Aufbau)

Das kann man nicht so pauschal behaupten: siehe hier

Auch das Gewerbeamt wollte mich nicht.

Danke. Ich habe versucht den Text entsprechend etwas weniger absolut zu fassen - aber der Text kann nicht jede Facette im Detail beleuchten. Nicht von ungefähr steht einleitend immer, dass im Einzelfall trotzdem der Experte zu Rate gezogen werden sollte. Im Grunde geht es nur darum häufig hier gelesene Fragen an einer Stelle zusammenfassend zu beantworten. Wenn dabei 80% herauskommt wäre mein persönliches Ziel locker erreicht...
 
AW: Fotografengewerbe

Es gibt/gab mal eine Definition dafür. Die enthielt im Grunde die Aussage: Macht der Fotograf es aus freien Stücken ist er künstlerisch tätig und somit Freiberufler.
Erfüllt der Fotograf Aufträge die ihm erteilt werden, ist er Gewerbetreibener.

Beispiel Freiberufler:
Fotograf macht ein Bild - Interessent kommt - er verkauft es.

Beispiel Gewerbetreibener:
Jemand kommt und sagt "mach mal ein Bild (da und davon)" - Fotograf macht das Bild - er verkauft es.


Den Rest hab ich nur überflogen, daher keine Äußerung dazu von mir.

Moin!

wo kann ich das oben rechtsicher nachlesen?
habe ich richtig verstanden, wenn ich einen stein fotografiere, das bild online stelle und jemand kommt und kauft mir das bild ab, dann bin ich freiberufler? :confused:

bin gespannt!
cu ollie
 
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