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Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
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Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
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Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
Solange es EU-Ware ist, gibt Canon ganz normal 1 Jahr Garantie, Rechnung gut aufbewahren.Ich würde evtl. meine neue Cam in einem Holländischen Shop kaufen.
Wie sieht es dann mit der Garantie aus?
Es gelten die Gewährleistungsrichtlinien der Niederlande - die ich aber nicht im Kopf habe - dürften aber kaum besser sein als die Deutschen und daher ziemlich nutzlos.muss ich auf das zurückgreifen was im Shop steht oder gilt in der EU 2 Jahre Garantie?
Ich frage mich, warum in solchen Threads ständig Leute Ratschläge erteilen, die selbst nicht in der Lage sind, zwischen freiwilliger Garantie des Herstellers und gesetzlich geregelter Gewährleistung zu unterscheiden. Für die Gewährleistung macht es keinen Unterschied, ob es sich um EU-Ware oder um Grauware handelt, oder ob der Verkäufer die Kamera selbst geschnitzt hat. Um die Gewährleistung kommt er nicht herum.wenn es sich um einen grau-import handelt, wirst du wohl darauf zurück greifen müssen, was im shop steht. wenn es eine EU-ware ist, solltest du auch die 2-jährige gewährleistung haben.
Es gelten auch in den Niederlanden die Mindeststandards der EU, d.h. mindestens zwei Jahre Gewährleistung und die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer. Zumindest in den ersten sechs Monaten ist die Gewährleistung sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden alles andere als nutzlos.Es gelten die Gewährleistungsrichtlinien der Niederlande - die ich aber nicht im Kopf habe - dürften aber kaum besser sein als die Deutschen und daher ziemlich nutzlos.
Genau aufgrund dieser Regelung mit der Beweislastumkehr bei einer Mängelhaftung die bereits bei Übergabe bestand finde ich selbige eben "ziemlich nutzlos".Es gelten auch in den Niederlanden die Mindeststandards der EU, d.h. mindestens zwei Jahre Gewährleistung und die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer. Zumindest in den ersten sechs Monaten ist die Gewährleistung sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden alles andere als nutzlos.
Solange es EU-Ware ist, gibt Canon ganz normal 1 Jahr Garantie, Rechnung gut aufbewahren.
Diese Aussage ist falsch. Kameras, die nicht für den europäischen Wirtschaftsraum (exkl. Schweiz) bestimmt sind, erhalten keine Garantieleistungen!Egal ob EU-Ware oder nicht: Wenn du bei einem EU-Händler kaufst, hast du von Canon 1 Jahr Garantie, egal, ob die Kamera für China, die USA oder Südafrika gedacht war. Für die Garantie reicht dir die Rechnung vom Händler aus der EU. Canon wird sich vielleicht am Händler schadlos halten, wenn der Ware verkauft, die eigentlich für andere Regionen bestimmt war. Dich betrifft das aber nicht.
Diese Aussage ist falsch. Kameras, die nicht für den europäischen Wirtschaftsraum (exkl. Schweiz) bestimmt sind, erhalten keine Garantieleistungen!
Das ist ebenso falsch.Doch, wenn du sie bei einem europäischen Händler kaufst. Du als Konsument musst nicht wissen, für welchen Wirtschaftsraum der Hersteller die Kamera ursprünglich gedacht hat.