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600D - Griff löst sich von Gehäuse

kayone

Themenersteller
Hallo zusammen,

habe vor ca. 1 Woche entdeckt, dass sich der Griff von meiner 600D vom Gehäuse löst. Die Kamera ist nie hingefallen oder hat sonst irgendwie Schaden genommen.

Zwischen dem Plastik und der gummierten Fläche ist inzwischen eine 1cm große Lücke (s. Foto). Sind diese Verbindungen geklebt und kann es sein, das sich der Kleber aufgelöst hat?

Oder sind die Verbindungen nur über Schrauben gefestigt?

Wäre dankbar für den ein oder anderen Ratschlag bzw. Erfahrungen ob Gehäuseschäden überhaupt reparierbar sind.
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
Also das Bild sieht eher aus als würde sich die komplette vordere Hälfte von der hinteren trennen und nicht nur die gummierte Griffpartie (der Spalt geht ja darunter weiter am Akkufach vorbei), also wirds nicht der Kleber sondern die Schraubverbindungen betreffen soweit ich das sehe.
Wie alt ist die Cam?
 
Das Problem gibts seit der 550D - mal die Forumssuche bemühen. Auch bei meiner 650D löst sich der Griffgummi bereits nach einem halben Jahr. Geht demnächst in Garantie.
 
Mir ist das Problem bisher nicht an meiner 600D aufgefallen, aber beim Batteriegriff löst sich das Gummi schon ein bisschen :(
 
Gebraucht gekauft am 02.02.2012. Dann ist noch die gesetzliche Garantie drauf.

Wurde bei Media Markt gekauft. Kann ich dann trotzdem zum nächsten Media Markt damit, weiß das jemand? Oder direkt zu Canon?
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Forum gebraucht gekauft. Rechnungsdatum war der 02.02.2012 (sorry, falls ich mich da unklar ausgedrückt habe).
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange du die Rechnung von Media-Markt hast - geh damit einfach morgen zum nächsten Media Markt und fertig - Garantie hast du dann auf jeden Fall noch :)
 
...
Oder sind die Verbindungen nur über Schrauben gefestigt?

Wäre dankbar für den ein oder anderen Ratschlag bzw. Erfahrungen ob Gehäuseschäden überhaupt reparierbar sind.

Da haben sich die Schraubverbindungen zwischen Front- und Rearcover gelöst.
Dies passiert häufig durch einen Sturz. Lässt sich natürlich reparieren. Ob das auf Garantie gemacht wird, wird dir der Service schon mitteilen.
 
Geh den Weg über den MM, da sie dort gekauft wurde und dir die Rechnung vorliegt.

Wenn es nicht über die Gewährleistung abgedeckt ist, bekommst du schon eine Meldung und auch wie du weiter vorgehen kannst.
 
Da haben sich die Schraubverbindungen zwischen Front- und Rearcover gelöst.
Dies passiert häufig durch einen Sturz. Lässt sich natürlich reparieren.

Wie gesagt, sie ist nicht gefallen, noch irgendwo angestoßen, der Griff war auf einmal locker.

Trotzdem Danke schon mal für eure Hilfe! Werde berichten, wenn ich bei MM war.
 
Wie gesagt, sie ist nicht gefallen, noch irgendwo angestoßen, der Griff war auf einmal locker.

Trotzdem Danke schon mal für eure Hilfe! Werde berichten, wenn ich bei MM war.

ist ja ok, aber bei der gewährleistung musst du nach 6 monaten beweisen, das der mangel von anfang schon vorhanden war, wie willst du das beweisen? garnicht!

viele verwechseln hier die garantie mit der gewährleistung und das erste hast du nicht mehr, da canon nur 1 jahr garantie anbietet
 
Also ich würde sie einfach zu Media Markt bringen und die da um eine Meinung bitten. Vielleicht erkennen die darin einen Garantiefall.

Wenn nicht, kostet es leider etwas Geld.

LG
 
Wie gesagt, sie ist nicht gefallen, noch irgendwo angestoßen, der Griff war auf einmal locker.

Wie kannst Du diese Aussage treffen, wenn Du die Kamera gebraucht erworben hast?
Es könnte auch sein, daß die Kamera nach einem "Crash" zwar noch funktionierte, aber mit ein paar Tropfen Sekundenkleber noch "zusammengebastelt" werden musste, um wieder gut auszusehen und sich nun die Klebestellen gelöst haben...
 
Naja, glaube ich einfach nicht, da der Verkäufer sie nur knapp 2 Monate hatte und sie bis vor 2 Wochen einwandfrei funktioniert hat.

Nehme mal an, dass sich ein Sturz-Schaden eher bemerkbar gemacht hätte.

Aber theoretisch kannst du Recht haben, ja.
 
Das mit der Beweislastumkehr stimmt schon, nur manche Firmen sehen das oft nicht so dass nach 6 Monaten der Käufer unbedingt etwas beweisen muss.

Wäre schlimm sonst könnte man das auch schnell wieder vergessen dass man überhaupt an Gewährleistung denken sollte. Die Praxis ist doch besser als man versucht zu vermitteln.
 
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