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Abschreibung von Verbuchung von Blitzanlage

Chaotica

Themenersteller
Angenommen ein nebenberuflich freiberuflicher Fotodesigner hat sich eine Blitzanlage gekauft. Also Stative, Blitze, Lichtformer etc. Insgesamt knapp 2000 €. Wie verbucht er das nun am besten und wie ist das mit der Abschreibung?

Er könnte das ja komplett ins Anlagevermögen aufnehmen. Dann stellt sich die Frage, ob es Sinn macht die einzelnen Posten (zwischen 30 und 470 €) aufzuschlüsseln. Oder sollte er das besser anders verbuchen und die Posten aufsplitten? Wie ist das mit der Abschreibung im jeweiligen Fall?

Ein anderes Problem gibt's mit der Software: die komplette Adobe CS4 für 469 € (Education Box). Wie wird die verbucht und ggf abgeschrieben? Als EDV-Kosten? Als Büromaterial?

Und: gibt's irgendwo eine spezielle Afa-Tabelle für Fotodesigner/Fotografen?

Sorry für die blöden Fragen, ich kenne mich noch nicht besonders gut mit Buchhaltung etc aus, aber ich bemühe mich redlich!
 
ein nebenberuflich freiberuflicher Fotodesigner


Ein anderes Problem gibt's mit der Software: die komplette Adobe CS4 für 469 € (Education Box).




Da sehe ich auch ein anderes Problem: Darf ein CS4 Education Box gewerblich genutzt werden?
Ich dachte gelesen zu haben: Nein!


Bezüglich das steuerrechtliche Thema sollst du dich andersweitig informieren. Im Thread wo du diese Post auch schon rangehängt hast, hat HeinerJ (#11) auch geschrieben weshalb. Hier wirst du u.U. mit fehlerhaftes Halbwissen gefüttert.
 
Frag einen Steuerberater.
Gut, dass du es sagst, denn da wäre ich allein wohl nie drauf gekommen. :ugly:
Im Ernst: das ist nicht hilfreich. Und ein Steuerberater haftet nicht für das was er sagt. Dazu kommt noch, dass ein Steuerberater mitnichten alles weiß.

Da sehe ich auch ein anderes Problem: Darf ein CS4 Education Box gewerblich genutzt werden?
Ich dachte gelesen zu haben: Nein!
Da liegst du falsch. Die Studentenversion darf nicht gewerblich genutzt werden, das ist richtig. Ich habe aber die Education-Box für Dozenten. Die darf sehr wohl gewerblich genutzt werden.

Bezüglich das steuerrechtliche Thema sollst du dich andersweitig informieren. Im Thread wo du diese Post auch schon rangehängt hast, hat HeinerJ (#11) auch geschrieben weshalb. Hier wirst du u.U. mit fehlerhaftes Halbwissen gefüttert.
Der Gefahr bin ich mir bewusst. Aber ich guck auch manchmal Privatfernsehen, glaube aber nicht alles. Ich denke man merkt schon, wer halbwegs Ahnung hat und wer nur dumm rumlabert. ;) Erweiterte Medienkompetenz.
Mich interessieren halt auch Aussagen von selbständigen Fotografen bzw Fotodesignern. Parallel informiere ich mich auch in Steuerforen, aber denen musst du erst mal erklären, was ein Lichtformer ist und wie so ein Studioblitz aussieht.
 
puh, die einzelnen posten, wenn es einzelne artikel waren, je nach preis entweder gleich als "gwg" wegbuchen, oder du bildest einen pool.

poolabschreibung findest du bei google.

wenn du über die grenze kommst (max. höhe für poolbildung) wird es über die "normale" AfA abgeschrieben.

Wie lange .. tja, --> google :)

Die Software würde ich über Software wegbuchen, feddich.
 
...
Im Ernst: das ist nicht hilfreich. Und ein Steuerberater haftet nicht für das was er sagt. Dazu kommt noch, dass ein Steuerberater mitnichten alles weiß.

Wie geil bist du denn? *positiv-gemeint* :D

Einem Steuerberater vertraust du nicht, aber hier im Forum mal so inne Runde fragen!!

Das ist bisher 2009 das coolste, was ich gelesen habe!! *RESPEKT!!* :top::top::top::top::top::top:

Herrlich! you made my day!
 
puh, die einzelnen posten, wenn es einzelne artikel waren, je nach preis entweder gleich als "gwg" wegbuchen, oder du bildest einen pool.
Naja, klar. Es kommt aber ja drauf an, ob die Einzelteile auch eigenständig genutzt werden können oder nicht (sagte mir ein Fachmann). Deshalb dachte ich mir, dass ein Stativ+Blitz+Lichtformer eine eigenständige und funktionsfähige Einheit bilden und daher gepoolt werden können. Ist unter 1000 € also ab ins Anlagevermögen und über drei(?) Jahre abgeschrieben. Dann habe ich noch eine Tasche, ein Akkupack und weitere Lichtformer. Sind die nun eigenständig oder nicht? Beauty-Dish zb kann man ja eigentlich alleine nicht gebrauchen. Andererseits ist es ja nur ein Austauschteil, gehört ja nicht fest zu dem Blitz. Da das Ding nur 129 € gekostet hat und damit unter 150 € liegt würde ich das also als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort voll abziehen können. Gleiches gilt für die Tasche. Im Grunde kann ich da ja auch meine Brotzeit reinpacken.

Die Software würde ich über Software wegbuchen, feddich.
Ins Anlagevermögen ja oder nein?


Wie geil bist du denn? *positiv-gemeint* :D

Einem Steuerberater vertraust du nicht, aber hier im Forum mal so inne Runde fragen!!

Das ist bisher 2009 das coolste, was ich gelesen habe!! *RESPEKT!!* :top::top::top::top::top::top:

Herrlich! you made my day!
Tja, so bin ich eben: :cool:

Frag mal einen Steuerberater, ob du dich ohne entsprechende Ausbildung Fotograf nennen darfst. Oder wann du 7% und wann 19% in Rechnung stellen musst. Meine letzte Erfahrung mit Steuerberatern war: der hatte keine Ahnung von dem was ich mache! Und das war nicht das Einzige. Übrigens kostet so ein Steuerberater viel Geld und es ist fraglich ob er das Geld wert ist.

Optimistisch wie ich bin, dachte ich halt, dass es hier einige geben könnte, die womöglich ihr Geld mit der Fotografie verdienen und sich daher damit ein wenig auskennen. Klar, Vollpfosten gibt es überall, damit muss man rechnen - ob im Forum, in der Politik, unter den Kollegen oder in der Chefetage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Medienkompetenz
 
An deiner Stelle würde ich den Steuerberater wechseln.
Und dir wünsche ich viel Glück beim Zusammenstellen der vielen Wahrheiten, Halbwahrgheten und Unwahrheiten, die du in diesem Thread bekommst.
bei so einer Einstellung kann man nur mit dem Kopf schütteln. Es ist doch schon unglaublich, wofür manche so ein Internet Forum ansehen.
Gruß, Peter

Der hat doch keinen, sonst würde er hier keinen Rechtsrat schnorren wollen. Das sind Fragen die jede Steuerfachangestellte im zweiten Ausbildungsjahr lösen kann. :D

Und ja, eine guter Steuerberater kostet viel Geld, wie ein guter Fotograf auch!
 
Frag mal einen Steuerberater, ob du dich ohne entsprechende Ausbildung Fotograf nennen darfst......Oder wann du 7% und wann 19% in Rechnung stellen musst.

Ja, das sollte natürlich ein Steuerberater wissen, dass ich jeder mit ner´ Knipse Fotograf nennen darf. :top:

Da hätte er nur mal hier ins Forum schauen müssen. :lol:

7 % oder 19 %, auch ne´ interessante Frage, schauen wir doch mal was die Profis dazu zu ´sagen haben.....:D
 
Ja, das sollte natürlich ein Steuerberater wissen, dass ich jeder mit ner´ Knipse Fotograf nennen darf. :top:

Da hätte er nur mal hier ins Forum schauen müssen. :lol:

7 % oder 19 %, auch ne´ interessante Frage, schauen wir doch mal was die Profis dazu zu ´sagen haben.....:D


Ich arbeite der Buchhaltung und 7 % kommen sehr selten vor. Eigentlich nur bei Zeitschriften und Büchern und Essen .
Beim Essen gibts den Unterscheid ob man es mitnehmen kann (vom Metzger=7 %)oder du im Rrestaurant was isst (19 %)

Arztbesuche (Dienstleistungen sind meist ohne Umsatzsteuer .

Über GWG und degressive Abschreibung oder lineare Abschreibung liest du dich am besten in Google durch ,das wird zu viel.
 
Optimistisch wie ich bin, dachte ich halt, dass es hier einige geben könnte, die womöglich ihr Geld mit der Fotografie verdienen und sich daher damit ein wenig auskennen.

Selbst als solcher bin ich froh mich damit im wesentlichen nur 1x im Jahr auseinandersetzen zu müssen, und letztlich doch alles dem guten Steuerberater überlassen zu können... :D
 
Ich arbeite der Buchhaltung und 7 % kommen sehr selten vor. Eigentlich nur bei Zeitschriften und Büchern und Essen.

Ja, und beim Verkauf von Nutzungsrechten. Jeder Stockfotograf arbeitet mit 7%. Aber sei's drum.

Zur Frage des TO: was ist Dir denn lieber? Ich kenne Deine Einkommenssituation nicht, aber bei 2.000 Euro für die Anlage mag es sich lohnen das zu poolen und über mehrere Jahre abzuschreiben. Da kann man aber auch einfach mal den Hörer in die Hand nehmen und beim FA anrufen.
 
Hmmmh, Du meinst also er hat eine Wahl? :confused:

Klar, es gibt immer Wiggle-Room. Jedenfalls praktisch. Völlig anderes Beispiel: es wird da immer wieder berichtet, dass man Kameras über sieben Jahre abschreiben muss weil es so in den Steuerrichtlinien steht. Tut's auch. Stammt aber aus Analogzeiten. Ich habe mein FA jedenfalls davon überzeugt, dass ich die Kamera (die alte allerdings) über drei Jahre abschreibe weil das der Technologiezyklus für einstellige bei Canon ist.

Funktioniert blendend. Mit einleuchtender Begründung kann man immer reden.

Anmerkung: bei der neuen Cam bin ich allerdings auf Nummer sicher gegangen und lease auf drei Jahre - das geht immer steuerlich geltend zu machen (wenn's denn echtes Leasing ist).
 
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