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Aktfotographie ab welchem Alter?

Rosanna

Themenersteller
Hallo ihr Forumsmitglieder,

ich fotographiere seit einigen Jahren Hobbymäßig.
Nun ist vor einigen Tagen eine flüchtige Bekannte an mich herangetreten und fragte ob ich ihr nicht behilflich sien könne,sie wolle für ihren Freund Aktfotographien (von sich) machen lassen. Ich antwortete,dass ich auf diesem Gebiet zwar noch etwas unbewandert sei aber wenn ich mich etwas mit der Materie auseinandersetze (:D) könnten wir einen Versuch wagen.
Problematik: Sie ist erst 17 (was man ihr rein äußerlich nicht ansieht und geistig auch nie anmerken würde)
Aber: Kann ich damit nicht in Teufelsküche kommen? Weil sie noch unter 18 ist?

Ich hoffe hier kann mir jemand behilflich sein :)

Mit freundlichem Gruß,
Rosanna
 
Gibt es dafür irgendwelche gesetzestextlichen Absicherungen?
Ich würde mir da schon gerne von vornherein sicher sein,nicht das ich wegen Kinderpornographie oder etwas ähnlichem auf der Anklagebank lande.
 
Da sie immerhin schon 17 ist, wirst Du mit dem Jugenschutz kaum Probleme bekommen, allerdings würde ich auf Nummer Sicher gehen und eine Genehmigung der Eltern einholen. Denn rein theoretisch wäre denkbar, daß die Eltern Dich verklagen (auch wenn eine solche Klage kaum Chancen hätte).

Falls Du die Bilder irgendwo veröffentlichen willst (und sei es nur hier im Forum) brauchst Du auf jeden Fall eine Einverständniserklärung. Es wurden schon viele Aktfotos von 16- und 17-jährigen veröffentlicht, aber halt nicht an den Eltern vorbei.
 
Ich würde mir da schon gerne von vornherein sicher sein,nicht das ich wegen Kinderpornographie oder etwas ähnlichem auf der Anklagebank lande.
Kinderpornographie ist es mit 17 auf keinen Fall. Vom Staatsanwalt hast Du nichts zu befürchten (wir sind ja nicht in Amerika), allenfalls von den Eltern.
 
Wobei man auch sagen muß, das bei einem 17 Jährigen Mädchen auch von den Eltern her nichts zu befürchten ist, denn wenn der Richter deine Bekannte fragt:"Wie ist es denn zu den Fotos gekommen?" und sie antwortet, das sie dich gefragt hat, hat sich das erledigt.
MfG
 
seppelman schrieb:
Wobei man auch sagen muß, das bei einem 17 Jährigen Mädchen auch von den Eltern her nichts zu befürchten ist, denn wenn der Richter deine Bekannte fragt:"Wie ist es denn zu den Fotos gekommen?" und sie antwortet, das sie dich gefragt hat, hat sich das erledigt.
MfG

Nicht ganz, Verträge, und dazu zählt auch eine Abmachung von Minderjährigen sind schwebend unwirksam, können also bis und mit dem Eintreten der Volljährigkeit wiederrufen werden, auch von den Eltern. Wenn es sich nur um einen Gefallen handelt, dann würde ich mir zumindest die Einverständniserklärung der Eltern holen. Auch wenn es für den Freund ist, vielleicht solltet ihr beiden Euch da nochmal zusammen setzen und besprechen, ob es unbedingt Akt sein muss, persönliche Bindungen von Minderjährigen habe doch oft eine begrenzte Haltbarkeit und vielleicht will Deine Bekannte ja wenn es zum Bruch kommt garnicht mehr, dass er solche Bilder von ihr hat. Da wäre es doch besser ihr macht "nur" erotische Aufnahmen, was ja nicht unbedingt textilfrei sein muss.

Ich verstehe es auch nicht ganz, dass Frau in diesem Alter schon Akt machen muss. Ich bekomme ab und an Fragen, ob ich soetwas mache. Für miuch ist das ein absolutes NoGo! Mit soetwas kann sich das junge Modell auf vielerlei Ebenen Probleme und Ärger einhandeln und Du auch.

Gruss
Boris
 
Mal ne blöde Frage:
Dauert es noch lange bis sie 18 ist? Oder ist das geplante Shooting für einen zeitlich gebundenen Zweck? Ein bisschen Warten könnte euch beiden viele Gedanken und eventuell Ärger (und sei es nur mit den Eltern) ersparen...
 
Da wäre ich vorsichtig, Erotik ja, Akt nein. Immer die Einverständniserklärung der Eltern einholen. Schließlich lagern die die Fotos auch auf Deiner Platte und bekantschaft mit dem Staatsanwalt ist immer unangenehm, auch wenn man gewinnen sollte.

Lieber jetzt Erotik, später nach dem 18. Geburtstag könnt ihr ja Akt nachholen.
 
Warum Probleme? Es um Akt und nicht um Pornografie?
Ich sehe da überhaupt kein Problem.

Ich weiß nicht wie oft ich in Malkursen Mädchen gesehen habe, die eigene Aktfotos (selbstportraits) genommen haben um diese in Öl zu malen. Warum sollte das Probleme geben?

Du (Fotograf) willst die nicht veröffentlichen.
Sie möchte die Bilder für den Freund haben. Warum nicht? Hauptsache der wird nicht auf den Fotografen eifersüchtig ;)

Also: professionell durchziehen und keine anstößigen Bilder machen sondern wirklich was schönes (Körper und Licht können unheimlich gut zusammenspielen) und ich sehe da kein Problem.
 
elastico schrieb:
Warum Probleme? Es geht um Akt und nicht um Pornografie?
Ich sehe da überhaupt kein Problem.
Interpretationssache?

elastico schrieb:
Du (Fotograf) willst die nicht veröffentlichen.
Sie möchte die Bilder für den Freund haben. Warum nicht? Hauptsache der wird nicht auf den Fotografen eifersüchtig ;)
Sie wollte zwar die Bilder, behauptet jetzt aber du hättest sie gezwungen, aus was für Gründen auch immer...

elastico schrieb:
Also: professionell durchziehen und keine anstößigen Bilder machen sondern wirklich was schönes (Körper und Licht können unheimlich gut zusammenspielen) und ich sehe da kein Problem.
was schönes? Also mindestens das ist Interpretationssache.

GRUSSbill
 
Also Akt erst ab 18. Alles andere ist potentiell gefährlich. Auch mit Einverständniserklärung der Eltern.
OK, es muss einen Kläger geben und OK Du musst einen spießigen Richter bekommen. Beides ist möglich und dann hilft Dir die Einverständniserklärung auch nichts, weil die dann als unwirksam angesehen werden kann.
Und es gibt keine eindeutige Unterscheidung Akt-Pronografie.

Konkreteres Bsp.(Zwar andere Ecke, aber ähnlich):
Eltern einer 15jährigen Tochter unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind, wenn die Tochter und ihr Freund auf einer Jugendfreizeit allein in einem Zimmer schlafen. Irgendjemand zeigt Jugendleiter an. In Einzelfällen ging es hier schon so weit, dass den Eltern die Erziehungsfähigkeit für ihre Kinder abgesprochen wurde, weil sie das zuließen und der Jugendleiter dann trotz Erlaubnis dran war.
 
Erst mal vorweg, damit es keine Mißverständnisse gibt: Von der tatsächlich rechtlichen Beurteilung hab ich keine Ahnung! Rechtssicherheit bietet hier wohl nur jemand, der sich wirklich damit auskennt.

Aber!
Pornografie ist in Deutschland eindeutig definiert und beinhaltet unbedingt die Darstellung sexueller Handlungen. Das hat mit Akt nichts zu tun.

Und!
Von meinem Bruder gibt es ein sehr schönes altes schwarz/weiß Bild auf dem er im Alter von ca. 10 Monaten nackt auf einem Lammfell liegt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß da irgendein Richter was dagegen hat.
Natürlich würde ich das nicht als 'Akt' bezeichnen. Es ist ein ganz normales Babybild, wie es tausendfach in diversen Wohnzimmern existiert.

Vom Menschenverstand her würde ich sagen: Wenn es sich tatsächlich 'nur' um Aktbilder handelt und der Anstoss sogar vom Model her kommt, dann sollte man das einfach machen. Da ist nix unanständiges oder böses dabei.

Aber wie oben erwähnt, Rechtssicherheit muss vom Fachmann kommen.
 
kleiner schrieb:
Und es gibt keine eindeutige Unterscheidung Akt-Pronografie.

Doch die gibt es:
"Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt" (vgl. BGH 23,44;37,55)."

Im Zweifel ist das massgeblich.
 
Ohne Einverständnis der Eltern würde ich hier gar nichts machen. Meine Tochter ist zwar erst 5, ich kann mir aber bildhaft vorstellen, wie ich reagieren würde ( :mad: ), wenn sie mit 17 Nackfotos für ihren Freund anfertigen lassen würde.
 
Pornografie bzw. Pornographie (bedeutet eigentlich Hurenschrift; von lat.: porna = ein von Huren aufgeführtes Schauspiel im alten Rom, oder altgriech.: πορνη (porne) = Dirne, πορνος (pornos) = Hurer, auch Unzüchtiger, πορνηεια (porneia) = Unzucht + altgriech.: γραφειν (graphein) = schreiben) ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden.

Aus Wikipedia

Das DTV-Lexikon sagt auch noch dass Pornographie durch ein "fehlendes bzw. geringes künstlerisches Niveau" gekennzeichnet ist.

Kann ich mir nicht so viel drunter vorstellen, wo Kunst anfängt oder aufhört ist so ziemlich unbestimmt. Alles ist schliesslich Kunst oder gar nichts.

Witzig dabei finde ich dass pornographische Darstellungen z.B. aus der Steinzeit grundsätzlich künsterlisch sein sollen, obwohl sie z.B. eindeutig errigierte primäre Geschlechtsmerkmale darstellen. :)

Erotik fällt wohl eher in den Bereich der "Softpornographie".

An einem Akt kann ich nun überhaupt gar keine Zeichen von Erotik bzw. Pornographie entdecken.

Ansonsten müssten alle Museen dieser Welt für Kinder unter 18 Jahren gesperrt werden, dort gibt zuhauf Bilder von nackten Kindern, Frauen, Mädchen, Jungen, Männern, etc. etc..

Denn Jugendliche unter 18 Jahren sind vor Pornographie zu schützen.

mfg
 
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