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Arbeiten als freier Fotograf? Gewerbeanmeldung?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

ALDeeN1982

Themenersteller
Hi,

ich möchte Nebentätig als Fotograf arbeiten. Ich habe einen Auftraggeber, der mich im Monat einige Male buchen würde. Ich habe zwei Möglichkeiten, für den AG zu fotografieren:

- auf Minjob Basis bis 450 Euro --> für mich kein Papierkrakm oder sonstiges notwendig
- auf Rechnung --> hier habe ich mich beim Finanzamt erkundet, die mir aber keine wirkliche Auskunft geben konnten. Ich könnte einen Betriebseröffnungsbogen ausfüllen und würde dann eine Steuernummer bekommen. Im Internet lese ich aber, dass ich ein Gewerbe anmelden muss um als Fotograf für Aufträge tätig sein zu können. Ich weiß nicht wie groß der Rattenschwanz ist, wenn ich jetzt anfange auf Rechnungs zu arbeiten.. also was ich beachten muss, Steuererklärung am Jahresende, Abgaben etc.. habe leider keinen Steuerberater an den ich mich wenden kann, bzw. noch auch keinen für eine Beratung aufgesucht.

Und was noch für mich wichtig wäre: Was kann ich pro Stunde/ Auftrag verlangen?

Google hilft einem schon sehr gut, aber Antworten auf die Fragen bekommt man nicht wirklich.

Freu mich über Infos oder über Ratschläge?!

Danke
 
danke.. ich arbeite erstmal auf Minijob-Basis!
Kluge Entscheidung! :top:

Rainer
 
Kluge Entscheidung!


Wohl eher Selbstbetrug, es sei denn der "Arbeitgeber" handelt wie ein normaler Arbeitgeber und stellt ihm die Ausrüstung (Arbeitsmittel).

Ansonsten wird man mit 450,-€ als Deckel und "der mich im Monat einige Male buchen würde" nicht wirklich was außer Preisdrückerei zustande bringen.
 
danke.. ich arbeite erstmal auf Minijob-Basis!

DANKE!!!

Richtige Entscheidung.
Überleg Dir welche Stundenvergütung Du Dir vorstellst = Netto 450 € / Stundensatz = Anzahl der Monatsstunden, die Du dann für den AG fotografierst und die Fotos bearbeitest usw.
Für den Einsatz des eigenen Equipments / Kamera / Objektive, eigene EDV, Programme kannst Du ja einen "Aufschlag" zur verrechnenden Stundenvergütung aushandeln.

Du hälst Dir einige Bürokratie vom Leib, brauchst Dich nicht um Steuern BG und Handwerkskammer zu kümmern.
Wenn es gut läuft und andere Kunden kommen, kannst Du immer noch an eine Selbständigkeit denken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dies hat natürlich nichts mit Selbstbetrug zu tun. Wie immer ist das eine Einzelfallentscheidung. Wenn der umgerechnete Stundenlohn passt und die Sache mit den Equipment geklärt ist, hat die 450 Euro Variante klare Vorteile und nichts Preisdrückerei zu tun.

Preisdrückerei kann auch im Nebengewerbe entstehen. Je nachdem, wie man kalkuliert.
 
Ermittlung des "Aufschlages" bei Einsatz des eigenen Foto / EDV Equipment.

Als Maßstab hierfür könnte man die für die steuerliche Abschreibung geltenden Regeln heranziehen.

EDV / Software kann innerhalb von 3 Jahren abgeschrieben werden,

Fotokameras, Objektive ect. haben, lt. Abschreibungsliste, noch eine Abschreibungsdauer von 7 Jahren. Da jedoch insbesondere "Profi DSLR" Gehäuse in der Praxis meist in einen sehr viel kürzeren Zeitraum durch jeweils aktuelle Nachfolgemodelle ersetzt werden wäre auch hierfür eine Abschreibungsdauer von höchstens 36 Monaten angebracht.

Der Nutzungsaufschlag für das Einbringen des eigenen "Werkzeugs" in das Arbeitsverhältnis könnte demnach so berechnet werden:

Z.B. Kameragehäuse Kaufpreis 1.900 € / 36 Monate ergibt 52 € / Monat Nutzunsentgelt.

450 € für Minijob minus 52 € = 398 € geteilt durch die Stundenvergütung ergibt die Anzahl der Monatsstunden,
geteilt durch 4,33 ergibt die Anzahl der Wochenstunden,
geteilt durch 5 (5-Tage Arbeitswoche) ergibt die Anzahl der Tagesstunden.

Ach ja, Urlaubsanspruch (gesetzl. 24 Tage / Jahr) besteht auch.

Fällt ein Feiertag in die ArbeitswWoche - (Mo-Fr) entfällt auf den Feiertag 1/5 der Wo-Arbeitszeit.

Alles schön schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

Die "Schlüsselzahl" ist die Stundenvergütung, welche Du Dir selbst zumessen musst.
Je höher diese Stundenvergütung ausfällt, um so weniger Stunden musst Du im Monat arbeiten-:lol::grumble::angel:

Es soll ja Fotografen geben, deren Stundenlohn beträgt 450,00 € + Nebenkosten :confused::p:lol::evil:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ermittlung des "Aufschlages" (...)


Z.B. Kameragehäuse Kaufpreis 1.900 € / 36 Monate ergibt 52 € / Monat Nutzunsentgelt.

450 € für Minijob minus 52 € = 398 €


Aha. wir kalkulieren also nur mit einem Kameragehäuse und ohne Objektive, Speicherkarten, Licht, Computer etc. Gewagter Ansatz!

Im übrigen heißt 450,- € Minijob ja nicht, daß er die 450,- bekommt, sondern nur, daß er nicht mehr als die 450,- verdienen darf.



Ach ja, Urlaubsanspruch (gesetzl. 24 Tage / Jahr) besteht auch.


Ja, für bei einer 6-Tage-Woche Vollzeitbeschäftigte. Bei der 5 Tage Woche in Vollzeit sind es schon nurnoch 20 Tage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz

Der Urlaub berechnet sich für einen 450-Euro-Job wie folgt:


bei 1 Tag wöchentlich: geteilt durch 6 mal 24 = 4 Urlaubstage
bei 3 Tagen wöchentlich: geteilt durch 6 mal 24 = 12 Urlaubstage
 
Der TO wird ein paar mal im Monat für ein paar Shoots gebucht. Wir wissen nicht ob er damit dreimal zu je zwei Stunden meint (wäre ein klasse Stundensatz bei 450 € im Monat) oder zehnmal für je vier Stunden (über den Stundensatz würde sich auch mancher Student freuen).

Wenn es sich um einen Auftraggeber mit bis zu 40 oder 50 Stunden im Monat handelt, wäre das ganz ok. Schöner Nebenverdienst, an der Tanke oder beim Burgerbrater verdient mal viel weniger. Wenn er nur den einen Auftraggeber hat, geht Selbständigkeit übrigens nicht (es sei der TO würde dafür eine Kapitalgesellschaft gründen) wegen Scheinselbständigkeit.

Rainer
 
Wenn es sich um einen Auftraggeber mit bis zu 40 oder 50 Stunden im Monat handelt, wäre das ganz ok.

450,- € für 40 bis 50 Arbeitsstunden eines Fotografen sind ein Witz!

Noch dazu, wenn er nur pseudo-Angestellter ist und seine Arbeitsmittel selbst mitbringen muß.


Schöner Nebenverdienst, an der Tanke oder beim Burgerbrater verdient mal viel weniger.

Ach, muß man da jetzt auch die eigene Zapfsäule und die eigene Friteuse mitbringen, wenn man da arbeiten will?

Nein? Dann war das ein ganz dummer Vergleich!
 
Lieber Summilux35,
wenn Du meinen Beitrag richtig verstanden hättest, wär's Du womöglich darauf gekommen, dass ich bei dem Abschreibungsgegenstand z.B. angeführt habe.

Aus meiner fast 30 jährigen Tätigkeit als Geschäftsführer eines Betriebes mit um die 120 Mitarb. kenn ich mich ein bischen mit den diversten Urlaubzeitregelungen und Abwicklungsmodellen z.B. durch Betriebs-vereinbarung aus.

Im übrigen lag es mir fern, für den TO hier eine komplette betriebs-wirtschaftliche Kalkulation für seinen 450 € Job vorzulegen.
Du kannst dies aber gerne nachholen.

Ich vermute mal, dass der TO sein Foto- ect. Equipment sowieso "umsonst" mit in seine Nebentätigkeit einbringt.

Seine Kernfrage, Minijob oder selbständig, hat er ja schon beantwortet.
 
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