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Auftragsdurchführung durch Kunden stark verzögert: Preis nachträglich anhebbar (rechtlich)?

foveart

Themenersteller
Guten Abend,

zunächst hoffe ich, dass ich hier richtig bin bzw. dass diese Art der Frage geduldet ist - ansonsten bitte ich um Entschuldigung.
In dieser Angelegenheit geht es um das rechtliche, weniger darum, den Kunden zu halten oder ihm weiter entgegenzukommen.

Es geht um einen Kunden, für den ich im Oktober 2012 für Produktfotografien ein Angebot erstellt habe, in dem der genaue Umfang inkl. der einzelnen Chargengrößen (5x200 Produkte) geregelt wurde. Ebenso wurde die schnelle Bearbeitung gewünscht inkl. Abschluss aller 1000 Produktfotos bis Ende 2012. Aufgrund dessen habe ich - bezogen auf die Anzahl, Chargengröße und den Zeitplan = kalkulieren des Workflows=Kosten - ein Angebot erstellt, welches auch angenommen wurde. Da es sich um ein Startup handelte, bot ich einen ohnehin knapp kalkulierten Preis an.

Bereits zu Beginn wich der Kunde von den Abmachungen ab, über was ich aber hinweg gesehen habe. Mehrere Terminverschübe, drastische Reduzierungen der Chargengrößen (d.h. uneinheitlicher Workflow=mehr Zeit) sowie die Verlegung von meinem Heimstudio in deren Vertriebsgebäude haben den gesamten Auftrag durcheinander gebracht. Das weitaus größte Problem ist aber, dass durch eine Fehlkalkulation seitens des Auftraggebers bis Ende 2012 nur rund 350 Produkte fotografiert und fertiggestellt werden konnten, d.h. ein gutes Drittel. Da mir das Geld in meiner Kalkulation fehlte, einigte ich mich mit dem Auftraggeber, bereits 500 Produkte zu berechnen und somit ein Guthaben einzurichten. Die restlichen Produkte sollten zeitnah bereitstehen.

Kurzum: nun haben wir Ende Juli 2013, bereits vor vielen Wochen bekam ich die Info, dass es keine 1000 Produkte mehr werden, sondern um die 500.
Kein Fortschritt bisher, außer dass ich heute die Information erhalten habe, dass nun die Produkte, welche das Guthaben aufheben, bereitstehen.
Meine gesamte Kalkulation war bezogen auf die Gesamtanzahl, die Chargengröße und den Zeitraum, denn der daraus resultierende Workflow (und die Auftragslage im Winter) ist ja eine andere als bei weniger Produkten in der Hauptsaison.

Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit ich den Preis nachträglich anheben darf. Der Kunde ist abgewichen und hat gegen den Vertrag (es gab keinen richtigen Vertrag, aber durch die Auftragsannahme des Angebots, in dem alles geregelt wurde sowie weiteren Schriftverkehr via eMail ist ja ein Vertrag zu Stande gekommen) verstoßen. Nun würde ich gerne durchsetzen, dass eine Differenz bezahlt wird und mit dem Guthaben verrechnet wird. Wieviel Prozent dürfte ich rein rechtlich aufschlagen oder ist dies Ermessenssache?
Wie würdet ihr in dem Fall vorgehen? Ich bin dem Kunden in den letzten 10 Monaten monatlich ein Stück weit mehr entgegengekommen und ihm Freiräume geschaffen, um ihn zu halten, aber irgendwie muss ich ja auch schauen, wo ich bleibe und kann da keine Rücksicht mehr drauf geben - Startup hin oder her.

Danke für Eure Einschätzung.
Ich hoffe, ich habe alles verständlich dragelegt und nichts vergessen, was für die Beantwortung der Frage relevant ist. Ansonsten gebt mir bitte Bescheid! :)

Beste Grüße und einen schönen Abend,
Basti
 
Ich denke, Du wirst hier nicht viel machen können. Du hast diesen Fall offenbar vorher nicht bedacht und daher nicht geregelt. Dass bei einer solchen Art von Auftrag zusätzliche Umständlichkeiten, Verzögerungen oder Verändern des Volumens eintreten können, ist nicht so unwahrscheinlich.

Ich glaube nicht, dass es da eine rechtliche Möglichkeit gibt, etwas nachzuverrechnen, wenn das nicht im vorhinein vereinbart war. Aber Du wirst Dich wohl hoffentlich bei einem Anwalt deswegen erkundigen.

Falls es nicht eine "wasserdichte" Chance gibt, dass Du einen angemessenen Betrag nachverrechnen kannst, würde ich das einfach vergessen und unter "Erfahrungen" einordnen. Ansonsten kommen nur Kosten für die STreiterei dazu. Nächstens einfach schlauer machen und vielleicht wird aus dem Kunden was, dann kommen vielleicht weitere Aufträge.
 
Basti,

meine Einschätzung ist, dass es gut ist, dass Deinerseits ein Guthaben besteht:-)

Dem Kunden, der jetzt einfach das Guthaben 'abfotografiert' haben will, teilst Du mit, dass der Angebotspreis auf 1000 Fotos beruhte, jetzt also nicht einfach noch 150 gemacht werden können, sondern vielmehr das Guthaben mehr oder weniger aufgebraucht sei, wenn man bei nur 500 Fotos bleibt.

Wenn Du belastbare interne Kalkulationsunterlagen hast, aus denen hervorgeht, wieviel 'nur 500 Fotos' gekostet hätten, kannst Du diese ja dem Kunden zeigen und den Aufschlag verhandeln.

Rein 'rechtlich' kannst Du (soweit es der Sachverhalt bisher hergibt) kaum etwas fordern ausser das ursprünglich vereinbarte Geschäft. Daher ist es gut, dass ... siehe erster Satz.

C.
 
Na klar hast du was relevantes vergessen - den Angebotstext und den weiteren Schriftverkehr :rolleyes:
Ich würde einfach eine Rechnung mit nachvollziehbarer Begründung und Kalkulation schicken und dann hoffen dass der Kunde zahlt oder auf einen Vergleich hinarbeiten. Dein Verhalten in der Vergangenheit klingt jetzt nicht so als solltest du auf einen langen Rechtsstreit hinarbeiten. Zukünftig Angebotsbedingungen genauer festlegen und wenn sich was ändert VOR Arbeitsaufnahme neues Angebot schicken, aber das wird dir wohl auch klar sein. Dass dir das Geld "in deiner Kalkulation fehlte" (du meinst in deinem Geldbeutel?) klingt übrigens bedenklich.
 
Du hast ein Angebot erstellt, der Kunde hat es angenommen und den Auftrag erteilt. Grundlage dieses Vertrages ist also Dein Angebot. Während der Leistungserstellung ergaben sich vom Kunden verursachte Änderungen, die Deiner Auffassung nach aufpreispflichtig hätte berücksichtigt werden müssen. Hast Du einen Nachtrag zum Angebot erstellt oder ledilglich die gewünschten Änderungswünsche hingenommen und damit akzeptiert? Ich denke mal, die Änderungen wurden beidseitig akzeptiert. Jetzt stehen weitere/die restlichen Fotos an (wieviele das auch immer sein mögen), wenn ich Dich richtig verstanden habe. Spätestens jetzt solltest Du ein Nachtragsangebot verfassen, indem Du die bisherige Leistung mit den Angaben des ersten Angebots gegenüberstellst, verrechnest und den Preis auch begründest; mit Restforderung oder Guthabensbestand. Ständige Chargenwechsel, mehrmaliger Aufbau, erhöhter Aufwand durch einzelne Chargenbearbeitung ... weißt Du besser. Dann muß Dein Auftraggeber erstmal reagieren und mit Dir wieder in Verhandlung treten. Berichte mal, wie Ihr verfahren seid und wie's ausging.
 
Wenn im Angebot steht "1000 Stück, Preis X" dann kannst du den Preis verlangen. Wenn die Anzahl der Produkte nicht feststeht lässt sich da vermutlich nicht viel machen.
Lernen, so wie immer wenn's schief läuft.
 
Wenn im Angebot steht "1000 Stück, Preis X" dann kannst du den Preis verlangen. Wenn die Anzahl der Produkte nicht feststeht lässt sich da vermutlich nicht viel machen.

Die eigentliche Frage ist doch, was für den TO dann letztendlich besser ist.

Da von uns niemand den Leistungsumfang und die genaue Formulierung des Angebots kennt, könnte es passieren, dass der AG dann auf 1000 Stück besteht und der TO diese dann anfertigen muss. Wenn sich das genauso hinzieht wie bei den ersten 500, dann zahlt er noch mehr drauf.
 
Besten Dank für Eure Antworten!
Dass eine Rechtsberatung in einem Forum nicht geleistet werden kann bzw. darf ist mir bekannt, jedoch ist eine unverbindliche, auf eigenen Erfahrungen basierende, Einschätzung ja wieder etwas anderes... Danke also für Eure bisherigen Kommentare.
Ich werde nochmal das Wochenende über schauen, wie ich weiter vorgehe und Euch auf jeden Fall davon berichten, wie es ausging.

Dank Euch!
Viele Grüße
Basti

Schubbser: ...dass der AG dann auf 1000 Stück besteht und der TO diese dann anfertigen muss. Wenn sich das genauso hinzieht wie bei den ersten 500, dann zahlt er noch mehr drauf.

Betrachtet von der Seite hast Du wirklich Recht, diesen Worst Case habe ich noch nicht in Betracht gezogen... Danke!

HaT: ...Hast Du einen Nachtrag zum Angebot erstellt oder ledilglich die gewünschten Änderungswünsche hingenommen und damit akzeptiert? Ich denke mal, die Änderungen wurden beidseitig akzeptiert. ...

Ein Nachtrag liegt nicht vor, werde ich aber versuchen, für beide Seiten akzeptabel, zum jetzigen Zeitpunkt durchzubringen.

Zarah: ...Dass dir das Geld "in deiner Kalkulation fehlte" (du meinst in deinem Geldbeutel?) klingt übrigens bedenklich.

Womöglich etwas falsch bzw. hart ausgedrückt, aber wir reden hier von 4-stelligen Beträgen und wenn diese einem eigentlich zeitnah zustehen und man gerade in der schwächeren Winterphase darauf setzt, dann fehlt da schon etwas in der Kalkulation zum Leben - nicht in der Kalkulation für den Auftrag.
 
Das ständige Eingehen der TO auf jeden Änderungswunsch des Kunden könnte man durchaus auch als einvernehmliche Änderungen des ursprünglichen Vertrages sehen.

Ansonsten muß man dann auch irgendwann mal die Notbremse ziehen und "Stop" sagen, sonst darf man sich nicht am Ende beklagen, wenn der Zug den Berg runterrauscht.
 
Womöglich etwas falsch bzw. hart ausgedrückt, aber wir reden hier von 4-stelligen Beträgen und wenn diese einem eigentlich zeitnah zustehen und man gerade in der schwächeren Winterphase darauf setzt, dann fehlt da schon etwas in der Kalkulation zum Leben - nicht in der Kalkulation für den Auftrag.

Vielleicht liegt das das Problem.

Kalkulation kann ja nicht so funktionieren dass Du sagst es ist Winter da hab ich nur diesen einen Auftrag also muss dieser eine Auftrag dann meinen kompletten Winter finanzieren.

Die ganzen schlaumeiertipps mit "Anwalt" würde ich mir mal ganz schnell abschminken, es sei denn Du kennst Anwälte im Freundeskreis die Dir einen "Gefälligkeitsdienst" leisten. Ansonsten ist das einfach rausgeschmissenes Geld.

Ansonsten würde ich - solange Du nicht draufzahlst - den Auftrag eben zu Ende führen und das nehmen was Du kriegen kannst. Du sparst Dir ja eine Menge Zeit, such Dir einen neuen Auftrag oder schnall den Gürtel enger, Fotografen gibt es doch wie Sand am Meer und ich habe den Eindruck dass Du eh ganz gut verdienst bei dem Auftrag (scheint ja über ein Euro pro Foto zu sein, ist doch gut, woanders werden doch Dienstleister bei so grossen Aufträgen schon auf Centbeträge gedrückt)

Es ist eben ein Job den praktisch jeder machen kann, da es formal keiner Qualifikation bedarf.
 
Vielleicht liegt das das Problem.

Kalkulation kann ja nicht so funktionieren dass Du sagst es ist Winter da hab ich nur diesen einen Auftrag also muss dieser eine Auftrag dann meinen kompletten Winter finanzieren.

Es ist an sich nicht sonderlich taktvoll darauf herumzureiten, denn jeder Depp weiß, dass 10 größere Aufträge besser sind als einer. Wenn er von einem Auftrag über den Winter kommt, war er aber schon einmal nicht schlecht kalkuliert, würde ich meinen.

Ja, ich würde mir die Streiterei auch ersparen. Evtl. kommen Folgeaufträge und da kann man sich das dann konkreter ausmachen. Am besten nicht mehr ärgern, mit guter Laune die restlichen 150 Aufnahmen machen. Es passiert einfach, dass ein Auftrag mit noch unbekannten Variablen hinsichtlich der Vereinbarungen lückenhaft ist und man daher nicht ganz zufrieden ist. Dafür passiert der umgekehrte Fall ja auch gelegentlich.

Es lohnt sich einfach nicht, wegen vielleicht ein paar hundert Euro eine schlechte Stimmung entstehen zu lassen. Wenn die Dich weiterempfehlen, wenn Du das als Referenz verwenden kannst oder sie Dir weitere Aufträge geben bringt das erheblich mehr.

Auch simple Produktfotos kann man gut oder besser machen. Die entscheiden letztlich wesentlich darüber, ob ein Produkt gekauft wird oder nicht. Ein bisserl was muss man da schon auch können, wenn es gut sein soll.
 
Das ständige Eingehen der TO auf jeden Änderungswunsch des Kunden könnte man durchaus auch als einvernehmliche Änderungen des ursprünglichen Vertrages sehen.

Ansonsten muß man dann auch irgendwann mal die Notbremse ziehen und "Stop" sagen, sonst darf man sich nicht am Ende beklagen, wenn der Zug den Berg runterrauscht.

Ja, so sehe ich das auch. Das ist einfach blöd gelaufen. Das kann passieren. Man sollte halt den selben Fehler nicht wiederholen. Es ist keine Schande einen Fehler einmal zu machen. Wenn man Erfolg haben will, dann muss man auch manchmal verlieren können und das sportlich sehen.
 
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Es ist keine Schande einen Fehler einmal zu machen. Wenn man Erfolg haben will, dann muss man auch manchmal verlieren können und das sportlich sehen.
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Man sollte daraus lernen und die Mitwirkungspflichten des Kunden in den Vertrag mit aufnehmen. Vor allem wenn du bei der Preiskalkulation von einer effizienten Arbeitsweisen ausgehen musst.
 
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Man sollte daraus lernen und die Mitwirkungspflichten des Kunden in den Vertrag mit aufnehmen. Vor allem wenn du bei der Preiskalkulation von einer effizienten Arbeitsweisen ausgehen musst.

Moin

leider ist dieser Wunsch auch Traumtänzerei...
denn wie so oft gilt> was war zuerst da>>> Ursache oder Wirkung(Henne u.Ei)

da ich es lange genug gemacht habe, kann ich euch sagen das...
praktisch ALLE Kunden sich einen Sport draus machen> die Bedingungen zu ihren Gunsten zu drehen :evil:

und ja...es fängt immer ganz harmlos an....
und je mehr der Fotograf zuläst, zeigt er sich selbst die A-Karte....:top:
praktisch reicht EIN solcher Desasterjob aus, um sich "für Jahre" von gewissen Kunden auszugrenzen :rolleyes:

Früher....
war es in so fern einfacher, weil diverse Prozesse immer noch dranhingen...
denn wenn der Fotograf blöde Termine bekam...wurde das der Druckvorstufe weitergereicht....:D
die aber saßen geldmäßig auf so hohem Ross>>> das nur ein Anruf den Kunden "auf Trab" brachte...
oder saftige Aufschläge gemacht wurden :top:

Heute....
digital-on-demand...kann man bis zur letzten Sekunde "ändern"....
was selbstverständlich> NICHT KOSTENFREI ist....

es wird nur "ganz smart" so gedreht, das der Fotograf/Studio das Nachsehen hat :evil:

Maßnahmen....
wie kann man sowas verhindern :D:top::evil:
ich mache es mittlerweile so das ich Kunden "vorher" frage> ob sie überhaupt solvent sind :eek:
die Antworten waren immer eindrucksvoll und überraschend :cool:
bis dahin das einer sofort Bargeld rausrückte :D

Ausbildung>>>
meiner Meinung nach der wichtigste Punkt der heute von ALLEN mißachtet wird :p....
wer seine "Lehr-und Wanderjahre" im Internet verbringt, sich dann als Digitalforograf auf dem Markt breit macht....
bekommt es eben nicht, mit was in einer (Kunden)Branche so alles abläuft :p
denn man will ja nur fotografieren...:lol:

wenn dann noch das Preisgefüge völlig im Eimer ist....
sollte man sich nicht wundern das dieses Verhalten an der Tagesordnung ist :angel:

Kunden...
ja ich kenne noch die Verhältnisse wo die Kunden>>> auch Profis waren :top::top::top:
Aufträge für Fotografie wurden von "Fachagenturen/Fachleuten" vergeben....
Firmen hatten ausgebildete PR-oder Marketingleute...oder sogenannte "Produktioner" :top:

die hatten den totalen Überblick ob von 1000 Motiven auch die komplette Ware vorhanden war...
oder was in Etappen gemacht werden muste....und ja das klappte zu 90% richtig gut,
und es gab nich diese dramtischen Ausfälle wie hier so oft beschrieben :rolleyes:

wenn Kunden zu selbsternannten "Geschäfstleuten" werden(Onlinehandel!)
oder "StartUps"....dann sollten die Alarmglocken ganz hell klingeln :evil::top::cool:
kommt damit klar>>> ihr wolltet das alles so :p
Mfg gpo
 
da ich es lange genug gemacht habe, kann ich euch sagen das...
praktisch ALLE Kunden sich einen Sport draus machen> die Bedingungen zu ihren Gunsten zu drehen :evil:

Das muss man halt verhindern und das ist auch nicht schwierig, wenn man nicht ganz blöd ist.

Aber wenn man einen Auftrag in seiner Art zum ersten Mal annimmt, dann kennt man die Probleme, die dabei entstehen können noch nicht. Wenn es beim ersten Mal gut geht, weiß man dennoch schon, was man beim nächsten Mal von vornherein klären muss. Wenn es nicht gut geht, dann zahlt man drauf, weil man es eben noch nicht wusste.

Es gibt nur eine Möglichkeit, dem Problem zu entgehen: Nie etwas Neues anfangen.

Jede Firma war einmal ein Startup. Das sagt überhaupt nichts. Dass die am Anfang auch noch nicht so versiert sind ist auch normal. Ganz im Gegenteil, wenn man bei einem Startup von Anfang an dabei ist und beim Erfolg mithilft indem man gute Arbeit liefert, hat man mit höherer Wahrscheinlichkeit einen Dauerkunden gewonnen, als wenn man für jemanden einen Auftrag erledigt, der eine eigene Abteilung dafür hat, den billigsten Fotografen zu finden.
 
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da ich es lange genug gemacht habe, kann ich euch sagen das...
praktisch ALLE Kunden sich einen Sport draus machen> die Bedingungen zu ihren Gunsten zu drehen

Leute, die Zeiten ändern sich und das ständige "früher war alles besser" hilft niemandem. Als Fotograf ist man Dienstleister, viele scheinen das noch nicht verinnerlicht zu haben. Und dazu gehört auch, sich entsprechend flexibel zu zeigen. Ja, das ist nervig, geht mir nicht anders. Ich verdiene zwar mein Geld nicht als Fotograf, sondern ich berate Unternehmen. Mein krassester Fall: Im Juni 2011(!) einen Vertrag geschlossen und begonnen zu arbeiten. Doch dann hieß es vom Kunden: Pause, wir brauchen ein paar Monate, um intern was zu klären. Das Ende vom Lied war, dass die Pause zwei Jahre dauerte, aber seit diesen Juni geht's nun los und das Geld fließt endlich.

Als Dienstleister muss man sich heute darauf einstellen. Und das erwarte ich selbst auch, wenn ich meinerseits Dienstleister beauftrage. Wer sich da auf stur stellt oder (ein anderer hier kürzlich diskutierter Fall) Probleme hat, die RAWs bereitzustellen, bekommt halt keinen Auftrag mehr. Und muss damit leben, dass ich über die unflexible Arbeitsweise mit anderen potenziellen Auftraggebern rede.

Dem TO kann ich deshalb nur raten, sich bei künftigen Aufträgen auf solche unvorhergesehenen Vorkommnisse einzustellen und rechtzeitig dem Kunden zu erklären, wenn Umstellungen des Auftrags die Kalkulationsgrundlage zunichte machen. Doch sei drauf gefasst, dass der Kunde sagt: Wir haben halt jetzt nur 500 Produkte in unserem Shop, da können wir keine 1.000 herzaubern. Und so ganz unkooperativ war der Kunde ja nicht, schließlich haben sie 500 Bilder bezahlt als erst 350 geschossen waren.

Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit ich den Preis nachträglich anheben darf.

Ob du das darfst, könnte letztlich nur ein Zivilprozess klären. Deine Frage sollte eher lauten: Möchte ich mir das antun? Ärger, Zeit, Kostenrisiko für eine relativ geringe Ertragsaussicht?

Ich bin in meiner Branche immer gut damit gefahren, bei solchen Fällen großzügig zu sein. Und in der Fotobranche, in der die Konkurrenz weitaus größer ist, sind Flexibilität und Kundenorientierung sehr wichtige Kriterien, um dich von den Konkurrenten abzuheben.
 
Als Dienstleister muss man sich heute darauf einstellen. Und das erwarte ich selbst auch, wenn ich meinerseits Dienstleister beauftrage. Wer sich da auf stur stellt oder (ein anderer hier kürzlich diskutierter Fall) Probleme hat, die RAWs bereitzustellen, bekommt halt keinen Auftrag mehr. Und muss damit leben, dass ich über die unflexible Arbeitsweise mit anderen potenziellen Auftraggebern rede.

Das gab es freilich zu jeder Zeit. Leute die sich auf der Nase herumtanzen lassen und die alles mitgemacht haben gab es immer. Das ist nicht Flexibilität sondern Schwäche, wenn man es selbst eigentlich nicht will.

Man muss selbst beurteilen ob man sekkiert wird oder ob sich etwas einfach ergeben hat, weil sich die Bedingungen geändert haben. Das kann auch ein Auftraggeber nicht immer beeinflussen. Wenn ich keine RAWs hergeben will, will ich kein RAWs hergeben und wäre daher an einem solchen Auftraggeber garnicht interessiert. Beispielsweise.

Dass jemand auch eigene Vorstellungen davon haben kann, wie er etwas machen will und was er nicht machen will, gibt es schon auch.

Ja, in diesem Fall ist einfach nichts zu gewinnen. Es ist schade um die Zeit und unnötig schlechte Laune zu schaffen hilft einem selbst am wenigsten. DA ist es besser, vielleicht den Kunden für nächstens zu behalten. Wenn man schon weiß, worauf man achten muss, ist das ja kein Problem. In diesem Fall tippe ich auch eher darauf, dass die eigentlich nicht wussten was sie wollen und brauchen. Das kann am Anfang schon passieren. Bezahlt haben sie ja.
 
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