foveart
Themenersteller
Guten Abend,
zunächst hoffe ich, dass ich hier richtig bin bzw. dass diese Art der Frage geduldet ist - ansonsten bitte ich um Entschuldigung.
In dieser Angelegenheit geht es um das rechtliche, weniger darum, den Kunden zu halten oder ihm weiter entgegenzukommen.
Es geht um einen Kunden, für den ich im Oktober 2012 für Produktfotografien ein Angebot erstellt habe, in dem der genaue Umfang inkl. der einzelnen Chargengrößen (5x200 Produkte) geregelt wurde. Ebenso wurde die schnelle Bearbeitung gewünscht inkl. Abschluss aller 1000 Produktfotos bis Ende 2012. Aufgrund dessen habe ich - bezogen auf die Anzahl, Chargengröße und den Zeitplan = kalkulieren des Workflows=Kosten - ein Angebot erstellt, welches auch angenommen wurde. Da es sich um ein Startup handelte, bot ich einen ohnehin knapp kalkulierten Preis an.
Bereits zu Beginn wich der Kunde von den Abmachungen ab, über was ich aber hinweg gesehen habe. Mehrere Terminverschübe, drastische Reduzierungen der Chargengrößen (d.h. uneinheitlicher Workflow=mehr Zeit) sowie die Verlegung von meinem Heimstudio in deren Vertriebsgebäude haben den gesamten Auftrag durcheinander gebracht. Das weitaus größte Problem ist aber, dass durch eine Fehlkalkulation seitens des Auftraggebers bis Ende 2012 nur rund 350 Produkte fotografiert und fertiggestellt werden konnten, d.h. ein gutes Drittel. Da mir das Geld in meiner Kalkulation fehlte, einigte ich mich mit dem Auftraggeber, bereits 500 Produkte zu berechnen und somit ein Guthaben einzurichten. Die restlichen Produkte sollten zeitnah bereitstehen.
Kurzum: nun haben wir Ende Juli 2013, bereits vor vielen Wochen bekam ich die Info, dass es keine 1000 Produkte mehr werden, sondern um die 500.
Kein Fortschritt bisher, außer dass ich heute die Information erhalten habe, dass nun die Produkte, welche das Guthaben aufheben, bereitstehen.
Meine gesamte Kalkulation war bezogen auf die Gesamtanzahl, die Chargengröße und den Zeitraum, denn der daraus resultierende Workflow (und die Auftragslage im Winter) ist ja eine andere als bei weniger Produkten in der Hauptsaison.
Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit ich den Preis nachträglich anheben darf. Der Kunde ist abgewichen und hat gegen den Vertrag (es gab keinen richtigen Vertrag, aber durch die Auftragsannahme des Angebots, in dem alles geregelt wurde sowie weiteren Schriftverkehr via eMail ist ja ein Vertrag zu Stande gekommen) verstoßen. Nun würde ich gerne durchsetzen, dass eine Differenz bezahlt wird und mit dem Guthaben verrechnet wird. Wieviel Prozent dürfte ich rein rechtlich aufschlagen oder ist dies Ermessenssache?
Wie würdet ihr in dem Fall vorgehen? Ich bin dem Kunden in den letzten 10 Monaten monatlich ein Stück weit mehr entgegengekommen und ihm Freiräume geschaffen, um ihn zu halten, aber irgendwie muss ich ja auch schauen, wo ich bleibe und kann da keine Rücksicht mehr drauf geben - Startup hin oder her.
Danke für Eure Einschätzung.
Ich hoffe, ich habe alles verständlich dragelegt und nichts vergessen, was für die Beantwortung der Frage relevant ist. Ansonsten gebt mir bitte Bescheid!
Beste Grüße und einen schönen Abend,
Basti
zunächst hoffe ich, dass ich hier richtig bin bzw. dass diese Art der Frage geduldet ist - ansonsten bitte ich um Entschuldigung.
In dieser Angelegenheit geht es um das rechtliche, weniger darum, den Kunden zu halten oder ihm weiter entgegenzukommen.
Es geht um einen Kunden, für den ich im Oktober 2012 für Produktfotografien ein Angebot erstellt habe, in dem der genaue Umfang inkl. der einzelnen Chargengrößen (5x200 Produkte) geregelt wurde. Ebenso wurde die schnelle Bearbeitung gewünscht inkl. Abschluss aller 1000 Produktfotos bis Ende 2012. Aufgrund dessen habe ich - bezogen auf die Anzahl, Chargengröße und den Zeitplan = kalkulieren des Workflows=Kosten - ein Angebot erstellt, welches auch angenommen wurde. Da es sich um ein Startup handelte, bot ich einen ohnehin knapp kalkulierten Preis an.
Bereits zu Beginn wich der Kunde von den Abmachungen ab, über was ich aber hinweg gesehen habe. Mehrere Terminverschübe, drastische Reduzierungen der Chargengrößen (d.h. uneinheitlicher Workflow=mehr Zeit) sowie die Verlegung von meinem Heimstudio in deren Vertriebsgebäude haben den gesamten Auftrag durcheinander gebracht. Das weitaus größte Problem ist aber, dass durch eine Fehlkalkulation seitens des Auftraggebers bis Ende 2012 nur rund 350 Produkte fotografiert und fertiggestellt werden konnten, d.h. ein gutes Drittel. Da mir das Geld in meiner Kalkulation fehlte, einigte ich mich mit dem Auftraggeber, bereits 500 Produkte zu berechnen und somit ein Guthaben einzurichten. Die restlichen Produkte sollten zeitnah bereitstehen.
Kurzum: nun haben wir Ende Juli 2013, bereits vor vielen Wochen bekam ich die Info, dass es keine 1000 Produkte mehr werden, sondern um die 500.
Kein Fortschritt bisher, außer dass ich heute die Information erhalten habe, dass nun die Produkte, welche das Guthaben aufheben, bereitstehen.
Meine gesamte Kalkulation war bezogen auf die Gesamtanzahl, die Chargengröße und den Zeitraum, denn der daraus resultierende Workflow (und die Auftragslage im Winter) ist ja eine andere als bei weniger Produkten in der Hauptsaison.
Nun stellt sich mir die Frage, inwieweit ich den Preis nachträglich anheben darf. Der Kunde ist abgewichen und hat gegen den Vertrag (es gab keinen richtigen Vertrag, aber durch die Auftragsannahme des Angebots, in dem alles geregelt wurde sowie weiteren Schriftverkehr via eMail ist ja ein Vertrag zu Stande gekommen) verstoßen. Nun würde ich gerne durchsetzen, dass eine Differenz bezahlt wird und mit dem Guthaben verrechnet wird. Wieviel Prozent dürfte ich rein rechtlich aufschlagen oder ist dies Ermessenssache?
Wie würdet ihr in dem Fall vorgehen? Ich bin dem Kunden in den letzten 10 Monaten monatlich ein Stück weit mehr entgegengekommen und ihm Freiräume geschaffen, um ihn zu halten, aber irgendwie muss ich ja auch schauen, wo ich bleibe und kann da keine Rücksicht mehr drauf geben - Startup hin oder her.
Danke für Eure Einschätzung.
Ich hoffe, ich habe alles verständlich dragelegt und nichts vergessen, was für die Beantwortung der Frage relevant ist. Ansonsten gebt mir bitte Bescheid!

Beste Grüße und einen schönen Abend,
Basti