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Berufsfotografen - Frage zum Handelsregister und Gewerbeamt

Real-Nela

Themenersteller
Liebe Fotogemeinde,

ich habe einige Fragen an die Berufsfotografen unter euch:

Sofern ihr selbstständig arbeitet, müsst ihr doch im Handelsregister oder beim Gewerbeamt als Kaufmann bzw. Gewerbebetreibender eingetragen sein, richtig?

Welches Handelsregister/Gewerbeamt ist dann für euch zuständig? Das jeweilige, in eurem Stadtbezirk, oder kann es ein beliebiges in eurer Stadt sein?

Wenn man eine gezielte Anfrage an das Handelsregister/Gewerbeamt stellen würde, würde man dann auch entsprechend Auskunft darüber erhalten, ob derjenige (in diesem Fall Fotograf) als Kaufmann dort eingetragen ist?


Mit euren Antworten würdet ihr mir sehr helfen.

Liebe Grüße.
 
Hallo,
ich bin kein Berufsfotograf ... kann Dir die Frage aber trotzdem beantworten.
Ruf bei der zuständigen IHK an (Adresse der eingetragenen Firma ist maßgebend), die sagt Dir auch am Telefon, ob jemand ein gelernter Fotograf (Ausbildung) ist oder nicht und wie das Unternehmen entsprechend eingetragen ist.
Probiers aus.

Viele Grüße
Andreas
 
Fotografen können Freiberufler sein oder ein Gewerbe angemeldet haben. Sie können Mitglied in der HWK sein oder auch in der Industrie- und Handelskammer. Es kommt immer darauf an, was genau sie machen. Insofern könnte Deine Nachfrage auch ins Leere laufen.
 
Fotografen können Freiberufler sein oder ein Gewerbe angemeldet haben. Sie können Mitglied in der HWK sein oder auch in der Industrie- und Handelskammer. Es kommt immer darauf an, was genau sie machen. Insofern könnte Deine Nachfrage auch ins Leere laufen.

Verstehe. Nun, es geht um einen Fotografen, der von sich aus sagt, eingetragener Kaufmann zu sein, um Rechnungen schreiben zu dürfen. Dementsprechend müsste er doch irgendwo registriert sein oder? Da mir das Gewerbeamt Hamburg seines Bezirks nur eine Negativauskunft erteilen konnte, dachte ich, es würde evtl. auch die Handelskammer, das Handelsregister oder die Handwerkskammer in Frage kommen?!
 
Tja, dann kontaktiere den Herren doch mal, sofern möglich. Vielleicht kann er dich ja aufklären, wo seine Daten versteckt sind. (Oder hast du keine Kontaktdaten von dem Herren bekommen?)
 
Berufsfotografen sind i.d.R. Mitglied in der Handwerkskammer,wenn sie zusätzlich noch ein Fotogeschäftbetreiben und Fotogeräte und Zubehör verkaufen im Handelsregister.
Sitz der Handwerkskammer ist derjenige der zuständigen Bezirksregierung.
Bei mir ist das z.B. die HWK Südwestfalen mit Sitz in Arnsberg.
 
Verstehe. Nun, es geht um einen Fotografen, der von sich aus sagt, eingetragener Kaufmann zu sein, um Rechnungen schreiben zu dürfen.

Das ist falsch, man muss kein "eingetragener Kaufmann" sein, um Rechnungen schreiben zu dürfen. Dafür reicht es "Gewerbetreibender" zu sein.

Ein Gewerbetreibender hat bei der Stadt/Gemeinde ein Gewerbe angemeldet, ist aber nicht im Handelsregister eingetragen. Er ist beim Finanzamt registriert und darf eine einfache "Einnahmenüberschussrechnung" machen, um seinen Gewinn zu ermitteln (bis zu den gesetzlichen Limits von 50000 Euro Gewinn oder 500000 Euro Umsatz). Das ganze kann man auch "Einzelunternehmen" nennen.

Ein "e.K.", also eingetragener Kaufmann ist - wie der Name schon sagt - im Handelsregister eingetragen und muss bilanzieren. Das ist ein weitaus größerer Aufwand und macht bei einem Fotografen vermutlich keinen Sinn.
 
Das ist falsch, man muss kein "eingetragener Kaufmann" sein, um Rechnungen schreiben zu dürfen. Dafür reicht es "Gewerbetreibender" zu sein.

Ein Gewerbetreibender hat bei der Stadt/Gemeinde ein Gewerbe angemeldet, ist aber nicht im Handelsregister eingetragen. Er ist beim Finanzamt registriert und darf eine einfache "Einnahmenüberschussrechnung" machen, um seinen Gewinn zu ermitteln (bis zu den gesetzlichen Limits von 50000 Euro Gewinn oder 500000 Euro Umsatz). Das ganze kann man auch "Einzelunternehmen" nennen.

Ein "e.K.", also eingetragener Kaufmann ist - wie der Name schon sagt - im Handelsregister eingetragen und muss bilanzieren. Das ist ein weitaus größerer Aufwand und macht bei einem Fotografen vermutlich keinen Sinn.

Ist ein Gewerbebetreibender dann auch automatisch bei der Handwerkskammer registriert? Könnte er theoretisch auch nur bei der Handwerkskammer registriert sein?
 
Du kannst Dich seit der 1998er Handelsrechtsreform auch freiwillig, zum Bsp. als e. K., ins Handelsregister eintragen lassen. Ob sich das lohnt, ist eine finanzielle und rechtliche Frage (an "Kaufleute" im Sinne des HGB, also alle, die im HR eingetragen sind, stellt der Gesetzgeber ein höheres Maß an Eigenverantwortung, für Gewerbetreibende ohne HR-Eintrag gilt weitgehend das BGB). In den meisten Fällen dürfte es sich nicht lohnen, schon aufgrund der Pflicht zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung.
 
Ist ein Gewerbebetreibender dann auch automatisch bei der Handwerkskammer registriert?

Wenn er sein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet und man die Anmeldung dort so verstanden hat, daß es sich um ein Handwerk handelt, ja. Die Zeiten, die die Behörden sich untereinander dumm sterben ließen, sind vorbei.

Er kann aber auch eine Werbeagentur angemeldet haben oder irgendetwas anderes, wobei die Fotografie nur Hilfstätigkeit oder Nebenzweck ist. Und wenn er als Künstler, Journalist oder Dozent rumläuft, ist er regulär nur beim Finanzamt registriert und nirgendwo anders. Schwarzarbeiter freilich nicht einmal da, aber die wollte ich nicht in einem Satz mit den Freiberuflern genannt haben.

Könnte er theoretisch auch nur bei der Handwerkskammer registriert sein?

Du meinst, daß er die Gewerbeanmeldung unterlassen und sich selbst bei der Handwerkskammer gemeldet hat? Das ist zwar theoretisch möglich, aber doch nach allgemeiner Lebenserfahrung sehr unwahrscheinlich. Es gibt faktisch niemanden, der sich um die Kammermitgliedschaft schlagen würde.

Das HGB unterscheidet zwischen diversen Typen von Kaufleuten. Dazu gehört der Vollkaufmann, eine Eigenschaft, die man ungeachtet seiner sonstigen Tätigkeit kraft Rechtsform (Personen- oder Kapitalgesellschaften) oder eben kraft freiwillige Eintragung ins Handelsregister erlangt.

Vollkaufleute sind immer Mitglied der IHK und, sofern Handwerksbetrieb, zusätzlich Mitglied der HWK, dürfen also ggf. zweimal Beiträge zahlen, die ob ihrer Eigenschaft als Vollkaufmann recht gesalzen sind. Führt jemand eine Fotoschule in der Rechtsform einer GmbH, so ist die Schule nur wegen dieser Rechtsform Vollkaufmann, deshalb Gewerbetreibender und als solche IHK-Mitglied, während ein freischaffender Dozent sich nicht mal beim Gewerbeamt melden müßte.

Ich halte es für recht unwahrscheinlich, daß ein Fotograf als Einzelkämpfer sich ins Handelsregister eintragen läßt, um dann jährlich um die 1.000 Euro an diversen Kammerbeiträgen abdrücken zu dürfen. Insofern ist die Aussage, er sei "eingetragener Kaufmann" (also im Handelsregister A des für seinen Sitz zuständigen Registergerichts verzeichnet) durchaus zu hinterfragen. Wenn dem so wäre, so müßte die Registernummer und das Registergericht auf seinen Geschäftspapieren und im Impressum seiner Internetseite verzeichnet sein.
 
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