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Bezeichnung eines Gewebes

Swen1983

Themenersteller
Hallo zusammen.
Ich habe in kürze vor ein Gewerbe anzumelden da ich immer mehr aufträge für Fotos bekomme. Jetzt hab ich eine Frage. Wenn ich das gewerbe anmelde muss ich ja auch eine Richtung angeben. Darf ich dann da Fotograf sagen? Weil ich hab den Beruf ja nicht gelernt. Oder was muss ich da angeben?

Danke Gruß Swen
 
Fotografie ist seit 2004 ein zulassungsfreies Handwerk,gibt also keine Probleme.

sorry wenn ich dir da widerspreche @carsten: um die berufsbezeichnung "fotograf" offiziell führen zu dürfen, mußt du dich ins "verzeichnis der zulassungsfreien handwerke" bei der hwk eintragen lassen. falls nicht, kannst du dich meinetwegen "fotokünstler", "bildgestalter" oder "fotodesigner" nennen...;)

bei der gewerbeanmeldung ist das allerdings wurscht - da hast du recht.

gruß

uli


@sven

auf deiner hp bietest du gewerbliche leistungen an (portrait-shootings gg. honorar). du hast aber kein impressum (pflicht) und keine steuernummer (auch pflicht) angegeben. geräts du an den falschen, kostet dich das ne abmahnung. keine bange, ich bin kein anschwärzer, weise dich aber dringend darauf hin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Werbeagentur kann ich Mediendienstleistungen inkl. Fotodesign anbieten. So habe ich es gemacht vor 10 Jahren. Da kann ich auch Seminare, Beratung, Softwareschulung, Messebetreuung etc. machen. Ist nur ne Formsache, klar, aber dann muss ich später nicht noch ein neues Gewerbe anmelden, wenn sich mein Leistungsspektrum ausweitet.

P.S. Wahrscheinlich könnte man auch Gewebe anbieten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum überhaupt ein Gewerbe? Fotografie ist doch ein klassischer Freiberufler-Beruf.
Nein, Fotografie ist primär ein klassischer Handwerksberuf, also Gewerbe. Zudem ist er auch heute noch ein Ausbildungsberuf des Handwerks. Deswegen steht der Beruf des Fotografen ja auch in der Liste der Handwerke und zuständig ist die Handwerkskammer. ;)
 
Da ich beruflich hier und da mit Existenzgründern konfrontiert bin, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben, aber die Voraussetzungen zum Erteilen der Erlaubnis nicht erfüllen, kommt es mehr als einmal vor, daß ein "Oberschlaumeier" den "Namen" der Tätigkeit so hinzudrehen versucht, daß er um die Erlaubnispflicht drumrumkommt. Das nützt gar nix, man muß anmelden, was man konkret tut. Auftragsfotografie wie zuvor genannt ist Handwerk und nix anderes.

Leider ist es auch so, daß die Leute in den Gewerbeämtern, die Gewerbeanmeldungen entgegennehmen, oft erlaubnispflichtige Gewerbe "annehmen", ohne nach der Erlaubnis zu fragen. Der Existenzgründer merkt uU erst zu spät, wenn er sich vorher nicht entspr. informiert hat, daß er da ne Erlaubnis bräuchte. Also nicht auf die "reibungslose" Gewerbeanmeldung in solchen Fällen verlassen! :cool:
 
Da ich beruflich hier und da mit Existenzgründern konfrontiert bin, die ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben, ... . Auftragsfotografie wie zuvor genannt ist Handwerk und nix anderes.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es ein zulassungsfreies Handwerk ist. ;)
 
Warum überhaupt ein Gewerbe? Fotografie ist doch ein klassischer Freiberufler-Beruf.

reiner fotojournalismus und künstlerische fotografie (was immer das ist) fällt unter die freien berufe. wer das betreibt, fällt im übrigen ggfs. in die versicherungspflicht in der ksk. das mag für manche ein vorteil sein, für andere nicht.

der überwiegende bereich der fotografie ist aber, wie scorpio richtig bemerkt, gewerbe. also auch gewerbesteuerpflichtig.

wer als fotokünstler/fotojournalist arbeitet, führt 7% Umsatzsteuer ab, die "gewerblichen" 19%. das sind so die feinheiten...

arbeitet einer meinetwegen für die tagespresse und betreibt darüber hinaus auch werbefotografie, wird´s schwierig mit dem freiberufler-status.
 
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es ein zulassungsfreies Handwerk ist. ;)

Ja sicher, das Meisterproblem ist ja hier vom Tisch, mir ging es nur darum, daß der Text der Gewerbeanmeldung - also die Beschreibung der ausgeübten Branche - der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen muß, branchenneutral formuliert sozusagen. Wenn also früher, als es noch Meisterzwang im Fotografenhandwerk gab, einer Auftragsfotografie handwerklich ausgeübt und hätte "Fotodesign" angemeldet, wär er trotzdem "fällig" gewesen. Geschicktes - ich formulier jetzt wieder branchenneutral - Formulieren in der Gewerbeanmeldung nützt im Zweifelfsfall recht wenig, wenn es hart auf hart kommt.
 
Ich würde als Gewerbeanmeldung "Werbeagentur" vorschlagen, das ist viel weiter gefasst.

Und was machst du, wenn tatsächlich mal ein Kunde die klassische Dienstleistung einer WA in Anspruch nehmen möchte ?
Du kannst ihm dann ja nur absagen und seine Fotos wird er ob des "Etikettenschwindels" wohl auch woanders machen lassen...
 
@sven

auf deiner hp bietest du gewerbliche leistungen an (portrait-shootings gg. honorar). du hast aber kein impressum (pflicht) und keine steuernummer (auch pflicht) angegeben. geräts du an den falschen, kostet dich das ne abmahnung. keine bange, ich bin kein anschwärzer, weise dich aber dringend darauf hin.[/QUOTE]

Wo hab ich den auf meiner HP stehen das ich geld dafür haben will? Hab da extra nichts von rein geschrieben. Und was ist ein Impressum?

Gruß Swen
 
Von dem TO würde ich mich nicht mal kostenlos fotografieren lassen.
Der soll aufpassen,daß er nicht abgemahnt wird, bzw. er seinen "Künstlerstatus" nicht nachweisen muß, anhand einer professionellen Mappe ect.
Aber wenn er meint, er wäre der Superman, der 2. Mapplethorpe, bitte.
 
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