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CANON: Reparatur auf Garantie- reicht Rechnungskopie?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

rtrechow

Themenersteller
Hallo,

vielleicht wäre das ja sogar für "kurze Frage - kurze Antwort" geeignet:

Canon will offiziell die Garantiekarte und die Originalrechnung für Garantiereparaturen.

Wie ist Eure Erfahrung (z.B. nach Gebrauchtkauf):
reicht auch die Rechnungskopie?
Und OHNE Garantiekarte?

(So geht das bei Sony problemlos)


Danke!

Ruediger

(Ich möchte für eine Freundin ein 18-55 IS kaufen, und da werden viele unbenutzte aus den Kits angeboten)
 
Ich gebe die Sachen direkt in Willich ab. Dort hat bisher eine Rechnungskopie gereicht.

Gruß
Klaus

PS: Die Teile sind über CPS registriert - ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Canon wird klare Bedingungen an eine Garantie gestellt haben. Und das können sie auch, weil eine Garantie eine freiwillige Leistung ist.

Wenn die Vorlage der Originalrechnung und einer Garantiekarte Bedingung für eine Reparatur auf Garantie sind, dann sind sie es.;)

Ich würde trotzdem einfach bei Canon nachfragen und zur Not erklären, warum Du diese Dokumente nicht beibringen kannst.
Vielleicht ist Canon kulant und repariert auf Garantie, obwohl Du nicht über die notwendigen Unterlagen verfügst.
 
Rechnungskopie reichte bei mir bisher immer aus.
 
(...)Wenn die Vorlage der Originalrechnung und einer Garantiekarte Bedingung für eine Reparatur auf Garantie sind, dann sind sie es.;)
(...)

Zuerst mal Danke an alle!

Formulierungen mit einer "ausgefüllten und abgestempelten Garantiekarte" gibt es doch auch bei Toastern, Föns und wer-weiß-was - und NIEMAND füllt diese Karten aus (müsste ja der Verkäufer machen).

Ich hab extra gefragt, BEVOR ich ein Objektiv nur mit Rechnungskopie als Beleg kaufe.

Aber nach dem, was ich gelesen hab, glaube ich, dass die reicht.

Schöne Grüße!

Rüdiger
 
Als ich meine 5DIII neu hatte und der Joystick nicht richtig funktionierte, hab ich das bei Foto Maerz auch auf Garantie machen lassen und da hat deren Einsendeformular ergänzt um ne Rechnungskopie problemlos ausgereicht. Ansonsten sollte das ein Vorabanruf ja auch klären können.

Just my 2 Cents,

Stephan
 
Als ich meine 5DIII neu hatte und der Joystick nicht richtig funktionierte, hab ich das bei Foto Maerz auch auf Garantie machen lassen und da hat deren Einsendeformular ergänzt um ne Rechnungskopie problemlos ausgereicht. Ansonsten sollte das ein Vorabanruf ja auch klären können.

Just my 2 Cents,

Stephan


Ist zwar ein bisschen OffTopic, aber auch mein Joystick an der 5DIII hatte Schwierigkeiten (beim Betätigen wurde sporadisch eine Art Reset ausgelöst).
Kamera zur Reparatur gegeben, dort trat der Fehler nicht auf, also Kamera so wieder zurück bekommen (Ach ja, Rechnungskopie reichte, also doch nicht Off-Topic).
Das war im November, seit dem ist der Fehler nicht mehr aufgetreten.
 
Hallo,
natürlich reciht eine Rechnungskopie. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. In diesem Moment ist die Garantie auch keine freiwillige Leistung mehr, sondern Bestandteil des Vertrages. Der Nachweis für den Vertrag ist die Rechnung. Diese ist ein Original und gehört Dir. Deshalb ist es gerade (trotz anderer Interpretationen) wichtig, diesen originalen Nachweis NICHT aus der Hand zu geben. Canon will wissen, ob Du noch berechtigt bist, die Garantieleistung zu empfangen und noch in der Garantiefrist bist. Dazu reicht eine Kopie aus.

Grüße
 
Hallo,
natürlich reciht eine Rechnungskopie. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. In diesem Moment ist die Garantie auch keine freiwillige Leistung mehr, sondern Bestandteil des Vertrages. Der Nachweis für den Vertrag ist die Rechnung. Diese ist ein Original und gehört Dir. Deshalb ist es gerade (trotz anderer Interpretationen) wichtig, diesen originalen Nachweis NICHT aus der Hand zu geben. Canon will wissen, ob Du noch berechtigt bist, die Garantieleistung zu empfangen und noch in der Garantiefrist bist. Dazu reicht eine Kopie aus.

Grüße

Nur dass du deinen Kaufvertrag nicht mit Canon sondern mit dem jeweiligen Händler/Verkäufer hast. Damit bleibt die Garantie von Canon eine freiwillige Leistung. Das was du meinst ist die Gewährleistung, welche dir der gewerbliche Verkäufer gesetzlich gewähren muss.

Just my 2 Cents,

Stephan
 
Hallo,

Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. In diesem Moment ist die Garantie auch keine freiwillige Leistung mehr, sondern Bestandteil des Vertrages. Der Nachweis für den Vertrag ist die Rechnung. Diese ist ein Original und gehört Dir. Deshalb ist es gerade (trotz anderer Interpretationen) wichtig, diesen originalen Nachweis NICHT aus der Hand zu geben. Canon will wissen, ob Du noch berechtigt bist, die Garantieleistung zu empfangen und noch in der Garantiefrist bist.

wiil Geschreibe, aber das Objektiv soll "second hand" erworben werden, es gibt daher keine Original-Rechnung.

Nach bisherigen Erfahrungen reicht eine Rechnunsgkopie aber aus, da dies von Canon so toleriert wird.
(auch wenn die Garantiebedingungen etwas anderes sagen, d.h. ggf. kein Anspruch auf Garantieleistungen)

Grüsse
 
Die Rechnungskopie wird reichen. Aber ob es ohne Garantiekarte geht glaube ich nicht. Hatte diesen Fall nämlich schon einmal das die Reparatur so lange nicht Ausgeführt wurde bis die ausgefüllte Garantiekarte vorlag.

Wolf
 
Für Reparaturen reicht die Rechnung aus - keiner füllt die Garantiekarten aus, denn erstmal wollen Canon genauso wie Verkäufer Waren verkaufen und nicht noch extra Arbeit machen... Deshalb ist die Rechnung wichtig und gerade bei größeren Sachen sollte die auf den Namen des Käufers ausgestellt werden.
Bei gebrauchten Sachen hat man (erstmal formal gesehen) keine Garantie - denn die Rechnung ist auf den Vorbesitzter ausgestellt - in Wirklichkeit sind meistens die Hersteller kulant.

Nur dass du deinen Kaufvertrag nicht mit Canon sondern mit dem jeweiligen Händler/Verkäufer hast. Damit bleibt die Garantie von Canon eine freiwillige Leistung. Das was du meinst ist die Gewährleistung, welche dir der gewerbliche Verkäufer gesetzlich gewähren muss.
Also ein Verkäufer hat mir vor Jahren die Sache so erklärt: bei einem Garantiefall haftet erstmal der Verkäufer (da mit Ihm der Kaufvertrag abgeschlossen wurde), der Verkäufer hat aber mit dem Hersteller auch "einen Vertrag" abgeschlossen, somit wird die Reparaturpflicht weiter übertragen. Und im Streitfall muß der Verkäufer den Hersteller verklagen...
 
Das was du meinst ist die Gewährleistung. Die muss immer über den Verkäufer abgewickelt werden. Klar hat der auch eine entsprechende Vertragsgrundlage mit dem Hersteller.

Die Garantie ist aber eine (freiwillige) Sache von Canon. Sind zwei paar Schuhe. Ich hatte meine 5DIII z.B. übers Netz von einem Münchner Händler erworben. Als ich eben den defekten Multicontroller feststellte, habe ich nicht die Gewährleistung des Händlers gentzt, sondern mich mit Rechnungskopie an Foto Maerz in Berlin gewandt als Canon-Vertragswerkstatt. Diese haben wie gesagt die Kamera repariert und das ganze als Garantiefall abgestempelt.

Hätte ich jetzt meine Kamera an den Händler geschickt, hätte ich als erste von ihm einen neuen Body bekommen, da es ja klar ein beim Kauf schon vorliegender Defekt war und er ja gesetzlich dazu verpflichtet war, den Kaufvertrag über eine voll funktionsfähige Kamera zu erfüllen. Und dann hätte er sich mit Canon auseinander gesetzt, wie sein Verlust durch den defekten Body ausgleicht. Ob er jetzt nun von Canon ne geldwerte Gutschrift für die nächste Bestellung oder eine Reparatur oder eine ganz neue Kamera angeboten bekommen hätte, kann ich nicht sagen. Ist Sache von den Beiden und hätte mich in dem Moment nichts zu interessieren, da mein Ansprechpartner nur rein der Händler gewesen wäre. Mir war es zu dem Zeitpunkt wurscht, da ich die Kamera so oder so durch halb Deutschland schicken musste.

Just my 2 Cents,

Stephan
 
So, ...abschließend dann ich auch noch mal. :D

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur EOS 7D.

Unseren Produkten werden in der Regel keine Garantiekarten in der bisher bekannten Form mehr beigelegt. Diese wurden durch das Heft mit den EWS-Bestimmungen ersetzt.

Um den Garantieanspruch im Falle eines technischen Defektes nachzuweisen, genügt eine Kopie des Kaufbeleges.

Wir hoffen, Ihre Bedenken bezüglich der Garantie hiermit gemindert zu haben, und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrer EOS 7D.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Canon Support Center
 
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