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ct-special: "Fotograf ist eine geschützte Berufsbezeichnung"

God-of-War

Themenersteller
Hi,

also ich beschäftige mich ja noch nicht so sehr lange mit der Materie und habe schon gelernt, dass viele einfach alles nachplappern ohne Ahnung zu haben (oft sogar gut gemeint). Jetzt durfte ich feststellen, dass wohl ein Teil der ct-Macher in die selbe Kategorie gehören. Habe mir die ct-special digitale Fotografie 1/10 nachbestellt und in einem Artikel steht dort

"Immer noch ist "Fotograf" eine geschützte Berufsbezeichnung, die man nur mit entsprechender Ausbildung führen darf" (Seite 151, von Ralph & Alexander Altmann)

Denke ich mir: Häää, hier im Forum scheint die fundierte Meinung doch zu sein, dass dies seit der Novelle der Handwerksordnung (<- hoffe das ist die richtige Gesetzesgrundlage) vor über 5 Jahren nicht mehr der Fall ist. Anderseits steht ein paar Seiten vorher in der ct: "Wie gut, dass die Leser von c't sich nicht für dumm verkaufen lassen." (Warum versuchen sie es dann?) Außerdem steht dort auch was von 80 Spezialisten, gründlich recherchiert..... Frag ich also mal beim Chefredakteur nach, was er dazu sagt. Seine Antwort:

"nach Auskunft unserer Fotografen sieht das folgendermaßen aus: Das Berufsbild des Fotografen ist geschützt, der Begriff des Fotografen nicht. Und zwar deshalb nicht, weil es den Beruf des Fotografen nicht gibt."

Warum bei rechtlichen Fragen keine Juristen gefragt werden ist mir ein Rätsel, aber auch schön die Unterscheidung zwischen Berufsbild und Beruf. Hört sich schon komisch an, also mal kurz nachgeschaut war Berufsbild genau bedeutet ist ein Synonym für Beruf. Also meinen die ct-Foto-Experten: "Der Beruf des Fotografen ist geschützt, aber den Beruf des Fotografen gibt es gar nicht. Aus diesem Grund ist auch der Begriff des Fotografen nicht geschützt" :confused::top::ugly::ugly::ugly::ugly::ugly::ugly::ugly::ugly:

Aber vielleicht hab ich das ja doch falsch verstanden und die ct mit ihren 80 Experten hat ja doch Recht. Ergibt die Antwort für einen von euch vielleicht mehr Sinn?
 
Die ct hat schon recht. Wenn "Fotograf" den Beruf bezeichnet, ist der Begriff geschützt und darf nur von Personen getragen werden die eine entsprechende Berufsausbildung vorweisen können.

Das Gleiche gilt auch für die Berufsbezeichnung "Foto-Designer" (Diplom bzw. B.A./M.A) die man ebenfalls erst nach Abschluss eines entsprechendem Studiums tragen darf.

Hat man dagegen keine Ausbildung oder Studium vorzuweisen, darf die Tätigkeit nur mit ungeschützten Begriffen umschrieben werden. Also z.B. sowas wie "Klaus Müller - Fotografie", "Fotokünstler", "Bildjournalist" oder "Fotodesigner" (ohne Akademischen Grad).
 
Wobei es genug Leute gibt, die keine Ahnung haben, was man als Fotodesigner macht. Die denken sonstwas, nur nicht, daß man Fotos macht (und dafür Geld sehen will). Nachdem ich schon öfter erklären mußte, was ich mache, sage ich jetzt einfach Fotograf und jeder weiß, was ich mache.
 
Hi,

also ich beschäftige mich ja noch nicht so sehr lange mit der Materie und habe schon gelernt, dass viele einfach alles nachplappern ohne Ahnung zu haben (oft sogar gut gemeint). Jetzt durfte ich feststellen, dass wohl ein Teil der ct-Macher in die selbe Kategorie gehören. Habe mir die ct-special digitale Fotografie 1/10 nachbestellt und in einem Artikel steht dort

"Immer noch ist "Fotograf" eine geschützte Berufsbezeichnung, die man nur mit entsprechender Ausbildung führen darf" (Seite 151, von Ralph & Alexander Altmann)

Das Problem besteht nur darin, daß es im umgangssprachlichen Gebrauch keinen Begriff für eine Person gibt, die sich erdreistet, einen Fotoapparat zu benutzen, obwohl sie weder einen Berufsabschluß im Fotografenhandwerk noch ein Diplom als Designer vorzuweisen hat.

Frag ich also mal beim Chefredakteur nach, was er dazu sagt. Seine Antwort:

"nach Auskunft unserer Fotografen sieht das folgendermaßen aus: Das Berufsbild des Fotografen ist geschützt, der Begriff des Fotografen nicht. Und zwar deshalb nicht, weil es den Beruf des Fotografen nicht gibt."

Jetzt wird's wirklich hanebüchen, denn es gibt im deutschsprachigen Gebiet eine ganze Menge Leute, die zu Recht den Titel eines Meisters im Fotografenhandwerk führen, weil sie die Meisterprüfung abgelegt haben (in Österreich soll es in dem Gewerbe auch noch den Meisterzwang geben) - selbstverständlich nachdem sie die Gesellenprüfung bestanden und ein paar Jahre Beruferfahrung vorzuweisen hatten - in einem "Beruf, den es nicht gibt".

Was meint wohl die c't, was alle diese Leute rauchen?
 
Die ct hat schon recht. Wenn "Fotograf" den Beruf bezeichnet, ist der Begriff geschützt und darf nur von Personen getragen werden die eine entsprechende Berufsausbildung vorweisen können.
Ich dachte genau das hätte sich vor einigen Jahren geändert? Klar darf ich mich nicht Fotograf-Meister oder Fotograf-Geselle nennen wenn ich diesen Abschluss nicht habe, aber ich dachte der Begriff Fotograf ist seit eben 6 Jahren nicht mehr geschützt? Hast du vielleicht eine Gesetzesstelle parat wo dieser Schutz für Fotografen steht?


Das Gleiche gilt auch für die Berufsbezeichnung "Foto-Designer" (Diplom bzw. B.A./M.A) die man ebenfalls erst nach Abschluss eines entsprechendem Studiums tragen darf.

Ja, das ist mir auch klar. Wer einen bestimmten Titel nicht hat, darf ihn auch nicht führen. Aber es gibt einen riesigen Unterschied zwischen " Fotodesigner (Diplom) " und "Fotodesigner" (ich meine, letzteres darf man auch so führen). Ich hab z.B. ein Mathematik-Diplom und darf den Grad "Dipl.-Math." führen. Wer das hingegen an der FH studiert hat darf den Grad "Dipl.-Math. (FH)" führen und macht sich strafbar wenn er sich "Dipl.-Math" nennt. Ich weiß nicht, ob man sich strafbar macht wenn man sich nun einfach Mathematiker nennt, denke aber nicht. Ist also ein riesiger Unterschied, ob man man noch einen Grad hinter die Bezeichnung hängt oder nicht.



Das Problem besteht nur darin, daß es im umgangssprachlichen Gebrauch keinen Begriff für eine Person gibt, die sich erdreistet, einen Fotoapparat zu benutzen, obwohl sie weder einen Berufsabschluß im Fotografenhandwerk noch ein Diplom als Designer vorzuweisen hat.
Ich würd diese Person Fotograf nennen.
 
Ach so, ich zitiere mal aus Gesetz zur Ordnung des Handwerks ( http://bundesrecht.juris.de/hwo/ ):

Dritter Abschnitt
Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 18
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. Bei juristischen Personen sind auch die Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafter anzuzeigen.
(2) Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 1 zu diesem Gesetz aufgeführt ist. Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksähnlich betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 2 zu diesem Gesetz aufgeführt ist.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage B zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, daß es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfaßt oder trennt, Bezeichnungen für sie festsetzt oder die Gewerbegruppen aufteilt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert.
--------------------
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2946 - 2947
Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke
...
Nr. 38 Fotografen
...

---------------------------------------------------------------
Klingt für mich so, als ob sich jeder Fotograf darf?
 
Denke ich mir: Häää, hier im Forum scheint die fundierte Meinung doch zu sein, dass dies seit der Novelle der Handwerksordnung (<- hoffe das ist die richtige Gesetzesgrundlage) vor über 5 Jahren nicht mehr der Fall ist.

Was bitte hat dieses Forum mit fundierter Meinung zu tun!!!:ugly:

Durch die Novelle der Handwerksordnung ist das Handwerk des Fotografen zu einem zulassungsfreien Handwerk geworden / Der Meisterzwang und die Geschützten Täigkeiten (Hochzeitsfotografie Passbilder Laborarbeiten) sind weggefallen.
(Gilt so nur für Deutschland in Österreich gelten andere Regelungen!!!)

Das bedeutet in dem Berufsbild des Fotografen (Klassischen Tätigkeiten eines Handwerksfotografen...) darf sich jetzt jeder betätigen.

Das bedeutet aber nicht das jeder die Titel Fotograf (Geselle) oder Fotografenmeister führen darf sofern er sie Beispielsweise in seiner Werbung auf seiner Internetseite einsetzt.

Hier ist auch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vom 18 Mai diesen Jahres zu berücksichtigen die den Dienstleister bei Angabe von titeln verpflichtet anzugeben wer ihm den verliehen hat.

Umgangssprachlich ist das ganze natürlich viel lockerer und einfacher...

mfg christian
 
Denke ich mir: Häää, hier im Forum scheint die fundierte Meinung doch zu sein, dass dies seit der Novelle der Handwerksordnung (<- hoffe das ist die richtige Gesetzesgrundlage) vor über 5 Jahren nicht mehr der Fall ist.


Wenn immer es im irgendwelche rechtlichen Fragen geht ist dieses Forum so
ziemlich das letzte wo ich drauf vertrauen würde. :evil:
 
Wenn immer es im irgendwelche rechtlichen Fragen geht ist dieses Forum so
ziemlich das letzte wo ich drauf vertrauen würde. :evil:



Was bitte hat dieses Forum mit fundierter Meinung zu tun!!!:ugly:
Ja, das ist mir auch schon aufgefallen :-D Aber ich finde es einigermaßen leicht zwischen den Usern zu unterscheiden die Ahnung haben und wissen wovon sie reden und solchen die Helfen wollen und es gut meinen ;-) Mit fundierter Meinung meinte ich nur Aussagen der Leute die ich in die erste Kategorie stecken würde ;-)

Das bedeutet aber nicht das jeder die Titel Fotograf (Geselle) oder Fotografenmeister führen darf sofern er sie Beispielsweise in seiner Werbung auf seiner Internetseite einsetzt.

Hier ist auch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vom 18 Mai diesen Jahres zu berücksichtigen die den Dienstleister bei Angabe von titeln verpflichtet anzugeben wer ihm den verliehen hat.

Dass diese Titel geschützt sind und nur nach entsprechender Vergabe geführt werden dürfen sollte ja jedem klar sein. Aber die Berufsbezeichnung Fotograf ist ja nunmal kein Titel.
 
Ja, das ist mir auch schon aufgefallen :-D Aber ich finde es einigermaßen leicht zwischen den Usern zu unterscheiden die Ahnung haben und wissen wovon sie reden und solchen die Helfen wollen und es gut meinen ;-) Mit fundierter Meinung meinte ich nur Aussagen der Leute die ich in die erste Kategorie stecken würde ;-)

Das liegt daran dass viele hier rhetorisch recht gewandt sind und ihr
Halbwissen gut verkaufen können.

Ich bleibe dabei : In rechtlichen Fragen jeglicher Art ist dieses Forum absolut
ungeeignet. Da könnte man gleich die Bildzeitung zum Generalbundesanwalt
machen. :evil:
 
Andersrum gefragt: Welche ungeschützten Begriffe hat man denn für die unausgebildeten Kreativen übrig gelassen? Wie nennt ihr euch denn auf euren Visitenkarten? Was besseres als Fotodesigner fällt mir nämlich auch nicht ein.
 
Die ct hat schon recht. Wenn "Fotograf" den Beruf bezeichnet, ist der Begriff geschützt und darf nur von Personen getragen werden die eine entsprechende Berufsausbildung vorweisen können.
Nein, ct hat nicht recht.

Die Bezeichnung "Fotograf" war übrigens noch nie geschützt. Genausowenig wie die Bezeichnung "Maler" - Picasso durfte sich Maler nennen, ohne einen Meisterbrief als Maler und Lackierer zu haben... :D

Unzulässig war - und ist - es, im Geschäftsverkehr durch die Verwendung der Bezeichnung "Fotograf" den Eindruck zu erwecken, man sei Fotografenhandwerksmeister, ohne dies auch tatsächlich zu sein.

Das Gleiche gilt auch für die Berufsbezeichnung "Foto-Designer" (Diplom bzw. B.A./M.A) die man ebenfalls erst nach Abschluss eines entsprechendem Studiums tragen darf.
"Foto-Designer" ist keine geschützte Berufsbezeichnung, genausowenig wie "Designer" - jeder darf sich so nennen.
 
Wenn immer es im irgendwelche rechtlichen Fragen geht ist dieses Forum so
ziemlich das letzte wo ich drauf vertrauen würde. :evil:
Dieses Forum ist extrem zuverlässig, wenn man größere Lieferungen von Yucca-Palmen-Spinnen benötigt.

Sonst sollte man es mit Vorsicht genießen... :evil:
 
Nein, ct hat nicht recht.

Die Bezeichnung "Fotograf" war übrigens noch nie geschützt. Genausowenig wie die Bezeichnung "Maler" - Picasso durfte sich Maler nennen, ohne einen Meisterbrief als Maler und Lackierer zu haben... :D

Unzulässig war - und ist - es, im Geschäftsverkehr durch die Verwendung der Bezeichnung "Fotograf" den Eindruck zu erwecken, man sei Fotografenhandwerksmeister, ohne dies auch tatsächlich zu sein.

"Foto-Designer" ist keine geschützte Berufsbezeichnung, genausowenig wie "Designer" - jeder darf sich so nennen.

Signatur: Ich bin Fotograf. Und Foto-Designer. Ohne Meisterbrief, ohne Studium. Und darf mich auch so nennen. *Ätsch!*

Das verwirrt mich nun vollends.
Da die c't jahrelang für mich sowas wie die Bibel war (haben auch was nachgelassen, gehören aber immerhin zu den wenigen, die Fehler zugeben und in der Folgeausgabe graderücken..), nehme ich die Aussage der c't erstmal halbwegs ernst und staune.
Dachte ich doch bisher, das FOTOGRAF kein geschützter "Titel" wäre und sich, ähnlich wie ich es vom Begriff "MAKLER" kenne, jeder sofort, selbst ohne jegliche Qualifikation, so nennen darf. Auch im geschäftlichen Bereich, auch auf Visitienkarten.

Klar ist mir, das sobald ich ein Bild vom Kölner Dom mache, die vorbeilaufende Mutti ihrem staunenden Sohn erklärt: "Ja, Hasi, der Fotograf macht grade ein Bild vom Kölner Dom."

Unklar ist mir nun, wie es im geschäftsmäßigen Verkehr aussieht.
Ich habe keinerlei gesetzlich anerkannte Ausbildung oder Fortbildung im Bereich Fotografie.
Darf ich also jetzt doch keine Visitenkarten drucken, auf denen draufsteht:
"Fotograf Mapan" oder "Mapan, Fotograf" ?
Dürfte ich auch keinen solchen Briefkopf haben?

Tom Rohwers Signatur sagt ja nun dann doch wieder: DOCH, darf ich.
Es sei denn, Tom hat eine Fotografen-LEHRE.. Denn die Sig. spricht ja nur von /kein Studium und /kein Meisterbrief. Einen Gesellenbrief schliesst das ja nicht aus.

He Tom, da hast du jetzt erstmalig für mehr Verwirrung als Aufklärung gesorgt. Jedenfalls bei mir..
 
In Deutschland gibt es einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Fotograf, daher ist die Berufsbezeichnung geschützt, jedoch, ohne sich Fotograf nennen zu dürfen, steht die Ausübung des Berufes, im freiberuflichen Sinne, auch Autodidakten offen.

Gemäß § 18 Abs. 2 gehört die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003, zu den zulassungsfreien Berufen, d. h., dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Trotzdem ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer notwendig. Die Berufsbezeichnung Fotograf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur gesetzlich geschützt. Der Titel Meister, staatl. geprüfter Techniker und die akademischen Grade bzw. staatlichen Abschlussbezeichnungen Diplom…, Bachelor oder Master werden nur nach einem absolviertem Fachschul- bzw. (Fach-)Hochschulstudium verliehen.

Während der Begriff Designer von jeher frei genutzt werden konnte, darf die Berufsbezeichnung staatl. gepr. Fotodesigner und der akademische Grad Diplom-Foto-Designer (Anmerkung: gleiches gilt natürlich auch für die neuen B.A./M.A. Abschlüsse) bzw.nur nach erfolgreich absolvierter Ausbildung geführt werden.

Hingegen sind die Begriffe Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter, Fotoartist, Fotodesigner, Bildermacher oder schlichtweg nur Fotografie keine geschützten Bezeichnungen und werden überwiegend von Autodidakten genutzt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fotografie#Fotograf_als_Beruf

"Foto-Designer" ist keine geschützte Berufsbezeichnung, genausowenig wie "Designer" - jeder darf sich so nennen.
Ja, leider ist das so. Aber deswegen hatte ich ja auch in Verbindung mit dem Akademischen Titel geschrieben
 
Hmm, aber ist es nicht so, dass grundsätzlich zwischen Fotograf als handwerklicher Beruf (Handwerkskammer) und als künstlerischer Beruf (eben nicht Handwerkskammer) unterschieden werden kann?

Und was ist mit denen, die nebenberuflich ab und an mal ein Foto anfertigen und verkaufen, aber die für die Handwerkskammer nötigen Mindestumsätze nicht erreichen (Stichwort: Kleingewerbe aus Liebhaberei)? Die sind nicht eingetragen, fotografieren aber ebenso.

Auch ich ging davon aus, dass man sich ruhigen Gewissens "Fotograf" (ohne Titel oder entsprechenden Grad) nennen dürfe, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Wer weiß es denn genau bzw. hat die vertrauenswürdigere Quelle? ;)
 
Wie darf ich mich denn nennen? Bin in der Handwerksrolle eingetragen.
Zahlst Du denn Beiträge an die HWK und wenn ja, um welchen Betrag handelt es sich da etwa?

Die Angaben im Internet sind allesamt mehr als widersprüchlich.
Ich hatte seinerzeit mal interessehalber mit der HWK telefoniert, da ich mich für ein von der Umsatzsteuer befreites Kleingewerbe interessierte.
Dort hieß es, dass es soetwas wie eine Einnahmensuntergrenze gebe für die keine Gebühren erhoben würden.
In meinem Fall hätte ich (PKV Familienversichert) sowieso nicht über €365,- im Monat verdienen dürfen um mich nicht selbst krankenversichern zu müssen.

Bei der HWK war nicht die Rede davon, dass ich mich beispielsweise nicht "Fotograf" hätte nennen dürfen, ohne Beiträge zu entrichten.
 
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