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Darf ich PS CS3 Student weiterverkaufen?

Status
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FlooB

Themenersteller
Servus liebe Kenner der Adobe Lizenzen.

ICh habe PS CS3 für Mac rumliegen, was ich vor drei Jahren als Studentenlizenz gekauft habe. Es ist auf meinen Namen registriert, komplett mit gültigem CD Key. Da ich jetzt Die Creative Suite CS4 habe, möchte ich Photoshop wieder loswerden. Jetzt weiß ich aber nicht ob ich es offiziell verkaufen darf, da es ja auf meinen Namen registriert ist. Ich habe leider seitens Adobe auch nichts gefunden.

Wer kennt sich da ein bisschen aus und kann mir eine verlässliche Quelle nennen?
Wenn ich schon mit legal gekaufter Software arbeite, will ich das ganze nicht wieder illegal machen, bloß weil ichs fürn paar Euros verkauf ;)

Dank euch!

Gruß
Flo
 
Nein. Student and Teacher Editions dürfen vom Lizenznehmer weder verkauft noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden."

Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen. Das einzige was du machen kannst ist die Sachen & Lizenz zu behalten oder weg zu schmeißen. :evil:
 
Sowas verstehe ich nicht.
Google, "Adobe Student verkaufen", zweiter Treffer:

http://www.adobe-education.de/cgi-b...wa/displayPage?page=FAQ_StudentTeacheredition


Zitat:
"Dürfen Student and Teacher Editions weiterverkauft oder übertragen werden?

Nein. Student and Teacher Editions dürfen vom Lizenznehmer weder verkauft noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden."

Oh Danke... da hab ich wohl Google falsch bedient... na dann hab ich halt pech gehabt.

Trotzdem Danke!
Gruß
Flo
 
Ist es nach Deutschem recht wirklich gestattet soetwas zu verbieten?

Immerhin dürfen auch MLKs verkauft werden oder OEM Software.
Darum gibt es in Deutschland für Windows ja diese System Builder Versionen :)

Also wenn überhaupt dann dürfte eine Studentenversion natürlich nur gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises weitergegeben werden.

Aber so 100%ig kann die Frage wohl nur ein Fachlich versierter Anwalt beantworten.

Was in den AGB steht ist sowieso nicht immer 100% korrekt.


Mein Dozent für RECHT (ehemaliger Oberstaatsanwalt) meinte zu uns immer das AGB (wozu auch Lizenzbestimmungen gehören) sowieso nur dann gelten wenn sie vor dem Kauf problemlos einsehbar waren. Bei Software etwas schwer ;)

Also wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst dann frage einen Anwalt.
Sofern sich das Lohnt ;) Ansonsten in die Kellerkiste damit.
 
Man könnte sicherheitshalber einen Juristen um Rat fragen, ob es da nicht doch einen Schlupfwinkel gibt. Bekanntlich hat ja nicht alles, was Hersteller in ihre Nutzungsbedingungen reinschreiben, vor Gericht Bestand (z. B. das Verbot, OEM-Versionen ohne Hardware zu verkaufen).
Man darf Studentenversionen sicher nicht einfach an irgendjemanden verkaufen, der gar kein Student, Schüler oder Lehrer ist; findet man einen Berechtigten, besteht die Schwierigkeit, wie man das verifizieren und die Lizenz übertragen soll, wenn Adobe den Weiterverkauf offiziell verbietet.
Aber dass nach deutschem und europäischem Recht eine Studentenversion bei Nichtnutzung durch den Lizenznehmer einfach so entschädigungslos verfallen darf, kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen. Wir haben ja sogar Regelungen, die den Verfall von 20 Euro Restguthaben bei auslaufenden Handy-Verträgen verbieten.

EDIT: Da war ich wohl 1 Minute zu langsam. :o Immerhin bin ich nicht der Einzige, der diese Gedanken hatte.
 
Nebenbei gesagt, bin ich der ziemlich festen Überzeugung, dass in Deutschland die Rechtsauffassung vorherrscht, dass man mit dem Kauf einer Software etwas mit einem materiellen Gegenstand wie ein Buch vergleichbares erwirbt, mit dem man wie mit anderem Privateigentum viele Sachen machen kann, auch weiterverkaufen. Literaturkunden würden den Verlagen wohl was husten, wenn diese plötzlich sagen würden, die Bücher verbleiben in deren Eigentum, man habe nur eine Leselizenz für nicht mehr als 3 Personen im Haushalt und dürfe das Buch nicht weiterverkaufen...

Die Hersteller schreiben zwar ganz gerne in ihre "EULA" Sachen rein, wie dass man nur eine Nutzungslizenz und kein Eigentum erwirbt, doch dürfte das eine ziemlich einseitige Rechtsauffassung sein, deren Bestand vor deutschen Gerichten mehr als fragwürdig ist.
Meines Wissens nach darf man unter anderem durchaus, beispielsweise für Forschungszwecke oder privatem Spaß, kompilierte Programmdateien dekompilieren und allgemein Reverse Engineering betreiben. Allerdings muss man dann im Anschluss Patent-, Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und andere Rechtsnormen beachten, wenn man irgendwas mit den Ergebnissen anstellen möchte.

Im konkreten Fall mit einer PS-CS-Studentenlizenz sehe ich durchaus eine gute Möglichkeit, Adobe (ggf. gerichtlich) dazu zu zwingen, dem Privatverkauf der Software keine Steine in den Weg zu legen, das einzige, was passieren könnte, ist, dass Adobe von dem Käufer einen Berechtigungsnachweis für diese Studi-Version verlangt. Ob es den Aufwand für eine doch schon ältere Software lohnt, musst Du, der TO, entscheiden.

Grüße, Grand-Duc
 
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