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Das Recht am eigenen Bild (Theater)

fk9

Themenersteller
Hi Leute,

ich hab da mal ne Frage.

Ich hab letztens Bilder im Theater gemacht. Unsere Schule hat das Musical "Chicago Nights" aufgeführt.
Die Schauspieler waren Schüler unserer Schule.
Das ganze Musical wurde relativ professionell aufgezogen. Es gab Sponsoren und Werbung wurde auch relativ viel gemacht. (Hier könnt ihr euch mal selbst ein Bild davon machen).

Nachdem ich nun alle Bilder fertig hatte, habe ich sie unter anderem bei Facebook reingestellt. Da ich davon ausgegangen bin, dass ich nicht ausdrücklich um Erlaubnis fragen muss, haben ich nicht weiter nachgefragt.

Bin ich da recht in der Annahme oder habe ich einen Denkfehler?

Ich wurde nämlich angeschrieben bitte einige Bilder von einer Person zu löschen. (Das mache ich auch, ist gar kein Ding! Ich möchte nur gerne mal wissen wer im Recht ist.)

So weit ich weiß muss man Personen der Öffentlichkeit (z.B. Politiker oder Stars und Sternchen) nicht nach Erlaubnis zur Veröffentlichung fragen. Ich bin davon Ausgegangen, dass die Schauspieler in diesem Stück nun die Öffentlichkeit geganzen sind, da die Zuschauer auch in die Hunderte gingen und es 4 Shows gab!

Musste ich also nun diese Bilder löschen oder nicht? Und hätte es gereicht die Person unkenntlich zu machen?


Danke schon mal für eure Hilfe :)
 
Der rechtliche Teil: Fotos von Teilnehmern eines "Aufzuges" (Theater fällt darunter) dürfen im Rahmen von Berichterstattung über ebendiesen veröffentlicht werden. Ob eine solche Berichterstattung vorlag, sei mal dahingestellt. Und auch, ob Du überhaupt fotografieren durftest (Hausrecht des Veranstalters) ignorieren wir auch mal.

Der andere Aspekt: Die Bitte nach Nichtzeigen aus dem engeren oder weiteren Bekanntenkreis ist eher ein soziales als ein juristisches Problem. Im Interesse von Freundschaften etc. solltest Du nicht auf einem - wahrscheinlich vorhandenen - Recht bestehen. Facebook als Plattform ist ja ohnehin noch aus ganz anderen Gründen problematisch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo fk9,

da hast Du Dir ja ein tolles Thema ausgesucht :)

wie schon vorstehend spielen hier eine ganze Menge Aspekte mit rein:

1. Schutz der aufführenden Kinder vor Veröffentlichung der Fotos (oberstes Rechtsgut) -> Grundsätzlich ist bei öffentlichen Veranstaltungen (Sportfesten und Aufführungen beispielhaft) davon auszugehen, dass auch Kinder fotografiert werden dürfen (die Veröffentlichung eingeschlossen), natürlich aber nur, wenn es sich nicht um ehrrührige oder verletzende Fotos handelt. Dies kann dann schon wieder eingeschränkt sein, wenn es sich um eine reine interne Veranstaltung handelt. Bei Vereinsmeisterschaften beispielhaft gilt dieses nicht. Eine Schulaufführung kann eine rein interne Veranstaltung sein.
2. Urheberrechte der Künstler und des Veranstalters (Abzuwägen mit Deinen Rechten) -> genau wie Du einen Anspruch darauf hast, dass Du der Urheber Deiner Fotos bist, haben die abgelichteten "Künstler" und auch der Veranstalter auch ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis. Welches wiegt nun höher.
3. Vertragliche Ausschlüsse -> Stand beim Einlass oder auf der Eintrittskarte oder sonst zugänglich ein Hinweis, dass Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen nicht gestattet sind, was bei Theateraufführungen nicht selten der Fall ist, dann ist dies verbindlicher Bestandteil Deiner Vereinbarung mit dem Veranstalter.

Es ist mal wieder ziemlich komplex, daher bietet sich eine einvernehmliche und freundschaftliche Lösung mit den Beteiligten an (genau wie auch lichtbildle schreibt). Bei Theateraufführungen oder sonstigen künstlerischen Veranstaltungen sollte man sich immer im Vorfeld absichern.

LG,

mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt drauf an... Alter der Schauspieler, Zugang zu der Veranstaltung, was genau wurde fotografiert, etc.

Die Schauspieler waren ca. 15 oder älter. Eigentlich ist das Musical Sache der Abiturienten, die reichen aber nicht für eine komplette Besetzung.
Zugang hatte ich ganz offiziell. Meine Lehrerin hat mich gefragt, ob ich Bilder machen kann.


3. Vertragliche Ausschlüsse -> Stand beim Einlass oder auf der Eintrittskarte oder sonst zugänglich ein Hinweis, dass Foto-, Video- oder sonstige Aufnahmen nicht gestattet sind, was bei Theateraufführungen nicht selten der Fall ist, dann ist dies verbindlicher Bestandteil Deiner Vereinbarung mit dem Veranstalter.

Es ist mal wieder ziemlich komplex, daher bietet sich eine einvernehmliche und freundschaftliche Lösung mit den Beteiligten an.

Auf den Karten stand nichts von irgendwelches Verboten, des weiteren war ich ja auch eingeladen, Fotos zu machen.
Ich habe die Bilder der betroffenen Person bereits gelöscht.
Wie bereits schon mal geschrieben ging es mir nur darum zu wissen, wer im recht war. Auf mein Recht pochen wollte ich natürlich nicht.

Dann wünsche ich Dir viel Erfolg dabei, die Bilder auch so von FB zu löschen, daß FB selber seine mittlerweile von Dir erhaltenen Nutzungsrechte nicht mehr ausüben kann.

Ich glaube das hat nicht viel mit der Ausgangsfrage zu tun.
 
Zugang hatte ich ganz offiziell. Meine Lehrerin hat mich gefragt, ob ich Bilder machen kann.
Bilder wofür? War da klar geregelt, daß Du die Bilder auch veröffentlichen darfst. Oder ging die Lehrerin vieleicht implizit davon aus, daß die Bilder danach nur für schulinterne Zwecke genutzt werden?

Auf den Karten stand nichts von irgendwelches Verboten, des weiteren war ich ja auch eingeladen, Fotos zu machen.
Die Frage ist vor allem, ob es eine öffentliche Veranstaltung war. Und dann wohl auch noch, ob das Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung höher einzustufen wie die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Akteure.

Ich glaube das hat nicht viel mit der Ausgangsfrage zu tun.
Die Art der Veröffentlichung u.U. schon. Ob Du in einem Fall, in dem Du die Veröffentlichung einstellen musst, auch dafür zu sorgen hast, daß dies ab diesem Zeitpunkt auf allen Dir bekannten Wegen zu geschehen hat, ist mir nicht klar.
 
Hallo,

ich verstehe nicht, weshalb der TO die rechtliche Situation nicht vor der Veröffentlichung geklärt hat.

Außerdem ist das Einstellen von Bildern auf facebook keine Berichterstattung.

Gruß, Norbert
 
ich verstehe nicht, weshalb der TO die rechtliche Situation nicht vor der Veröffentlichung geklärt hat.

Die Zeiten werden werden immer irrer.
Inzwischen muss wohl ein Schüler wenn er eine Veranstaltung seiner Schule nach Absprache mit den Lehrern fotografieren will vorher einen Anwalt konsultieren welche rechtlichen Aspekte hier zu beachten sind.
 
Es geht weniger um das Fotografieren, sondern vielmehr um die Veröffentlichung der Fotos.


Gruß, Norbert
 
Auf den Karten stand nichts von irgendwelches Verboten, des weiteren war ich ja auch eingeladen, Fotos zu machen.
Ich habe die Bilder der betroffenen Person bereits gelöscht.
Wie bereits schon mal geschrieben ging es mir nur darum zu wissen, wer im recht war. Auf mein Recht pochen wollte ich natürlich nicht.

Das Thema ist schwierig.
Wenn das ganze professionell abgelaufen wäre, hättest Du die entsprechenden Rechte mit dem Veranstalter (Schule) schriftlich geklärt, der wiederum hätte entsprechende Vereinbarungen mit seinen Darstellern des Musicals und das Thema wäre klar.
Gab's hier natürlich nicht.

Letztlich geht's hier um die Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter die ein Gericht treffen muss (oder gibt's Präzedenzfälle?).
Da sich das hier wohl kaum lohnt hast Du alles richtig gemacht.

Der "Recht-am-eigenen-Bild"-Inhaber dürfte es trotzdem schwer haben plausibel zu erklären wie man davon ausgehen kann das sein Konterfei nicht in irgendeiner Form durch Mitschüler veröffentlicht wird, wenn er sich auf eine Bühne stellt.
 
Vll ist das noch ganz interessant:

Die Show wurde auch aufgezeichnet (Bild und Ton) und die DVD konnte man käuflich erwerben!
Das war ja auch eine Veröffentlichung.
 
Vll ist das noch ganz interessant:

Die Show wurde auch aufgezeichnet (Bild und Ton) und die DVD konnte man käuflich erwerben!
Das war ja auch eine Veröffentlichung.

Lustig ;)
Es kann aber durchaus sein, dass für die DVD eine entsprechend rechtliche Absicherung besteht, für Deine Bilder aber nicht.
Grundsätzlich kann jeder frei entscheiden, wann er von seinem Recht gebrauch macht und wann nicht.

Du kannst von der Veröffentlichung der DVD definitiv nicht ableiten, dass Du auch ein Recht zur Veröffentlichung hast.
 
Die Zeiten werden werden immer irrer.
Inzwischen muss wohl ein Schüler wenn er eine Veranstaltung seiner Schule nach Absprache mit den Lehrern fotografieren will vorher einen Anwalt konsultieren welche rechtlichen Aspekte hier zu beachten sind.

Das war doch immer schon so. Der Unterschied lediglich ist, dass bislang nur Profis veröffentlicht hatten und die haben gewusst was sie dürfen und was nicht. Und die hatten auch genug Geld um evtl. Verurteilungen zu bezahlen, falls einmal etwas schief geht. Die Bewahrung der Persönlichkeitsrechte ist wohl höherwertig, als der Spaß den jemand hat etwas auf Facebook hochzuladen.
 
Bilder von Schulveranstaltungen werden eigentlich immer veröffentlicht.
In Jahrbüchern, Schülerzeitungen, "schwarzen Brettern", Schulhomepage, Facebook, etc.
Das ist völlig normal.

Muss aber nicht für jeden normal sein. Wer das nicht möchte und damit nicht einverstanden ist aus irgendwelchen Gründen (derer es viele gibt), würde eben nicht dabei sein, wenn er sich z.B. in FB wiederfinden müsste. Normal heißt ja nicht für jeden zu akzeptieren.
 
Jetzt bin ich an der Reihe!:eek:

Ich habe diese Bilder bei einer Veranstaltung in einem Einkaufszentrum gemacht.
Rechtsberatung - ich weiß, gibt es hier nicht, aber Meinungen.
Könnte dies eine unberechtigte Veröffentlichung sein (ich meine die Bilder, auf denen Akteure eindeutig zu erkennen sind):

https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=10449305&postcount=315
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte dies eine unberechtigte Veröffentlichung sein (ich meine die Bilder, auf denen Akteure eindeutig zu erkennen sind):
Für mich auf die Weise, wie sie hier gezeigt werden, ganz klar JA.

KunstUrhG §23 (1) Nr. 3 ist für mich nicht erfüllt, der Zusammenhang zur Veranstaltung ist für mich nicht erkennbar. Die selben Bilder in einem Zeitungsbericht über die Veranstaltung wären für mich aber (jedenfalls aus diesem Gesichtspunkt betrachtet) völlig ok. Ob das so juristisch haltbar ist muß im Streitfall ein Jurist klären.

Was ansonsten Veranstalter/Hauseigentümer zu der Veröffentlichung sagen kann ich naturgemäß nicht beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bilder von Schulveranstaltungen werden eigentlich immer veröffentlicht.
In Jahrbüchern, Schülerzeitungen, "schwarzen Brettern", Schulhomepage, Facebook, etc.
Das ist völlig normal.

Richtig, das ist völlig normal. Als Elternteil kann ich Dir aber auch sagen, daß sich in meinem Fall die Schule einfach ein Recht herausgenommen hat was sie nicht hatte. Der Hinweis in der Schulordnung: "Wer bei Drei nicht aus dem Bild verschwunden ist hat automatisch zugestimmt." ist mitnichten eine rechtswirksame Einwilligung.

Will sagen: Viele Schulen verstoßen einfach gegen das Recht am eigenen Bild.
 
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