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Erfahrungen Canon Garantie bei misslungener Reparatur

Dusty

Themenersteller
Moin,

hat jemand Erfahrungen mit Reparaturen durch Canon Service Werkstätten auf Gerätegarantie, die mehrfach nicht erfolgreich durchgeführt wurden?

Beispielweise eine Kamera mit Fehlfunktion, die auch nach dem dritten Einsenden nicht behoben werden konnte. Wenn man die Reklamation über seinen Händler laufen lässt, hat man nach drei Reparaturversuchen ja ein Recht auf Umtausch bzw Rückgabe der Ware. Mich würde interessieren wie Canon sich in solch sicherlich seltenen Fällen vll sogar freiwillig verhält.
 
....
Beispielweise eine Kamera mit Fehlfunktion, die auch nach dem dritten Einsenden nicht behoben werden konnte.

Die eigentliche Frage ist doch ob es sich wirklich um eine Fehlfunktion handelt.

Wenn es dann wirklich so ist und Canon wirklich entsprechend oft Reparaturversuche unternommen hat, dann müssen die letztlich "freiwillig" handeln.

Auf Dich zukommen und sagen, dass die ja jetzt schon so und so oft versucht haben was zu reparieren und Dir anbieten, dass das Geschäft rückgängig gemacht wird werden die sicher nicht. Da musst Du denen schon klar machen was Du willst.
 
.... Wenn man die Reklamation über seinen Händler laufen lässt, hat man nach drei Reparaturversuchen ja ein Recht auf Umtausch bzw Rückgabe der Ware. ....

Das ist halt der Leichtsinn, den viele hier begehen. Mit Deinem Händler hast Du einen Kaufvertrag, der nach den Regeln des BGB bestimmt ist. Da kannst Du entsprechende Rechte durchsetzen.

Canon bietet eine Garantie, die frei nach deren Regeln gestaltet ist.

Frag mal bei Deinem Händler an. Vielleicht ist er ja kooperativ.
 
Nicht, dass hier gleich voreilige Schlüsse gezogen werden. Ich will mich damit nur erstmal informieren.

Denn so wie ich das sehe, ist dieses Garantieversprechen ja ne ganz tolle Werbesache, aber im Grunde verschleppe ich damit mein Anliegen wenn es vll eine etwas kompliziertere oder sporadische Sache ist.

Und über Bedienfehler müssen wir an dieser Stelle auch nicht diskutieren. Wie ne Kamera zu funktionieren hat weiß ich so langsam ;)
 
Denn so wie ich das sehe, ist dieses Garantieversprechen ja ne ganz tolle Werbesache, aber im Grunde verschleppe ich damit mein Anliegen wenn es vll eine etwas kompliziertere oder sporadische Sache ist.

Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn Du wirklich meinst, dass Du berechtigte Ansprüche hast dann wende Dich an Deinen Händler oder Canon! Da Hersteller/Händler durchaus auch frei entscheiden kann es immer mehrere Möglichkeiten geben wie so etwas gehandhabt wird.

Fakt ist, dass Du gewisse Rechte hast.

Wenn Du schreiben würdest was für ein Problem die Kamera hat, dann kann man vielleicht wirklich was sagen.
 
Mach dich mit den Unterschieden von Garantie und Gewaehrleistung vertraut.

Und die Garantie ist vor allem dann wertvoll, wenn kein Haendler mehr da ist (z.B. Insolvenz)...
 
Canon letztmalig die Chance der Reparatur geben. Schriftlich Frist setzen und bei nicht erfolgreicher Reparatur auf Austausch bestehen.

Da Du deinen Händler nicht erwähnst hast Du dich vermutlich direkt an
Canon gewendet. Dann käme der Händler auch nicht in Betracht für eine
Wandlung. Aber das müsstest Du vielleicht nochmal mit einer Rechtsberatung
klären.

Gruß Andi
 
Frage ich mal so: Da du doch recht diffus fragst und nichts konkretes angibst - gibt es denn einen bestehenden Fall oder ist das nur fiktiv?
 
Ich bins von hier ja gewohnt, dass hier auch auf Dinge geantwortet wird, die der TO weder angedeutet noch direkt geäußert hat...

Ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, danke trotzdem. Ich habe das Konzept Garantie ja nicht in Zweifel gezogen. Für Ausnahmesituationen wie Insolvenz des Händlers oder bei z.B. Fernseher der Vor Ort Service sind ja ganz praktisch.

Ich will lediglich wissen ob jmd schonmal den Fall hatte, dass ein Fehler nicht ausreichend abgeschalten werden konnte und dafür mehrfach zur Reparatur zu Canon ging und wie sich Canon dazu verhalten hat.

Ich habe (noch) kein Problem. Mir ist nur eben mal durch den Kopf gegangen, dass es für die Wahrung der eigenen Verbraucherrechte von Vorteil ist immer über seinen Händler zu gehen. Was ja im ersten Blick (man wohnt zum Beispiel in der nähe einer Canon Service Werkstatt und spart sich die Versandzeiten zwischen Händler und Canon) nicht so direkt ganz klar ist.
 
Das ist halt der Leichtsinn, den viele hier begehen. Mit Deinem Händler hast Du einen Kaufvertrag, der nach den Regeln des BGB bestimmt ist. Da kannst Du entsprechende Rechte durchsetzen.

Canon bietet eine Garantie, die frei nach deren Regeln gestaltet ist.

Frag mal bei Deinem Händler an. Vielleicht ist er ja kooperativ.

Das Thema ist doch auch schon zig mal durchgekaut worden und soviel ich weiß, hat sich an der Rechtslage in den letzten Jahren nichts geändert.

Der markierte Satz sollte sich langsam mal rumgesprochen haben und ohne Billigung seitens des Händlers ist dieser dann raus, wenn man sich anschließend an seine Adresse wendet.
Richtiger Ablauf:
- Händler kontaktieren und Vorgehensweise abstimmen (Mail reicht)
...weiter Schritte sollte man hier nicht diskutieren, da es in Rechtsfragen selten allgemeingültige Fälle gibt.

Nur soviel, wenn die Geräte in den Spezifikationen von Canon liegen, jedoch trotzdem nicht dem entsprechen, was man wollte, hat man ganz schlechte Karten.
 
...
Ich will lediglich wissen ob jmd schonmal den Fall hatte, dass ein Fehler nicht ausreichend abgeschalten werden konnte und dafür mehrfach zur Reparatur zu Canon ging und wie sich Canon dazu verhalten hat.

...

Ja, gibt es, ...es wurde 3x nachgebessert und dann gewandelt (neue Kamera), ...diese war aber auch nicht wirklich besser. Händler war raus (zumal seine Gewährleistung eh nicht für die neue Kamera wirkte) und "Jemand" hat sein Gerödel verkauft und ist ins gelbe Lager übergewechselt, ...er hatte die Sch**** voll.
 
Das kommt ja dann auch noch dazu, Canon wandelt in neue Kamera und aus 24 Monaten Gewährleistung werden 12 Monate Garantie.
 
Ja, der Kommentar bezog sich auf den, meiner Meinung nach, Nachteil seine Garantie direkt beim Hersteller in Anspruch zu nehmen.
 
Ich habe (noch) kein Problem. Mir ist nur eben mal durch den Kopf gegangen, dass es für die Wahrung der eigenen Verbraucherrechte von Vorteil ist immer über seinen Händler zu gehen.

Das wolltest du fragen? Das hätte ich nach dem ersten Post nicht gedacht!

Und die Antwort ist eindeutig ja! (ist aber auch nichts neues!)
 
... und dann gewandelt (neue Kamera), ...(...) Händler war raus (zumal seine Gewährleistung eh nicht für die neue Kamera wirkte) ....

Nö.
Nacherfüllung gilt rechtlich grds. als "Anerkenntnis" des Mangels in "anderer Weise".

Rechtsfolge: die Verjährungsfrist beginnt neu, § 212 I 1 BGB => nochmal 24 Monate Gewährleistung... oder auch 12 Monate Garantie, je nachdem, an wen man sich zu wenden hat...

Aber der Unterschied zwischen den beiden Wörtern mit "G" war dem TO ja bereits hinlänglich bekannt...
;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wolltest du fragen? Das hätte ich nach dem ersten Post nicht gedacht!

Und die Antwort ist eindeutig ja! (ist aber auch nichts neues!)

Zugegeben, nein, natürlich nicht. Wollte nur, solange der Vorgang noch in der Bearbeitung ist hier nicht konkret rumdiskutieren.

Hatte meine 6D, BG E13 und meine Linsen beim Service mit diverser sporadischer Probleme. Sporadisch ist, das versteh ich ja, generell für einen Techniker ein Problem. Nachdem ich das erste Mal informiert wurde die Reparatur sei erledigt, zeigte sich ein Fehler (Ausfall des Hauptwahlrads am BG) vor Ort gleich wieder, diesmal auch für den Techniker nachvollziehbar. Also blieb der Kram erstmal wieder da, wenngleich er mir zunächst anbot die Sachen mitzunehmen und nochmal wieder zu kommen, falls es nochmal auftritt, das hab ich schon als seltsamen Rat empfunden.
Nun wurde der BG getauscht.
Die anderen Fehler scheint man mir nicht zu glauben, auch wenn dies natürlich verneint wird, und hat daher erstmal nichts diesbezüglich gemacht.

Dann gestern abend, eine SD eingelegt, Daten LED blinkte, Schalter auf ON, es passierte nichts, keine Sensorreinigung, keine Displayanzeige, keine Sucheranzeige, eben tot. Schalter auf OFF, BG Akkufach einmal auf und wieder zu, Schalter wieder auf ON, Kamera funktioniert wieder. Und diesss Phänomen ist nichtmal eines der anderen sporadischen Fehler.

Schau mir das jetzt nochn paar Tage an und dann geh ich zum Händler, hoffe, dass es kein Theater gibt weil ich davor direkt bei Canon war.
 
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