• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Erotische Fotos auf der Webseite - was muss ich beachten?

t0nno

Themenersteller
Ich habe Fotografien von nackten Frauen, auf denen man auch alle Geschlechtsteile erkennen kann. Auf diesen Fotos werden keine sexuellen Handlungen begangen. Es sind schlichte Erotikfotos mit voller Nacktheit.
Kann ich, rechtlich gesehen, die Fotos ohne Weiteres frei zugänglich in der Galerie meiner Webseite veröffentlichen?
Vielen Dank für konstruktive Antworten.
 
Was nutzen dir die hier getätigten subjektiven Meinungsäußerungen?
Niemand kennt die Bilder und niemand darf hier rechtlich verbindliche Auskünfte geben.
Willst du auf der sicheren Seite sein, wende dich an einen Rechtsgelehrten.
 
Nunja, ich gehe davon aus, nicht der Erste zu sein, der sich mit dieser Frage konfrontiert sieht und vielleicht hat sich ja bereits einer Erkundigt und kann mir hier seine Ergebnisse mitteilen.
 
Nunja, ich gehe davon aus, nicht der Erste zu sein, der sich mit dieser Frage konfrontiert sieht und vielleicht hat sich ja bereits einer Erkundigt und kann mir hier seine Ergebnisse mitteilen.
Und die sollen dann auch auf dich zutreffen, weil du ja genau dieselben Bilder zeigst, oder wie jetzt?
Dass solche rechtlichen Bewertungen immer individuell auf den Einzelfall zugeschnitten sind, ist dir doch hoffentlich klar.
 
Also,

Soweit ich weiß, darfst du ohne Zustimmung bzw. ohne Model Release (um auf der sicheren Seite zu sein) der fotografierten Person, sowieso die Bilder dieser nicht online stellen. Glaube hierbei macht es keinen unterschied ob es sich um ein Akt oder sonstige fotos handelt.
 
Nunja, ich gehe davon aus, nicht der Erste zu sein, der sich mit dieser Frage konfrontiert sieht und vielleicht hat sich ja bereits einer Erkundigt und kann mir hier seine Ergebnisse mitteilen.

Wenn es da tiefere Einblicke gibt, wird das als lediglich Erotik vermutlich nicht durchgehen. Irgendeinen Schutz für Kinder wirst Du wohl einbauen müssen. Schau Dir vielleicht Pornoseiten an, wie die das machen.

Ohne einen Anwalt solltest du das aber keinesfalls machen, weil das ist viel zu heikel.
 
das geht leider gar nicht ohne Jugendschutz mit FSK 16.
Erstens ist die FSK nur für Filme zuständig und nicht für Fotos auf Webseiten.
Zweitens gibt es kein generelles Verbot, Geschlechtsteile zu zeigen; es gibt allerdings im Strafrecht das Verbot, Pornografie Jugendlichen zugänglich zu machen. Womit wir wieder bei der Frage landen, ob Deine Bilder pornografisch sind. Wenn ja, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine vorgeschaltete Warnseite "Nur weiterklicken, wer mindestens 18 Jahre als ist!" an der Strafbarkeit was ändert. Das ist ja keine technische Hürde, noch nicht mal eine kleine.

Aber ich glaube nicht, dass die Definition der Pornografie von Seiten der Gerichte heutzutage noch zu engstirnig ist. Man denke an wissenschaftliche Abbildungen oder an anerkannte Kunstwerke; wenn sichtbare Geschlechtsteile per se Pornografie wären, müssten sie sogar der David-Statue in Florenz ein Höschen anziehen.
Sogar der Film "Im Reich der Sinne" läuft ca. einmal jährlich frei im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, weil er als Kunst gilt und nicht als Pornografie. Und da sieht man wirklich alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Model-Kartei sieht man auch ohne Registrierung (mindestens) Brüste, ebenso auf Bild.de und ähnlichen Boulevardblättern. Alles ohne Alterscheck. Den Rest beantwortet Dir ein Anwalt. ;)
 
Guude,
wenn ich mich richtig erinnere ist das Problem weniger "die Darstellung sexueller Handlungen" (vgl. Definition von Pornographie). Diese sieht man ja schon im Nachmittagsprogramm quer durch alle Fernsehsender, ö.-r. inklu., in unterschiedlichen "Schärfegraden"
Es geht vor allem um den "Schutz der Jugend", wobei dort viel vom "seelischen Wohl/Schaden" die Rede ist, was breit auslegbar ist (auch von Gerichten).

Es gab mal/gibt einen Anhaltspunkt, was die Darstellung der "primären Geschlechtsorgane von Frauen allgemein und von Männern im erigierten Zustand" angeht.
Deshalb hat man im deutschen Playboy den Mädels auch immer kräftig zwischen den Schenkeln rumretuschiert. Das wird aber schon seit Längerem immer mehr aufgeweicht. Der U.S.-amerikanische Playboy war von dieser Art von Auflage nie betroffen, jetzt weiß ich aber nicht, ob man den Playboy dort an jedem Eck-Kiosk kaufen kann.
Ob diese Regelung so immer noch als Anhaltspunkt gilt, kann ich nicht sagen.

Ich würd zunächst mal das Jugendschutzgesetzt googeln und studieren. Dort wird aber was Details angeht auf die Bundesprüfstelle für gefährdende Medien verwiesen:

Zitat von deren Website:http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz-Medienerziehung/Lese-Hoermedien/jugendgefaehrdung,did=107150.html
"Publikumszeitschriften mit pornografischem Inhalt sind schwer jugendgefährdend im Sinne von § 15 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG, § 184 Abs. 1 StGB. Eine Darstellung ist pornographisch wenn sie unter Hintansetzen aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend nur auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt. Z.B.: Fotos von Paaren beim Anal-, Vaginal- und Oralverkehr, nackte Männer oder Frauen mit weit gespreizten Beinen, so dass die Vagina den Bildmittelpunkt darstellt, Bilder und Kommentare, die die abgebildeten Frauen zum bloßen auswechselbaren Sexobjekt degradieren."

Hier wird der Pornographiebegriff schon mal ganz anders definiert, bleibt aber naturgemäß immer noch Auslegungssache. Über scharfe Grenzen läßt sich da lange streiten. Unter wikipedia findet sich noch mal eine andere Formulierung mit anderen Zusätzen.
Besondere Aufmerksamkeit würde ich § 184 Abs. 1 StGB widmen (kann gegoogelt werden), wobei ich hier keine Definition von "Pornographie" gefunden habe, wobei das natürlich nicht heißt, daß es die nicht gibt.

Wo jetzt die Grenzen von Kunst und Jugendgefährung verlaufen oder wo genau jetzt der "Bildmittelpunkt" anfängt und aufhört entscheiden im Zweifel und im Einzelfall also wohl Richter und es ist sicher kein Fehler, sich juristischen Rat beim Fachmann/-anwalt einzuholen, bevor man was veröffentlicht, was sich deutlich im Grenzbereich oder darüber hinaus bewegt.
Und: ob das Argument "Der oder die auf www... machen das ja auch" dann zieht, halte ich für fraglich.

LG
Manfred
 
Hallo und guten Tag,

wie ist das zeigen nackter Tatsachen denn hier im DSLR Forum geregelt?
Im Galerie Bereich "Akt & Erotik" gibt es zumindest "obenrum" imo keine Auflagen, sprich der gesamte Busen ist auf vielen Fotos sichtbar. (Stichwort Nippelalarm )
Ich kann mich nicht erinnern dass ich hier einen Altersnachweis erbracht habe...

Oder im FC, 500px, Model Kartei, u.s.w. hier wüste ich auch von keinen FSK 16 oder 18 Sperren... meist reicht anmelden und schon kann man auch in der örtlichen Erotik Galerie stöbern.

euer Reigam
 
wie ist das zeigen nackter Tatsachen denn hier im DSLR Forum geregelt?

Simpel: Keine Genitalien.
Der Betreiber hat keine Lust auf rechtliche Auseinandersetzungen oder auch Einstufung des Forums bei irgendwelchen Internetfiltern als nicht jugendfrei.
Das heißt aber nicht, daß hier schon die Grenzen des Möglichen liegen.

Bei Erotik auf der eigenen Website, die in Sachen Pornographie grenzwertig ist, stellt sich für mich auch die Frage nach dem Warum, bzw. der Frage nach dem Nutzen. Als Werbung für den Fotografen kann das kontraproduktiv sein, Moralvorstellungen sind schließlich noch weniger genormt als juristische Maßstäbe.
 
Schwierig schwierig aber ich glaube bei weitem nicht so streng wie vom Vorposter behauptet.
Wenn ich mir die Erotikgallerien der VIEW Communitiy ansehen sehe ich dortaus öfters Genitalien und denke mir *ooopppss, vielleicht jetz ein bisschen viel?*
Wenn du wirklich sicher gehen willst, musst du dir jedes Bild vom Rechtsverdreher absegenen lassen und bist auch dann nicht davor gefeit das jemand meckert.

Musst Du wissen ob du deine Bilder im Falle des Falles mit guten Gewissen vertreten kannst.
 
Also,

Soweit ich weiß, darfst du ohne Zustimmung bzw. ohne Model Release (um auf der sicheren Seite zu sein) der fotografierten Person, sowieso die Bilder dieser nicht online stellen. Glaube hierbei macht es keinen unterschied ob es sich um ein Akt oder sonstige fotos handelt.
Äh, also wenns kein Akt oder sonst was potentiell Peinliches ist, dann geht das unter bestimmten Einschränkungen durchaus schon, auch ohne Modelvertrag:

http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Ein Akt ist sicher nicht Beiwerk, Dokument der Zeitgeschichte, oder Teil einer Versammlung (außer wir sprechen über Phänomene wie die Femen oder wie die genannt werden). Und unter Kunst fällts vielleicht schon, aber potentiell eben dann auch immer unter die Gummiformulierung 23.2.

Also als Laie würde ich mich das nur trauen, wenn ich einen Modelvertrag hätte.



Ach ja, und was sich BILD.DE erlaubt, würde ich nicht als Meßlatte verwenden. Die haben eine fette Rechtsabteilung. So schnell verklagt die keiner.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach ja, und was sich BILD.DE erlaubt, würde ich nicht als Meßlatte verwenden. Die haben eine fette Rechtsabteilung. So schnell verklagt die keiner.

Nicht die Rechtsabteilung der BILD ist es, was eventuellen "Gegnern" Angst macht, sondern eher der Umstand, dass man selbst auf dem Titelblatt, in Zusammenhang mit einem Negativthema, erscheinen könnte, lehrt das Fürchten :ugly:
 
Kann ich, rechtlich gesehen, die Fotos ohne Weiteres frei zugänglich in der Galerie meiner Webseite veröffentlichen?

Wo kein Kläger, da kein Richter. Also solltest Du dafür sorgen, dass niemand, insbesondere bzgl. seiner religiösen Gefühle gekränkt bzw. verletzt wird. Als Beispiel seien hier genannt: Fundamentale Christen, fundamentale Muslime und US-Amerikaner :D

Okay, das war kein konstruktiver Beitrag, der folgt jetzt.

Also im Zweifelsfall ein oder mehrere Rechtsanwälte befragen und / oder das Ganze sein lassen. Frage zehn Rechtsanwälte, dann hast Du elf Meinungen und ein Restrisiko bleibt Dir immer ...
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten