Guude,
wenn ich mich richtig erinnere ist das Problem weniger "die Darstellung sexueller Handlungen" (vgl. Definition von Pornographie). Diese sieht man ja schon im Nachmittagsprogramm quer durch alle Fernsehsender, ö.-r. inklu., in unterschiedlichen "Schärfegraden"
Es geht vor allem um den "Schutz der Jugend", wobei dort viel vom "seelischen Wohl/Schaden" die Rede ist, was breit auslegbar ist (auch von Gerichten).
Es gab mal/gibt einen Anhaltspunkt, was die Darstellung der "primären Geschlechtsorgane von Frauen allgemein und von Männern im erigierten Zustand" angeht.
Deshalb hat man im deutschen Playboy den Mädels auch immer kräftig zwischen den Schenkeln rumretuschiert. Das wird aber schon seit Längerem immer mehr aufgeweicht. Der U.S.-amerikanische Playboy war von dieser Art von Auflage nie betroffen, jetzt weiß ich aber nicht, ob man den Playboy dort an jedem Eck-Kiosk kaufen kann.
Ob diese Regelung so immer noch als Anhaltspunkt gilt, kann ich nicht sagen.
Ich würd zunächst mal das Jugendschutzgesetzt googeln und studieren. Dort wird aber was Details angeht auf die Bundesprüfstelle für gefährdende Medien verwiesen:
Zitat von deren Website:
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz-Medienerziehung/Lese-Hoermedien/jugendgefaehrdung,did=107150.html
"Publikumszeitschriften mit pornografischem Inhalt sind schwer jugendgefährdend im Sinne von § 15 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG, § 184 Abs. 1 StGB. Eine Darstellung ist pornographisch wenn sie unter Hintansetzen aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend nur auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt. Z.B.: Fotos von Paaren beim Anal-, Vaginal- und Oralverkehr, nackte Männer oder Frauen mit weit gespreizten Beinen, so dass die Vagina den Bildmittelpunkt darstellt, Bilder und Kommentare, die die abgebildeten Frauen zum bloßen auswechselbaren Sexobjekt degradieren."
Hier wird der Pornographiebegriff schon mal ganz anders definiert, bleibt aber naturgemäß immer noch Auslegungssache. Über scharfe Grenzen läßt sich da lange streiten. Unter wikipedia findet sich noch mal eine andere Formulierung mit anderen Zusätzen.
Besondere Aufmerksamkeit würde ich § 184 Abs. 1 StGB widmen (kann gegoogelt werden), wobei ich hier keine Definition von "Pornographie" gefunden habe, wobei das natürlich nicht heißt, daß es die nicht gibt.
Wo jetzt die Grenzen von Kunst und Jugendgefährung verlaufen oder wo genau jetzt der "Bildmittelpunkt" anfängt und aufhört entscheiden im Zweifel und im Einzelfall also wohl Richter und es ist sicher kein Fehler, sich juristischen Rat beim Fachmann/-anwalt einzuholen, bevor man was veröffentlicht, was sich deutlich im Grenzbereich oder darüber hinaus bewegt.
Und: ob das Argument "Der oder die auf
www... machen das ja auch" dann zieht, halte ich für fraglich.
LG
Manfred