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Foto verkauft - was muss ich machen?

supernovasu

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich habe mich bisher in keinster Weise mit dem Verkauf von Fotos, Bildrechten und deren Abtretung usw. auseinandergesetzt.

Nun kam eine Bekannte auf mich zu, mit der Bitte, ihr ein von mir geschossenes Foto für ein Plakat zu verkaufen. :cool:
Ein vergleichbares würde wohl etwas über 100 € kosten, einen ähnlich hohen Betrag würde sie mir auch zahlen. Nun soll ich eine Rechnung ausstellen.

Da ich auf diesem Gebiet absolut blank bin, habe ich einige Fragen:

1. Darf ich überhaupt einfach so ne Rechnung stellen oder müsste ich mich da erstmal beim Gewerbeamt anmelden?
2. Wenn Rechnung, was schreib ich denn da rein?
3. Muss man dann noch zusätzlich nen Vertrag machen, der die Übertragung der Bildrechte regelt, oder ist das dann mit der Rechnung schon erledigt?

Ich hoffe Ihr könnt mir schnell helfen, sie will sich schon übermorgen mit mir treffen und ich hab keine Ahnung... Und wenn ich google, finde ich nur, wie man Fotos zum Verkauf anbietet - was danach kommt, also wenn ich tatsächlich Interessenten finde - habe ich nicht gefunden.

Vielen Dank schonmal!! :)
 
AW: Foto verkauft - was muss ich machen??

1. Du darfst keine Rechnung schreiben.
2. Da keine Rechnung, muss da auch nix rein.
3. Nö, Lizenz ist nicht nötig.

Benutz doch mal die Suche. Das Thema kommt jeden Tag mehrmals.
 
AW: Foto verkauft - was muss ich machen??

Du musst sogar eine Rechnung schreiben da es sich um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit im Sinne der AO handelt.

Was du nicht machen darfst ist Umsatzsteuer ausweisen. Auf der Rechnung steht also:

Der Aussteller der Rechnung mit Anschrift und sofern möglich am besten mit deiner privaten Steuernummer
Der Rechnungsempfänger
Das Rechnungsdatum
Die Rechnungsnummer - kannste dir selber malen...erster Verkauf im Jahr 2010 wäre z.B. 12010 oder 1/2010
1 Bild Motiv xyz
Der Preis
Ohne Zusätze wie zzgl. MwSt oder inkl. MwSt.


Den Beleg kann ein evtl. gewerbetreibender Käufer dann als Betriebsausgabe geltend machen und du ihn bei deiner EkSt Erklärung mit einrichen.

Wenn die Verkäufe sporadisch sind, brauchst du kein Gewerbe anmelden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Foto verkauft - was muss ich machen??

Ich würde:

  • Eine Rechung stellen
  • Mich dabei daran: Klick und daran: Klack orientieren
  • Darauf hinweisen, dass Du keine Umsatzsteuer abführst
  • Kein Bild sondern Nutzungsrechte verkaufen (einmalige Verwendung, 1 Plakat, Auflage xxxx Stück
Ob Du einen zusätzlichen schriftlichen Vertrag machst, würde ich davon abhängig machen wie gut Du Deine "Bekannte" kennst und wie sehr Du ihr vertraust. Ansonsten kommt der Vertrag ja schon zustande, wenn sie sagt: "Ich will dein Bild" und Du sagst: "Okay, um 100 Euro kannst Du es haben..."
 
AW: Foto verkauft - was muss ich machen??

Super, ich danke Euch für die schnelle Rückmeldung. Ich habe nicht vor, das öfters zu machen und denke, dass das eher eine einmalige Sache ist.

Nochmal zum Preis: Ich schreib dann quasi einfach drauf z.B. "100 €" und "Umsatzsteuer wird nicht abgeführt", oder?
 
AW: Foto verkauft - was muss ich machen??

[*] Kein Bild sondern Nutzungsrechte verkaufen (einmalige Verwendung, 1 Plakat, Auflage xxxx Stück

Ein wichtiger Punkt! Ich würde (auch im Bekanntenkreis) klipp und klar vereinbaren, wofür das Bild verwendet wird. Es hat schon Fälle gegeben, in denen die Freundschaft plötzlich zerbrach und Bilder munter für unzählige Veröffentlichungen genutzt wurden.

Man muss nicht immer ans Schlimmste denken, aber sicher ist sicher. Sonst kommt es ganz blöde, und du siehst dein Bild in zwei Jahren auf 2.000 Großflächen in ganz Deutschland. Für null Euro nullzich!

Gruß
Batti

PS: Ansonsten hat Hugo es auf den Punkt gebracht, soweit ich es weiß!
 
AW: Foto verkauft - was muss ich machen??

1. Du darfst keine Rechnung schreiben.
Selbstverständlich darf er eine Rechnung schreiben. Jeder darf Rechnungen schreiben.
2. Da keine Rechnung, muss da auch nix rein.
Damit es eine Rechnung ist, muß rein:
- Rechnungssteller (Name, Anschrift)
- Rechnungsempfänger (Name, Anschrift)
- Genaue Beschreibung der gelieferten Ware/erbrachten Leistung/etc.
- Rechnungsbetrag
- Zahlungsziel (wohin das Geld bis wann)
- falls der Rechnungssteller umsatzsteuerpflichtig ist, ab einem Rechnungsbetrag ab 150 Euro die Umsatzsteuernummer
- falls der Rechnungssteller eine USt-Ident-Nr hat, diese immer
- falls der Rechnungsteller nicht umsatzsteuerpflichtig ist: gar keine weiteren Angaben zur USt
- falls der Rechnungsteller nach §19 UStG optiert, kann man dies hinzufügen (es ändert für den Empfänger nix; Vorsteuerabzug geht grundsätzlich nur, wenn USt auf der Rechnung ausgewiesen ist)
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer (fortlaufende Nummer oder andere Nummerierung, die eine klare Zuordnung ermöglicht)
3. Nö, Lizenz ist nicht nötig.
Ohne Einräumung einer "Lizenz", sprich eines Nutzungsrechts, kann der andere das Foto nicht nutzen.

Eine Rechnung allein ist keine Einräumung eines Nutzungsrechts, man kann höchstens daraus ableiten, daß da ein Nutzungsrecht eingeräumt werden sollte.

Daher: Immer einen Vertrag machen, der klar und eindeutig regelt, in welchem Umfang für welchen Zweck ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Benutz doch mal die Suche. Das Thema kommt jeden Tag mehrmals.
Man sieht ja gerade deutlich, welcher Unsinn dabei rauskommt...:rolleyes:

(Woher kommt eigentlich diese Spinne in der Yuccapalme, daß Privatleute keine Rechnungen schreiben dürften??)
 
AW: Foto verkauft - was muss ich machen??

Wenn die Verkäufe sporadisch sind, brauchst du kein Gewerbe anmelden.
Muß er auch nicht, wenn er es regelmäßig macht.

Die Verwertung der Nutzungsrechte an selbst geschaffenen urheberrechtlich geschützten Werken ist grundsätzlich kein Gewerbe.
 
AW: Foto verkauft - was muss ich machen??

Muß er auch nicht, wenn er es regelmäßig macht.

Die Verwertung der Nutzungsrechte an selbst geschaffenen urheberrechtlich geschützten Werken ist grundsätzlich kein Gewerbe.

Solange er unter einer festgelegten Grenze bleibt ja. Ansonsten ists ne dauerhafte, auf Gewinn gerichtete Tätigkeit im Sinne der AO und das möchten die Finanzler dann gerne wissen....
 
@TO, Vorschlag:

Du setzt 2 Schrieben auf. Eines hat den Titel "Kaufvertrag" o.ä und umfasst singemäß folgendes:
- Ich, der Verkäufer, "NAME,ANSCHRIFT" verkaufe an "NAME,ANSCHRIFT" das Folgende:
- ein Nutzungsrecht an einem von mir selbst geschaffenen Bild, zur Verwendung als Plakatdruck in der maximalen Auflage von *** Stück.
- Das Bild ist zeigt folgendes Motiv: "Kurze Beschreibung wie 'Sonnenuntergang im Stadtpark, ein markanter Baum an der linken Seite'"
- Zum Nutzungsrecht gehört die Angabe meines Namens als Fotografen zwingend dazu (oder halt auch nicht)
- Alle weiteren Rechte vorbehalten.

Der vereinbarte Kaufbetrag beträgt xxx Euro.

Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

###

Ein zweites Schreiben könnte so aussehen:

Titel: Rechnung vom "DATUM".

Ich, der Verkäufer, "NAME,ANSCHRIFT" verkaufe an "NAME,ANSCHRIFT" ein Nutzungsrecht an einem Bild zur Verwendung im Plakatdruck, Näheres siehe Kaufvertrag.

Der Kaufbetrag lautet auf xxx Euro, eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

###

Ich denke, dass solche Schreiben für den Verkauf als Privatmensch völlig ausreichen (für die Rechnung kann man sich wahrscheinlich auch an den Quittungsblöcken, die im Papierwarenhandel erhältlich sind, orientieren).

Grüße, Grand-Duc
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe, es ist okay, dass ich mich mal an den Thread dranhänge.

Ich bin in einer ähnlichen Situation. Eines meiner Bilder soll für eine Publikation genutzt werden und die zuständige Agentur ist im Auftrag des Verlegers an mich heran getreten.

Ich habe schon einen Vertrag über die Details der Lizenz zugeschickt bekommen. Das Problem ist jetzt, das Agentur und Verleger in New York sitzen und ich quasi eine Rechnung für ein ausländisches Unternehmen über die Nutzungsrechte ausstellen muss.

Ich bin als selbstständiger Designer bei Finanzamt gemeldet und nicht von der Umsatzsteuer befreit. Nun ist die Frage, ob ich für Den Verkauf von Nutzungsrechten an ein ausländisches Unternehmen Umsatzsteuer berechnen muss und ob formelle Besonderheiten bei Rechnungen fürs Ausland zu beacheten sind. Mal abgesehen von der internationalen Kontoverbindung.
Ansonsten würde ich denen einfach ne Standardrechnung von mir ausstellen und lediglich ins englische übersetzen.

Falls jemand schonmal in der selben Situation war, wäre ich für Tips dankbar.

LG,
Thomas.
 
Ich habe schon einen Vertrag über die Details der Lizenz zugeschickt bekommen. Das Problem ist jetzt, das Agentur und Verleger in New York sitzen und ich quasi eine Rechnung für ein ausländisches Unternehmen über die Nutzungsrechte ausstellen muss.

Ich bin als selbstständiger Designer bei Finanzamt gemeldet und nicht von der Umsatzsteuer befreit. Nun ist die Frage, ob ich für Den Verkauf von Nutzungsrechten an ein ausländisches Unternehmen Umsatzsteuer berechnen muss und ob formelle Besonderheiten bei Rechnungen fürs Ausland zu beacheten sind.

USA: Es langt Dein 08/15 Rechnungsformular und Umsatzsteuer = 0 ausweisen.

IBAN/BIC dazu packen und absenden.

Wenn Du gnädig sein willst, Texte nach Englisch übersetzen.

Bernd
 
Danke für die schnelle Antwort. Das ist dann ja einfacher als erwartet. Werd mich dann nochmal mitm Finanzamt rückversichern.
 
Danke für die schnelle Antwort. Das ist dann ja einfacher als erwartet. Werd mich dann nochmal mitm Finanzamt rückversichern.

Naja, so ein paar Formalitäten gibt es da mitunter noch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen

Da sind dann u.U. noch einige Formulare für die Finanzbehörden im Land des Kunden auszufüllen, die bestätigen, daß der Fotograf im Ausland wohnt und da steuerpflichtig ist und er z.B. für Bilder die er in den USA gemacht hat und von dort bezahlt bekommt keine "feste Einrichtung" in den USA hat, die ihn da steuerpflichtig machen würden.

Wir hatten eine Zeit lang mal einen Deal mit einer Agentur in Frankreich wo dann jährlich eine Bestätigung des deutschen Finanzamts erforderlich war, weil sonst in Frankreich wohl direkt Steuern von den Honoraren abgezogen worden wären. Und auch bei Honoraren aus den USA sind hier schon sehr umfangreiche Formulare aufgeschlagen.
 
Kurzes Update:
Laut Aussage des Finanzamtes wird auf der Rechnung keine Steuer berechnet, da es sich um ein Drittland handelt.
Die Rechnung wird bei der Umsatzsteuervoranmeldung dementsprechend nicht berücksichtigt und wird später in der Steuererklärung über die Anlage UR eingereicht.
 
Oh mann,

ich musste gerade feststellen, dass die USA ja garnicht bei SWIFT (IBAN/BIC) mitmacht. Die können also garnicht überweisen. Vielleicht über paypal, aber das kostet mich dann noch extra Gebühren.
Ich kanns gerade echt nicht glauben. Wir haben 2010!!!
:grumble:
 
Sorry das ich das Theme nochmal aufgreife,

hab jetzt das Problem das ich eine Serie an Bildern verkaufe für 275,00,

wie ist da der Fall, weil es ja mehr als 150 € sind?

Danke im Voraus.
 
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