P.J.
Themenersteller
Hallo Community,
ich habe zwar schon gesucht, aber leider nichts direktes gefunden, deswegen hier mal eine Frage zu etwas, was mir gerade auf dem Flohmarkt passeirt ist.
Beim rumlaufen habe ich versucht ein paar Szenen vom Flohmarkt (öffentliches Gelände) zu machen. Dabei achte ich darauf, niemanden direkt zu fotografieren. Jetzt wurde ich von einem Standbesitzer bedroht, ich solle das Bild von ihm (seinem Stand) löschen. Er war gar nicht auf dem Bild, hat aber was dagegen gehabt, dass ich eine Gasse fotografiert habe, wo sein Stand zur hälfte zu sehen war. Um die Sache friedlich zu klären habe ich das Bild gelöscht und bin weitergezogen, trotzdem hätte ich gerne gewußt, ob es sich beim Fotografieren von Gegenständen ebenfalls um §22 KuG handelt und in wie weit das für den Privatgebrauch auch verboten ist. Ich gehe davon aus, dass Gegenstände sich nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen können.
Antwort oder nicht gefundener Link wäre super.
Grüße,
P.J.
Mein
ich habe zwar schon gesucht, aber leider nichts direktes gefunden, deswegen hier mal eine Frage zu etwas, was mir gerade auf dem Flohmarkt passeirt ist.
Beim rumlaufen habe ich versucht ein paar Szenen vom Flohmarkt (öffentliches Gelände) zu machen. Dabei achte ich darauf, niemanden direkt zu fotografieren. Jetzt wurde ich von einem Standbesitzer bedroht, ich solle das Bild von ihm (seinem Stand) löschen. Er war gar nicht auf dem Bild, hat aber was dagegen gehabt, dass ich eine Gasse fotografiert habe, wo sein Stand zur hälfte zu sehen war. Um die Sache friedlich zu klären habe ich das Bild gelöscht und bin weitergezogen, trotzdem hätte ich gerne gewußt, ob es sich beim Fotografieren von Gegenständen ebenfalls um §22 KuG handelt und in wie weit das für den Privatgebrauch auch verboten ist. Ich gehe davon aus, dass Gegenstände sich nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt fühlen können.
Antwort oder nicht gefundener Link wäre super.
Grüße,
P.J.
Mein