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Fotos verkaufen - Mustervertrag?

Wippl

Themenersteller
Hi allerseits!

Ich habe vor, privat evtl. ein paar Bilder zu verkaufen - wegen "freiberuflich", "Gewerbeschein", etc. habe ich hier schon gestöbert und bin auch fündig geworden.

Was mich viel mehr interessiert, wäre, ob jemand hier schon mal sowas wie einen Mustervertrag aufgesetzt hat. Ist sowas überhaupt notwendig? :rolleyes:

Der Verkauf der Bilder soll ausschließlich in digitaler Form (CD-ROM) erfolgen. Der Käufer erhält alle Rechte, mir soll einzig das Recht erhalten bleiben, die Bilder privat oder in meiner (kostenlosen) Internetgalerie zu zeigen.

Reicht ggf. einfach ein "mündlicher" Vertrag aus :confused:
Es geht betragsmässig auch eher um "Peanuts"...

Wer hat denn schonmal ein paar Fotos verkauft und kann aus eigener Erfahrung berichten?

Danke schonmal für eure Antworten!

Wippl
 
Hmm, sicher, dass du die Rechte komplett abtreten willst? Ich hoffe, du verlangst dann entsprechend genug, um Berufsfotografen nicht in die Quere zu kommen ;)

Beim einfachen Verkauf (geht bei mir meist über Email) verkaufe ich lediglich einmalige Nutzungsrechte, diese berechnen sich je nach Auflage und Abbildungsgröße bei Printmedien und je nach Besucherzahl und Größe bei Internetnutzung. Die Rechte bleiben bei mir und durch die Nutzung des Bildes erklärt sich die Gegenpartei einverstanden (konkludentes Verhalten).

Mag nicht wasserdicht sein, aber die meisten seriösen Firmen wissen das zu interpretieren.

Wenn du natürlich ganze CDs verkaufst und das häufig machst solltest du so eine Art AGB schreiben, siehe BGB §§305 ff.:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG023401377.html

Wichtig ist, genau festzulegen, was wer darf und was nicht (erlaubst du den Weiterverkauf deiner gemachten Bilder? ich denke nicht!).

Wie gesagt, ich mache das ohne extra Vertrag, deswegen habe ich keinen Mustervertrag :-/
 
Hi!

Kurz zur Erläuterung:
Bei den Fotos handelt es sich um Bilder von Firmen, Firmengebäuden, etc., welche ich den Firmen verkaufe - evtl. mehrere Fotos auf einer CD.

Weiterverkauf kommt denke ich kaum in Frage - dient eher dazu, Prospekte oder Werbematerial, evtl. Firmenbroschüren/-zeitungen herzustellen oder zur Nutzung bei deren Webauftritt.

Da ich diese Bilder anderweitig (außer zur eigenen Werbung auf meiner eigenen Homepage) nicht verwenden kann, kann ich die Rechte doch eigentlich auch bedenkenlos vollständig abtreten, oder? Evtl. noch gegen Erwähnung meines Namens?
Ich dachte mir, dass ist einfach umkomplizierter :rolleyes:
 
coppy schrieb:
Hmm, sicher, dass du die Rechte komplett abtreten willst? Ich hoffe, du verlangst dann entsprechend genug, um Berufsfotografen nicht in die Quere zu kommen ;)

das kann ihm ja eigentlich egal sein, wenn er dem berufsphotographen den auftrag wegschnappt.
 
Hallo Zusammen,

ich betreibe nebenberuflich ein Fotostudio, und habe mir extra einen Vertrag von meinem Anwalt aufsetzen lassen. Dies hat allerdings 250Euro gekostet.

Der Vertrag von einem Anwalt hat den Vorteil, daß er nach der Rechtslage richtig formuliert ist, und auf die jeweilige Situation (zielgerecht) angepasst ist.
Ein Mustervertrag ist nur zu empfehlen wenn er auf dem neuesten Stand ist.
Du solltest Dich auf jeden Fall absichern.

Zum Thema Nebenverdienst... Du solltest es zu Deiner eigenen Sicherheit in Deiner Steuererklärung angeben. Wenn es sich nur um Geringfügigkeit handelt, wird es sich nicht groß auswirken, aber dafür bist Du auf der rechtlich-sicheren Seite. Frag einfach mal Deinen Steuerberater.

Viele Grüsse
 
Wie du den Vertrag abschliesst ist dir überlassen. Bedenke aber, dass du bei einem mündlichen Vertragsabschluss keinerlei Beweise hast, dass der Vertrag so zu Stande gekommen ist und welche Rechte übergeben wurden! Ein Vertrag sollte daher immer in schriftlicher Form erfolgen, sofern es um Wichtiges geht.

Bei einem Anwalt einer Vertrag erstellen zu lassen empfinde ich als übertrieben. Aus unternehmerischen Gesichtspunkten wäre eine notarielle Beurkundung eines Statuts von Nöten, hier jedoch total fehl am Platz.

Einfach Vertrag selbst verfassen und den Käufer unterschreiben lassen. Unterschreibt er nicht, dann nimmt er deine Forderungen eh nicht an, egal ob die Vorderungen von dir oder einem Anwalt etc. verfasst wurden.
Ein Vertrag dient doch nur zum gegenseitigen Einverständnis und der Annahme der geforderten/ausgehandelten Bedingungen. Was soll man da also großartig falsch machen? Allein Formgründe werden den Vertragsabschluss sicherlich nicht behindern ...
 
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