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Fotos vom Innenraum in der Öffentlichkeit geparkter Autos

Goldparmaene

Themenersteller
Moin,

meines Wissens ist es erlaubt, Fotos von fremden Autos anzufertigen, die auf öffentlichem Grund geparkt sind. Bei einer Veröffentlichung darf dann nichts zu sehen sein, was mit dem Persönlichkeitsrecht kollidiert, insbesondere nicht das Kennzeichen.

Kann mir jemand sagen, ob es auch erlaubt ist, den Innenraum eines fremden Fahrzeugs, das auf öffentlichem Grund steht, zu fotografieren? Also durch die Scheibe? (Natürlich nicht, wenn sich Personen darin befinden.)

Danke vorab, LG
 
Darf ich fragen, warum du diese Szenerien fotografieren willst?
Ich kann den rechtlichen Aspekt nicht beurteilen, halte das aber schon moralisch für mindestens mal fragwürdig.


Ich meine mal gehört zu haben, dass ein Auto ebenso privater Raum ist wie eine Wohnung auch. Aber dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer.
 
Ich kann den rechtlichen Aspekt nicht beurteilen, halte das aber schon moralisch für mindestens mal fragwürdig.
Interessanter Ansatz für die Strafverteidigung im Bußgeldverfahren. Tempoblitzer = Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild = Beweisverwertungsverbot... :devilish:

Aber nein. Anstößig und strafbar (!!! §201a StGB) ist nur das Ablichten einer "Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet", da "höchtpersönlicher Lebensbereich".

Wenn sich am Fenster des Autos allerdings Rüschengardinen befinden, die Person hinter sog. "Privacy Glass" sitzt... BTW Übrigens der Grund, warum Busse für den Schub statt Scheiben nur Schlitze haben, nicht als Ausbruchssicherung.
 
aber schon moralisch für mindestens mal fragwürdig
Moin,
ja, ohne genauere Informationen ist es schwierig, den moralischen Aspekt zu bewerten. Es handelt sich konkret um den Transport und die Lagerung größerer Mengen Gefahrguts mittels Privat-PKW im Wohngebiet, und diesbezüglich um eine Beweissicherung, weil das persönliche Gespräch keine Abhilfe geschafft hat.
LG
 
Moin,
ja, ohne genauere Informationen ist es schwierig, den moralischen Aspekt zu bewerten. Es handelt sich konkret um den Transport und die Lagerung größerer Mengen Gefahrguts mittels Privat-PKW im Wohngebiet, und diesbezüglich um eine Beweissicherung, weil das persönliche Gespräch keine Abhilfe geschafft hat.
LG
Ohne da jetzt im Detail darauf eingehen zu wollen: Es gab in den letzten Monaten einige Artikel um das Thema Datenschutz in Kontext mit Fotos die gemacht wurden (eben samt Nummernschildern) um Falschparker anzuzeigen. Suche doch mal danach und lies' Dir das durch, ich denke das geht thematisch in eine vergleichbare Richtung. Erwarte nur nicht, dass es dabei eine 100% einheitliche Rechtsprechung gibt.
 
Moin,
ja, ohne genauere Informationen ist es schwierig, den moralischen Aspekt zu bewerten. Es handelt sich konkret um den Transport und die Lagerung größerer Mengen Gefahrguts mittels Privat-PKW im Wohngebiet, und diesbezüglich um eine Beweissicherung, weil das persönliche Gespräch keine Abhilfe geschafft hat.
LG
Wenn es der Beweissicherung dient, handelt es sich ja zunächst einmal nicht um eine Veröffentlichung. Ich gehe zumindest davon aus, dass Du die Bilder nicht in einem öffentlich zugänglichen "Pranger" stellen willst. Wobei zur Beweissicherung sicherlich auch eindeutig zuordenbare Merkmale auf dem Bild erscheinen sollten. Sonst könnte es ja irgendein Innenraum sein und würde damit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks nichts beweisen.
 
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