Goldparmaene
Themenersteller
Moin,
meines Wissens ist es erlaubt, Fotos von fremden Autos anzufertigen, die auf öffentlichem Grund geparkt sind. Bei einer Veröffentlichung darf dann nichts zu sehen sein, was mit dem Persönlichkeitsrecht kollidiert, insbesondere nicht das Kennzeichen.
Kann mir jemand sagen, ob es auch erlaubt ist, den Innenraum eines fremden Fahrzeugs, das auf öffentlichem Grund steht, zu fotografieren? Also durch die Scheibe? (Natürlich nicht, wenn sich Personen darin befinden.)
Danke vorab, LG
meines Wissens ist es erlaubt, Fotos von fremden Autos anzufertigen, die auf öffentlichem Grund geparkt sind. Bei einer Veröffentlichung darf dann nichts zu sehen sein, was mit dem Persönlichkeitsrecht kollidiert, insbesondere nicht das Kennzeichen.
Kann mir jemand sagen, ob es auch erlaubt ist, den Innenraum eines fremden Fahrzeugs, das auf öffentlichem Grund steht, zu fotografieren? Also durch die Scheibe? (Natürlich nicht, wenn sich Personen darin befinden.)
Danke vorab, LG