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Fotos von markenrechtlich geschützten Gegenständen verkaufen?

sir-tobe

Themenersteller
Hallo liebe Fories,

ich habe eine ganz besondere rechtliche Frage, zu der mir der ein oder andere professionelle Anwender oder Jurist hier im Forum hoffentliche hilfreiche und fundierte Antworten geben kann.

Es geht darum, dass jemand aus meinem Bekanntenkreis Bilder von seinen Kasperlepuppen selbst gefertigt hat und diese verkaufen möchte. Das klingt grundsätzlich unkompliziert, jedoch handelt es sich bei den Puppen um Original Hohnsteiner Puppen, welche seines Wissens nach urheberrechtlich geschützt sind. Zwar hat er die abgelichteten Puppen erworben und die Bilder selbst gefertigt, aber wie verhält es sich hier konkret?

Meine Recherchen im Netz haben leider keine exakt passgenaue Fallkonstellation zu Tage gefördert. Für den Laien ist es jedenfalls schwer verständlich, wenn er mit selbst erstellten Fotos seiner Besitztümer nicht anstellen kann, was er möchte. Das Bild düfte den ursprünglichen Verwendungszweckals Gebrauchsgegenstand ja nicht erfüllen können.

Habt ihr Tipps und oder Links zu entsprechenden Artikeln?

Besten Dank!
 
Die Antwort lautet unkompliziert:

Das kann rechtliche Probleme mit sich bringen.
Warum meinst du müssen in sämtlichen Stockagenturen z.B. Adidas Streifen und/oder Logos / Erkennungsmerkmale rausretuschiert werden?

Ich kann auch nicht hergehen und meinen Audi TT (den ich in echt nicht besitze :cool:) fotografieren und die Poster in A0 beim Nanu Nana in den Plakatständer zum Verkauf anbieten.

Geschützte Sachen müssen lizensiert werden, das ist auch für einen Laien zu verstehen.

Der Thread wird hier warscheinlich unendlich lang werden, aber der Grundtenor wird bleiben: Dein Kollege soll lieber die Finger davon lassen.
 
...
Ich kann auch nicht hergehen und meinen Audi TT (den ich in echt nicht besitze :cool:) fotografieren und die Poster in A0 beim Nanu Nana in den Plakatständer zum Verkauf anbieten.

...

warum eigentlich nicht? Wenn Du der Eigentümer bist? Wo steht im Kleingedruckten des Kaufvertrages dass du Bilder von Deinem Auto nicht veräussern darfst?

Dennoch würde ich solch eine Frage entweder einen Fachanwalt fragen (was Geld kostet) oder aber direkt den Hersteller anfragen ob dem was entgegensteht (was ich nicht glaube).
 
ich bin eigentümer des autos. das berechtigt mich nicht gleichzeitig dazu, mit der marke audi geld zu verdienen.
 
ich bin eigentümer des autos. das berechtigt mich nicht gleichzeitig dazu, mit der marke audi geld zu verdienen.

Natürlich darf man das. Nichts anderes macht zum Beispiel ein Autovermieter. Der Wert der Marke Porsche führt dazu, dass Menschen besonders viel Geld zahlen um solch ein Auto zu mieten. Und selbstverständlich darf der Vermieter Fotos vom Auto zu Werbezwecken online stellen.:rolleyes:

Schwierig wird es dann wenn der Eindruck entsteht Du stündest irgendwie mit der Marke in Verbindung. Oder wenn Du Markenlogo irgendwo anbringst wo die sich eigentlich nicht befinden. Entscheidend ist zu welchem Zweck die Figuren verwendet werden. Will eine Puppenspielerin damit ihre Kunst vorführen und Werbung machen ist das wohl wesentlich unproblematischer als wenn ein anderer Spielzeughersteller die Bilder nutzt.
 
und da sind sie wieder. die vollkommen unnuetzen vergleiche zwischen 08/15 Fotograf und Weltkonzern Autovermietungskette.

ich bin mal wieder raus hier, das wird,ir wieder zu lustig...:top:
 
Für Models gibt es ein "Model Release" und für Produkte gibt es ein "Property Release"... so einfach ist das.
Ganz empfindlich sind die Hersteller, was Markenlogos angeht... aber auch Formen sind i.d.R. markenrechtlich geschützt.

Wenn man kein Einverständnis vom Hersteller hat, kann es Ärger geben.

Gruß,
Daniel
 
und da sind sie wieder. die vollkommen unnuetzen vergleiche zwischen 08/15 Fotograf und Weltkonzern Autovermietungskette.

ich bin mal wieder raus hier, das wird,ir wieder zu lustig...:top:

Äh. Man kann auch als Privatperson bzw. GbR Gegenstände vermieten und dafür werben. (Oder man kann die Fotos an "Weltkonzerne" verkaufen.)

Ansonsten kann ich Dir nur zustimmen. Wenn Du nicht sachlich sein kannst ist es wirklich besser Du hältst Dich raus.:top:

(Vor allem wenn nur wenn nur Allgemeinplätze wie "lieber mal vorsichtig sein und gar nichts machen, kann ja alles rechtliche Probleme bringen" dabei rauskommen...)

PS: Zum Thema: Da es immer auf die Art der Nutzung der Fotos und darauf wie sehr die Marke im Mittelpunkt steht ankommt würde ich die Verantwortung einfach auf den Kunden übertragen. Gegenstände für Geld zu Fotografieren ist ja eine einfache Dienstleistung. Wer die Fotos z.B. für Magazine oder was auch immer nutzt weiß hoffentlich auf was er achten muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich darf man das. Nichts anderes macht zum Beispiel ein Autovermieter. Der Wert der Marke Porsche führt dazu, dass Menschen besonders viel Geld zahlen um solch ein Auto zu mieten. Und selbstverständlich darf der Vermieter Fotos vom Auto zu Werbezwecken online stellen.:rolleyes:

Schwierig wird es dann wenn der Eindruck entsteht Du stündest irgendwie mit der Marke in Verbindung. Oder wenn Du Markenlogo irgendwo anbringst wo die sich eigentlich nicht befinden. Entscheidend ist zu welchem Zweck die Figuren verwendet werden. Will eine Puppenspielerin damit ihre Kunst vorführen und Werbung machen ist das wohl wesentlich unproblematischer als wenn ein anderer Spielzeughersteller die Bilder nutzt.

Es ist aber ein Unterschied, ob ich Bilder von meinem Porsche online stelle und sage: Guck mal, dass ist meiner. Oder den Porsche kannst Du bei mir mieten. Wobei der Eindruck, man sei mit der Marke verbunden, trotzdem nicht entstehen darf, wenn es nicht so ist.

Oder ob ich einen Porsche (oder 12 Porsche) fotografiere und dann die Bilder vermarkte, als Poster, Postkarte oder Kalender vermarkte, oder halt einfach verkaufe.
 
Es geht darum, dass jemand aus meinem Bekanntenkreis Bilder von seinen Kasperlepuppen selbst gefertigt hat und diese verkaufen möchte.

Was genau ist jetzt die Absicht? Bilder der Puppen verkaufen? An wen, zu welchem Zweck und in welcher Form? Oder will er die Puppen verkaufen und hat zu diesem Zweck Bilder angefertigt? Oder etwas völlig Anderes?

domeru
 
So blöd es klingen mag: was spricht eigentlich dagegen, einfach mal beim Hersteller anzurufen und nachzufragen ob das für sie rechtlich ein Problem darstellt?
 
Es ist aber ein Unterschied, ob ich Bilder von meinem Porsche online stelle und sage: Guck mal, dass ist meiner. Oder den Porsche kannst Du bei mir mieten. Wobei der Eindruck, man sei mit der Marke verbunden, trotzdem nicht entstehen darf, wenn es nicht so ist.

Lassen wir mal den Vergleich mit dem Vermieten außen vor. Das hat nichts mit dem Markenrecht zu tun. Der Eindruck man sei mit der Marke verbunden entsteht aber nicht bei einem Bild, wo einfach nur ein Porsche drauf ist. Erst wenn Du "Premiumpartner von Porsche" drüber schreibst entstehen - um mal ein Beispeil zu nennen - markenrechtliche Probleme.

Ansonsten hat Jakob alles zum Thema gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich den Threadstarter richtig interpretiere:

- will er nicht die Fotos der Puppen machen um seine Puppen zum Verkauf anzubieten z.B. bei Eb.... (was problemlos möglich wäre);

- sondern er will die Puppen fotografieren um mit den Fotos von den Puppen ein eigenständiges Geschäft zu machen?

Ich denke es liegt auf der Hand, dass der Puppenhersteller / -urheber Fotos seiner Puppenfotos gerne selber als Postkarten verkaufen möchte.
1.000.000 Fotos x 1,00 € = 1.000.000,00 € :lol::lol::lol:

Damit ist alles gesagt.

Man kann sich ja mal bei dem Puppenhersteller als Puppenfotograf bewerben, sich die Bildrechte sichern und dann mit dem Puppenhersteller einen "Puppenfotoverlag" gründen, z.B. im Anteilverhältnis 85% (Hersteller) : 15% (Fotograf). Auch 150.000 € sind bessser als die Taube auf dem Dach :grumble::D.

Versuche mal ein selbstgemachtes Foto von Christos "Reichstagsverhüllung" als Postkarte zu verkaufen. Der Verhüllungskünstler wird sich nicht persönlich melden, aber seine teueren Anwälte.

siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
 
Zuletzt bearbeitet:
So blöd es klingen mag: was spricht eigentlich dagegen, einfach mal beim Hersteller anzurufen und nachzufragen ob das für sie rechtlich ein Problem darstellt?
Dagegen spricht aus meiner Sicht, dass man schlafende Hunde nicht wecken sollte. Wenn es kein rechtliches Problem gibt (was der TO ja hier herausfinden will - auch wenn das Vorhaben wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt ist), muss ich niemanden auf die Idee bringen, dass es eines geben könnte.....

Da es aber wie immer läuft: 10 Antworten, 13 unterschiedliche Meinungen.....

..... wäre eine Nachfrage wohl wirklich die beste Idee (so man sich die Ausgabe für eine kompetente Rechtsberatung sparen möchte).
 
Zur Eingangsfrage: Im Titel steht Marke, im Beitrag selbst steht Urheberrecht.
Eine Marke kann man nachsehen beim DPMA. Die ist auch eingetragen, aber das ist hier irrelevant, da es nicht darum geht, ob er sich so nennen darf sondern ob er deren Produkte Fotografieren darf. Den Namen darf er auf jeden Fall benutzen, um das abgebildete Produkt zu beschreiben, der Name (Hohensteiner Handpuppe) ist ein Produktmerkmal. Man darf auch seine Levis Jeans als Levis Jeans in ebay verkaufen.:eek:
Was sonstigen eintragbaren Schutz der Puppen betrifft ist, wie man beim DPMA nachschauen kann, der Geschmacksmusterschutz für diese Handpuppen 2006 ausgelaufen.

Urheberrecht ist etwas, das da ist oder auch nicht. Schützen lassen kann man das nicht. Ob es da ist erfährt man erst, wenn jemand klagt - im Normalfall der, der glaubt es zu haben.
Urheberrechtlich sollte das keine Probleme machen, dein Bekannter will ja keine Puppen produzieren, sondern Bilder verkaufen. Sofern der Rechtsinhaber selbst keine Bilder von den Puppen verkauft steht das in keinem Konflikt mit seinen Verwertungsrechten. Diesbezüglich kannst du dir mal den §24 UrhG durchlesen.
Im übrigen ist Urheberrecht etwas für Kunst. Da es sich aber um einen Gebrauchsgegenstand handelt findet das Urheberrecht keine Anwendung. Außerdem hätte das Urheberrecht für einen Kunst-Kasper der Erfinder der Figur selbst. Wikipedia sagt das war vor 1867.
 
Meine Erfahrung ist, dass Hersteller erstmal pauschal sagen DARFSTE NICHT. Weil es nämlich dem untergeordneten Sachbearbeiter, der diese Mails beantworten muss, Arbeit spart.
Und das hat NICHTS mit der juristischen Seite zu tun, die sicherlich vom Einzelfall abhängt.

LG Torsten
 
Zur Eingangsfrage: Im Titel steht Marke, im Beitrag selbst steht Urheberrecht.
Eine Marke kann man nachsehen beim DPMA. Die ist auch eingetragen, aber das ist hier irrelevant, da es nicht darum geht, ob er sich so nennen darf sondern ob er deren Produkte Fotografieren darf. Den Namen darf er auf jeden Fall benutzen, um das abgebildete Produkt zu beschreiben, der Name (Hohensteiner Handpuppe) ist ein Produktmerkmal. Man darf auch seine Levis Jeans als Levis Jeans in ebay verkaufen.:eek:
Was sonstigen eintragbaren Schutz der Puppen betrifft ist, wie man beim DPMA nachschauen kann, der Geschmacksmusterschutz für diese Handpuppen 2006 ausgelaufen.

Urheberrecht ist etwas, das da ist oder auch nicht. Schützen lassen kann man das nicht. Ob es da ist erfährt man erst, wenn jemand klagt - im Normalfall der, der glaubt es zu haben.
Urheberrechtlich sollte das keine Probleme machen, dein Bekannter will ja keine Puppen produzieren, sondern Bilder verkaufen. Sofern der Rechtsinhaber selbst keine Bilder von den Puppen verkauft steht das in keinem Konflikt mit seinen Verwertungsrechten. Diesbezüglich kannst du dir mal den §24 UrhG durchlesen.
Im übrigen ist Urheberrecht etwas für Kunst. Da es sich aber um einen Gebrauchsgegenstand handelt findet das Urheberrecht keine Anwendung. Außerdem hätte das Urheberrecht für einen Kunst-Kasper der Erfinder der Figur selbst. Wikipedia sagt das war vor 1867.


Vielen Dank (euch allen) für die Diskussion. Ich für meinen Teil habe einiges mitnehmen können und werde das komprimiert weitergeben. Mal sehen, wie er sich entscheidet. Auf jeden Fall ein spannendes Thema, bei dem man ordentlich daneben langen oder gutes Geld in juristische Beratungen investieren kann.
 
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