• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Fotoversicherung p&p zahlt nicht - Hilfe

Kamishi

Themenersteller
Suche:
________________________________________________________
Keywords:
Foto, Versicherung, Fotoversicherung, Schaden, Schadensfall, Probleme, Geld, P & P Pergande & Pöthe GmbH, Rueckerstattung, Diebstahl, Einbruch
________________________________________________________

Hallo zusammen,

Ich weiss, es gibt schon Fotoversicherungsbeitraege und auch einen grossen zu p&p - aber hier eine spezielle Frage - Hilfebitte fuer den Einzelfall:

Folgendes ist passiert:

Ich habe Anfang dieses Jahres (2007) bei der Fotoversicherung P & P Pergande & Pöthe GmbH eine Versicherung fuer meine digitale Spiegelreflexausruestung fuer ein Jahr abgeschlossen.
Dafuer auch alle Seriennummern, Kaufbelege + eine detailierte Auflistung an die Versicherung gesand.

Im April 2007 kam es dann zu einem Autoaufbruch mit folgenden Begleitumstaenden:

1. Wir waren auf einem kurzen Einkauf in einem Supermarkt (ca. 10 min.) - Foodtown in Auckland (grosses Einkaufszentrum)
2. Das Auto parkte direkt vor der Einkaufshalle - ca 50m Abstand
3. Der Parkplatz wurde Viedoueberwacht
4. Mein Rucksack befand sich in im Fussraum der Ruecksitzbank - Es war ein Lowprorucksack - Fotorucksack unten, normaler Rucksack oben (wer nicht professioneller Fotograf ist erkennt den nicht als Fotorucksack)
5. Das Auto wahr ein Kombi

6. Wir haben nach dem Einbruch soffort die Polizei gerufen - diese hat auch Fingerabdrucke genommen und wir haben einen Polizeibericht
7. Mein Reisepass wurde 2 Tage spaeter in einem gestohlenen Wagen gefunden (von der Fotoausruestung nur eine Abdeckkappe)

Der Schadensfall wurde soffort gemeldet.. ich musste allerdings ueber 10 mal Anrufen und 2 Monate warten, bis er endgueltig bearbeitet wurde!

Heute kam der abschlaegige Bescheid, das die Versicherung nicht zahlt, da hier grobe Fahrlaessigkeit vorliegt (die Fototasche haette ihrer Auffassung nach in einem Festumschlossenen Behaelter nicht einsehbar im Auto liegen muessen)

Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste
Fest umschlossener Behaelter in einem Auto und darin die Fotoausruestung? die wollen einen Tresor.. :roll: - das ist laecherlich..
- im ernst was soll das den sein - muss ich meinen Mietwagen mit Plastigkisten auskleiden?

Ausserdem wurde mir die Versicherungs gekuendigt, da ich ja grobe Fahrlaessigkeit begangen habe (ihrer auffassung nach)
- unnoetig anzumerken, dass das Ganze noch in einem unverschaemten Ton geschrieben wurde..

HILFE
Die Asruestung war eine essentielle Verdienstgrundlage und ich habe keine Mittel, diese zu ersetzen - kennt sich irgendwer mit der Rechtslage aus - oder hatte schon aehnliche Faelle?
Gibt es Optionen die ich noch ergreifen kann?

Gruesse aus Neuseeland
Christoph
 
Anwalt.

Grund: Die Versicherungen versuchen üblicherweise immer erst mal den Schaden auf Fahrlässigkeit oder sonstiges runterzuspielen, damit keine Auszahlung erfolgen muss. Wenn man hier falsch reagiert kann man sich alles kaputtmachen. Ein guter Anwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt, kann zumindest sicherstellen, dass du keinen gravierenden Fehler machst.

Und bitte halte uns auf dem Laufenden. Ich bin auch bei P&P versichert und dein Bericht hier ist der erste echte Schadensfall von dem ich lese und der für mich in dieser Form genau relevant wäre.
 

Der wird ihm hier wohl auch nicht helfen können.

Gründe:
1. Das war grob fahrlässig, da hätte er halt keinen offenen Kombi mieten dürfen.
2. Es widerstösst gegen die Versicherungsbedingungen. Da steht genau dieser Fall als ausgeschlossen drin.
 
...Die Versicherungen versuchen üblicherweise immer erst mal den Schaden auf Fahrlässigkeit oder sonstiges runterzuspielen, damit keine Auszahlung erfolgen muss.

Nein, das ist nicht richtig!!!!

Als erstes prüft eine Versicherung ob unberechtigte Ansprüche vorliegen. Die hat sie, im Sinne der versichertengemeinschaft, abzuwehren.

Zitat Versicherungsbedingungen http://www.pundpgmbh.de/uploads/File/B3_bedingungen_foto.pdf

§ 4.1.2
Die Sachen müssen sich in einem fest umschlossenen und von außem nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden.


So leid mir das für den Anspruchsteller tut , aber der Fehler liegt hier beim Anspruchsteller, nicht bei der Versicherung. Die muß den Schaden ablehnen.
 
na toll! Dann kann man die Kamera in keinem Kombi, Van, Bus,Golf, Polo oder sonstigen Kleinwagen lassen!
Fest umschlossen gibts ja nur bei Limusinen.
Das ist sowas von realitätsfern!!
 
na toll! Dann kann man die Kamera in keinem Kombi, Van, Bus,Golf, Polo oder sonstigen Kleinwagen lassen!
Fest umschlossen gibts ja nur bei Limusinen.
Das ist sowas von realitätsfern!!

Es können ja mal alle hier, die eine Versicherung bei P&P haben, dort nachfragen, wie beim Einschluß in einen Kombi zu verfahren ist. Wenn genug dort nachfragen, freuen die sich erstmal ob der Arbeit... Und wir haben evtl. widersprüchliche Aussagen, die sich in einem solchen Fall ausnutzen lassen, falls das Ganze vor den Kadi geht.

Grüße

Vierstein
 
na toll! Dann kann man die Kamera in keinem Kombi, Van, Bus,Golf, Polo oder sonstigen Kleinwagen lassen!
Fest umschlossen gibts ja nur bei Limusinen.
Das ist sowas von realitätsfern!!

Ich finde den Artikel/Link grad nicht auf die Schnelle, meine aber, daß es hierzu schon mal ein Urteil oder einen Fall gab.
Soviel ich noch weiss, genügt auch ein Fahrzeug mit einer fest zum Fahrzeug gehörenden Kofferraumabdeckung. Und das haben ja meines Wissens nach alle moderneren 5-Türer, also z.b. die Hutablage beim Golf/Polo oder diese Kunstleder-Jalousie beim A4.
Muss heut abend mal schauen, ob ich den Artikel wiederfinde.

Definitiv unzureichend ist eine Jacke oder Wolldecke über der Fototasche, das ruft geradezu nach einem 'Versteck' und weckt die Neugier eines Langfingers.
 
Natürlich kann man das.
Wenn die Versicherung zahlt tut sie das dann aber auf Kulanz, nicht weil ein Bedingungsgemäßer Schaden vorliegt.

Woher weißt Du das mit so großer Gewißheit - oder ist das eher eine Vermutung? Durch bloßes Lesen eines Versicherungstextes, weil Du selbst so einen Fall mit genau dieser Versicherung hattest, oder arbeitest Du bei der genannten Versicherung?

Nicht alles was in Versicherungsbedingungen steht, ist rechtlich haltbar; auch dann nicht wenn ich es unterzeichnet habe. Da würde ich mir bei einem guten Anwalt Rat einholen und das dann ggf. ein Gericht entscheiden lassen, dafür sind die ja da.

domeru
 
Ich kann nur hoffen, dass in der hausratversicherung der einschluss "Diebstahl aus KFZ" mit drin is...sofern überhaupt ne Hausratversicherung besteht...denn da is 100% KEIN Problem...^^...
Einfach mal schlau machen. ^^
 
Was ist den das für ne Klausel?
Das ich mein Equipment nicht offensichtlich, also ohne Tasche im Autoliegen lasse, dass es jeder durchs "Schaufenster" sehen kann sollte doch selbstverständlich sein.
Mein Meinung nach bietet der Rucksack schon einen Sichtschutz.
Ich würde mir auch mal Rechtsberatung einholen.

Ich wollte auch so eine Versicherung abschließen, jetzt überleg ich mir die Sache nochmal, wenn die so "komisch" sind.

Gibts andere brauchbare Versicherungen??
 
So lebensfremd sind die Versicherungsbedingungen nun ja nicht. Das Fahrzeug muss verschlossen sein (abschließen kann man doch idR jedes Auto, auch Kombis) und der Raum für die versicherte Sache darf nicht einsehbar sein. Das wäre bei einem Kobi der Kofferraum mit Abdeckung. Diese Voraussetzungen wird man doch erfüllen können.

Erst wenn dieser Kombi keine solche Abdeckung hätte wäre zu diskutieren, ob dann die Variante, Rucksack auf dem Boden, ausreichend sein kann. Ansonsten ist es recht eindeutig. Ich lasse schon aus eigenem Antrieb nichts, was nach Wert aussehen könnte, offen im Wagen liegen sondern packe es immer in das Gepäckabteil meines Kombis und schließe die Abdeckung.

M-A
 
kamishi I am very sorry,ich habe auch meine Ausrüstung bei p&P versichert,aber jetz überlege ob ich sie weite dort bleibt,wie sollt ich in meine Santana PS10 (like a defender)die Ausrüstung verstecken?
saludos
 
Was ist den das für ne Klausel?
Das ich mein Equipment nicht offensichtlich, also ohne Tasche im Autoliegen lasse, dass es jeder durchs "Schaufenster" sehen kann sollte doch selbstverständlich sein.
Mein Meinung nach bietet der Rucksack schon einen Sichtschutz.
Ich würde mir auch mal Rechtsberatung einholen.

Ich wollte auch so eine Versicherung abschließen, jetzt überleg ich mir die Sache nochmal, wenn die so "komisch" sind.

Gibts andere brauchbare Versicherungen??

Ein Diebstahl eines Objektes aus einem PKW, welches offen im Innenraum liegt, ist bei anderen Versicherungen nicht abgedeckt. Es sit zwar schon ein bissl her, das ich mich da umgeschaut hatte, aber sowas ist bei keiner Versicherung, die Diebstahl beeinhaltet mit versichert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Demnach würde doch z.B. das Handschuhfach oder ähnliches im Innenraum auch reichen (z.B. auch ein Fach unter dem Sitz oder dergleichen, das vom Fahrzeug her so "vorgegeben" ist)?
 
Ich kann nur hoffen, dass in der hausratversicherung der einschluss "Diebstahl aus KFZ" mit drin is...sofern überhaupt ne Hausratversicherung besteht...denn da is 100% KEIN Problem...^^...
Einfach mal schlau machen. ^^

das bezweifle ich allerdings mal sehr starl .. IMHO sind optische Geräte bei Hausratversicherungen ausgeschlossen ...
 
Demnach würde doch z.B. das Handschuhfach oder ähnliches im Innenraum auch reichen (z.B. auch ein Fach unter dem Sitz oder dergleichen, das vom Fahrzeug her so "vorgegeben" ist)?

Das sollte schon sein, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe.

Wie gesagt, auch anderre Versicherungen schliessen das aus, wenn das Teil offen im Innenraum eines PKW einzusehen war.

Das mag jetzt zwar etwas hart klingen, aber hier hat der Threadstarter beim Abschluss der Versicherung seine Bedingungen nicht richtig gelesen. Es hätte bei einem Kombi tatsächlich gereicht, wenn er über dem Kofferraum eine Abdeckung, die eigentlich jeder Kombi haben sollte, gedeckt hätte.

Das ganze ist auch der Grund, warum ich meine Ausrüstung generell im Kofferaum transportiere.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten