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Garantie bei canon

fk9

Themenersteller
ich hab mal ne frage,
wahrscheinlich werde ich dafür geschändigt werden, aber ich weiß es eben nicht

wenn ich auf einer seite im internet mir eine 7d kaufe, muss ich im garantiefall alles über die internetseite laufen lassen, oder direkt zu canon?

lg
fk9
 
Eindeutige Rechnung/Quittung reicht.

und das dann einfach zu canon?
heißt ich bin dann nicht mehr auf den shop angewiesen?
 
Prinzipiell musst Du zwischen "Gewährleistungs"-Ansprüchen (Deinem Recht als Käufer auf mängelfreie Ware) und "Garantie" unterscheiden. Für erstere musst Du Dich grundsätzlich immer zunächst an den Verkäufer der Ware halten, wobei die Gewährleistung EU-weit gesetzlich einheitlich geregelt ist. Im Unterschied dazu ist Garantie eine zusätzliche Leistung, die der Hersteller freiwillig gewährt und auch an bestimmte Bedingungen knüpfen kann.

Canon unterteilt die Welt in drei Service-Gebiete (Nordamerika, Europa und Asien) mit unterschiedlichen Garantiebedingungen. Eine Kamera fällt hier nur dann unter die Canon-Garantie (1 Jahr), wenn es sich um ein für den europäischen Markt bestimmtes Gerät handelt. Erkennen kannst Du das normalerweise daran, dass der Kamera eine EWS-Garantiekarte ("European Warranty System") beiliegt. Im Zweifelsfall müsste Canon gegenüber aber auch der Kaufnachweis (Rechung) von einem in Europa ansässigen Händler ausreichend sein. (Einige neuere Canon-Geräten sollen keine Garantiekarte mehr dabei haben.)

Gruß, Graukater
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab mal ne frage,
wahrscheinlich werde ich dafür geschändigt werden, aber ich weiß es eben nicht

wenn ich auf einer seite im internet mir eine 7d kaufe, muss ich im garantiefall alles über die internetseite laufen lassen, oder direkt zu canon?

lg
fk9

Ich bin jetzt schon fast zwei Jahre hier, hier wurde noch niemand geschändigt;)
 
Wo hier gerade alle Garantie-Experten zuammen sind, habe ich auch noch eine Frage:
Ich spiele mit dem Gedanken mir eine 7d zu kaufen. Bin allerdings nur am dem Body interessiert und der reine Body steigt preislich gerade wg Fukushima und Co durch die Decke. Im Kit ist das ganze allerdings zu weniger extravagenten Preisen zu haben. (Warum auch immer...)
Jetzt aber endlich die Garantiefrage:
Wenn ich also ein Kit-Objektiv brandneu verkaufe, wie sieht es dann mit der Garantie des Teils aus? Die Rechnung (Body und kit-Linse) will ich natürlich behalten. Kann sich der Käufer dennoch auf ein Jahr Canon-Garantie verlassen? und wenn ja: Wie macht er die geltend?

Gruß,
Hauke
 
Im Kit ist das ganze allerdings zu weniger extravagenten Preisen zu haben. (Warum auch immer...)

Noch. Die 7D wird gerne ohne Kit gekauft, da potentielle Käufer meist bessere Linsen bereits im Sortiment haben.
Wenn die Stückzahlen abgekauft sind wird auch das Kit steigen. Das sagt zumindest meine Glaskugel... =)


Nochmal was anderes weil hier grad halbwegs passt.
Auf der Rechnung meiner 7D steht nicht mein Name. Gibts da im VFall eventuell Probs oder ist das Canon egal?
 
Sollte egal sein. Was meinst du passiert, wenn jemand persönlich sein Equipment vorbeibringt. Ausweiskontrolle? ;)
 
Naja du hast ja in der Regel Telefon- oder Emailkontakt.
In meinem Fall stimmt nichtmal das Geschlecht überein. =)
 
wenn ich nun allerdings bei einem elektrogroßhändler (zum beispiel der mit dem stern im namen) das gerät kaufe, habe ich 2 jahre garantie. ist das richtig?
 
Ich hab's in Beitrag #5 schon umrissen und oben nochmal zu Wikipedia verlinkt. Gewährleistung ist Dein aus dem Kaufrecht resultierender Anspruch auf "mängelfreie" Ware - "Beweislastumkehr" bedeutet dabei, dass Du nach Ablauf von 6 Monaten im Zweifelfall (= bei einem Rechtsstreit) dem Verkäufer nachweisen müsstest, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, und im Einzelhandel normalerweise so geregelt, dass der Hersteller innerhalb eines bestimmten Zeitraumes etwaige Defekte kostenlos repariert.

Gruß, Graukater
 
und das was ich jetzt zum beispiel 2 jahre bekomme beim elektrogroßhandel, was ist das!? garantie oder was!?
 
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt wird, dürfte es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung handeln (die der Verkäufer ohnehin nicht ausschließen/umgehen kann). Leider werden diese Begriffe umgangssprachlich immer wieder gerne durcheinander geworfen.

Gruß, Graukater
 
und das dann einfach zu canon?
heißt ich bin dann nicht mehr auf den shop angewiesen?
Es ist meist sinnvoller, die Gewährleistung des Händlers als die direkte Garantie des Herstellers zu nutzen. Gib die Kamera zum Händler, und die Gewährleistungszeit verlängert sich automatisch um die Zeit, welche die Kamera weg ist. Regelst Du einen Garantiefall über den Hersteller, wird die Gewährleistungsfrist beim Händler davon nicht beeinflusst.
 
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