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FT/µFT Garantie beim Gebrauchtkauf von Panasonic-Geräten

  • Themenersteller Themenersteller Gast_161104
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_161104

Guest
Hallo,

ich bin ja echt am überlegen, ob ich mir nun eine neue oder gebrauchte GH4 zulegen soll. Gehe mit diesem Gedanken nun auch schon eine Weile schwanger.

Gestern habe ich mir mal die Garantiebedingungen von Panasonic durchgelesen und erfahren, dass ein Garantieanspruch gegenüber Panasonic nur dem Erstkäufer zusteht. Sprich, die Garantie verfällt beim Gebrauchtkauf.

Das wäre dann aber schon ein gravierender Nachteil bei einem Gerät, wie der GH4, dessen Kauf gerade mal maximal ein dreiviertel Jahr zurück liegt. Eine Ersparnis von vielleicht 300,- € kann da sehr schnell zum Boomerang werden. Also doch lieber neu kaufen?

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Panasonic-Garantie als Gebrauchtkäufer? Zeigt sich Panasonic hier eher kulant oder absolut unnachgiebig?

Vielen Dank für Eure Erfahrungen.

Gruß,

Thorsten
 
Entscheidend ist wohl, ob die beigelegte Garantiekarte bereits ausgefüllt wurde.

Ich hatte mir letzten Monat eine 1.5 Jahre alte GH3 gekauft und vorher beim Verkäufer explizit nach der Garantiekarte gefragt. Da die Kamera über die Garantiekarte noch nicht registriert war, gab es für mich bzgl. Garantieanspruch überhaupt keine Probleme. Ich hatte gleich nach dem Erwerb das Displayscharnier und das SD-Kartenfach durch den Service kostenlos anziehen lassen.
 
Entscheidend ist wohl, ob die beigelegte Garantiekarte bereits ausgefüllt wurde.

Ich hatte mir letzten Monat eine 1.5 Jahre alte GH3 gekauft und vorher beim Verkäufer explizit nach der Garantiekarte gefragt. Da die Kamera über die Garantiekarte noch nicht registriert war, gab es für mich bzgl. Garantieanspruch überhaupt keine Probleme. Ich hatte gleich nach dem Erwerb das Displayscharnier und das SD-Kartenfach durch den Service kostenlos anziehen lassen.

genauso ist es, erst wenn das Produkt vom Erstkäufer auf seinen Namen registriert wurde, gibt es Probleme.

Ansonsten dürfte man keine Panasonic Produkte verschenken. Da ist der Erstkäufer ja der schenkende und der beschenkte ist der Zweitbesitzer.:)
 
Zur Auffrischung nochmals die Unterschiede zwischen Garantie & Gewährleistung:

Gewährleistung

Die Gewährleistung (= Mängelhaftung) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.


Garantie

Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen). Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

---
Kurz gesagt: Gewährleistung ist Sache der Händler ist und bezieht sich nur auf das Verhältnis Händler <-> Erst-Kunde. Der Zweitkäufer kann seine Gewährleistungsansprüche normalerweise nicht gegenüber dem Händler wirksam machen (juristisches Minenfeld!). Garantie ist Sache der Hersteller. Und ein extra Bonus den der Hersteller dem Erstkäufer einräumt.

Wenn du eine anonyme Rechnung hast wirst du bei Panasonic keine Probleme bekommen wenn du die Kamera während der Gewährleistungsfrist einschickst. Die Garantiekarte wollten die bei mir nicht sehen. Ich hatte auch keine Probleme meine gebraucht gekaufte G6 reparieren zu lassen. Also hier sehe ich ein geringes Risiko.

Anders sieht es wohl mit erweiterten Garantien wie z.B. der 5-Jahres Garantie aus. Ob da Panasonic prüft bzw. kulant reagiert kann ich nicht sagen.

Und bevor jetzt wieder einer aus der Oly-Fraktion daherkommt: Auch Olympus hat seine Bedingungen geändert und gewährt nur noch europaweite Gewährleistung. Da gilt das oben gesagte (Händler <-> Erstkäufer). Also genauso gut oder schlecht wie bei Panasonic. Und bei der Garantie sieht es im Moment ganz dunkel aus...
 
Okay, dann hier ein Tipp an den TE von "einem, der aus der Oly-Fraktion daherkommt" (vorher übrigens Panasonic GX7, Sony RX100, Sony alpha 6000, Canon EOS 700D, Nikon D90, vielleicht ab morgen Panasonic LX100 und nächste Woche was von Fuji... also weder Markenbrille auf, noch Fanboy von irgendwas, sondern Hobbyfotograf mit dem jeweils passenden Werkzeug):

- ruf' bei Panasonic an, frag' nach der Abwicklung im Schadensfall
- frag' beim Erstkäufer nach, ob er im Schadensfall den Vermittler übernimmt, das habe ich beim Verkauf meiner GX7 so gemacht

Ist die Originalrechnung denn überhaupt auf den Erstkäufer ausgestellt?
 
Eben, auf der sicheren Seite bist Du mit einem "Kassenzettel" ... und einer unausgefüllten Garantiekarte :-)
 
Wenn du eine anonyme Rechnung hast wirst du bei Panasonic keine Probleme bekommen wenn du die Kamera während der Gewährleistungsfrist einschickst. Die Garantiekarte wollten die bei mir nicht sehen. Ich hatte auch keine Probleme meine gebraucht gekaufte G6 reparieren zu lassen. Also hier sehe ich ein geringes Risiko.

Danke, die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung sind mir durchaus bewusst. Belehre diesbezüglich ja selbst immer wieder gerne. ;)

Im dem obigen Satz bringst Du aber selbst beides durcheinander, weil Du bzgl. der Garantie von Gewährleistungsfrist sprichst.

Nur mal so nebenbei. ;)
 
- ruf' bei Panasonic an, frag' nach der Abwicklung im Schadensfall
- frag' beim Erstkäufer nach, ob er im Schadensfall den Vermittler übernimmt, das habe ich beim Verkauf meiner GX7 so gemacht

Ist die Originalrechnung denn überhaupt auf den Erstkäufer ausgestellt?

Ich warte diesbezüglich noch auf eine Rückantwort des Verkäufers. Auch darüber, ob der die Kamera bereits bei Panasonic registriert hat.

Das mit dem Vermittler ist zwar ein möglicher Weg, wenn der Erstkäufer dann aber mal unbekannter Weise verzogen oder gar verstorben ist, wird's schwierig. Dieses Risiko möchte ich eher nicht eingehen.

EDIT: Habe gerade mit Panasonic in Hamburg telefoniert, und mir wurde klar und unmissverständlich mitgeteilt, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gelte und nicht übertragbar sei. Ich hab dann natürlich nicht weiter nachgebohrt und nach der Registrierung gefragt. Das obige Argument, dass eine verschenkte Kamera ja nicht allein deswegen den Garantieanspruch für den Beschenkten verwirken könne, weil er nicht selbst der Erstkäufer war, ist durchaus plausibel. Ich mache den Kauf der Kamera daher unter anderem davon abhängig, ob die Registrierung durch den Verkäufer bereits erfolgt ist, oder nicht.

Bis dann,

Thorsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist schon witzig, was Panasonic da treibt. Unter umständen macht es dann Sinn auf die 5 Jahres Garantie zu verzichten, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass man das Gerät innerhalb der Garantiezeit mit anonymer Rechnung weiter verkauft. Ziemlich blöd für den Verbaucher das Ganze.
 
Und was hier noch gar keiner überlegt hat.... Du kaufst beim Blödmarkt oder Planetenmarkt ein sagen wir mal Objektiv, das ein anderer vor Dir vor 2 Wochen gekauft, registriert und dann wieder zurück gebracht hat...??

Hatte ich mal bei einem Tamron Objektiv, das ließ sich nicht für die 5-Jahres-Garantie registrieren.....
 
Aber absolut legitim.

Garantieleistungen sind freiwillige Leistungen des Herstellers und können problemlos an Bedingungen geknüpft werden, sofern sie natürlich den guten Sitten entsprechen und nicht unlauter sind.

Wenn Panasonic z.B. eine 20jährige Garantie nur an 90jährige Jungfrauen vergibt, dann könnte man hier mit einer Klage im Rahmen des AGG durchaus Erfolg haben. ;)

Eine Garantie, die sich aber nur auf den Erstkäufer beschränkt, ist ebenso zulässig, wie eine Garantie, die nur 14 Tage dauern würde. Was jedoch verboten wurde, sind z.B. lebenslange Garantien.

Bis dann,

Thorsten
 
Und was hier noch gar keiner überlegt hat.... Du kaufst beim Blödmarkt oder Planetenmarkt ein sagen wir mal Objektiv, das ein anderer vor Dir vor 2 Wochen gekauft, registriert und dann wieder zurück gebracht hat...??

Das sollte sich aber über den Kaufbeleg wieder gerade ziehen lassen. Ansonsten wäre es ein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag, weil eine zugesicherte Eigenschaft nicht eingehalten wurde.
 
Das sollte sich aber über den Kaufbeleg wieder gerade ziehen lassen. Ansonsten wäre es ein Grund zum Rücktritt vom Kaufvertrag, weil eine zugesicherte Eigenschaft nicht eingehalten wurde.

.....jo, stand am nächsten Tag dann wieder in der Vitrine beim Markt.....
 
Stimmt. Eigentlich kann man auf die Online Registrierung nichts geben. Bei den ganzen Elektrogroßmärkten, den Onlineshops, ich habe auch schon im Fachgeschäft Kameras getauscht (damals die RX100) wegen verschiedener Mängel und bin mir sicher, dass die Geräte ohne Reparatur gleich wieder verkauft wurden.
 
Ich hab noch nie eine Kamera oder ein Objektiv bei Panasonic registriert. Bei meiner gebraucht gekauften LX3 hatte ich seinerzeit den Garantieservice in Anspruch genommen. Die Kamera wurde sogar kostenlos von der Post an der Haustür abgeholt. Das lief damals alles perfekt. Der Defekt "Objektivschwäche zwischen 28 und 35mm" wurde allerdings nicht behoben. Das ist jetzt schon ein paar Jahre her, aber auch damals wurde von Panasonic die Garantie nur für den Erstbesitzer gegeben. In der Praxis scheint aber Panasonic diesbezüglich recht großzügig zu sein. Mir ist kein Fall bekannt, wo einem Zweitbesitzer keine Garantie gewährt wurde. Restriktiv scheint der Panasonic-Service nur bei angeblich wasserdichten Kameras zu sein, die sich dann doch nicht als ganz dicht erwiesen haben. Dabei wird der Garantieanspruch meist mit Verweis auf Nutzerverschulden abgelehnt.
 
... hattest Du bei diesen Reparaturen Rechnungskopien mit "Fremdadresse" eingereicht ?

Ich hab noch nie eine Kamera oder ein Objektiv bei Panasonic registriert. Bei meiner gebraucht gekauften LX3 hatte ich seinerzeit den Garantieservice in Anspruch genommen. Die Kamera wurde sogar kostenlos von der Post an der Haustür abgeholt. Das lief damals alles perfekt. Der Defekt "Objektivschwäche zwischen 28 und 35mm" wurde allerdings nicht behoben. Das ist jetzt schon ein paar Jahre her, aber auch damals wurde von Panasonic die Garantie nur für den Erstbesitzer gegeben. In der Praxis scheint aber Panasonic diesbezüglich recht großzügig zu sein. Mir ist kein Fall bekannt, wo einem Zweitbesitzer keine Garantie gewährt wurde. Restriktiv scheint der Panasonic-Service nur bei angeblich wasserdichten Kameras zu sein, die sich dann doch nicht als ganz dicht erwiesen haben. Dabei wird der Garantieanspruch meist mit Verweis auf Nutzerverschulden abgelehnt.
 
... hattest Du bei diesen Reparaturen Rechnungskopien mit "Fremdadresse" eingereicht ?
Das ist schon zu lange her, um mich zu erinnern. Ich setzte aber die LX3 immer noch als Kamera mit 24mm Festbrennweite und DxO-Raw-Entwicklung ein. Das ist sie wirklich spitze.
Gibt es wirklich einen Fall, wo es mit Fremdadressen Ärger gab? Man könnte z.B. behaupten, daß die Kamera oder das Objektiv ein Geschenk der "Fremdadresse" ist. Panasonic möchte seine Produkte doch wohl nicht mit dem Prädikat "nicht schenkfähig" versehen lassen. Notfalls könnte man drohen, die Garantie auch über die "Fremdadresse" abzuwickeln.
 
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