• In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2025.
    Thema: "Plastik (Kunststoff)"

    Nur noch bis zum 30.04.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!

    Liebe Mitglieder,
    Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
    ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
    Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
    Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.

WERBUNG

Garantiefall auch bei Besitzerwechsel (Sigma Objektiv)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Diddy1981

Themenersteller
Hallo,

mein erster Beitrag hier... Es ist ja üblich sich etwas vorzustellen. Also ich heiße Christian, habe seit einem Monat eine 1000D und zur Zeit so ein Standardsatz an Objektiven: 18-55, 55-250IS und ein Sigma 18-125 OS HSM.

Um letzteres geht es. Ich habe das Sigma gebraucht hier gekauft. Leider hat sich heraus gestellt, dass der Bildstabilisator kaputt ist. Die Linse des Stabis klappt zwischen 18 und 24mm hör- und sichtbar um seine Horizontale. Der Schaden scheint beim Transport entstanden zu sein, obwohl das Paket ganz war (also kann man DHL nicht verantwortlich machen).
Wie dem auch sei, das Objektiv soll rapariert werden, Garantie ist noch bis Ende 2012, Kaufdatum war November 2009. Mein Problem ist, dass das Objektiv nicht auf mich registriert ist bzw. ich nicht der Erstbesitzer bin. Laut Email von Sigma würden die keine Garantie übernehmen, da ich der Zweitbesitzer bin. Wäre irgendwie ärgerlich, wenn das Objektiv nicht repariert wird.

Also wie ist das nun mit dem Garantiefall? Hat da jemand Erfahrungen? Ich könnte das Objektiv sogar direkt bei Sigma in Rödermark vorbei bringen.

Ich hoffe auf Hilfe:)

Gruß,
Christian
 
naja, wenn sigma sagt, dass du keine garantie hast, hast du wohl keine garantie :rolleyes:

bist du dir auch ganz ganz ganz ganz sicher, dass dir der verkäufer nicht absichtlich seinen schrott angedreht hat?
 
Hallo Christian, willkommen im Forum.

Google ist dein Freund! z.B. hier:
http://extreme.pcgameshardware.de/b...oder-garantie-moeglich-bei-weiterverkauf.html


Mal abgesehen davon fällt eine unsachgemäße Behandlung und ein dadurch entstandener Defekt nicht unter die Gewährleistungspflicht des Herstellers. Inwieweit er das natürlich nachweisen kann und wird, sollte hier nicht diskutiert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, wenn sigma sagt, dass du keine garantie hast, hast du wohl keine garantie :rolleyes:

bist du dir auch ganz ganz ganz ganz sicher, dass dir der verkäufer nicht absichtlich seinen schrott angedreht hat?

???????¿¿¿¿¿¿
Wie kann man sich da sicher sein?

Der Verkäufer wird sicher sagen, "klar war der IS kaputt, habe ich absichtlich gemacht..."

Wenn es wahr ist, das Sigma keine Garantie an Zweitbesitzer leistet, dann wird das wohl der Wiederverkaufswert gleich nochmal gewaltig in den Keller drücken.

Ich bitte den TO, hier zu publizieren, ob Sigma die Garantie bei Wiederverkaufen zulässt, weil das für die Allgemeinheit eine wichtige Information ist.

Zusätze wie Rechnung vom und noch X-Jahre Garantie sind dann bei Gebrauchtkäufen Augenwischerei.

Ich denke, das ist sogar eine derart besondere Sache, die man unbedingt an die große Glocke hängen muß, soweit, das Sigma da eventuell umdenkt.

Ich habe gestern ein gebrauchtes Sigma gekauft, wenn das nicht auf Garantie justiert wird, war das meine letzte Sigma Gebrauchtlinse und die Rücksendeorgie für Neuware, bekommt noch einen ganz anderen Stellenwert. Besonders bei dem Justagechaos, den die Neulinsen hervorbringen. Das lassen sich die Händler auch auf Dauer nicht gefallen.

Sigma weiß wirklich nicht, was sie sich da antun.


Gruss
hti
 
Wenn es wahr ist, das Sigma keine Garantie an Zweitbesitzer leistet, dann wird das wohl der Wiederverkaufswert gleich nochmal gewaltig in den Keller drücken.

Ich bitte den TO, hier zu publizieren, ob Sigma die Garantie bei Wiederverkaufen zulässt, weil das für die Allgemeinheit eine wichtige Information ist.

Das war eigentlich bei Sigma schon immer so, und stand eigentlich auch auf der Homepage


Hier ist's:
http://www.sigma-foto.de/service/bestimmungen.html

"Diese Garantie ist nicht übertragbar." <- Eindeutiger geht's wohl kaum. Daß Sigma dann wohl doch mal Kulanz walten läßt kann einen im Falle der Nichtgewährung dann auch nicht trösten. Ein durchsetzbares Recht auf Garantieleistungen hat ein Zweitkäufer bei Sigma jedenfalls in keinem Falle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann die Bedingungen diktieren.
Bitte nicht mit Gewährleistung verwechseln.
 
sehr merkwürdig seitens Sigma, ich habe auch ein 120-400 von Sigma gebraucht gekauft, das Objektiv war auch schon für 3 Jahre Garantie registriert, habe einfach mit der Garantiekarte abgeschickt zum AF-Justieren und nach eine Woche zurück bekommen. Einwandfrei, nicht viel fragen einfach die Garantiekarte und den Kassenbon einpacken, das Reparaturformular ausfüllen und wegschicken, geht auch per Händler.

@Edit:

habe übrigens so was auch schon gehört allerdings glaube war das für dritte Jahr, also die ganze Registrierung soweit ich weiß muss gemacht werden damit du auch für das dritte Jahr Gewährleistung bekommst und für die zwei Jahre hast du gesetzlich sowieso
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

auf die Schnelle:

Die Antwort von Sigma:

Sehr geehrter Herr XXX,

an unserem 18-125mm DC OS HSM wird man ein leises, surrendes Arbeitsgeräusch vernehmen, selbst wenn der Stabilisator des Objektivs ausgeschaltet ist, da dann die sonst bewegliche Linsengruppeneinheit in einer starren Position gehalten wird. Dieses Arbeitsgeräusch stellt sich, wenn der Auslöser nicht betätigt wird, nach etwa einer Minute ab.

Bitte beachten Sie aber, dass eine Übertragung der Garantie bei einem Verkauf von Privat zu Privat laut unseren AGB nicht möglich ist.

Auch eine erneute Registrierung ist nicht möglich.

Bitte fügen Sie einer Antwort Ihrerseits immer den vorangegangenen Schriftverkehr bei.

So können wir den Vorgang besser nachvollziehen und die Bearbeitungszeit verkürzen.

Mit freundlichen Grüßen

Was mich an der Sache wundert ist, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist die Gewährleistung von 6 Monaten zu geben (toll, die sind seit 10 Tagen um...). Garantie ist m.E. auch Pflicht. Das sollte alles ungeachtet der Tatsache sein, wer der Besitzer einer Sache ist.

Ich werde morgen direkt bei Sigma anrufen und die Sache klären.

Ansonsten geht das Objektiv an den Erstbesitzer zurück, das blöde ist aber, dass der es partout nicht zurück nehmen will...
Toll, erster Kauf hier und schon so ne S****e :grumble:

Gruß,
Christian
 
Das war eigentlich bei Sigma schon immer so, und stand eigentlich auch auf der Homepage


Hier ist's:
http://www.sigma-foto.de/service/bestimmungen.html

"Diese Garantie ist nicht übertragbar." <- Eindeutiger geht's wohl kaum. Daß Sigma dann wohl doch mal Kulanz walten läßt kann einen im Falle der Nichtgewährung dann auch nicht trösten. Ein durchsetzbares Recht auf Garantieleistungen hat ein Zweitkäufer bei Sigma jedenfalls in keinem Falle.

ja aber schon interessant, daß sich ein Hersteller darauf beruft :( das würde eigentlich jeden Gerbauchtkauf einer Sigma-Linse zum unkalkulierbaren Risisko werden lassen...

Den Satz, daß die Garantie nicht übertragbar ist, haben viele Hersteller in ihren Garantiebedingungen, und eine solche Klausel verstößt m.E. gegen BGB , weil das mein Recht meine Ansprüche abzutreten in unzumutbarer Weise beeinträchtigt.. stellt sich auch die Frage, ob diese Klausel im Bedarfsfall als sog. überraschende Klausel wirksam ist, weil wohl kaum einer diese Klausel list, bevor er ein Sigma kauft...

So denke ich jetzt, durchfechten möchte ich es allerdings nicht ..

ciao tuxoche
 
Ansonsten geht das Objektiv an den Erstbesitzer zurück, das blöde ist aber, dass der es partout nicht zurück nehmen will...
Toll, erster Kauf hier und schon so ne S****e :grumble:

Gruß,
Christian

Schicke einfach über Händler wo das Objektiv gekauft wurde, oder über dein Verkäufer, wo ist das Problem?
Kassenbon hast du doch oder?
 
Ich bitte den TO, hier zu publizieren, ob Sigma die Garantie bei Wiederverkaufen zulässt, weil das für die Allgemeinheit eine wichtige Information ist.
Ich kenne keinen Hersteller der GARANTIE an einen Folgebesitzer vererbt!

Wenn ich mich recht an meine Zeit in der höheren Handelsschule erinnere, dann ist selbst die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG lediglich an den Erstkäufer gebunden, nicht an spätere Zweit- oder Dritteigentümer. Hier mag ich mich aber ggf. irren oder die Zeiten sich gewandelt haben..

Ob der Verkäufer das Objektiv zurücknehmen muss, hängt auch mit dem vereinbartem Gefahrenübergang zusammen. DHL ist außerdem, bloß weil das Paket äußerlich ok, nicht aus dem Schneider.
Würde z.b. Sigma anhand einer Öffnung des Objektivs gesprungene Röllchen oder Ringe erkennen, legen die einen Sturzschaden zugrunde.
Wenn nun der Erstbesitzer eidesstattlich erklärt, das Objektiv pfleglich und Sturzfrei behandelt zu haben, so könnte DHL belangt werden, wenn die Verpackung ausreichend war.
Äußerliche Spuren eines Falles müssen dazu nicht mal am Paket sichtbar sein. Wären aber hilfreich.

Ist aber halt ein kompliziertes Thema.
 
Für gewöhnlich ist die Garantie produktgebunden und nicht personengebunden. Deshalb einfach einschicken. Wenns Probleme gibt sprich mit dem Erstbesitzer und frag ihn ob dus auf seinen Namen einschicken darfst und er es dir wieder weitersendet. Den Versand gibst du ihm eben wieder. Fertig ;)
 
Was mich an der Sache wundert ist, dass der Hersteller dazu verpflichtet ist die Gewährleistung von 6 Monaten zu geben (toll, die sind seit 10 Tagen um...). Garantie ist m.E. auch Pflicht.
Nein, nein und nochmals nein! Gewährleistung ist Pflicht, die hat der Händler gegenüber dem Erstkäufer zu leisten. Auch diese überträgt sich nicht, daher ist seit der letzten Gesetzesnovelle der Gebrauchtverkäufer Dein Ansprechpartner, nur sollte dieser als Privatmann das Objektiv Dir verkauft haben, dann gilt in der Regel die zulässige Absprache des "gekauft wie gesehen/beschrieben unter ausschluss eben jener Gewährleistung unter Privatleuten", gewerbliche Verkäufer kommen da nicht so leicht vom Haken, die müssen Gewährleistung (wenn auch in reduziertem Rahmen) bieten.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers unabhängig von der Gewährleistung und die Bedingungen dieser freiwilligen Leistung kann der Hersteller frei wählen und wenn es dann heisst dass diese nur gegenüber dem Erstkäufer gilt und von einer Produktregistrierung abhängig länger gewährt wird, dann ist das halt so.
 
:confused:
Wie kann eine Garantie bzw. auch nur Gewährleistung personengebunden sein? Dann müsste ja jeder Händler vom Hersteller angehalten werden die Daten des Käufers aufzunehmen und im Kaufbeleg festzuhalten.

Was ist aber, wenn ich z.B. ein Sigma-Objektiv in einem großen Elektro-Markt oder dergleichen kaufe? Dann bekomme ich einen Kassenbon auf dem nicht meine persönlichen Daten stehen. Wie will der Hersteller oder auch der Händler hier im Garantiefall feststellen, ob ich der Erstkäufer bin?

Ich habe noch niemals davon gehört, dass solche Dinge personengebunden sind. Wenn ich mal Dinge aus zweiter Hand kaufe, bevorzuge ich noch eine vorhandene Restgarantie. Im Schadensfall hat bei mir noch kein Hersteller oder Händler auch nur ansatzweise Theater gemacht, selbst wenn auf der Rechnung die Daten ganz anderer Menschen standen. Selbst Sigma hat mir schon kostenfrei zwei mal Objektive in der Vergangenheit neu justiert. Auf Garantie mit Rechnungen anderer Käufer, einmal davon sogar mit der verlängerten 3-Jahres-Garantie. Da kamen keinerlei Fragen oder ähnliches.

Ein Hersteller garantiert über einen gewissen Zeitraum die fehlerfreie Funktionstüchtigkeit seiner produzierten Ware und haftet dafür. Wieso sollte er aus diesem Kundenrecht entlassen werden, nur weil der Nutzer wechselt?
 
:confused:
Wie kann eine Garantie bzw. auch nur Gewährleistung personengebunden sein? Dann müsste ja jeder Händler vom Hersteller angehalten werden die Daten des Käufers aufzunehmen und im Kaufbeleg festzuhalten.

Was ist aber, wenn ich z.B. ein Sigma-Objektiv in einem großen Elektro-Markt oder dergleichen kaufe? Dann bekomme ich einen Kassenbon auf dem nicht meine persönlichen Daten stehen. Wie will der Hersteller oder auch der Händler hier im Garantiefall feststellen, ob ich der Erstkäufer bin?

Ich habe noch niemals davon gehört, dass solche Dinge personengebunden sind. Wenn ich mal Dinge aus zweiter Hand kaufe, bevorzuge ich noch eine vorhandene Restgarantie. Im Schadensfall hat bei mir noch kein Hersteller oder Händler auch nur ansatzweise Theater gemacht, selbst wenn auf der Rechnung die Daten ganz anderer Menschen standen. Selbst Sigma hat mir schon kostenfrei zwei mal Objektive in der Vergangenheit neu justiert. Auf Garantie mit Rechnungen anderer Käufer, einmal davon sogar mit der verlängerten 3-Jahres-Garantie. Da kamen keinerlei Fragen oder ähnliches.

Ein Hersteller garantiert über einen gewissen Zeitraum die fehlerfreie Funktionstüchtigkeit seiner produzierten Ware und haftet dafür. Wieso sollte er aus diesem Kundenrecht entlassen werden, nur weil der Nutzer wechselt?

genau so ist das, allerdings die Justierung ist keine Transportschadenreparatur oder ähnliches, ich mache die Justierung generell mit jedem Objektiv wenn ich neu kaufe.
 
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann die Bedingungen diktieren.
Bitte nicht mit Gewährleistung verwechseln.

Und auch die Gewährleistung gilt nur gegenüber dem Erstkäufer, da der Händler nur mit diesem einen Kaufvertrag mit den daraus resultierenden Pflichten abgeschlossen hat
 
Die Beschreibung aus dem ersten Link kommt mir bekannt vor...

Wie gesagt, ich telefoniere heute mit Sigma, vielleicht können die was machen. Ich berichte dann.
 
Dieses ganze Wirrwarr um Garantie und Gewährleistung ist teilweise haaresträubend. Ich möchte das doch mal klarstellen:

1. Garantie: Wird freiwillig vom Hersteller gewährt. Der Hersteler legt auch die Garantiebedingungen fest, z.B. ob er eine Übertragung an Zweit- oder Drittbesitzer ausschließt oder nicht.

2. Gewährleistung über den Händler ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt in Deutschland 24 Monate. Bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Defekt nicht in der Ware begründet ist (sondern z.B. durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist), sonst muss er die Gewährleistungsansprüche erfüllen.
Nach 6 Monaten kommt es zur Beweispflicht durch den Käufer: Der Käufer muss nachweisen, dass das Problem schon während der ersten 6 Monate bestanden hat, sonst muss der Händler keine Gewährleistungansprüche erfüllen. Die meisten Händler Händler sind da aber sehr kulant.

Die Übertragung von Gewährleistungsansprüchen erfolgt nicht automatisch. Der Händler hat einen Kaufvertrag mit dem Erstkäufer abgeschlossen.
Kaufe ich bei MM oder Aldi ein, dann gibt es einen Zahlungsbeleg ohne Namen, somit ist die Übertragung der Gewährleistungsansprüche durch Übergabe des Zahlungsbeleges erledigt. Ist die Rechnung aber personifiziert, weil die Ware z.B. im Versandhandel erworben wurde, dann ändert sich die Situation. Zum Übergang der Gewährleistungsansprüche muss der Erstbesitzer gegenüber dem neuen Besitzer eine Abtretungserklärung nach §§398, 413 BGB abgeben, in der er auf sämtliche Gewährleistungsansprüche zugunsten des neuen Besitzers verzichtet. Das gleiche gilt dann auch für einen möglichen Drittkäufer, der benötigt dann eine weitere Abtretungserklärung vom Vorbesitzer.

Vorlagen für solche Abtretungserklärungen findet man im Netz, Google hilft.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
WERBUNG
Zurück
Oben Unten