serge
Themenersteller
Servus!
Fuer einen Immobilienmakler sollen Fotos der von ihm komplett bzw. teilvermieteten Gebaeuden geschossen werden. Darueber hinaus ein paar Wahrzeichen Muenchens und einige Villen in Bogenhausen etc., die allerdings nichts mit dem Makler zu tun haben.
Die Fotos dienen dazu auf der Webseite des Maklers verwendet zu werden ergo in das Layout etc. einbezogen zu werden. Von ihm vermietete Objekte werden auch in groesserer Ansicht mit Beschreibung dargestellt.
Wie sieht es nun mit dem Rechtlichen hinsichtlich von Wahrzeichen, nur teilvermieteten Objekten und Immobilien aus, die keinen konkreten Bezug zum Makler haben? Auf Menschen, Autos und konkret ermittelbare Infos ueber deren Standpunkt wird natuerlich verzichtet.
Vielen Dank
serge
Fuer einen Immobilienmakler sollen Fotos der von ihm komplett bzw. teilvermieteten Gebaeuden geschossen werden. Darueber hinaus ein paar Wahrzeichen Muenchens und einige Villen in Bogenhausen etc., die allerdings nichts mit dem Makler zu tun haben.
Die Fotos dienen dazu auf der Webseite des Maklers verwendet zu werden ergo in das Layout etc. einbezogen zu werden. Von ihm vermietete Objekte werden auch in groesserer Ansicht mit Beschreibung dargestellt.
Wie sieht es nun mit dem Rechtlichen hinsichtlich von Wahrzeichen, nur teilvermieteten Objekten und Immobilien aus, die keinen konkreten Bezug zum Makler haben? Auf Menschen, Autos und konkret ermittelbare Infos ueber deren Standpunkt wird natuerlich verzichtet.
Vielen Dank
serge