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Gebaeude - Rechtliches

serge

Themenersteller
Servus!

Fuer einen Immobilienmakler sollen Fotos der von ihm komplett bzw. teilvermieteten Gebaeuden geschossen werden. Darueber hinaus ein paar Wahrzeichen Muenchens und einige Villen in Bogenhausen etc., die allerdings nichts mit dem Makler zu tun haben.

Die Fotos dienen dazu auf der Webseite des Maklers verwendet zu werden ergo in das Layout etc. einbezogen zu werden. Von ihm vermietete Objekte werden auch in groesserer Ansicht mit Beschreibung dargestellt.

Wie sieht es nun mit dem Rechtlichen hinsichtlich von Wahrzeichen, nur teilvermieteten Objekten und Immobilien aus, die keinen konkreten Bezug zum Makler haben? Auf Menschen, Autos und konkret ermittelbare Infos ueber deren Standpunkt wird natuerlich verzichtet.

Vielen Dank

serge
 
Hier gibt es natürlich keine rechtlich fundierten Auskünfte, geschweige denn rechtsverbindliche - das ist ja klar. ;)
Das mit den typischen, bekannten Münchner Sehenswürdigkeiten ist erst mal kein Problem (ausser mir bekannt: Hypo-Bankgebäude, Olympia-Dach-Bauten, da geschützt!).
Auch die diversen Häuser des Immobilienfritzen natürlich nicht.
Auch fremde Häuser wären an sich kein Problem, so lange alles von öffentlichen Straßen/Gehwegen aus fotografiert wird (und ohne extra Hilfsmittel, wie Leiter o.ä.).
Allerdings würde ich nicht mit Fotos von Wohnhäusern/Objekten für eine Immobilienfirma werben, die dem gar nicht gehören, bzw. der nicht verwaltet?
Das könnte ein konkurrierendes Unternehmen, dem die Häuser tatsächlich gehören, wohl zu Recht als unlauteren Wettbewerb angehen.
Wäre ja auch unsinnig, sich in der Eigenwerbung mit fremden Federn zu schmücken ........ ;)

Andreas
 
llerdings würde ich nicht mit Fotos von Wohnhäusern/Objekten für eine Immobilienfirma werben, die dem gar nicht gehören, bzw. der nicht verwaltet?
Das könnte ein konkurrierendes Unternehmen, dem die Häuser tatsächlich gehören, wohl zu Recht als unlauteren Wettbewerb angehen.
Wäre ja auch unsinnig, sich in der Eigenwerbung mit fremden Federn zu schmücken ........
das wäre ja nicht das problem des fotografen, sondern das des maklers.... der veröffentlicht ja die sachen
solange die fotos auf rechtlich korrekte weise fotografiert wurden. wie gesagt.
von öffentlichen straßen, gehwegen.... ohne teleobjektiv am besten...
 
Auch fremde Häuser wären an sich kein Problem, so lange alles von öffentlichen Straßen/Gehwegen aus fotografiert wird (und ohne extra Hilfsmittel, wie Leiter o.ä.).

Du meinst im Rahmen der Panoramafreiheit? Ich bin mir nicht ganz sicher, aber gilt die überhaupt für kommerzielle Nutzung, respektive Werbung?

@Thread-Ersteller>

Wenn es um die bildliche Zuordnung des Maklers zu München geht, dann würde ich vielleicht auf ein Panorama von München zurückgreifen. Ich denke, damt geht man Problemen noch am ehesten aus dem Weg, weil keines der Gebäude an sich als Hauptelement zu sehen ist.

Aber grundsätzlich ist es ein gefährliches Feld, und der Weg zum Anwalt sollte ruhig gemacht werden.

Gruß Markus
 
Du meinst im Rahmen der Panoramafreiheit? Ich bin mir nicht ganz sicher, aber gilt die überhaupt für kommerzielle Nutzung, respektive Werbung?
.......................

Natürlich auch für Werbung.
Was meinst Du denn, was das für Häuser sind, die man überall in der werbung sieht, auf Bausparprospekten oder sonstwo?
Das irgendwelche netten Häuschen, die der Fotograf von der Straße aus über den Zaun aufgenommen hat - natürlich ohne extra Einverständnis des Häuslebesitzers oder Architekten. Solche Bilder habe ich auch schon verkauft. :D

Das Thema "Mit fremden Federn werben" ist natürlich nicht Sache des Fotografen, sondern das muss der Immobilienfritze selbst verantworten.

Andreas
 
Fuer die nicht selbst vermarkteten Bilder ist - soweit ich weiß - keine "komplette" Nutzung als fremder Federschmuck gedacht, sondern eher im Sinne eines sehr kleinen Ausschnittes des Fotos als Bestandteil des Webseiten Layouts.

Wie natuerlich die Fotos verwendet werden, ist in der Tat Sache des Maklers. Aber da ich die Fotos als Gefallen fuer jmd. erledige, der dort zu tun hat, moechte ich ihn natuerlich nicht in irgendwas reinreiten und falsche Ratschlaege geben.

Bis hierhin auf jeden Fall schonmal besten Dank fuer eure Ideen, nur weiter so :D
 
Natürlich! :D
Aber das sind Gebäude, die rechtlich geschützt sind (Hypobank als MArkenmuster der Bank und das Olympiadach durch den Architekten).

Andreas
"Rechtlich geschützte Gebäude" gibt's nicht.
Urheberrecht (Olympiadach?): Stichwort Panoramafreiheit.
Markenrecht: verbietet nur den markenmässigen Gebrauch (wobei das zugegebenermassen im Falle des OP ein Problem sein könnte), nicht jede "kommerzielle Verwendung" (z. B. nicht die Verwendung als Postkartenmotiv).
 
Ich hätte mir fast eine einfangen können, als ich DRI´s vom Atomium bei FC hochgeladen hatte. Siehe: http://www.bruessel-gui.de/bruessel/bericht-1.html

Soviel ich weiß ist der Eifelturm bei Nacht ebenso geschützt, bzw. die Beleuchtung dessen sowie die Louvre Pyramide.

nicht nur das, weiters:
- alle von Hundertwasser gestalteten Gebäude (Hundertwasserhaus & Fernwärme in Wien, gibt aber noch ein paar andere)
- verhüllte Gebäude (nicht nur solche von Christo, diese gelten dann offenbar als Kunstwerk und sind auch als solches geschützt)
- u. v. a.

weiters kenne ich eine Bildagentur, die die rechtliche Situation wie folgt handhabt: sollte ein geschütztes Gebäude (Hundertwasser etc.) drauf sein, dann darf dieses nur als "Beiwerk" und nicht als "Hauptmotiv" drauf sein, sonst wird das Bild nur mit Property Release Vertrag akzeptiert (natürlich gibt es da oft Zweifelsfälle, dann entscheidet eben der Admin): ich denke, das kann man als gute Richtlinie ansehen (ist eine österreichische Agentur)

und Privathäuser: was Innenaufnahmen von fremden Einfamilienhäusern oder Wohnungen betrifft, würde ich meinen, dass auch da ein Property Release nötig ist (bzw. sollte man da im Zweifelsfall einen Anwalt zuziehen), von öffentlichen Strassen aufgenommene Bilder sollten wohl rechtlich aber kein Problem darstellen

alles natürlich ohne Gewähr ;-)
 
nicht nur das, weiters:
- alle von Hundertwasser gestalteten Gebäude (Hundertwasserhaus & Fernwärme in Wien, gibt aber noch ein paar andere)
- verhüllte Gebäude (nicht nur solche von Christo, diese gelten dann offenbar als Kunstwerk und sind auch als solches geschützt)
- u. v. a.

...

nope Sir, das Hundertwasser-Urteil erging, weil der Fotograf das Gebäude aus dem ersten(?) Stock eines anderen Gebäudes ablichtete.

Dass "verhüllt" als Kunstwerk gilt, ist nicht das Entscheidende.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Verhüllung nicht von Dauer ist und daher die Panoramafreiheit die für Gebäude (von Dauer) gilt, nicht einschlägig ist.

So jedenfalls nach deutschem Urheberrecht :-)
 
Wie sieht es nun mit dem Rechtlichen hinsichtlich von Wahrzeichen, nur teilvermieteten Objekten und Immobilien aus, die keinen konkreten Bezug zum Makler haben?
Die Frage ist für das Forum eine Nummer zu groß. Ihr solltet bereit sein, ein Anwalthonorar abzudrücken. In München ist ja wohl auch klar an wen, oder?

---> www.arnetrautmann.de <---
 
So jedenfalls nach deutschem Urheberrecht :-)

nun gut, erstens bin ich Österreicher, zweitens nimmt die oben erwähnte (österreichische) Bildagentur definitiv keine Bilder vom Hundertwasserhaus oder auch von der Fernwärme Wien (ebenfalls von Hundertwasser gestaltet) an, es sei denn es gibt Property Release: ich vertraue darauf, dass die wissen, was sie tun, davon abgesehen bin ich kein Rechtsanwalt ;-)
 
Hehe, nein, ganz und gar nicht. Ich liefere - wie gesagt - die Fotos. Mein Kumpel liefert die Fotos ebenso ab. Da bin ich ganz und gar nicht bereit irgendwo nen Anwalt herzunehmen, mit einem solchen hab ich momentan eh genug zu tun.

Und da es hier keine konkreten Gegenstimmen gab, geh ich davon aus, dass das alles so klar geht. Ansonsten laeuft es eh mal wieder hoechstens auf eine Abmahnung hinaus.

Danke an alle!
 
Dann ist doch eh alles in Ordnung. Abgemahnt wird im Ernstfall der, der Fotos veröffentlicht, nicht der, der sie gemacht hat.

da würde ich mich aber nicht drauf verlassen!
in diesem Fall mag das so sein, vielleicht ist's aber auch in diesem Fall konkret nicht so; und konkret gibt es jedenfalls sehr wohl Fälle, wo der Urheber (also der Fotograf) und nicht der, der die Bilder veröffentlicht, "dran" ist

aber da ich nun mal kein Anwalt bin & wenn dann keinen kostenlosen Rechtsbeistand abgeben würde: was ich schreibe ist nur, woran ich mich halten würde; wer glaubt, keinen Anwalt zu brauchen und sich auf Forumsmeinungen verlassen zu können, tut das eh auf eigene Verantwortung

(will sagen: ohne meinen Anwalt sag ich zu diesem Thread nix mehr ;-)
 
Ich erstelle die Fotos, ueberlasse sie unentgeltlich, benutze sie nicht, da wird man MICH nicht abmahnen. Oh nein. Zumal die Maklerin selber noch nicht mal von meiner Identitaet erfahren muss. Wie gesagt, ein Gefallen, kein Geld fuer mich, nur ein nettes Essen.

Ganz so viel Angst muss man dann vor der Abmahnwelle auch nicht haben.
 
Ich hätte mir fast eine einfangen können, als ich DRI´s vom Atomium bei FC hochgeladen hatte. ... Soviel ich weiß ist der Eifelturm bei Nacht ebenso geschützt, bzw. die Beleuchtung dessen sowie die Louvre Pyramide.

Sollten Brüssel oder Paris jemals wieder in deutscher Hand sein, könnte man dann nochmal über die Anwendung deutschen Rechts auf diese Gebäude reden. :lol: Bis dahin sind diese Beispiele jedenfalls fürn Huf.
 
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