Gewährleistung heißt das, und die ist an das Kaufdatum gekoppelt, nicht an den Eigentümer oder Besitzer.
Klug*******ermodus an:
Wäre es tatsächlich die reine gesetzliche Gewährleistung, dann würde diese
ausschließlich zwischen den Vertragspartnern (Händler <-> Käufer) gelten.
Das hiesse, ich kaufe mir eine Kamera bei einem Kamerahändler (nennen wir ihn z.B.) "SuperCams2000", die Gewährleistungspflicht hat dann "SuperCams2000" (nicht Nikon!) mir gegenüber.
Verkaufe ich dir die Kamera, hätte "SuperCams2000" zunächst keinerlei Verpflichtungen dir gegenüber, bzw. Du keinerlei Rechte ihnen gegenüber.
Du müsstest dich bei einem Defekt an mich wenden, wobei ich die Gewährleistung als Privatverkäufer natürlich ausgeschlossen hätte und freundlich aber bestimmt ablehnen würde.
Weil ich ein netter Kerl bin, würde ich deine Kamera jedoch vielleicht bei "SuperCams2000" auf meinen Namen zur Reparatur abgeben (was sich jedoch eigentlich in einer Grauzone (Tendenz eher hin zu schwarz als zu weiß) bewegen würde).
Anders bei einer Garantie (diese ist immer freiwillig).
Hier kommts auf die vom Hersteller festgelegten Bedingungen an.
Nikon legt die zweijährige gesetzl. Gewährleistung wie eine Garantie aus.
Mit einer sehr wichtigen Konsequenz:
Jeder Käufer, und sei es der dritte oder vierte, hat gegenüber Nikon einee zweijährige Garantiezusage.
Das läuft dann wiederum wie von dir beschrieben: Alles was innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kaufdatum passiert, geht zu Lasten Nikons.
Andere Hersteller leben das anders, so zum Beispiel Sigma oder Tamron, die auch ihre Garantie nur dem Erstkäufer gewähren.
Dem TE würde ich ebenfalls raten: Alles worauf Du achten musst ist, dass die Kamera noch keine 2 Jahre als ist, bzw dass Du sie sofern sie älter ist von einem Händler kaufst.
Denn
der kann die Gewährleistung dir gegenüber nicht ausschließen.