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Gebrauchtkauf Nikon D750 – worauf achten?

Acronicta

Themenersteller
Nachdem ich seit 3 Jahren mit meiner D7100 glücklich bin und seit dem die Entwicklung nicht mehr verfolgt habe, sticht mich aktuell der Hafer und der kleine Mann im Ohr flüstert mir zu, dass doch eine gebauchte D750 genau das wäre, war zu mir passen würde: Klappbildschirm und noch rauschärmerer Sensor und Freistellungsmöglichkeiten bei Gebrauchtpreisen ab 1200 Euro. (Vollformatobjektive sind vorhanden)

Aber! Ich habe ganz grob mitbekommen, dass die D750 diverse Mängel ab Werk haben kann. :eek:

Kurz:
-Worauf muss ich beim Gebrauchtkauf achten und wie stelle ich „typische“ Mängel beim Check der D750 fest? :ugly:
 
Danke schon mal,
das mit der Seriennummernabfrage ist ja prima.

Geht die Garantie bei Vorhandensein der Rechnung mit auf mich über?
Macht Nikon da keine Zicken? :o
 
Gewährleistung heißt das, und die ist an das Kaufdatum gekoppelt, nicht an den Eigentümer oder Besitzer.

Stimmt, heißt Gewährleistung und der potentielle Mangel, sofern die Seriennummer dabei ist, war ja anerkannter Weise vom Werk aus eingebaut.

Gibt's Erfahrungen, ob reparierte Bodys genauso gut sind, wie Geräte ohne den Fehler vom Werk aus?
Wurden da dann Teile getauscht,
oder wurde bei denen nur "ein Pflaster geklebt" ?
 
Stimmt, heißt Gewährleistung und der potentielle Mangel, sofern die Seriennummer dabei ist, war ja anerkannter Weise vom Werk aus eingebaut.

Gibt's Erfahrungen, ob reparierte Bodys genauso gut sind, wie Geräte ohne den Fehler vom Werk aus?
Wurden da dann Teile getauscht,
oder wurde bei denen nur "ein Pflaster geklebt" ?

Schaust du einfach hier:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1479816&page=558
oder hier:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?p=13950282#post13950282

mfg
 
Gewährleistung heißt das, und die ist an das Kaufdatum gekoppelt, nicht an den Eigentümer oder Besitzer.

Klug*******ermodus an:
Wäre es tatsächlich die reine gesetzliche Gewährleistung, dann würde diese ausschließlich zwischen den Vertragspartnern (Händler <-> Käufer) gelten.
Das hiesse, ich kaufe mir eine Kamera bei einem Kamerahändler (nennen wir ihn z.B.) "SuperCams2000", die Gewährleistungspflicht hat dann "SuperCams2000" (nicht Nikon!) mir gegenüber.
Verkaufe ich dir die Kamera, hätte "SuperCams2000" zunächst keinerlei Verpflichtungen dir gegenüber, bzw. Du keinerlei Rechte ihnen gegenüber.

Du müsstest dich bei einem Defekt an mich wenden, wobei ich die Gewährleistung als Privatverkäufer natürlich ausgeschlossen hätte und freundlich aber bestimmt ablehnen würde.
Weil ich ein netter Kerl bin, würde ich deine Kamera jedoch vielleicht bei "SuperCams2000" auf meinen Namen zur Reparatur abgeben (was sich jedoch eigentlich in einer Grauzone (Tendenz eher hin zu schwarz als zu weiß) bewegen würde).


Anders bei einer Garantie (diese ist immer freiwillig).
Hier kommts auf die vom Hersteller festgelegten Bedingungen an.
Nikon legt die zweijährige gesetzl. Gewährleistung wie eine Garantie aus.
Mit einer sehr wichtigen Konsequenz:
Jeder Käufer, und sei es der dritte oder vierte, hat gegenüber Nikon einee zweijährige Garantiezusage.
Das läuft dann wiederum wie von dir beschrieben: Alles was innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kaufdatum passiert, geht zu Lasten Nikons.

Andere Hersteller leben das anders, so zum Beispiel Sigma oder Tamron, die auch ihre Garantie nur dem Erstkäufer gewähren.


Dem TE würde ich ebenfalls raten: Alles worauf Du achten musst ist, dass die Kamera noch keine 2 Jahre als ist, bzw dass Du sie sofern sie älter ist von einem Händler kaufst.
Denn der kann die Gewährleistung dir gegenüber nicht ausschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler beim Weiterverkauf an den nächsten Besitzer abtreten - es denn dies durch die AGB's des Händlers ausgeschlossen.
 
Ist alles komplett Wurst. Wenn die Cam betroffen ist, wird der/die fehler auch nach ablauf der *** kostenfrei Repariert !!!
 
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