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Gewerbeanmeldung ausfüllen - Bürokratie, ich liebe es

BennyNill

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich komme gerade vom Gewerbeamt. Leider bin ich auf eine Dame gestoßen, bei der es noch nie vorkam, dass eine Person im Bereich der Fotografie ein Gewerbe anmelden wollte. Daher verwies Sie mich eher zum Steuerberater, als mir beim Ausfüllen der Anmeldung behilflich zu sein.

Vielleicht hat einer von euch das schon hinter sich und kann mir dabei helfen...

Punkt 12 Betriebsstätte: Muss ich die angeben auch wenn ich zum fotografieren immer unterwegs bin, kein Studio habe? (Ich frage, weil ich keine Müllgebühren bezahlen will)

Punkt 18 Art des angemeldeten Betriebes: Handwerk oder sonstiges?

"Die Anmeldung wird erstattet für", was ist das?

Dass sich die BG meldet kann man nicht verhindern oder?

Würde mich wirklich sehr über eure Hilfe freuen! Falls noch Angaben meinerseits fehlen, damit ihr eine Antwort geben könnt, dann fragt mich ruhig.

Gruß Nille
 
Ich denke es handelt sich um Auftragsfotografie handeln (Hochzeit, Portrait, Paarshooting, Kinder, Events)?
Oder liege ich da falsch?:confused:

Gruß Nille

Edit: nicht falsch verstehen, ist nicht böse gemeint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe meinen Schein zwar für EDV + Webdesign, aber das dürfte die selbe Sparte Treffen:

12 Betriebsstätte: dein Wohnsitz, wenn du kein Studio hast (hier mussst du Müll zahlen, aber nur 1x :cool:)

18: Sonstiges. Handwerk nur, wenn es sich um einen genehmigungspflichtigen Beruf mit Eintrag in eine Handwerksrolle handelt.

"Die Anmeldung wird erstattet für": Hauptnierderlassung. Ist nur interessant, wenn du Zweigstellen gründen willst (oder Reisegewerbe, aber da kenn ich mich überhaupt nicht aus)

Als Tätigkeit würd ich mich möglichst ungenau fassen, du willst doch schließlich auch mal bei einem Großhändler was bestellen, also so etwas wie "Fotografie, Fotografische Dienstleistungen und alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten".
 
Daher verwies Sie mich eher zum Steuerberater, als mir beim Ausfüllen der Anmeldung behilflich zu sein.
Das ist doch der beste Tip, den sie Dir geben konnte. Da diese Sachen regional unterschiedlich sind, sollte der Steuerberater vor Ort der beste Ratgeber sein. Gerade die Sache mit der Pflichtmitgliedschaft in HK/IHK und BG kann ziemlich ärgerlich werden (z. B. jährliche Pflichtbeiträge, noch bevor man den ersten Cent verdient hat - dagegen sind Müllgebühren eher zu vernachlässigen). Mit der richtigen Formulierung des Gewerbes kommst Du evtl. in eine günstigere BG, und dabei kann der Steuerberater helfen. In jedem Fall solltest Du all diese Dinge klären, bevor Du die Anmeldung abgibst; dann bist Du wenigstens seelisch vorbereitet, wenn Dir eine Beitragsrechnung ins Haus flattert. ;)
 
Ach, noch was: BG, IHK und Konsorten werden sich zwar bei dir melden, in der Regel sind die aber beitragsfrei bis zu einem Umsatz, der sich in aller Regel an der Kleinunternehmergrenze orientiert.

Noch was hierzu: du kannst dich von der Pflicht, Mehrwertsteuer zu zahlen, befreien lassen, wenn du weniger als 17.000€ im Jahr verdienst. Das ist nützlich, wenn du hauptsächlich Privatleute als Kunden hast.
Lass dich hierzu unbedingt vom Finanzamt beraten, das ist nur ein Kreuz auf dem Formular vom Finanzamt, und das ist schnell falsch gesetzt (zum FA musst du eh hin - das Gewerbeamt hat hiervon keine Ahnung). Evtl spielt auch dein sonstiger Verdienst mit rein, frag das Finanzamt.
 
Zitat PhotoPhoibus: Was genau willst Du denn gewerblich machen? ..... Immer gutes Licht? Zitatende
@ TO: Nicht verstanden?
Wo bearbeitest du denn deine Bilder? Draußen, im Auto, in der Kneipe? Also hast du eine Betriebsstätte...
Und wenn du die Frage von PhotoPhoibus dann noch mit einem oder? beantwortest und allen Ernstes hier eine Antwort finden willst (und das, obwohl du auf deiner homepage die Frage schon selbst beantwortest) dann solltest du tatsächlich lieber einen Steuerberater aufsuchen. Und in deinem ureigenen Interesse will ich nur für dich hoffen, dass die BG dich aufnimmt. Warum? Die Frage kannst du bei eingem Nachdenken eigentlich auch selbst beantworten.
Wie kann man nur mit einer homepage protzen wollen und dann nicht in der Lage sein, eine Gewerbeanmeldung ohne fremde Hilfe auszufüllen. Hoffentlich bekommen dies deine potenziellen Kunden nicht mit.
 
12 Betriebsstätte: dein Wohnsitz, wenn du kein Studio hast (hier mussst du Müll zahlen, aber nur 1x :cool:)

18: Sonstiges. Handwerk nur, wenn es sich um einen genehmigungspflichtigen Beruf mit Eintrag in eine Handwerksrolle handelt.

"Die Anmeldung wird erstattet für": Hauptnierderlassung. Ist nur interessant, wenn du Zweigstellen gründen willst (oder Reisegewerbe, aber da kenn ich mich überhaupt nicht aus)

Also doch Mullgeühr, so ein Mist...

Punkt 18
Weiß das jemand genauer? Muss das irgendwo eingetragen werden? Handwerk oder sonstiges?

Gruß Nille
 
Es wird sich wohl um Auftragsfotografie handeln (Hochzeit, Portrait, Paarshooting, Kinder, Events) oder?

Gruß Nille

Muß man zwingend Aufträge vorliegen haben um gewerblich in der Fotografie tätig zu sein ??

Wird sich bei Deiner Antwort wohl um einen verbalen Ausrutscher gehandelt haben, oder ?


LG: Karl
 
Muß man zwingend Aufträge vorliegen haben um gewerblich in der Fotografie tätig zu sein ??

Wird sich bei Deiner Antwort wohl um einen verbalen Ausrutscher gehandelt haben, oder ?

LG: Karl

Also mein "oder" am Ende war nicht böse gemeint, das scheint falsch angekommen zu sein, sorry. Das war nur ein nettes Nachfragen, ob meine Aussage korrekt war.

Gruß Nille
 
Äa- da wo du wohnst zahlst du doch eh Müllgebühr - nochmal fällt nicht an. Oder wohnst du unter der Rheinbrücke

Wie schnell man sich im Forum missversteht... also ich muss einmal Müllgebühr bezahlen, was ich gerade auch tue. Meine Frage bezog sich auf die extra zusätzlichen Müllgebühren für das Gewerbe.

Bitte komm alle mal wieder ein bissl runter. Ich entschuldige mich für meinen verbalen Ausrutscher, den einige falsch verstanden haben. Das war mich beim Schreiben nicht bewusst.

Gruß nille
 
Wie schnell man sich im Forum missversteht... also ich muss einmal Müllgebühr bezahlen, was ich gerade auch tue. Meine Frage bezog sich auf die extra zusätzlichen Müllgebühren für das Gewerbe.
Das kann dir zuverlässig das Abfallamt deiner Gemeinde beantworten. In der Regel musst du nicht extra zahlen (ich muss es z.B. nicht) - aber frag lieber nach.
 
Das kann dir zuverlässig das Abfallamt deiner Gemeinde beantworten. In der Regel musst du nicht extra zahlen (ich muss es z.B. nicht) - aber frag lieber nach.

Schön dass wir uns alle wieder verstehen und vielen Dank für die schnellen Hinweise von Euch!

Nun stellt sich noch die Frage nach der Art desangemeldeten Betriebes.
@binauchhier: was hast du angegeben?

Ich werde mich mal nach einem Steuerberater umschauen...

Viele Grüße
Nille
 
Wie kann man nur mit einer homepage protzen wollen und dann nicht in der Lage sein, eine Gewerbeanmeldung ohne fremde Hilfe auszufüllen.
:confused:, das erste, was mir bei dem Satz in den Sinn kam, ist purer Neid :rolleyes:. Seine Homepage ist doch toll. Und wenn er nun nebenher etwas dazuverdienen will, ist das doch auch ok. Dafür muss man noch lang kein Experte für die deutsche Bürokratie werden. Wer füllt schon gerne Steuererklärungen aus. Ich finde die Fragen völlig in Ordnung :top:, vielleicht hol´ ich mir auch mal so´n (Frei-)Schein :D.
 
Hallo, ich habe das Spiel gerade hinter mir. Wie Du schon sagst, es ist größtenteils kaum zu durchblicken. Ich habe einen Freund (Steuerberater). Er hat mir geholfen. An deiner Stelle würde ich da auch mal im Bekanntenkreis fragen, denn wenn Du etwas Falsches einträgst, wirst Du evtl. noch mehr zur Kasse gebeten (z.B. Küstlersozialkasse). Ich würde Dir hier gerne genauere Angaben machen, doch ich habe es selber nicht ganz verstanden und vertraue da ein bißchen auf meinen Freund. Mit Gebühren für die Berufsgenossenschaft, etc. mußt Du aber rechnen.

Viel Glück!

Hallo zusammen,

ich komme gerade vom Gewerbeamt. Leider bin ich auf eine Dame gestoßen, bei der es noch nie vorkam, dass eine Person im Bereich der Fotografie ein Gewerbe anmelden wollte. Daher verwies Sie mich eher zum Steuerberater, als mir beim Ausfüllen der Anmeldung behilflich zu sein.

Vielleicht hat einer von euch das schon hinter sich und kann mir dabei helfen...

Punkt 12 Betriebsstätte: Muss ich die angeben auch wenn ich zum fotografieren immer unterwegs bin, kein Studio habe? (Ich frage, weil ich keine Müllgebühren bezahlen will)

Punkt 18 Art des angemeldeten Betriebes: Handwerk oder sonstiges?

"Die Anmeldung wird erstattet für", was ist das?

Dass sich die BG meldet kann man nicht verhindern oder?

Würde mich wirklich sehr über eure Hilfe freuen! Falls noch Angaben meinerseits fehlen, damit ihr eine Antwort geben könnt, dann fragt mich ruhig.

Gruß Nille
 
Mit Gebühren für die Berufsgenossenschaft, etc. mußt Du aber rechnen.

Viel Glück!

Die Gebühren für die BG habe ich schon im Hinterkopf, leider :mad:, das sind vermutlich so 230€ wie ich gehört habe, da Fotografen als "mit chemikalien arbeitende Handwerker eingestuft" werden. :D

Ich werde mich bei Freunden nocheinmal genauer erkundigen.

Danke euch!

Gruß Nille
 
Nur keine Panik! Steuerberater können zu dem Thema etwas wissen, wenn langjährige Erfahrung vorhanden, müssen es aber nicht.
Meine Gewerbeanmeldung habe ich vor zwanzig Jahren beim Ordnungsamt abgegeben, aber im Großen und Ganzen hat sich nicht viel geändert.

Auf keinen Fall Dein Gewerbe der Handwerkskammer zuordnen, es sei den Du bist gelernter Fotograf! Die IHK, deren Zuständigkeit erst noch geklärt werden muß,wird schon vom Ordnungsamt benachrichtigt, ebenso wie das zuständige Finanzamt, da kannst Du Gift drauf nehmen!:eek:

Die Zuständigkeit der BG ist auch noch nicht geklärt! Ich würde mich an Deiner Stelle als Fotojournalist und somit Freiberufler anmelden. Freiberufler haben in Deutschland einen Sonderstatus, sie werden von den unzähligen Sesself....er nicht so gequält.:grumble: Gehe, bevor Du einen Steuerberater konsultierst und nur für`s Handschütteln 60,-Okken abdrückst, in die nächste Buchhandlung und hole Dir die GeWo(Gewerbeordnung) aus dem Beckverlag, kostet vielleicht 15,-Euro und die meisten der existierenden Gewerbe sind genau zugeordnet.
Die weiter oben zitierte Künstlersozialkasse könnte Dir noch zu pass kommen. Früher war es mal so, daß man sich über diese günstig versichern konnte.
Auf jeden Fall bei den Behörden nicht unsicher wirken, denn dann lassen die Dich von Pontius bis Pilatus rennen. Eins ist Fakt: Fülle die Gewerbeanmeldung aus, schick sie per Einwurfeinschreiben(wichtig) an das Gewerbeamt(auch wenn es nur anderthalb Meter von Deiner Tür entfernt ist) und spätestens drei Tage danach muß das Amt Dein Gewerbe bestätigen und kann Dich nicht mehr hinhalten. Für weitere Hilfe stehe ich gerne zur Verfügung.
Sonnige Grüße, Hardy
 
Hallo N.
Aus deinem Nick schließe ich, dass du noch ein Junger bist. Gut so.

Das Problem - mit Fotografie Geld zu verdienen - hängt nicht von der offiziellen Anmeldung (die, wie schon gesagt, je nach Gewerbeordnung jeweiliger Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wird) ab. Solange Du einem weiteren Broterwerb mit Steuerkarte nachgehst oder bei Deinen Eltern kranken- und sozialversichert bist. Gut so. Auch als Hausmann mit berufstätiger Ehefrau ist so eine Kontruktion möglich. Nur ohne Krankenversicherung - schlecht. Private KV ist Glaubenssache.
Die KSK Künstlersozialkasse versichert eigentlich zu günstigen Tarifen.

Kurz: Ich würde erstmal fotografieren, ein Konto nur dafür einrichten (davon Ausgaben [Kameraanschaffungen / Telefon / Auto liegen sicher schon an] bestreiten und alle Einnahmen dort laufen lassen) und wenn Du eine EÜ für ein Jahr erstellst und mehr als 17.000 Euro GEWINN gemacht hast - dann mal zum Steuerberater gehen. Ausserdem ist darunter m.E. auch keine MWSt. zu erheben.

Es gehört zu den umstritten Fragen, ob ein Fotograf ein - Gewerbetreibender - ein Freiberufler - ein Selbständiger - ein Künstler oder ein Handwerker ist.
Bei journalistischer Fotografie liegen die Dinge etwas einfacher, jedenfalls für Mitglieder eines Berufsverbandes oder einer Redaktion.

Kleiner Hinweis: Fotografie dient häufig zur Herstellung von Druckvorlagen!
ManneW

Nachsatz: Hallo Benjamin. Gerade habe ich deine Seite angeguckt. Gut gemacht & schöne Fotos.
Equipmentangaben macht man nicht! Außer z.B.: "Mit LKW befahrbares 1000qm Studio".
 
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