BennyNill
Themenersteller
Hallo zusammen,
ich komme gerade vom Gewerbeamt. Leider bin ich auf eine Dame gestoßen, bei der es noch nie vorkam, dass eine Person im Bereich der Fotografie ein Gewerbe anmelden wollte. Daher verwies Sie mich eher zum Steuerberater, als mir beim Ausfüllen der Anmeldung behilflich zu sein.
Vielleicht hat einer von euch das schon hinter sich und kann mir dabei helfen...
Punkt 12 Betriebsstätte: Muss ich die angeben auch wenn ich zum fotografieren immer unterwegs bin, kein Studio habe? (Ich frage, weil ich keine Müllgebühren bezahlen will)
Punkt 18 Art des angemeldeten Betriebes: Handwerk oder sonstiges?
"Die Anmeldung wird erstattet für", was ist das?
Dass sich die BG meldet kann man nicht verhindern oder?
Würde mich wirklich sehr über eure Hilfe freuen! Falls noch Angaben meinerseits fehlen, damit ihr eine Antwort geben könnt, dann fragt mich ruhig.
Gruß Nille
ich komme gerade vom Gewerbeamt. Leider bin ich auf eine Dame gestoßen, bei der es noch nie vorkam, dass eine Person im Bereich der Fotografie ein Gewerbe anmelden wollte. Daher verwies Sie mich eher zum Steuerberater, als mir beim Ausfüllen der Anmeldung behilflich zu sein.
Vielleicht hat einer von euch das schon hinter sich und kann mir dabei helfen...
Punkt 12 Betriebsstätte: Muss ich die angeben auch wenn ich zum fotografieren immer unterwegs bin, kein Studio habe? (Ich frage, weil ich keine Müllgebühren bezahlen will)
Punkt 18 Art des angemeldeten Betriebes: Handwerk oder sonstiges?
"Die Anmeldung wird erstattet für", was ist das?
Dass sich die BG meldet kann man nicht verhindern oder?
Würde mich wirklich sehr über eure Hilfe freuen! Falls noch Angaben meinerseits fehlen, damit ihr eine Antwort geben könnt, dann fragt mich ruhig.
Gruß Nille