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Heimstudio in der Wohnung erlaubt?

dansel

Themenersteller
hey, ich habe mal ne frage:

darf ich im falle einer selbstständigkeit mein heimstudio nutzen? ich habe in meiner wohnung einen fotoraum. mit hintergründen etc. aber ich habe mal gelesen, dass man sein wohnung garnicht gewerblich nutzen darf. würde mich über eine antwort freuen.

mfg

daniel
 
hey, ich habe mal ne frage:

darf ich im falle einer selbstständigkeit mein heimstudio nutzen? ich habe in meiner wohnung einen fotoraum. mit hintergründen etc. aber ich habe mal gelesen, dass man sein wohnung garnicht gewerblich nutzen darf. würde mich über eine antwort freuen.

mfg

daniel

Wenn es eine Mietwohnung ist, dann ist die Nutzung der Wohnung im Mietvertrag geregelt. Einfach nachsehen und im Zweifelsfall die Hausverwaltung/den Hausbesitzer fragen.
 
Moin

die Tatsache das "Fotografen" meinen ALLES machen zu dürfen....
sollte nicht darüber wegtäuschen das es immer noch notwendige Regeln gibt :top:

Mietsachen regeln das über Verträge....

bei Wohnungen MUSS nicht "gewerblich" erwähnt sein denn>>>
du mietest ja eine Wohnung :D

Gewerbliche Nutzung ist meist von der Gemeinde/Stadt geregelt :cool:

möchte auch erinnern das es früher oft genug kleine Gewerbebetriebe gab....
so ist in einigen Gegenden immer noch ein Hinterhof Tischler oder Klempner aktiv...
auch der Schuster im Keller war nix ungewöhnliches :top:

es waren aber die Wohnmieter die per Klage diesen Betrieben den Garaus machten....
es roch nach Klebstoff, oder es durfte nicht mehr lackiert werden...
die Säge war zu laut usw....:angel:
man wollte >>> seine verdiente Ruhe haben :eek:

alleine die Tatsache das du als gewerblicher Fotograf des öfteren "Besucher" hast....
führt zu Diskrepanzen mit anderen Mietern....(Treppenhausreinigung)
bedenke auch Nachtruhe, dann die mangelnde Stromversorgung in Wohnräumen....
Feuersicherheit und Fluchtwege, wird dir ein Besuch der örtlichen Feuerwehr bescheinigen :cool:

ja...man kann es auch drauf ankommen lassen....
wäre ich Vermieter, hättest du mindestens einen 100% Gewerbeaufschlag :evil:
Mfg gpo
 
Gewerbliche Nutzung ist meist von der Gemeinde/Stadt geregelt :cool:
Das Stichwort ist Zweckentfremdungssatzung.

wäre ich Vermieter, hättest du mindestens einen 100% Gewerbeaufschlag :evil:
Mfg gpo
Und je nach Stadt hat (oder befürchtet) der Vermieter ein Problem, wenn er seine Wohnung nicht (nur) zum Wohnen vermietet. Kindertagesmütter auf Wohnungssuche stehen laut einem Radiobericht in München vor diesem Problem.
(Da sie ja gegen die Zweckentfremdungssatzung verstoßen, wenn sie wissentlich an eine Tagesmutter vermieten)

In München wird die Regelung so kommuniziert:
http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1076745/
 
Solange Du selber in der Wohnung wirklich wohnst und der Vermieter nichts dagegen hat dürfte kaum jemand was zum Meckern habe.
Problem gibt es sicherlich, wenn eine Wohn-Wohnung "nur" als Gewerberaum genutzt wird.

Man sollte aber auch mal über den Aspekte Hausrat-Versicherung / Haftpflicht nachdenken wenn man was passiert...
 
Vermieter, oder Hausmiteigentümer sind die eine Sache, die Stadt die andere Sache... Hier sollte man im Voraus auf jeden Fall fragen.
Wenn man den Leuten aber klar macht in welchem Rahmen die Nutzung ist, sollte das leichter durchsetzbar sein. Bei mir war es ähnlich, allerdings im EDV-Bereich.
Z.B. wollte man zunächst eine höhere Abfallentsorgungspauschale festsetzen, aber die wurde nach einem kleinen Telefonat (Wieviel Müll glauben sie fällt durch programmieren zusätzlich für die Tonne an?) schnell behoben.
 
Mietsachen regeln das über Verträge....[/B]
bei Wohnungen MUSS nicht "gewerblich" erwähnt sein denn>>>
du mietest ja eine Wohnung :D

Und im Mietvertag stehen eben genau diese Dinge drin. Meine Wohnung muss zum überiwegenden Teil (also mehr als 50%) für Wohnzwecke genutzt werden. Ich darf darin jedes gewerbe betreiben mit Ausnahme:

Gastronie und Zubereitung von Speisen
Betreibe, die Lärm, Staub und Gestank verursachen
Lagerung von gefährlichen Gütern

Zudem muss bei schweren Geräten eine statische Prüfung veranlasst werden.
Unser Haus ist ein Wohnhaus, darin betreibe ich ein Fotostudio, weiters ist noch eine Praxis für Physiothearapie, ein Arzt und ein Wirtschaftstreuhänder eingemietet. Alles legal und im Wohngebiet.
 
darf ich im falle einer selbstständigkeit mein heimstudio nutzen?

Das hängt IMHO davon ob du in deiner Wohnung ein Gewerbe betreiben darfst (Mietvertrag) und/oder ob es ein reines Wohngebiet (Gemeinde/Stadt) ist oder nicht.

Alles legal und im Wohngebiet.

Bist du sicher? Nicht eher ein Mischgebiet? Ich wohne in einem Stadtteil wo auch Handwerksbetriebe ansässig sind, das ist aber ein Mischgebiet und kein reines Wohngebiet.

Gerald
 
Zuletzt bearbeitet:
hey, ich habe mal ne frage:
mfg
daniel

hey ich hab da mal viele Gegenfragen

hast du dir Gedanken gemacht in welchem Umfang du dein "Heimstudio" nutzen willst ?

wenn du nur Produktfotografie machst dürfte das kaum stören, egal ob gewerblich oder nicht (wer erkennt wo das Matchboxauto im Cube fotografiert wurde)

wenn natürlich dutzende von Menschen zu jeder Tages- und Nachtzeit zu dir in die Wohnung wollen, sich wohlmöglich noch am Klingeltablett irren und das Treppenhaus belagern ist das ein anderes Thema

sonst wurde ja schon vieles richtig erklärt.
 
Die Frage lässt sich in keinem Fall einfach pauschal beantworten.
Es gibt dazu sehr unterschiedliche Einzelfallentscheidungen..bis hinauf zum BGH... Googeln hilft dabei zumindest insofern, als dass man einige Anhaltspunkte mitbekommt, nach welchen Kriterien und Umständen Gerichte im Einzelfall entscheiden.

Hier zählt nicht allein der räumliche Flächenanteil, der in einer Meitwohnung für die gewerbliche Nutzung überwiegend oder ausschliesslich vorgesehen genutzt werden soll. Sondern auch die Frage, ob mit dieser gewerblichen Nutzung nur teilweise, oder überwiegend, oder gänzlich der eigene Lebensunterhalt bestritten werden soll. Ebenso natürlich auch die Art des Gewerbes und (damit verbunden) die Frage, inwieweit diese gewerbliche Nutzung nach aussen strahlt; also andere Mieter des Hauses in ihrem Wohninteresse beeinträchtigen könnte, bzw. die Mietsache über das, bei einer normalen Wohnnutzung üblichen Maße hinaus beantsprucht/abnutzt.

In Berlin hat wohl erst im letzten Jahr das Kammergericht - dies entspricht einem OLG in anderen Bundesländern - eine Kündigung für rechtens erklärt, in der der Viermieter einem Mieter wegen der gewerblichen Zweckentfremdung durch die Erteilung von Musikunterricht (Gitarrenunterricht) an lediglich drei Werktagen zu insgesamt 12 Stunden das Mietverhältnis gekündigt hat. Hierbei konnte der Vermieter jedoch zudem auch damit argumentieren, dass Nachbarn sich bereits wiederholt durch das Gitarrenspiel gestört gefühlt hätten.

Ganz nebenbei dürfte in diesem Fall die Motivation des Vermieters, das Mietverhältnis zu kündigen, sicher in den Grund zu suchen sein, dass der Musiklehrer in den Mietvertrag seiner verstorbenen Mutter eingetreten ist, die dort in der Wohnung mehr als 50 Jahre lang lebte, und die er in den letzten Jahren vor ihrem Ableben bereits dort betreut hatte;, weshalb er dort auch schon vor deren Tod gelebt hatte. Der Mietvertrag war also ein Alt-Mietvertrag, der neben dem sicher deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete gelegenen Mietzins auch andere, für den Vermieter aus heutiger Sicht ungüsntigere Regelungen enthielt.. Da nutzen Vermieter dann gerne eine sich bietende gelegenheit, einen Mieterwechsel aktiver herbei zu führen, um sich hier vertraglich und ertragsmässig in eine günstigere Position zu bringen.

Solltest du also einen Raum tatsächlich mehr oder weniger ausschliesslich und zu einem nicht geringen Teil zum Erwerb deines Lebensunterhaltes in dieser Form nutzen wollen, solltest du dich besser schriftlich beim Vermieter absichern... Sollte das Ausmaß der Nutzung jedoch nicht über das übliche Zeitmaß einer sog. Heimarbeit hinausgehen.. und der Raum zudem auch weiterhin mit zu Wohnzwecken genutzt werden, dürfte es sicher eher unproblematisch sein. Der sehr gering einzuschätzende Publikumsverkehr und die Art des Gewerbes dürften besondere bau- und feuerpolizeiliche Genehmingungen und entsprechende bauliche Maßnahmen zudem m.E.n. nicht notwendig machen...

Problematisch wird es meisst nur dann, wenn ein Gewerbe starken Publikumsverkehr mit sich bringt, Lärm- oder Geruchsbelästigungen der Nachbarn.. das Lagern von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen notwendig macht.. oder auch Lebensmittel in größerem Umfang dort verarbeitet und (zwischen)gelagert werden. Stichwort: Ungezieferschutz.

Für ein (zudem digitales) Fotostudio dürften all diese Punkte sicher nicht zutreffen. Aber aufgrund der eingangs genannten Gründe und Unwägbarkeiten solltest du dir eben doch überlegen, ob du deinen Vermieter nicht schriftlich um Einverständnis bittets.. bzw. ihm schlichtweg dein Gewerbevorhaben anzeigst... Letzteres hat den Vorteil, dass er dir schreiben müsste, wenn er damit NICHT einbverstanden ist. Wenn Du ihn durch eine Bitte um seine Zustimmung aber auf jeden Fall zu einer Antwort nötigst - die Zustimmung wäre ja auch eine Antwort- dann ist (bei völliger Nichtberücksichtigung aller anderen Umstände) die Wahrschelichkeit, dass er ablehnt, doch erstmal höher, als bei der anderen Vorgehensweise, bei der er NUR DANN aktiv werden muss, wenn er etwas dagegen hat.

Ich würde zudem auch ein paar Euro in ein anwaltliches Beratungsgespräch investieren.
 
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