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Herkunftsland erkennen? Kamera durch den Zoll bringen.

MrKm

Themenersteller
Hallo zusammen,

wenn ich mir eine Nikon Kamera gebraucht zulege, bei der garantiekarten/rechnung nicht vorhanden ist, kann ich an der kamera selbst erkennen auf welchem markt sie verkauft wurde?

Geht mir im speziellen darum nachher beim Reisen über das Zoll keinen Stress zu haben wenn die kamera noch neuwertig aussieht und kaum gebrauchsspuren hat.

Möchte nicht nach dem kauf noch entdecken dass es mit entsprechenden gebühren doch kein schnäppchen war.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Ganz einfach

http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0028_fotoausruestung_im_urlaub.html?nn=96894

Das ganze Geraffel vor der Reise zum Zoll bringen.
Vorher das Formular ausfüllen (Beschreibung mit Seriennummern usw.)
Stempel holen.
Fertig.

Hilft ungemein auch bei Versicherungsfällen und erspart das Mitschleppen der Rechnungen.

Frage nach dem Herkunftsland ist dann irrelevant, wenn Du die Ausrüstung schon in Deutschland hast. "Woher" die stammt, wird hier beim Zoll keiner fragen.

VG
 
AW: Herkunftsland erkennen?

wenn ich mir eine Nikon Kamera gebraucht zulege, bei der garantiekarten/rechnung nicht vorhanden ist, kann ich an der kamera selbst erkennen auf welchem markt sie verkauft wurde?
Nein. Du kannst allenfalls erkennen, für welchen Markt sie von Nikon produziert wurde. Das hilft Dir aber nicht.

Zoll- und steuerrechtlich ist eine Kamera, die aus Asien grau importiert (zollfrei) und in der EU ordentlich (mit abgeführter Umsatzsteuer) verkauft wurde, einer, die ein deutscher Händler auf dem von Nikon vorgesehenen Weg bei Nikon Netherlands bezieht, gleichgestellt

Hingegen ist eine Kamera, die Nikon für Europa produziert hat und via Nikon Netherlands an einen Schweizer Händler gegangen ist, dort gekauft und privat nach Deutschland weiterverkauft, ohne daß der Käufer die fällige Einfuhrumsatzsteuer bezahlt hat, im zollrechtlichen Sinne noch mit dieser Steuer (plus erhöhtem Satz wegen Nichtanmeldung) zu belasten.

Wenn Du den Zoll überzeugen willst, brauchst Du die Rechnung eines Händlers im Gebiet der EU.

Frage nach dem Herkunftsland ist dann irrelevant, wenn Du die Ausrüstung schon in Deutschland hast. "Woher" die stammt, wird hier beim Zoll keiner fragen.
Vorab (zur Erteilung einer Nämlichkeitsbescheinigung) mag das regelmässig so gehandhabt werden.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

danke für die Infos.

Nämlichkeitsbescheinigungen habe ich schon ausgefüllt, allerdings bisher immer Rechnungen dabei gehabt, wenns zum ZA ging, wusste nicht dass es anscheinend auch ohne Papiere geht.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Frage nach dem Herkunftsland ist dann irrelevant, wenn Du die Ausrüstung schon in Deutschland hast. "Woher" die stammt, wird hier beim Zoll keiner fragen.

Wenn du dich da mal nicht täuschst!

Ich habe von einem Zollbeamten vom Frankfurter Flughafen beim Ausstellen der Nämlichkeitsbescheinigung die Auskunft bekommen, dass das ganze ohne Vorlage der Rechnungen nicht möglich gewesen wäre. Ich hatte zum Glück Fotokopien derselben dabei, mit denen sich der Beamte zufrieden gab.

Ansonsten könnte man ja jeden erfolgreich geschmuggelten Gegenstand nachträglich legalisieren.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Soll das heißen, immer wenn ich ins Ausland fahre/fliege und ich meine Kamera dabei habe, muss ich die Rechnung derselbigen mitnehmen, um nachweisen zu können,dass ich sie legal erworben habe?

Grüße
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Soll das heißen, immer wenn ich ins Ausland fahre/fliege und ich meine Kamera dabei habe, muss ich die Rechnung derselbigen mitnehmen, um nachweisen zu können,dass ich sie legal erworben habe?

Nicht das Du sie legal erworben hast :D, sondern dass dafür bereits einmal Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Soll das heißen, immer wenn ich ins Ausland fahre/fliege und ich meine Kamera dabei habe, muss ich die Rechnung derselbigen mitnehmen, um nachweisen zu können,dass ich sie legal erworben habe?

1. Das ganze ist nur relevant bei Einreise aus dem "Nicht-EU-Ausland"

2. Wie HaT schon schrub, geht es um die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und eventuell anfallende Zollgebühren

3. Wenn du von einem Zollbeamten gefragt wirst wo du die Kamera gekauft hast, dann bist du ihm gegenüber in der Beweispflicht. Kannst du ihm nicht, z.B. durch Vorlage des Kaufbeleges, vor Ort beweisen dass sie, wie nach deiner Aussage, in der EU gekauft wurde, dann kann der Beamte dir glauben, muss es aber nicht. Glaubt er dir nicht, dann bezahlst du erst einmal Zoll, Steuer und Strafgebühr für deine geschmuggelte Kamera.

Da steck ich lieber ein paar Rechnungskopien für meinen ganzen Fotokrempel zusätzlich in meinen Fotorucksack, bevor ich mich mit einem Zollbeamten anlege.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Selbst erkennen kann man das an einer Kamera nicht.

Ich handhabe das bzgl. der Zollthematik für weite Reisen i.d.R. auch einfach über Nämlichkeitsbescheinigungen.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

In einem solchen Fall lässt man sich vom (privaten) Verkäufer eine Rechnung/Quittung ausstellen und druckt sich die Verkaufsanzeige und Korrespondenz aus.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Um was für eine Kamera geht es eigentlich hier? Wenn die schon älter ist, dann wird kein Zollbeamter danach krähen... wenn sie neuer ist, dann sollte man doch wissen, wann und wie sie bezahlt wurde oder irgendwelche Papiere (auch Servicebeleg) haben. Andernfalls würd ich eh die Finger davon lassen, da man sonst vielleicht eine Kamera bekommt, die

a) vom Laster gefallen ist oder
b) irgendjemandem geklaut wurde
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Rechnung beweist nur was, wenn es sich um einen Deviseninländer handelt.
Wenn Sam Samson hier also während seines Aufenthaltes z.B. etwas verkauft,
dann geht die Last auf den Käufer über bzw. hat dieser das erworbene Gut
dann von der Einfuhrumsatzsteuer zu entpflichten.

Hinweis, als Einfuhrabgabe unterliegt die Einfuhrumsatzsteuer den sinngemäß
geltenden Vorschriften für Zölle. Ein sich bei Festsetzung von Einfuhrumsatz-
steuer allfällig resultierender Unterschiedsbetrag ist dann nicht nach § 233a
AO zu verzinsen (so weit das noch gilt, dies gemäß BFH Urteil 2009-09-23,
Az.: VII R 44/08). Bin da aber nicht auf dem letzten Stand.

Wer also etwas auf diese Weise erworben hat, hat nachträglich um Ver-
steuerung bzw. Verzollung selbst einzukommen.


abacus
 
Angenommen ich komme vor dem Urlaub nicht mehr bei der nächsten Zolldienststelle vorbei, nehme also dementsprechend die Rechnungen mit auf die Reise, dann ist doch auch eigentlich die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung beim Zoll am Flughafen abstempeln lassen obsolet weil ich mir und den Zöllnern damit gar nichts einfacher mache oder habe ich da einen Denkfehler drinne?
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Selbst erkennen kann man das an einer Kamera nicht.

Das ist so schlicht nicht richtig.

Die Zahl der in Deutschland verkauften "Canon Digital Rebel"-Kameras ist z.B. ähnlich überschaubar wie der Bestand an dreistelligen EOS in den USA.

Und auch bei Panasonic gibt es jede Menge Kameras die in der EU anders heißen.

Die beim Zoll sind ja nicht doof und merken das genauso wie denen auch Notebooks mit 110V Netzteilen und exotischen Steckern auffallen.
 
AW: Herkunftsland erkennen?

Nicht das Du sie legal erworben hast :D, sondern dass dafür bereits einmal Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde.

Dann dürfte man aber mit jeder gebraucht gekauften Leica aus den 60er Jahren beim Zoll jede Menge Ärger haben...
 
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