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Kamera gebraucht ohne Rechnungsbeleg kaufen?

Superlupe

Themenersteller
Hi
Sagt mal, würdet ihr ne gebrauchte Nikon-DSLR ohne Rechnungsbeleg kaufen. Die Kamera soll als Gewinn zum Vorbesitzer gekommen sein.

Was gibt es da für Möglichkeiten?
Was für Konsequenzen?

Grüsse
Ralf
 
Hallo,

Ich würde es von ein paar Faktoren abhängig machen:

  • Wie viele Auslösungen hat die Kamera bisher?
  • Wie sehr vertraue ich dem Bekannten?
  • Ich würde die Kamera testen
  • Ist es auch genau die Kamera die ich haben will? Oder wäre es ein "notkauf"
  • Wie sieht der Preis aus? Bekomme ich eine neue zu einem ähnlichem Preis?

Wenn da die Faktoren passen hätte ich damit kein Problem.

Liebe Grüße
Dana
 
Ich würde mir erstmal die Seriennummer geben lassen und dann mal bei Google suchen ob die irgendwo als gestohlen gemeldet ist. Wenn der Preis extrem niedrig ist würde ich wohl die Finger davon lassen, aber ansonsten muss nicht immer alles schlecht sein. Ich habe meine alte D50 auch an einen Bekannten ohne Rechnung verkauft (da ich die verbummelt habe). Wenn er sie weiterverkauft hat er ja auch keine Rechnung und es ist trotzdem nichts böses geschehen.
 
Auch, wenn die Kamera aus einem Gewinn stammt, wurde die Kamera auch mal gekauft.

Ich hatte mal den gleichen Fall. Hab damals ne 400d bei nem Wettbewerb gewonnen und wollte sie weiterverkaufen, da ich sie nicht brauchte. Daraufhin habe ich den Veranstalter des Wettbewerbs gefragt, ob ich die Rechnung haben könnte, da man ohne nicht die Garantie nutzen kann. Eine Stunde Später hatte ich ne Rechnungskopie im Postfach.

Falls du mit der Kamera verreist, bei der du nicht den Nachweis erbringen kannst, dass sie aus einem EU-Land stammt, musst du die Kamera, wenn du Pech hast verzollen. Auch im Voraus beim Zoll anmelden würde in dem Fall nix bringen.
 
Definiere "Gewinn zum Vorbesitzer", was soll das heißen? Meinte er, er habe die als Vergütung von einem Auftraggeber oder Arbeitgeber erhalten (Sachbezug)?
Wie auch immer, wenn er deren Vereinnahmung versteuert hat und ggf. Sozialversicherungbeiträge abgeführt wurden, und er sie rechtmäßig erworben hat, dann kann er sie auch guten Gewissens abgeben und kann darüber auch einen Beleg ausstellen bzw. einen Empfangsbeleg für den erhaltenen, also von Dir gezahlten Kaufpreis. Wenn er das mehr als einmal macht oder kein Arbeitnehmer ist, tut er das aber gewerblich, es ist dann kein privater Kaufvertrag, und er muss u.U. Umsatzsteuer abführen und es ist bei ihm Betriebseinnahme.
Sofern du selbst ein Unternehmer bist, und er ebenfalls Unternehmer ist, hast du sogar Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen gesetzlichen Merkmalen.
Die Aussage, dass er keinen Beleg ausstellen will, ist in jedem Fall bedenklich.

Daher ganz grundsätzlich: Vorsicht, auch "Mithilfe zur Steuerhinterziehung" ist Steuerhinterziehung.
 
Moin! Ich denke auch, daß bei einem "seriösen" Gewinn, eine Bescheinigung, Rechnung, oder Ähnliches zu bekommen, kein Problem ist, gerade der Garantie wegen.
Was mich in dem Zusammenhang immer wieder wundert, wieviel Anbieter ihre Kameras geschenkt bekommen haben, natürlich ohne Rechnung, oder aufgrund von Doppelkauf, oder abgesprungener Freunde, für die man mitbestellt hat, usw. und sie dann im Forum anbieten.
Irgendwie habe ich die falschen Freunde oder Verwandten, ich habe meinen Kram immer selber kaufen und bezahlen müssen, und aus Versehen habe ich auch noch nie zwei Kameras gekauft! :rolleyes:

Mit freundlcihem Gruß
Wolfgang
 
Bei 'ner neuen ohne Beleg würden bei mir auch alle Alarmglocken schrillen.

Aber wie hier bei 'ner Gebrauchten? Nun tut mal nicht so, es kommt durchaus vor, dass jemand seine Rechnung verkramt hat. War bei meiner D80 damals auch so, hab 5 Minuten gesucht, nicht gefunden, also ohne verkauft. Monate später hab ich die Rechnung per Zufall geufunden. Ich tu's mir nicht an, Stundne zu suchen, nur damit der Käufer auch schön 'ne Rechnung mitbekommt, die Stunden zahlt mir niemand. Apropos Zoll: Die können AFAIK auch anhand der Serienummer erkennen, für welchen marktplatz das bestimmt war.

Also: Wenn der Zustand gut ist und du den Verkäufer kennst, warum nicht?

Aber vielleicht seh ich das auch nur als Schweizer etwas lockerer. Hier kann nämlich gestohlene Ware voM Besitzer nicht zurückgefodert werden (genauer: Nur gegen bezahlung dessen, was der nue Käufer gezahlt hat), w enn der neue Käufer die übliche Vorsicht eines gesunden menschenverstandes hat walten lassen. Wer jetzt in D entsetzt aufschreit: Hey, als Besitzer kann man sich gegen Diebstahl versichern lassen. Versicherungne, die mich vor dem finanziellen Totalverlust bei Kauf gestohlener Ware (trotz Beachtung einer gewissen, normalen Grundvorsicht) bewahren, gibt es nicht. War mal so ein Fall in D mit einem Audi S6. Der Käufer hatte ihn sogar vom TÜV prüfen lassen, ob alle sauber ist. Selbst die haben nichts gemerkt. Trotzdme blieb er auf dem Verlust von 25000 Euro sitzen, als rauskam,d ass das Ding gestohlen war - trotz aller erdenkltichen Vorsicht. Der ursprüngliche Besitzer war hingegen vermutlich gegen Diebstahl versichert (oder sonst schlicht dumm). Da ist mir da sSchweizer Sytem lieber....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber warum sollte er dann nicht als "Privatmann" im Rahmen eines "privaten Kaufvertrags" einen Beleg ausstellen wollen, dass er den Preis "privat" vereinnahmt hat? Wenn er das verweigert, dann stinkt das. Er darf natürlich keine Umsatzsteuer ausweisen.
 
ist bey ebai fast schon "standard": häufig entweder
-geschenkt oder
-rechnung verloren bzw. beim
-preisauschreiben gewonnen

ich lass von sowas grundsätzlich die finger: im einfachsten fall hab ich keine garantie und kann das teil dann in die tonne kloppen ... bis hin zu hehlerware.

PS: hat dir ein verwandter schon mal eine cam um 1000,- geschenkt - OHNE garantie?
 
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